Wandlung wg. Mängelhäufigkeit - Gerichtsurteile gesucht! - EILT SEHR!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

wir haben einen 2 Jahre alten Golf V, der mittlerweile eine Reparaturliste von ca. 65 Positionen aufweist. Die meisten Sachen waren jetzt nicht gravierend bzw. konnten behoben werden, einige Mängel bestehen auch nach mehreren Reparaturversuchen noch, bei einigen anderen konnte schlicht die Ursache nicht gefunden werden, von Reparatur dann natürlich ganz zu schweigen.
Privat verkäuflich ist das Auto so jedenfalls nicht, weshalb wir nun "die Nase voll haben" und es gerne wandeln würden. Leider stellt sich Volkswagen da bisher quer. Der wohl zuständige Außendienst hat die Wandelung bereits vor einem Jahr schon einmal abgelehnt ("Was für Mängel?", "Stand der Technik"...). Nun sind aber mittlerweile ja noch weitere Mängel und Reparaturversuche hinzugekommen...

Deshalb die Frage, wer hat Gerichtsurteile zum Thema Wandlung wegen Mängelhäufigkeit/Anzahl Reparaturversuche? Suche bei Google hat bisher leider nicht so wahnsinnig viel gebracht.

EILT SEHR!

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Glüxkex


Hallo zusammen,
Deshalb die Frage, wer hat Gerichtsurteile zum Thema Wandlung wegen Mängelhäufigkeit/Anzahl Reparaturversuche? Suche bei Google hat bisher leider nicht so wahnsinnig viel gebracht.
EILT SEHR!
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Mit eilt sehr gehts auch nicht schneller,

und wenn bei Dir google zu diesem Thema nichts ausspuckt -

dann bist Du eh im falschen Film 😉

E.

Geh mal auf www.wandlung-mercedes-e-klasse.de
Lass Dir nichts vom Händler einreden, gehe nach dem 3-4 erfolglosen Reparaturversuch[ zum Anwalt.
Formel für die Wandlung: 0,67% des Kaufpreises pro 1000Km (Laufleistung)🙄

lasst diesen verflixten begriff der wandlung endlich mal weg!
dieser begriff ist FALSCH, er existiert nciht mehr seit der Schuldrechtsreform (2002)!
schau auch mal in die §§433 ff. BGB und überleg dir, was dir bei einer internetrecherche helfen könnte.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html?...

Moin,

ab zum Anwalt, dann hat man noch die größte Chance. Aber deutsche Gerichte sind in der hinsicht in den letzten Jahren doch sehr Herstellerfreundlich gewurden...

MfG

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@ TE
 
Wie sieht es denn mit der Kilometerleistung deines Golf V aus ???
 
Lohnt sich da eine Wandlung überhaupt noch ?

- keine näheren Daten zum Fzg. (Erstbesitzer, km . . . usw.)
- keine Angaben zu den Mängeln
- in der Sig einen Golf IV stehen,
- Mietglied seit August 2004, niemals (auch nicht vor einem Jahr)
  hier im Forum was von Wandlung oder Problemen erwähnt
- . . .
Fazit: Schnäppchchejäger 🙂
E.

Völlig falsch Eribe...

ICH fahre einen Golf IV (siehe Signatur). Meine Familie besteht allerdings noch aus weiteren Personen, darunter auch der Besitzer des betreffenden Problemfahrzeuges, welcher mich NUN gebeten hat, mich bzgl. Vergleichsfällen kundig zu machen.

Die Suche bei Google hat insofern (noch) nicht viel gebracht, da ich da bisher lediglich auf Gerichtsurteile aufgrund von meist gravierenden Einzelmängeln und deren vergeblicher Reparaturversuche gestoßen bin. Die "Wandlung" unseres Fahrzeuges soll nicht aufgrund eines einzelnen Mangels, sondern aufgrund der Mängelhäufigkeit sowie der Häufigkeit der Reparaturversuche durchgeführt werden. Die betreffenden §§ sind mir übrigens durchaus bekannt, ich suche aber nach Gerichtsurteilen zum Thema.

km-Leistung und weitere Fahrzeugdaten tun hier genausowenig etwas zur Sache wie die verschiedenen Mängel/Reparaturen (bißchen arg neugierig lieber Eribe, geile Dich doch bitte an was anderem auf...).
Fakt ist, daß das Fahrzeug 2 Jahre alt ist, der Kaufpreis bei über 30.000 EUR lag und es nun in der Reparaturliste bei VW ca. 65 Mängel mit den entsprechenden Reparaturen/mehrmaligen ergebnislosen Reparaturversuchen stehen hat.

Zitat:

Original geschrieben von Glüxkex


Völlig falsch Eribe...
(bißchen arg neugierig lieber Eribe, geile Dich doch bitte an was anderem auf...).

. . . ich verstehe jetzt auch den Außendienst und VW selbst 😁

E.

Hallo Glüxkexs,
zum Thema Wandlung findest Du einiges auf  dieser Seite www.ra-kotz.de/w.htm oder hier

www.motor-talk.de/.../wie-erfolgt-eine-fahrzeugwandlung-t1470746.html.
Gruß
VWpio
 
 

@ Glüxkex:

Die Art deiner Mängel spielen sehr wohl eine Rolle, sowohl für Tipps aus dem Forum als auch für die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage gegen den Händler.

Handelt es sich nämlich um "Kleinkram" oder um tatsächlich "normale" Unzulänglichkeiten, die Stand der Technik sind, kannst du gleich einpacken.

Also immer schön durch die Hose atmen.

Also bei solchen Fragen würde ich das Forum gar nicht erst bemühen...

Der Anwalt Deines Vertrauens dürfte da eine größere Hilfe sein und sollte für eine Rechtsberatung auch keine Kosten veranschlagen. Wenn Dein Anwalt kein Schlitzohr ist, wird er Dir schon sagen ob Aussicht auf Erfolg besteht oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von }Z{


Also bei solchen Fragen würde ich das Forum gar nicht erst bemühen...

Der Anwalt Deines Vertrauens dürfte da eine größere Hilfe sein und sollte für eine Rechtsberatung auch keine Kosten veranschlagen. Wenn Dein Anwalt kein Schlitzohr ist, wird er Dir schon sagen ob Aussicht auf Erfolg besteht oder nicht.

Hallo,

uneingeschränkte Zustimmung!
Urteile nützen Dir gar nichts. Du brauchst eine gültige und anwendbare Rechstnorm sowie einen Rechtsbeistand zur Durchsetzung Deiner Forderung.
Und wie der Vorschreiber bemerkt: Einen Rechtsanwalt finden, der auch einmal einen (aussichtslosen) Fall ablehnt und dann auf seine Fachkompetenz vertrauen.
Es wird offensichtlich auf einen Rechtsstreit hinauslaufen und da wirst Du Dich ohnehin vertreten lassen müssen, um zum Erfolg zu kommen.
Lass Dich nicht von exemplarischen Fällen täuschen, es wird immer zu einer individuellen Einzelfallbetrachtung und -regeleung kommen.

Viel Glück dabei!

Ich habe weder um Eure Tipps noch um Eure Einschätzung der Erfolgsaussicht gebeten, lediglich um evtl. bekannte Gerichtsurteile zu ähnlich gelagerten Fällen (rein bezogen auf die Mängelhäufigkeit und die große Anzahl an vergeblichen Reparaturversuchen). Was wir tun müssen, wissen wir selbst. Ob es Erfolg hat, wird sich zeigen.

Davon abgesehen, ich glaube nicht, daß eine derart lange Mängelliste von ca. 65 Einzelpositionen "Stand der Technik" oder normal ist, und auch z.B. eine unkontrolliert heizende Klimaanlage, oder auch nach dem zigsten Einrichten immer noch deutlich sichtbar unpassende Türen dürften dem wohl kaum entsprechen, um nur einmal zwei der Mängel zu nennen. Es gibt noch schlimmere. "Kleinkram" wie bereits bei der Auslieferung verkratzte und verschmierte Teile im Innenraum, sowie eine daraufhin erfolgte Verschlimmbesserung ist natürlich auch auf der Liste...

Sollte noch jemand etwas Konstruktives beizutragen haben, bitte per PN oder Mail an mich schicken. Eine weitere sinnlose Diskussion oder gar Befriedigung Eurer Neugier ist hier nicht nötig.

Wenn man hier im Forum als Themenstarter postet, muss man wohl auch erwarten können, dass die Leser nähere Hintergründer erfahren möchten - alleine schon deshalb, um sich ein Gesamtbild von der Angelegenheit zu verschaffen, um vielleicht eigene Antworten auf von ihnen bislang in diesem Forum nicht gestellte Fragen zu erhalten. Dies als "bloße Neugier" abzutun und weitere gewünschte Infos aus irgendwelchen geheimniskrämerischen Gründen zu verweigern, dient jedenfalls nicht dem Sinn eines hier beabsichtigten und gewünschten gegenseitigen Erfahrungsaustausches...!

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