Wed Feb 24 21:07:01 CET 2010 | steel234 | Kommentare (76) | Stichworte: Gesetzliche Grundlagen, Positionslicht, Standlicht, Tagesfahrleuchten, Tagfahrlicht, TFL, Vorschriften
Hi @ all,
1. Einleitung
Nachdem ich zum wiederholten male hier im Forum alles zum Thema TFL tippen musste, habe ich mich entschossen, ein Blogeintrag über die Problematik TFL zu erstellen, damit ich beim nächsten mal den einfach mal verlinken kann
Es kursieren verschiedene Gerüchte und Halbwissen um das leidiges Thema Tagfahrlicht rum. So werden im Irrglauben irgendwelche SMD-Streifen mit einem E-Zeichen, Scheinwerfer mit LED-Ringen oder Streifen und sonstige Sachen als TFL verbaut- und es wird geglaubt, es ist alles ok. Es kursieren auch die Gerüchte, man könnte bis zu 6 Positionslichter nach vorne haben und unter anderem dass es zulässig wäre, mit TFL und Licht bei Nacht zu fahren. Oder auch, dass man Nebelscheinwerfer als TFL umbauen könnte und und und...
So einfach ist es nicht, denn es sind viele Vorgaben zu erfüllen. Leider kennen die manchmal nicht mal die Polizisten, und so kann schon mal passieren, dass man trotz korrekt montiertem Tagfahrlicht Mängelschein kriegt.
Nun werde ich versuchen, die wichtigsten Vorgaben und Hinweise zu erläutern. Die verlinkten PDF-Dateien können denn ausgedruckt werden, die betreffenden Zeilen markiert und dann kann das ganz beruhigend im Handschuhfach liegen, falls man doch bei der Kontrolle Probleme kriegen sollte.
Aber nun mal los
2. Quellen zum Thema TFL.
Der Einsatz von Tagfahrleuchten ist maßgeblich in den ECE-Regelungen beschrieben und geregelt. Was sind diese ECE-Regelungen? ECE-Regelungen bezeichnen einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Fahrzeuge, Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen. Wer darüber mehr wissen möchte, kann das hier tun --> Klick Wikipedia
Uns interessieren hiervon besonders die ECE-Regelungen mit der Nummer R 48 (Beleuchtung/ Lichtsignaleinrichtungen Kfz) und R 87 (Leuchten Tagfahrlicht für Kfz). Desweiteren wird für die sogenannten "dimmbaren" TFLs die ECE-Regelung R 7 (Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten) und die Regelung R10 (Funkentstörung) interessant.
Die betreffende Dokumente findet man auf der Seite von der Bundesverkehrsministerium.
3. Allgemeine Bestimmungen zum Einbau von TFL
Definition Tagfahrleuchte
ECE R48, Punkt 2.7.25 Tagfahrleuchte ist eine nach vorne gerichtete Leuchte, welche dazu dient, das Fahrzeug bei Fahrten bei Tageslicht besser kenntlich zu machen.
Die Anordnung und Anbringung
Quelle : ECE R 48, Nr. 6.19.4.1
Elektrische Schaltung
4. Einsatz von dimmbaren TFLs als Begrenzungsleuchte aka Standlicht aka Positionsleuchte
TFL darf generell nicht zusammen mit dem Standlicht leuchten. Grundlage hierfür ist zum einen die Unzulässigkeit der Benutzung mit dem eingeschalteten Scheinwerfer, zum anderen auch die Tatsache, dass es denn hiermit eine zusätzliche Begrenzungsleuchte wäre. Nun sind aber maximal 2 Begrenzungsleuchten nach vorne erlaubt (ECE R48, Punkt 6.9.2 besagt, dass es nur 2 Begrenzungsleuchten geben darf). Nein, auch der Einsatz als Umrissleuchten ist nicht erlaubt, diese wären erst ab einer Fahrzeugbreite von über 1,80 m oder fahrzeugklasse M2 zulässig.
Der Einsatz von dimmbarem TFL als Begrenzungsleuchte ist in der ECE nirgends festgehalten. Dieser berührt aber auf der Tatsache, dass es sich hier um eine "Multifunktionsleuchte" handelt, welche 2 voneinander unabhängige Funktionen ausführt.
Denn - im Normallfall am Tag und Licht aus ist es eine Tagfahrtleuchte und erfüllt die Vorgaben von ECE R87 und R48 im Bezug auf TFL. Wichtig ist hier die Vorgabe der Helligkeit - min. 400 cd., max. 1200 cd. (ECE R87, Nr. 7.1-7.3 Änderung 5)
Ist Licht an, so strahlt die TFL gedämmtes Licht - und ist damit eine Begrenzungleuchte gem. ECE R48, Punkt 6.9. Die Helligkeit ist im ECE R8 geregelt- diese beträgt für Einzelleuchten min. 4 cd., max 60 cd. (ECE R7, Nr. 6.1.1)
Daraus ergibt sich, dass bei der Verwendung von dimmbaren TFL als Begrenzungsleuchte auch die Vorgaben für die Begrenzungsleuchte eingehalten werden müssen. Das wären u.A.
Hintergrund - gemäß §51 StVZO ist die Benutzung von 2 Begrenzungsleuchten nach vorne vorgeschrieben. Es sind aber weitere 2 Begrenzungsleuchten genehmigt. Diese müssen denn natürlich allgemeinen Bestimmungen von ECE R7 entsprechen und ein ECE R7 Zeichen haben. Das würde heissen, dass eigentlich die Stillegung von originalen Begrnezungsleuchten vorne innerhalb von BRD nicht notwendig ist- außer in der ABE von TFL steht was anderes. Bei Außlandsreisen dagegen kann es nicht genehmigt sein. Die ECE R7 ist dagegen überall anerkannt und gültig. Wer auf Nummer Sicher gehen will, soll auf jedem Fall in der Situation die originalen Leuchtmittel von Begrenzungsleuchten entfernen.
Offizielle Antwort von Hella:
5. Urban Legends
Richig, die haben eins. Jetzt schauen wir mal was für eins- mit Sicherheit kein zeichen nach R87 -RL sondern eher ein R10 Zeichen! Ganz klare Sache- Einsatz im Autoinneren als Funzel- ja, als Tagfahrlicht, Begrenzungslicht etc-NEIN.
Im §51 StVzO steht, dass man 2 Begrenzungsleuchten im Scheinwerfer und noch 2 in mind. 35 cm Höhe und bis 40 cm. von der Seite anbringen darf- auch diese benötigen dann natürlich gültiges Prüfzeichen nach ECE R7. Irgendwelche Streifen anbringen ist nicht.
Wenn man rein nach ECE geht, ist die Benutzung unzulässig, außer das Fahrzeug ist über 1,80 Breit oder fällt in die Kategorie ab M2- ist also mindestens Kleinbus mit mehr als 8 Sitzplätzen.
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6. Schusswort
So, ich hoffe ich könnte damit ein wenig Licht (Tagfahrlicht ) ins Dunkeln bringen. Ich lasse man den Beitrag für Kommentare geöffnet, aber behalte mir vor, den jederzeit zu schließen oder editieren.
Viele Grüße,
Nick
Dieser Beitrag hat kein Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, keine Haftung, Druckfehler sind möglich, bla bla bla .. usw usw. Wenn jemand schon den Text fachgerecht entwendet, verwendet oder kopiert, dann bitte mindestens die Quelle mit angeben Danke!
Quellen : www.led-tagfahrlicht.com |
Sun Feb 14 13:07:27 CET 2010 | steel234 | Kommentare (176) | Stichworte: Hartz IV, Westerwelle
Sind die Außerungen von BAM Westerwelle gerechtfertigt?Hi @ all ,
Unser Bundesaußenminister hat ja erst vor kürzem für die Schlagzeilen gesorgt, und tut es immer noch, Grund hierzu sind seine Äußerungen zu Harz IV.
Kurzfassung : Die Verfassungsrichter vom Bundesverfassunggericht hatten am Dienstag die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder für verfassungswidrig erklärt und eine Neuberechnung angeordnet. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach daraufhin von einer "wegweisenden, bahnbrechenden" Entscheidung, man wolle den Umbau rasch angehen.
Der Westerwelle outete sich in dem er nach dem Urteil der Verfassungsrichter über Hartz-IV-Sätze das Leistungsprinzip predigte und "geistigen Sozialismus" sowie den Vollversorgerstaat anprangerte.
Westerwelle hatte nach dem Karlsruher Urteil nicht nur einen Ausflug in die Historie unternommen, sondern auch beklagt, es scheine in Deutschland "nur noch Bezieher von Steuergeld" zu geben, aber "niemanden, der das alles erarbeitet". Westerwelle bekräftigte seine Kritik: "Wenn man in Deutschland schon dafür angegriffen wird, dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, dann ist das geistiger Sozialismus", sagte er in der Freitagsausgabe der "Passauer Neuen Presse".
Daraufhin haben sich natürlich alle Parteien- mehr oder Weniger-darüber empört oder zumindestens auf Distanz gegangen .
Dazu sei gesagt, dass der Westerwelle auch schon davor mehrmals als Gegner von Harz IV outete- for allem für die Arbeitsunwiligen. http://www.focus.de/.../...ich-putzen-nicht-mehr-lohnt_aid_476825.html Leider finde ich die Grafik nicht mehr, aber wen man bedenkt, dass bei 4-Köpfigen Familie die Hartz IV bezieht fast gleich an Mitteln übrig bleibt, wie bei einer Familie mit arbeidenden Vater (1800€ LSK 3) und Mutter, die Teilzeit schafft (600 €, LSK 5) ist es schon komisch..
Nun nach der Kritik legt der Westerwelle sogar nach statt aufzuhören oder sich zu entschuldigen- er bleibt dabei und kritisiert die Kritiker.
Wobei es sieht vermehrt so aus, dass die Empfänger vom Harz IV - gerade die Familien-besser da stehen als die Arbeitstätigen.
Nun ja, scheinbar hat sich die Lehre vom Karl Marx und Friedrich Engels - auch wenn unbewusst- in viele Köpfe verlagert. Sowjetunion UdSSR ist tot, es lebe Sowjetunion Deutschland. Denn viele halten nach wie vor den Harz IV Satz für zu gering- die Tatsache, dass dabei auch die Wohnkosten übernommen werden und man denn teilweise mehr Geld zu Verfügung hat, als arbeitendes Folk, welcher auch durch die Steuer diese Leistungen ermöglicht, interessiert keinen. Stattdessen wird rumgenörgelt und über die Notwendigkeit von Kino-und Zoobesuchen gesprochen. Auch Alk und Tabak müssen die Armen erhalten.
Selbst die Leute, die wieder Arbeit haben, sind ziemlich gefrustet- denn am ende bleibt genau so viel oder noch weniger. Hier ein Beispiel --> http://www.urbia.de/.../mit-Job-weniger-als-mit-Hartz-IV.html
Nun ja, viele Links, viele Fragen, viele Themen und auch sehr viele Meinungen. Ich will jetzt nicht den politischen Pulverfass hier aufmachen- aber einer kleinen Umfrage ist es jedoch Wert- wie sieht ihr das ganze?
hat der Westerwelle Recht, müssen die Harz IV Zahlungen generell überdacht werden? Müssen arbeitende Menschen wesentlich mehr bekommen als die nicht arbeitenden? Oder ist es schon in Ordnung so?
Fotoquelle : tagesschau.de, Ich behalte mir jederzeit das Recht vor, die Einträge hier zu löschen, bearbeiten oder den Fred zu schließen. Bitte bleibt ruhig und sachlich.
MFG
Nick |
Mon Feb 01 23:57:57 CET 2010 | steel234 | Kommentare (23) | Stichworte: Aufkleber, Sticker, Tickethalter
tickethalter
Hi@all,
Wer von euch kennt den Aufkleber "Tickethalter"? Ich und viele andere finden eigentlich die Idee genial , wie Wahr ...
Nun startet der Murry666 eine Sammelbestellung für die Aufkleber. Wer will, kann sich hier eintragen. Der Aufkleber kostet 2€ pro sticker + 60cent versand (55cent briefmarke + 5cent umschlag/umkosten). Ich denke, er wird sich selber denn nochmal melden.
Die Aktion ist bis Sonntag begrenzt, also haut rein! Wenn ihr diskutieren wollt, wie sinnfrei, cool oder blöd der Aufkleber ist, das könnt ihr gerne im OT-Artikel machen.
Die Sticker sind ende nä. Woche abholberreit. Bitte schickt eine Mail an: murry666@googlemail.com mit Nick +Forum (Motor-Talk) und Adresse. Ihr bekommt dann die Bankdaten von murry. Die überweisung bitte dann auch mit nick.
Danke und Grüße! |
Sun Feb 28 13:38:59 CET 2010 | steel234 | Kommentare (12) | Stichworte: Lefortovo, Moskau, Tunnel
Fühlst du dich in Tunneln sicher?
Hi @ all,
beim rumströben im Netz bin ich in einem anderen Forum auf das Videovon Lefortovo-Tunnel in Moskau gestoßen.
Den Tunnel an sich kannte ich schon vom sehen/hören aus einem russichen Forum. Der Tunnel ist mit Abstand höchstgefährlichste was Unfallstatistik angeht in der Welt. Jeden Tag werden hier 2-3 Autos zur Schrott gefahren, in den Wintermonaten mehr.
Der Tunnel an sich ist der größte Stadtautotunnel in Europa. Baubeginn war im April 2001, fertigstellung im Dezenber 2003. Die Länge beträgt 3,3 km.
Wenn man die Kommentare zu YouTube-Video anschaut, wird man feststellen, dass die Meisten denken, dass der Tunnel einfach schrottig gebaut ist. Nun ja, beim Bau hat man bewährte deutsche Technik der Fa. Herrenknecht eingesetzt und allgemein ist der Tunnel als modern zu bezeichnen.
Der Tunnel besteht aus 3 Teilen, wobei oben sich Rauchabzuganlagen und Lüftungsventilatoren befinden. Mittleres Teil ist für Verkehrfluss, und unten findet man die Betriebsdurchgänge, Flure, El. Anlagen, Überwachungsanlagen etc. Alle 90 m. gibt es ein Notausgang.
Und diese moderne Bauweise wird eben zum Verhängniss- oben am Tunnel fließt Moskau-Fluss, und die Feuchtigkeit dringt auf manchen Teilabschnitten ein, gleichzeitig verleiht der gute Straßenbelag zum Rasen.
Es gibt auch planerische Mängel - die Breite von der linken Spur beträgt nur 3,25 m, wobei die beiden anderen Spuren 3,50 m breit sind. Und vor den Notausgängen stehen die Betonbegrenzungen scharfkantig raus, diese sind nicht flüssig ausgeführt.
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Tunnels beträgt 60 km/h. Die maximale festgestellte Geschwindigkeit von einem Fahrer beträgt 236 km/h.
Insgesamt betrachtet, ist der Tunnel aber nicht unsicherer als viele andere in Österreich oder anderen Alpen-und Balkanländern. Die Hauptursache für die Unfälle bleibt die unangepasste Geschwindigkeit.
Und nun lasst mal Video auch euch wirken. Der Busfahrer hat hierbei größten Respekt verdient.
Grüße,
Nick