Wandlung
Vor 1er Woche hab ich mit dem Chef meines Autohauses besprochen das mein Auto nach unzähligen mängeln gewandelt wird!
Er sagte man müsse nur noch auf eine Bestätigung aus Wolfsburg warten!Nun wollte ich mal wissen ob ihr damit erfahrungen habt wie lange so etwas dauert?Will da nicht unbedingt viel mit fahren aufgrund der Abnutzungskosten..
2. Frage Muss man dann wieder ein Auto in diesem Autohaus kaufen??
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
bin auch gerade am Rückgängigmachen des Kaufvertrages. Nach langen Recherchen habe ich einiges herausgefunden... Allerdings ohne Gewähr, da insbesondere zu den sonstigen Ansprüchen wenig Rechtsprechung existiert und jeder Prozess ein Risiko birgt!
Nutzungsentschädigung:
derzeitiger Stand ist, dass die Entschädigung kilometergenau und nicht mehr je angefangene 1000 Kilometer gerechnet wird. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Gesamtlaufleistung des Pkw und kann zwischen 0,3 % (ca.300.000 km) und 0,67 % (ca.150.000 km) betragen.
Kapitalverzinsung:
derzeit 5 % gem. § 352 HGB
weiterhin werden erstattet:
Aufwendungen auf den Pkw (z.B. Ein- und Anbauten, spezielle Winterräder oder Felgen,...), Zulassungskosten, Werkabholungskosten, Rechtsanwaltskosten soweit notwendig,...
sonstige theoretische Erstattungen (Rückgängigmachung des Kaufvertrages - Käufer ist so zu stellen, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden, abzüglich eigener Vorteile):
Je nachdem wie gut Euer Verhandlungsgeschick bzw. das Eures Rechtsanwaltes ist und natürlich letztendlich abhängig vom Richter könnten erstattungsfähig sein: Verdienstausfall für die Zeit, um den Wagen für Reparaturversuche in die Vertragswerkstatt zu bringen, sowie entsprechendes Wegegeld; die Zeit in der Ihr auf den Pkw verzichten musstet (z.B. Versicherungskosten, Aufwendungen für Ersatzfahrzeug,...); Kosten des Kaufvertrages; u.a.
@capricorn, @ juniorjack:
mich würde interessieren, wie es bei euch weitergeht. Bei mir scheinen die Verhandlungen mit dem Händler zu scheitern und habe bereits meinen Rechtsanwalt beauftragt.
Übrigens ist Vertragspartner der Händler und nicht das Werk und daher auch Ersterer der Anspruchsgegner.
Viel Erfolg, sinatra
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von capricorn-bonn
Also Fakt ist definitiv, dass zwei vergebliche Reparaturversuche ausreichen! Da spielen dann auch Fristen keine Rolle mehr.
DANKE SCHÖN! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Shashi_VWfreak
Jetzt mal im ernst Leute...ich kann doch schlecht den Händler fragen! 😁
In den anderen abonnierten Foren, kann mir das auch keiner genau sagen...Und muss man nicht "drei" Reparaturversuche gestatten? 😕
Ich weiß sowas nicht...ich war wegen sowas noch nie in einer Werkstatt. 🙂 *aufholzklopf*
Nein, zwei fehlgeschlagene Reparaturversuche reichen aus! Warum kannst du nicht den Händler fragen? Der wird dir doch wohl am besten Auskunft darüber geben können, wie lange die Reparatur vermutlich dauern wird. Außerdem hättest du dann wenigstens einen Anhaltspunkt! Die Antwort würde ich mir jedenfalls schriftlich in dreifacher Ausfertigung geben lassen 😁.
Zitat:
Original geschrieben von f4bm4n
Nein, zwei fehlgeschlagene Reparaturversuche reichen aus! Warum kannst du nicht den Händler fragen? Der wird dir doch wohl am besten Auskunft darüber geben können, wie lange die Reparatur vermutlich Dauern wird. Außerdem hättest du dann wenigstens einen Anhaltspunkt! Die Antwort würde ich mir jedenfalls schriftlich in dreifacher Ausfertigung geben lassen 😁.
Ja klar...hätte ich ja so gemacht, nur, nicht lachen, ich habe noch keinen 1,4 TSI!!! 😁 Ich bekomme nur gerade krumme Gedanken....
...wenn der 160PSer quitschen sollte...aber nur wenn...dann weg damit und nen 2,0L her....bin letztens nämlich nen GTI 6er gefahren...
...und , naja... 😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁