Wandlung

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Vor 1er Woche hab ich mit dem Chef meines Autohauses besprochen das mein Auto nach unzähligen mängeln gewandelt wird!
Er sagte man müsse nur noch auf eine Bestätigung aus Wolfsburg warten!Nun wollte ich mal wissen ob ihr damit erfahrungen habt wie lange so etwas dauert?Will da nicht unbedingt viel mit fahren aufgrund der Abnutzungskosten..
2. Frage Muss man dann wieder ein Auto in diesem Autohaus kaufen??

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

bin auch gerade am Rückgängigmachen des Kaufvertrages. Nach langen Recherchen habe ich einiges herausgefunden... Allerdings ohne Gewähr, da insbesondere zu den sonstigen Ansprüchen wenig Rechtsprechung existiert und jeder Prozess ein Risiko birgt!

Nutzungsentschädigung:
derzeitiger Stand ist, dass die Entschädigung kilometergenau und nicht mehr je angefangene 1000 Kilometer gerechnet wird. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Gesamtlaufleistung des Pkw und kann zwischen 0,3 % (ca.300.000 km) und 0,67 % (ca.150.000 km) betragen.

Kapitalverzinsung:
derzeit 5 % gem. § 352 HGB

weiterhin werden erstattet:
Aufwendungen auf den Pkw (z.B. Ein- und Anbauten, spezielle Winterräder oder Felgen,...), Zulassungskosten, Werkabholungskosten, Rechtsanwaltskosten soweit notwendig,...

sonstige theoretische Erstattungen (Rückgängigmachung des Kaufvertrages - Käufer ist so zu stellen, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden, abzüglich eigener Vorteile):
Je nachdem wie gut Euer Verhandlungsgeschick bzw. das Eures Rechtsanwaltes ist und natürlich letztendlich abhängig vom Richter könnten erstattungsfähig sein: Verdienstausfall für die Zeit, um den Wagen für Reparaturversuche in die Vertragswerkstatt zu bringen, sowie entsprechendes Wegegeld; die Zeit in der Ihr auf den Pkw verzichten musstet (z.B. Versicherungskosten, Aufwendungen für Ersatzfahrzeug,...); Kosten des Kaufvertrages; u.a.

@capricorn, @ juniorjack:

mich würde interessieren, wie es bei euch weitergeht. Bei mir scheinen die Verhandlungen mit dem Händler zu scheitern und habe bereits meinen Rechtsanwalt beauftragt.

Übrigens ist Vertragspartner der Händler und nicht das Werk und daher auch Ersterer der Anspruchsgegner.

Viel Erfolg, sinatra

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Hab bei einem anderen Hersteller 1 Woche auf die Bestätigung der Wandlung gewartet.
Und nein, Du bekommst das Geld zurück. Es ist so, als hättest Du nie gekauft und hast wieder die freie Wahl des Fabrikates und / oder des Händlers.

deshalb heisst es ja heute auch nicht mehr wandlung, sondern rücktritt vom kaufvertrag... nur mal nebenbei

ok hab grad nochmal mit dem händler telefoniert der mir sagte eine Woche wäre ja wohl keine Zeit für eine Wandlungs abwicklung...
Es gäbe ja genug Fälle die Wolfsburg zu bearbeiten hat

Denke daran, alle Deine Kosten geltend zu machen. Du musst so gestellt werden, als sei der Vertrag nie zustande gekommen; Du hast also z. B. Anspruch auf Deine Kapitalbindungskosten (Verzinsung des kompletten Kaufpreises zu 4% pro Jahr seit dem Zeitpunkt Deiner Zahlung), gezahlte Kreditzinsen, Rückzahlung einer evtl. abgeschlossenen Anschluss-Garantieversicherung usw. - Die Nutzungsentschädigung darf Dir auch nur vom reinen Fahrzeugneuwert berechnet werden, also ohne Überführungskosten und Kfz-Brief etc. Auch der prozentuale Wert von 0,67% bei der Nutzungsentschädigung ist nicht mehr das absolute Maß aller Dinge. Letztlich musst Du Dir noch eventuelle durch Dich zu verantwortende Schäden am Fahrzeug anrechnen lassen: Bei Deiner Fahrzeugabgabe nehmen die Deinen Wagen bei ihrer Fahrzeugbewertung meist sehr pingelig unter die Lupe und sind dann i.d.R. sehr sauer, wenn sie so gar nichts finden, was sie Dir noch in Rechnung stellen könnten. Wenn irgendwie möglich, wäre es bei einer Wandlung eigentlich nie verkehrt, einen Fachanwalt hinzu zu ziehen, wenn man vermeiden möchte, über den Tisch gezogen zu werden.

Selbstverständlich musst Du bei diesem Händler kein Fahrzeug mehr kaufen. Falls Du aber generell mit ihm nicht unzufrieden warst und er Dir Top-Konditionen bei einem Neuwagenkauf und/oder sehr kulante Abwicklungsmodalitäten bei der Wandlung in Aussicht stellt, wäre dies natürlich ein zu berücksichtigendes Entscheidungskriterium.

Viel Erfolg!

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naja Auto war beim Kauf ein halbes jahr alt..ein werkswagen und trotzdem wollte der Händler gleich wandeln..(dacht das geht meist nr bei Neuwägen)
Hab nun selbst erst ca. 7000km gefahren aber dafür einige Reperaturversuche hinter mir.

Na dann lass Dir beim Händler mal im Computer die Fahrzeughistorie zeigen, und lass Dich überraschen - ich könnte mir vorstellen, dass man Dir vor einem halben Jahr schon einen Wagen verkauft hat, der mit nicht reparierten/reparierbaren Mängeln behaftet war und darauf gehofft hat, dass man einen Käufer gefunden hat, der nicht aufmuckt oder dem die Mängel nicht auffallen. Wäre in diesem Fall für mich schon ein Betrugsversuch und um so mehr ein Grund, an einen Anwalt zu denken. - Wandeln kann man beim Händler übrigens auch bei Gebrauchtwagen. 

Was war denn an dem Auto nicht in Ordnung wenn man fragen darf? Muss wohl was schlimmeres sein wenn der Haendler gleich eingelekt hat.

Hallo!

Ich bin auch grade dabei meinen Passat zu Wandeln. Bekomme ich auch die Kreditzinsen zurück, die ich gehabt habe? Habe den Wagen bei der VW-Bank finanziert. Und wenn ich dieses Geld in Rechnung stellen sollte, bekomme ich dann immer noch die Kapitalverzinsung zu 3-4% oder sind die dann weg?

MfG

Tobi

um ein paar zu nennen:Ölsensor, Stellmotoren Klimaanlage, Türsteuergerät, gefrierendes Emblem Heckklappe, Schaltung Klemmt das man ab und zu meint man verbiegt den schalthebel, Startschwierigkeiten, Türgummi hängt ab, Klappern Rückbank,Klappernde Kofferaum usw.

Zitat:

Original geschrieben von TobiasR.


Hallo!

Ich bin auch grade dabei meinen Passat zu Wandeln. Bekomme ich auch die Kreditzinsen zurück, die ich gehabt habe? Habe den Wagen bei der VW-Bank finanziert. Und wenn ich dieses Geld in Rechnung stellen sollte, bekomme ich dann immer noch die Kapitalverzinsung zu 3-4% oder sind die dann weg?

MfG

Tobi

Wieso du hast doch finanziert. Ergo hast du auch nie Kapital gebunden. Wozu dann noch Kapitalverzinsung. Und für die Zinsen bist du ja selber verantwortlich weil du "nur" finanziert hast. Da kann doch Vw nichts für. Bei wohl 0,9% wirds wohl auch nicht viel sein.

@ Corsalis: Na, Dein Auto scheint ja gleich an zwei Montagen produziert worden zu sein... 

Auf die Frage ob ich mal einen Ausdruck aller reparaturen haben könnte (damit ich alle auf einem Blatt habe) wurde mir nur gesagt das geht auf keinen fall!Das erlaubt Wolfsburg nicht.

Spätestens jetzt würde ich denen mal freundlich erklären, dass dies Dein gutes Recht ist und wenn es nicht im Guten geht, Du einen Anwalt einschalten wirst. Die wollen Dich verarschen! - Ich an Deiner Stelle wäre stinkesauer!!!!!!!!

Immer wieder gerne genommen:

"Das muss ich mit Wolfsburg abklären." = Käsekram

Dein Vertragspartner, also dein Händler, ist für die gesetzliche Gewährleistung und damit für einen Rücktritt verantwortlich. Ob er sich selbst beim Hersteller schadlos halten kann, ist sein Problem.
Gewährleistung (Händler) und Garantie (meist Hersteller) ist eben nicht identisch.

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