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Wed Feb 24 21:07:01 CET 2010    |    steel234    |    Kommentare (76)    |   Stichworte: Gesetzliche Grundlagen, Positionslicht, Standlicht, Tagesfahrleuchten, Tagfahrlicht, TFL, Vorschriften

scheinw-tfl
Scheinw-tfl

Hi @ all,

 

 

 

1. Einleitung

 

Nachdem ich zum wiederholten male hier im Forum alles zum Thema TFL tippen musste, habe ich mich entschossen, ein Blogeintrag über die Problematik TFL zu erstellen, damit ich beim nächsten mal den einfach mal verlinken kann :)

 

Es kursieren verschiedene Gerüchte und Halbwissen um das leidiges Thema Tagfahrlicht rum. So werden im Irrglauben irgendwelche SMD-Streifen mit einem E-Zeichen, Scheinwerfer mit LED-Ringen oder Streifen und sonstige Sachen als TFL verbaut- und es wird geglaubt, es ist alles ok. Es kursieren auch die Gerüchte, man könnte bis zu 6 Positionslichter nach vorne haben und unter anderem dass es zulässig wäre, mit TFL und Licht bei Nacht zu fahren. Oder auch, dass man Nebelscheinwerfer als TFL umbauen könnte und und und...

 

So einfach ist es nicht, denn es sind viele Vorgaben zu erfüllen. Leider kennen die manchmal nicht mal die Polizisten, und so kann schon mal passieren, dass man trotz korrekt montiertem Tagfahrlicht Mängelschein kriegt.

 

Nun werde ich versuchen, die wichtigsten Vorgaben und Hinweise zu erläutern. Die verlinkten PDF-Dateien können denn ausgedruckt werden, die betreffenden Zeilen markiert und dann kann das ganz beruhigend im Handschuhfach liegen, falls man doch bei der Kontrolle Probleme kriegen sollte.

 

Aber nun mal los :)

 

 

2. Quellen zum Thema TFL.

 

Der Einsatz von Tagfahrleuchten ist maßgeblich in den ECE-Regelungen beschrieben und geregelt.

Was sind diese ECE-Regelungen?

ECE-Regelungen bezeichnen einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Fahrzeuge, Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen.

Wer darüber mehr wissen möchte, kann das hier tun --> Klick Wikipedia

 

Uns interessieren hiervon besonders die ECE-Regelungen mit der Nummer R 48 (Beleuchtung/ Lichtsignaleinrichtungen Kfz) und R 87 (Leuchten Tagfahrlicht für Kfz). Desweiteren wird für die sogenannten "dimmbaren" TFLs die ECE-Regelung R 7 (Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten) und die Regelung R10 (Funkentstörung) interessant.

 

Die betreffende Dokumente findet man auf der Seite von der Bundesverkehrsministerium.

 

  • Alle ECE-Regelungen im Überblick
  • ECE-Regelung R 7
  • ECE-Regelung R48
  • ECE-Regelung R 87
  • ECE-Regelung R 10

 

 

3. Allgemeine Bestimmungen zum Einbau von TFL

 

Definition Tagfahrleuchte

 

ECE R48, Punkt 2.7.25

Tagfahrleuchte ist eine nach vorne gerichtete Leuchte, welche dazu dient, das Fahrzeug bei Fahrten bei Tageslicht besser kenntlich zu machen.

 

  • Am Fahrzeug können 2 Tagfahrleuchten montiert werden.
  • Die Farbe ist weiss (genau betrachet 2856 K gem ECE R87, Abs. 9) und
  • die Leuchten sollen logischerweise nach vorne gerichtet werden.
  • Die Leuchtem müssen eine Kennzeichnung nach ECE R87 aufweisen. Diese ist RL .

 

 

Die Anordnung und Anbringung

 

  • Die äußere Kante von TFL darf nicht mehr als 40 cm vom äußersten Punkt der Gesamtbreite entfernt sein UND (ganz wichtig, wird fast immer vernachlässigt)

 

  • Der Abstand zwischen Innenkanten von beiden Leuchten MUSS 60 cm betragen UND

 

  • mindestens 25 cm vom Boden entfernt. ( Sehr viele Fahrer verbauen TFL viel zu tief).

 

Quelle : ECE R 48, Nr. 6.19.4.1

 

 

Elektrische Schaltung

 

  • Sind TFLs eingebaut, so müssen diese auch beim Motorstart oder Stellung der Einrichtung zum Starten des Motors  automatisch angehen. (Auf gut deutsch- mit Zündung an oder Motor an. ) ECE R 48, Nr. 6.19.7

 

  • Es muss möglich sein, ohne Werkzeug den automatschen Einschaltvorgang von TFLs zu unterbrechen (Auf gut deutsch- zusätzlicher Schalter oder einfach Klemme abziehen würde reichen)

 

  • Die Tagfahrleuchte muss automatisch ausgehen, sobald man den Scheinwerfer einschaltet (die TFL darf hiermit NICHT zusammen mit dem Begrenzungsleuchten aka Standlicht leuchten- s. auch unten)

 

 

 

 

4. Einsatz von dimmbaren TFLs als Begrenzungsleuchte aka Standlicht aka Positionsleuchte

 

TFL darf generell nicht zusammen mit dem Standlicht leuchten. Grundlage hierfür ist zum einen die Unzulässigkeit der Benutzung mit dem eingeschalteten Scheinwerfer, zum anderen auch die Tatsache, dass es denn hiermit eine zusätzliche Begrenzungsleuchte wäre.

Nun sind aber maximal 2 Begrenzungsleuchten nach vorne erlaubt (ECE R48, Punkt 6.9.2 besagt, dass es nur 2 Begrenzungsleuchten geben darf). Nein, auch der Einsatz als Umrissleuchten ist nicht erlaubt, diese wären erst ab einer Fahrzeugbreite von über 1,80 m oder fahrzeugklasse M2 zulässig.

 

Der Einsatz von dimmbarem TFL als Begrenzungsleuchte ist in der ECE nirgends festgehalten. Dieser berührt aber auf der Tatsache, dass es sich hier um eine "Multifunktionsleuchte" handelt, welche 2 voneinander unabhängige Funktionen ausführt.

 

Denn - im Normallfall am Tag und Licht aus ist es eine Tagfahrtleuchte und erfüllt die Vorgaben von ECE R87 und R48 im Bezug auf TFL. Wichtig ist hier die Vorgabe der Helligkeit - min. 400 cd., max. 1200 cd. (ECE R87, Nr. 7.1-7.3 Änderung 5)

 

Ist Licht an, so strahlt die TFL gedämmtes Licht - und ist damit eine Begrenzungleuchte gem. ECE R48, Punkt 6.9. Die Helligkeit ist im ECE R8 geregelt- diese beträgt für Einzelleuchten min. 4 cd.,  max 60 cd. (ECE R7, Nr. 6.1.1)

 

Daraus ergibt sich, dass bei der Verwendung von dimmbaren TFL als Begrenzungsleuchte auch die Vorgaben für die Begrenzungsleuchte eingehalten werden müssen. Das wären u.A.

 

  • Kennzeichnung A zusätzlich zu Kennzeicnung RL

 

  • Geänderte Anordnung und Anbringung - 40 cm von der Seite bleiben, aber jetzt muss es mindestens 35 cm über dem Boden sein (!!)

 

  • Entfall bzw. Außerbetriebsetzung von originalen Begrenzungsleuchten außerhalb von Wikrungsbereich StVZO- sonst hat ja das Fahrzeug 4 davon und das ist nach ECE R48, Punkt 6.9 nicht zulässig. Dieser besagt, dass es davon nur 2 sein dürfen. Hella und andere Hersteller schreiben vor, bei der Benutzung von FTL als Begrenzungslicht serienmäßigen Begrenzungsleuchten stillzulegen.

Hintergrund - gemäß §51 StVZO ist die Benutzung von 2 Begrenzungsleuchten nach vorne vorgeschrieben. Es sind aber weitere 2 Begrenzungsleuchten genehmigt. Diese müssen denn natürlich allgemeinen Bestimmungen von ECE R7 entsprechen und ein ECE R7 Zeichen haben.

Das würde heissen, dass eigentlich die Stillegung von originalen Begrnezungsleuchten vorne innerhalb von BRD nicht notwendig ist- außer in der ABE von TFL steht was anderes. Bei Außlandsreisen dagegen kann es nicht genehmigt sein. Die ECE R7 ist dagegen überall anerkannt und gültig. Wer auf Nummer Sicher gehen will, soll auf jedem Fall in der Situation die originalen Leuchtmittel von Begrenzungsleuchten entfernen.

 

 

Zitat:

Zitat von www.hella.com

LED-Design auch bei Nacht**

Die Positionslicht-Varianten haben einen ganz besonderen Reiz, denn durch diese Schaltung ist die LED-Wirkung nicht auf den Tag beschränkt, sondern kommt auch in der Nacht wirkungsvoll zum Einsatz.

** Bei Verwendung von LEDay als Positionsleuchte ist gemäß ECE-R 48 das serienmäßige Positionslicht dauerhaft stillzulegen.

Offizielle Antwort von Hella:  

Zitat:

Sehr geehrter Herr Steel,

wir bedanken uns für Ihr Interesse an Produkten aus unserem Haus.

Die Hella Tagfahrleuchten mit der Funktion Tahfahrlicht und Positionslicht sind nach ECE geprüft worden, und daher werden auch die Regelungen der ECE in der Anleitung angegeben.

Nationale Regelungen können von der ECE abweichen. ( wie z.B. die Stvzo ) Daher ist die Angabe " 2 zusätzliche Leuchten " nur im geltungsbereich der Stvzo gültig.

Hellaprodukt , die neu entwickelt und geprüft werden, werden generell nach ECE gepüft und zugelassen.

 

Mit freundlichem Gruß / Best regards

 

Stefan R**

 

Hella KGaA Hueck & Co.

After Sales Center / Technical Centre

VMH-M24

Marketing Data Management & Technical Service

Overhagener Weg 23

D-59597 Erwitte

Germany

  • Der Steuerungsdimmodull muss ein ECE R10 Zeichen aufweisen.

 

 

 

5. Urban Legends

 

  • Die LED-Stripes von ebay haben doch E-Zeichen, ich hab die draufgemacht -

Richig, die haben eins. Jetzt schauen wir mal was für eins- mit Sicherheit kein zeichen nach R87 -RL sondern eher ein R10 Zeichen! Ganz klare Sache- Einsatz im Autoinneren als Funzel- ja, als Tagfahrlicht, Begrenzungslicht etc-NEIN.

 

 

  • Ich kann doch noch die Leuchten/Streifen als 2 zusätzliche Umriss/Begrenzungsleuchten verbauen! -

Im §51 StVzO steht, dass man 2 Begrenzungsleuchten im Scheinwerfer und noch 2 in mind. 35 cm Höhe und  bis 40 cm. von der Seite anbringen darf- auch diese benötigen dann natürlich gültiges Prüfzeichen nach ECE R7. Irgendwelche Streifen anbringen ist nicht.

 

Wenn man rein nach ECE geht, ist die Benutzung unzulässig, außer das Fahrzeug ist über 1,80 Breit oder fällt in die Kategorie ab M2- ist also mindestens Kleinbus mit mehr als 8 Sitzplätzen.

 

___________________________________________________________________

 

6. Schusswort

 

So, ich hoffe ich könnte damit ein wenig Licht (Tagfahrlicht ;) ) ins Dunkeln bringen. Ich lasse man den Beitrag für Kommentare geöffnet, aber behalte mir vor, den jederzeit zu schließen oder editieren.

 

Viele Grüße,

 

Nick

 

 

 

Dieser Beitrag hat kein Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, keine Haftung, Druckfehler sind möglich, bla bla bla .. :) usw usw.

Wenn jemand schon den Text fachgerecht entwendet, verwendet oder kopiert, dann bitte mindestens die Quelle mit angeben ;) Danke!

 

 

Quellen :

www.bmvbs.de

www.led-tagfahrlicht.com

www.verkehrsportal.de

www.hella.com


Wed Feb 24 21:09:21 CET 2010    |    Trackback

Kommentiert auf: Opel Astra F:

 

Tagfahrlicht Rechtsgrundlage

 

[...] So, viel Spass damit ;)

 

--> http://www.motor-talk.de/.../...zung-von-tagfahrleuchten-t2585910.html

[...]

 

Artikel lesen ...

Wed Feb 24 21:20:12 CET 2010    |    Reifenfüller30093

Zitat:

* Ich kann doch noch die Leuchten/Streifenals 2 zusätzliche Umriss/Begrenzungsleuchten verbauen! -

 

Bei Fahrzeugklasse ab M2 oder Fahrzugbreite ab 1,80 m stimmt es! Wir haben aber als 08/15 PKW Fahrzeugklasse M1 - (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

Wie schauts mit dem A5 aus? Der ist 1,85m breit, wenn man die Aussenkante der Aussenspiegel misst sogar 2,02m

Wed Feb 24 21:38:05 CET 2010    |    steel234

Rückspiegel sind uninteressant, Punkt R48, 2.14.3 nimmt die von der Messung raus.

 

Sonst wären - meines Erachtens nach- die Umrissleuchten bei Fahrzeugen ab 1,80 Breite nach R48, Nr. 6.13.1 möglich. Diese müssen allerdings den Vorgaben nach ECE R7 entsprechen und den R7-E-Zeichen tragen . :)

Wed Feb 24 21:51:00 CET 2010    |    Turboschlumpf49416

Zitat:

Es kursieren auch die Gerüchte, man könnte bis zu 6 Positionslichter nach vorne haben

jeder bmw mit standlichtringen hat schon 4 plus bei den neuen die blinker

Wed Feb 24 21:54:19 CET 2010    |    steel234

Blinker (was auch immer du meinst?) sind dann wahrscheinlich als Umrissleuchten beim KBA "verkauft" worden, und je 2 Ringe bilden EINE Leuchteinheit.

Wed Feb 24 22:01:30 CET 2010    |    mark29

Endlich mal alle Fakten richtig zusammengefaßt- und eben Fakten, nicht son Halbwissen! Danke, das war nötig, bitte oft verlinken!!!!!

 

Greif doch mal das Thema Xenonleuchtmittel in Halogenscheinwerfern oder LED- Leuchtmittel als Glühlampenersatz auf...

Wed Feb 24 22:03:51 CET 2010    |    steel234

danke!

 

Ja,das mit den Xenon oder LEDs muss ich mal machen- irgendwann. Ist aber anstrengend, die ECEs auszuwerten :)Wobei das bei denen einfach ist- wo kein Prüfzeichen, da kein Leuchtmittel..

Wed Feb 24 22:19:10 CET 2010    |    Trennschleifer2381

Für solche Beiträge besuch ich Motor Talk, bravo :) (warum gibts bei Blogs keinen Danke-Knopf).

Wed Feb 24 22:26:01 CET 2010    |    steel234

ja, das vermisse ich auch :D

 

Danke für die Blumen. :)

Wed Feb 24 22:26:22 CET 2010    |    Achsmanschette28975

Schön zusammengefasst... auf das die Unwissenden endlich ihren eBay-Rotz vom Auto reißen.

Wed Feb 24 22:27:33 CET 2010    |    WaYnEEE

Ich hab jetzt nicht verstanden wie das aussieht mit den TFL in den Scheinwerfen wie zB von "Dayline" ... die sind aber erlaubt oder? weil das TFL da ja als Standlicht gilt?!

Wed Feb 24 22:40:53 CET 2010    |    steel234

@WaYnEEE-

Die originalen Scheinwerfer wie zB neueren Audis mit LED-TFL vom Werk haben natürlich A RL Zulassung, ganz klar. dafür hat der Hersteller gesorgt.

 

Die Zubehörteile, gerade wie auf dem ersten Bild haben doch gar kein TFL sondern nur Begrenzungslicht. Auch wenn es wie TFL aussieht. Und nur mit Begrenzungslicht aka Standlicht darf man ja bei uns in D nicht rumfahren, das dürfte bekannt sein und steht :

 

Zitat:

 

§17 StVO

Abs.2

Mit Begrenzungsleuchten (Standlich) allein darf nicht gefahren werden.

Alles klar? :)

 

@Crazen- die werden leider eher irgendwelche Zeichen draufkritzeln statt die Kirmesbeleuchtung abzureissen oder mindestens ordentlich montieren ;)

Wed Feb 24 23:00:07 CET 2010    |    Frada84

Zitat:

§17 StVO

Abs.2

Mit Begrenzungsleuchten (Standlich) allein darf nicht gefahren werden.

So ganz richtig ist das auch nicht.

Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse). Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist.

Wed Feb 24 23:09:57 CET 2010    |    steel234

Das stimmt nicht. Ganz und gar nicht. Der §17.1 behandelt die Dämmerung und hat mit dem §17.2 überhaupt nichts am Hut.

 

Und der §17.2 sagt defenitiv und ausdrucklich aus :

 

 

 

Zitat:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Und der §17.3 behandelt auch Fahren mit Licht am Tage. Nur auch da ist keine Spur von Begrenzungsleuchten. Ich würde sagen, da hat einer in der Fahrschule nicht aufgepasst. Passiert ;)

Wed Feb 24 23:16:19 CET 2010    |    Frada84

Naja, dann muss wohl auch jedes geparkte Fahrzeug, ausserhalb geschloßener Ortschaft mit Licht stehen. 

Da ja Abs. 4 u.A. aussagt:  Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen....

 

17.3 sagt aus. Das man mit Abblendlicht auch am Tag fahren muss, wenn die Sicht durch Schnee oder ähnliches behindert wird.

Zusätzlich wird da beschrieben, das man dann und auch nur dann auch mit Standlicht plus NSW fahren darf

 

Woher weißt du das eigentlich so genau, wenn selbst Juristen in spiziellen Forum zu anderen Ergebnisse kommen. Mir ein Fahrlehrer es bestätigt hat, Polizei (nicht alle vll) es nicht ahnden würde, das es auch nicht im Bußgeldkatalog steht und es nun wirklich keinen stört. Ich fahre jedenfalls öfters damit und hatte noch nie Probleme damit.

Wed Feb 24 23:20:09 CET 2010    |    steel234

klar, sollte man auf der Bundesstrasse mal parken, wg, Volksfest o.ä. außerhalb von Ortschaften.. ok, davon wird idR abgesehen, aber - mal ganz ehrlich- wann parkt man bitte außerhalb von geschl. Ortschaft? Eher selten...

 

Das mit Neblern und Standlicht ist auch klar wie Brühe, das lernt man doch in der Fahrschule, oder bretzelst du mit Neblern durch die Gegend??

OMG, tolle Sachen gibts. Tolle Juristen. Tolle Polizisten. Und tolle Fahrer. Ich sehe schon, ich mache noch einen Artikel über die Zulässigkeit von Nutzung NSW.

 

 

Nun ja, darum gehts ja nicht :)

Wed Feb 24 23:23:46 CET 2010    |    Frada84

Du stellst also dein Fhz, am Tag mit Positionslicht ab... schon klar. Nachts unbestritten, die Absätze bauen aufeinander auf. Von allen wird ausgegangen das es eine Lichtpflicht gibt, weil es eben dunkel ist.

Wed Feb 24 23:28:24 CET 2010    |    steel234

Da steht was vom Halten und nicht Parken. ;) Und - eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.

 

Und hier ein schöner Post mit dem Auszug aus dem Tatbestandskatalog :

 

 

Zitat:

Zitat von c20ne-cruiser:

73 BKat Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 10 €

 

74 BKat Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 10 €

 

Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV

In beiden Fällen geht es darum, das nur mit Standlicht allein gefahren wurde. Und das ist nunmal, egal zu welcher Tageszeit, nicht erlaubt! Punkt!

Wer es immer noch nicht versteht oder verstehen will, dem hab ich nix mehr zu sagen.

Nun ja :) Wie gesagt, nur gut, dass es hier nicht darum geht.

Wed Feb 24 23:51:56 CET 2010    |    Qnkel

Zum Begrenzungslicht: Man darf 4 Begrenzungsleuchten haben, wenn 2 davon in die Hauptscheinwerfer integriert sind. Das steht in der StVZO und noch schlägt nationales Recht EU-Recht ;)

Wed Feb 24 23:57:03 CET 2010    |    steel234

ja, §51. Aber dann müssen es richtige R7 Leuchten sein- kein TFL mit R87-RL Zeichen. Und ECE ist kein EU-Recht, sondern internationale Abkommen als Grundlage für die Zulässigkeit der Nutzung, überlall gültig- und die zugelassenen Leuchten müssen eben ECEs entsprechen. 

 

Also, wer will, darf sich denn natürlich zwei zugelassene R7 Begrenzungsleuchten mit dem gültigen zeichen kaufen und in 35 cm Höhe und nicht weiter als 40 cm seitlich installieren :)

 

Interessant wird das jetzt bei den dimmbaren, denn es würde heissen, dass die beide im Betrieb sein dürften, rein theoretisch. Da beist sich ECE mit §51 StVZo, muss ich dir recht geben.

Thu Feb 25 00:03:03 CET 2010    |    Qnkel

Klar, es müssen Begrenzungsleuchten (Verwendungskurzzeichen "A") sein und nicht iwelche Taschenlampen ;)

Thu Feb 25 00:04:26 CET 2010    |    Provaider

Zitat:

 

§17 StVO

 

Abs.2

 

Mit Begrenzungsleuchten (Standlich) allein darf nicht gefahren werden.

Das gilt aber nur für die Nacht/Dämmerung/Schlechte Sicht, am Tag kann ich die Benutzen

 

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=26340

Thu Feb 25 00:10:22 CET 2010    |    steel234

Zum Thema Standlicht gibts viel, ist eben mal Auslegungssache. Sind aber nach wie vor keine TFLs, die Teile.

Thu Feb 25 00:13:36 CET 2010    |    Qnkel

Wurde auch nie behauptet. Standlicht muss auch mit Schlusslicht zusammen leuchten, was ja bei TFL nicht gegeben ist!

Thu Feb 25 00:16:46 CET 2010    |    steel234

Interessant finde ich jedoch folgende Bemerkung auf der Hella-Seite :

 

Zitat:

Bei Verwendung von LEDay als Positionsleuchte ist gemäß ECE-R 48 das serienmäßige Positionslicht dauerhaft stillzulegen.

Nun ja, wie du eben sagtest, ist ja gem. §51 STVZO die Benutzung von 2 Begrenzungsleuchten im Scheinwerfer und 2 noch seitlich erlaubt. Hella selbst schreibt aber vor, nach ECE zu arbeiten. Hm..

Thu Feb 25 00:29:24 CET 2010    |    Ichynet

Um mal auf den hervorragenden Beitrah zurückzuommen: Sehr gelungen, eine stetige Verlinkung in die Golf/Audi/BMW Foren ist dir sicher... (will hier niemanden angreifen!)

 

Die Sache mit dem ganzen Kram, der jetzt hier im nachhinein beschrieben und bequatscht wird, muss eigentlich gar nicht sein, da du ja alle nötigen Quellen oben genannt hast. Dort findet man noch mehr als nur deine Verweise (können einige vieleicht nicht glauben).

 

Somit wäre das rechtliche eigentlich Glasklar. Jedoch sehe auch ich das Problem darin, dass viele Schupos gar nicht wissen was rechtens ist und was nicht, und darum gibt es soo viele verschiedenen Meinungen. Jeder kennt da einen, dem ist das so gesagt worden, weil der mal gesagt hat...

 

Somit finde ich es umso mutiger und bemerkenswert, das du dich A mit dem Thema so umfassend und öffentlich beschäftigst und B hier anschließend auch Rede und Antwort stehst. Lob und Anerkennung!

 

*mal den imaginären Danke-Knopf betätige*

Thu Feb 25 00:33:42 CET 2010    |    steel234

Danke dir, sehr schön sowas zu hören !

Thu Feb 25 00:40:59 CET 2010    |    carcraxx

Interessant wäre eventuell für einige User auch der Hinweis, dass nur weil ein Automobilhersteller bei seinen Modellen abweichende Konstruktionen an seinen Fahrzeugen hat, dies nur auf Grund einer Sonderabnahme für das spezielle Fahrzeug möglich ist - dementsprechend Nachrüstlösungen mit dem selben Design, welche aber den allgemeinen Regeln für NACHGERÜSTETE TFL unterfallen, für andere Fahrzeuge nicht automatisch erlaubt sind.

 

Es ist damit darauf hinzuweisen, dass ein Einbau eines Fahrzeugherstellers als werksseitige Ausstattung NICHT einem nachträglichen Einbau gleichsteht, sondern nur durch eben spezielle Abnahmen durchaus andere Konstruktionen möglich sind (z.B. Audi mit LED-TFL Streifen beim A6, E-Klasse mit LED-TFLs und der 5er BMW mit den Standlichtringen in Verbindung mit TFL).

Thu Feb 25 00:57:59 CET 2010    |    Ichynet

@ steel: Gern geschehen :D

 

@carcraxx: Ich möchte jetzt nicht wissen wie die Gesichter aussehen, die deinen Bericht lesen... :eek:

- - - > Du ruinierst grad dutzende Tuning-Umbauten!

Thu Feb 25 01:04:31 CET 2010    |    steel234

na ja, ob die es dann interessiert- da wird schon irgendwie Gesetzeslücke gesucht, die besagt, dass irgendwas irgendwie... oder jemand lässt das eintragen, wobei Wert der Eintragung ist ja geringer als benutzes Taschentuch. Die meisten aber klatschen sich aber einfach was an die Karre und gut ist. Prüfzeichen? Irgendwelche E-Nr ist drauf, wird schon passen.. Wenn nicht, ist auch nicht schlimm.

 

Die Hersteller haben natürlich die zulässigen Abnahmen gemacht und haben sicher auch die richtigen Zeichen drauf. Was man ja von diesen Nachbauten denn nicht erwarten kann.

Thu Feb 25 01:12:49 CET 2010    |    Ichynet

So hab ich das früher auch gemacht, Lücken gesucht oder mit gut Glück alles eintragen lassen. Die Damen vom Amt waren nie begeistert wenn ich mit meinen TÜV-Papieren dann zum eintragen in den Schein ankam (musste man zwar nicht, aber das war dann Ehrensache).

 

Heute kann ich darüber nur lächeln und ich bin schockiert, wieviel Unwissende auf den Straßen ihr Unwissen (meist mit Unterstützung eines große Auktionshauses) mit bzw an ihren Autos spazierenfahren. ;)

 

Gut das ich ruhiger geworden bin.

Thu Feb 25 01:13:15 CET 2010    |    carcraxx

@ Ichynet: Aber irgendwer muss doch hier die Spaßbremse spielen :D ...

 

Nein, mal ehrlich - tune it safe ;) .

Thu Feb 25 01:17:53 CET 2010    |    steel234

Ich bin zwar nicht unbedingt Kind der Traurigkeit- aber bei mir ist alles eingetragen oder gibts ABE. Na ja, fast, aber das sind die Sachen, die sieht, merkt und riecht keiner.

 

Nun ja, TFL habe ich auch mal drin gehabt (wer hat keine Leiche im Keller liegen?) aber das was mindestens ordnungsgemäß installiert.

Thu Feb 25 01:18:04 CET 2010    |    Ichynet

Leider sind hier wohl etliche, die unter "TUNE IT SAFE" ungefähr folgendes verstehen:

 

Häh, Tune it safe? Watt soll ich mit nem Safe? Ich mach n Zahlenschloß vors Handschuhfach! Aber nur mit LED-Beleuchtung..."

Thu Feb 25 08:08:07 CET 2010    |    maxl 909

Also TFL habe ich mir ja auch lange überlegt und auch welche geholt.

Zuerst waren es nur diese Zusätzlichen Positionsleuchten.

 

Das würde aber schnell gegen richtiges TFL getauscht mit RL Nummer und allen zugehörigen zeugs :)

 

Verbaut ist es richtig :) die Bestimmungen kenn ich ja :) Am Wochenende gibts Bilder von meinen fertig :)

 

Aber echt tolle Zusammenfassung.

Thu Feb 25 11:56:24 CET 2010    |    steel234

So, ich habe gestern bei Hella nachgefragt, warum die Stillegung von originalen Begrenzungsleuchetn fordern. Heute habe ich bereits Antwort erhalten :

 

 

Zitat:

Sehr geehrter Herr Steel,

wir bedanken uns für Ihr Interesse an Produkten aus unserem Haus.

Die Hella Tagfahrleuchten mit der Funktion Tahfahrlicht und Positionslicht sind nach ECE geprüft worden, und daher werden auch die Regelungen der ECE in der Anleitung angegeben.

Nationale Regelungen können von der ECE abweichen. ( wie z.B. die Stvzo ) Daher ist die Angabe " 2 zusätzliche Leuchten " nur im geltungsbereich der Stvzo gültig.

Hellaprodukt , die neu entwickelt und geprüft werden, werden generell nach ECE gepüft und zugelassen.

 

Mit freundlichem Gruß / Best regards

 

Stefan R**

 

Hella KGaA Hueck & Co.

After Sales Center / Technical Centre

VMH-M24

Marketing Data Management & Technical Service

Overhagener Weg 23

D-59597 Erwitte

Germany

Es bringt etwas Klarheit, beschafft aber gleichzeitig etwas Spiel-und Ermessungsraum und Auslegungsmöglichkeiten.

 

Also, es sind im Bereich StVZO die dimmbaren TFLs als zusätliche Begrenzungsleuchte wohl nach §51 StVZO zulässig. Diese müssen aber ECE R7 entsprechen und A-Zeichen haben. Nur sagt jetzt die gleiche ECE dass es eben nur 2 davon geben darf.

 

Außerhalb vom Geltungsbereich der StVZO wären die denn so nicht zugelassen, d.h. für die Außlandsfahrten müsste man die evtl. stillegen. Ist das gleiche wie wenn die Schweden bei uns mit Spikes rumfahren würden.

Sat Feb 27 16:40:04 CET 2010    |    Trackback

Kommentiert auf: Renault Twingo, Clio, Modus:

 

Tagfahrleuchten

 

[...] meinem Twingo Tagfahrleuchten einbauen

 

kann mir jemand sagen wo ich die anklemmen kann ...

 

L.G Hubi

http://www.motor-talk.de/.../...zung-von-tagfahrleuchten-t2585910.html

Unterpunkt "Elektrische Schaltung".

 

notting

[...]

 

Artikel lesen ...

Sat Feb 27 16:51:44 CET 2010    |    Schattenparker134750

au man !!!

 

das in diesem unserem lande immer alles so kompli sein muss ...

 

danke dir

 

L.G Hubi

Wed Mar 03 21:00:24 CET 2010    |    Trackback

Kommentiert auf: Opel Astra H & Astra TwinTop:

 

Aus NSW Tagfahrlicht machen

 

[...] Ist doch Wurscht, zulässig ist das nicht.

 

Habe da was vorbereitet :

 

http://www.motor-talk.de/.../...zung-von-tagfahrleuchten-t2585910.html

[...]

 

Artikel lesen ...

Deine Antwort auf "Die Zulässigkeit und rechtliche Grundlagen für Einbau und Benutzung von Tagfahrleuchten"

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Das ist der Blog für alle - auch für OT von allen Opel- Fahrern. Da OT-Fred im Vectra B Forum nicht erwünscht war/ist, habe ich mich - mit eurer Unterstützung entschlossen, mein Blog zum (in)offiziellen OT-Blog des Vectra B Forums und seit neustem vom Astra-H-Forum zu erwähnen. Danke für die Unterstützung und frohes offtopen!

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Cocker´s Serverliste für UrT

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1000 - Bumer645

 

2000 - Andi207

 

3000 - hades86

 

4000 - Koljan777

 

5000 - blue vectra th

 

6000 - steel234

 

7000 - Andi207

 

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9000 - Pete90

 

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11000 - Andi207

 

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14000 - weini69

 

15000 - CoCkEr

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