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Brief Rückrufaktion 01C5

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 4. Dezember 2018 um 17:58

Hallo,

habe heute einen Brief von VW bekommen, dass sie meinen GTI Baujahr 2011 zurückkaufen wollen. Wegen abweichendem Bauzustand.

Hat noch jemand so einen Brief bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Flaherty schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:09:23 Uhr:

Zitat:

@Muschel79 schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:07:38 Uhr:

Gerade mit dem KBA gesprochen, denen liegt nichts vor, somit auch keine Entziehung der Betriebserlaubnis!

Sie werden sich jetzt aber mal umhören, gestern hatte wohl schon jemand angerufen.

Da geht es m.E. sicher auch nicht um Produktsicherheit!

doch, steht doch in der Meldung: Verletzungen usw....

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:22:50 Uhr:

Zitat:

@Bnuu schrieb am 4. Dezember 2018 um 22:41:35 Uhr:

[

hmm, dann sollen sie halt alle Autos als ersten Schritt einmal (mit nem 50 Euro Amazongutschein für den Besitzer als Zeitkompensation) zum Komplettauslesen in die Werkstatt rufen.

Genau da liegt ja das Problem, im Auslesen. Die Änderungen sind nicht in der Software dokumentiert und können nicht ausgelesen werden.

man kann _jede_ Software / Firmware und Datensätze komplett auslesen. Das kann das Auto selbst ja auch um zu funktionieren.

Wenn die das nicht können, sollen sie einen IT-Fachmann beauftragen. Wenn der entwickelnde Ingenieur gekündigt hat, sollen Sie disassemblieren. Im Zweifel eine legale Software aufspielen. Konnten Sie ja schonmal ;-)

Zitat:

@GhostyNRW schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:41:37 Uhr:

So habe mit VW telefoniert. Die Telefonnummer ist nur für 01C5. Sie sagen das es nichte sicherheitstechnisches ist sondern nur deswegen ein Rückkauf stattfindet, weil wenn etwas kaputt geht, es keine Ersatzteile gibt. Das ist kein Scherz. Das waren ihre Worte. Auf die genauen „teile“ konnte sie keine Auskunft geben.

Dann sollen Sie einen Vertrag über Rückkauf machen, sobald ein solches ominöses Teil kaputtgeht. Die Aussage paßt auch nicht zur Rückrufbeschreibung: ernstes Risiko - Verletzungen

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So habe eben mit der RS-Versicherung und einem Anwalt gesprochen.

Die RS-Versicherung gibt mir schon mal Deckung für diesen Fall.

Der Anwalt wird sich nach Sichtung der Unterlagen wieder melden.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:21:16 Uhr:

Zitat:

@transarena schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:16:41 Uhr:

Ja.

Und so wie ich das im Spiegel lese, werden die Besitzer ihre Wagen nicht behalten dürfen.

Das Auto ist DEIN Eigentum ... dafür müßte man Dich enteignen.

Das KBA könnte den Fahrzugen die Zulassung entziehen (halte ich auch nicht für unwarscheinlich). Trotzdem kann Dich niemand zwingen, es an VW zu deren Bedingungen zurück zu verkaufen.

Verkaufen müssen muss NIEMAND!

Es mag wohl Betroffene geben, die aus finanziellen Gründen gezwungen sind ... rein rechtlich jedoch nicht

Mitlerweile ist ja der Rückruf vom KBA angeordnet.

Wenn man dem Rückruf von VW nicht folgt, wird das KBA irgendwann die Zulassung entziehen.

War bei den ea189 Dieseln nicht anders. (Nach 18 Monaten)

Da wurden auch die Daten an die Zulassungsstellen witergegeben. -- Mit Androhung von Zwangsstillegung.

Oder man bekommt keinen TÜV mehr, weil Fahrgestellnummern (FIN) dem TÜV mitgeteilt werden.

War bei den ea189 Dieseln nicht anders.

Das alles kann zwar noch 18 Monate dauern, aber es wird kommen.

Allerdings sind die 01C5 betroffenen in einer guten Position und könnten am Ende sogar besser dastehen als zuvor. - Bin gespannt auf die ersten Angebote von VW

Also, auf dauer wird man nicht drumherumkommen sich mit VW zu einigen. (Gezwungenermaßen)

Zitat:

Werden die Fahrzeuge nicht zurückgegeben, werden zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassungsstellen informiert. Diese entscheiden dann über die Betriebsuntersagung.

@HB1234

Wofür hat dein Anwalt denn jetzt ein Mandat von dir erhalten?

am 7. Dezember 2018 um 12:08

Zitat:

@Braintalk schrieb am 7. Dezember 2018 um 06:59:44 Uhr:

Ich kann mir nicht vorstellen das das Rückkäufen günstiger sein soll als die besagten Autos zu kontrollieren und umzurüsten... gehen wir mal von 15000€ Rückkauf aus, das ganze dann mal 6700 (Quelle MT) wären das 100.500.000 mio.

Ok VW hat Geld, aber spendabel? Sicher nicht!

Die ganze Aktion stinkt so gegen den Himmel das ist unglaublich. Wenn VW freiwillig soviel und vermutlich noch mehr Geld in die Hand nimmt kann da was nicht stimmen. Sorry aber das ist meine Meinung.

abzüglich der einnahmen durch käufe eines neuen oder gebrachten wagens bei vw ;-)

Kann einer der Betroffenen, die bereits angeschrieben wurden hier überprüfen, ob hinter der Fahrgestellnummer die "Rückrufaktion 01C5" hinterlegt ist?

FIN-Abfrage von VW

Wenn alle Briefe raus sein sollten, könnte man zumindest darüber eine Vorab-Info erhalten, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist oder nicht.

Zitat:

@pedrodasilva schrieb am 4. Dezember 2018 um 22:27:32 Uhr:

ich habe bereits an den SWR geschrieben, ob denne was bekannt ist und ob sie nicht einen rporter drauf ansetzen können. Als nächstes ist BILD dran ...

Im SWR kam Gerade eine Info darüber, es sollen wohl 17000 Fahrzeuge betroffen sein ...

Zitat:

@xela_ schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:09:48 Uhr:

Kann einer der Betroffenen, die bereits angeschrieben wurden hier überprüfen, ob hinter der Fahrgestellnummer die "Rückrufaktion 01C5" hinterlegt ist?

FIN-Abfrage von VW

Wenn alle Briefe raus sein sollten, könnte man zumindest darüber eine Vorab-Info erhalten, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist oder nicht.

Da steht doch gut leserlich "Bitte beachten Sie: Die Suche prüft ausschließlich, ob Ihr Fahrzeug der Marken Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge von der technischen Maßnahme für Stickoxid betroffen ist."

Die Rückrufaktion 01C5 hat absolut nichts damit zu tun!

Zitat:

@JuleKoss schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:58:47 Uhr:

Bei mir gehts um nen Polo BJ 2014, Diesel mit 120000 km....

Steckt mitten in der Finanzierung.... bin mal gespannt was kommt.

Rechtlicher Beistand steht parat, verarschen lassen wir uns nicht!

Hattest du nicht geschrieben, du arbeitest beim Händler? :confused:

am 7. Dezember 2018 um 12:18

Hallo zusammen, da auch ich betroffen bin habe ich beim KBA um Informationen gebeten und folgende Antwort erhalten:

 

Bei dem u. a. Rückruf wurden Fahrzeuge verkauft, bei denen der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. Es handelt sich um sogenannte Fahrzeuge, die zu Versuchs- und Erprobungszwecken in verschiedenster Weise umgebaut wurden. Da die Fahrzeuge nicht für den weiteren Verkauf vorgesehen waren und im Anschluss an die Nutzung innerhalb des Werks verschrottet werden sollten, wurden die vorgenommen Änderungen nicht dokumentiert. Der produktverantwortliche Hersteller (Volkswagen AG) kann daher nicht mehr nachvollziehen, an welchen Fahrzeugen Einschränkungen einzelner Systeme vorliegen könnten und hat daher auch nicht die Möglichkeit, den Mangel entsprechend zu beheben. Die Fahrzeuge werden deshalb durch den Hersteller zurückgekauft und verschrottet.

 

Diese Umbauten betreffen unter anderem auch Hard- und Software sicherheitsrelevanter Systeme wie z. B. Bremssystem, Motorelektronik oder Leistungselektronik bei E-Fahrzeugen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geht davon aus, dass ein ernstes Risiko im Zusammenhang mit den betroffenen Fahrzeugen nicht ausgeschlossen werden kann und hat deshalb die Überwachung der Rückrufaktion gem. § 26 Absatz 2 ProdSG angeordnet.

 

Werden die Fahrzeuge nicht zurückgegeben, werden zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassungsstellen informiert. Diese entscheiden dann über die Betriebsuntersagung.

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass das KBA Sie bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Hersteller auf der Basis des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) oder bei der Durchsetzung von Kulanz-, Garantie- und Wandlungsansprüchen nicht unterstützen darf. Das KBA untersucht Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Interesse.

Hier mal ein Bericht und dazu noch der Artikel:

Bericht

Artikel

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:14:17 Uhr:

Zitat:

@xela_ schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:09:48 Uhr:

Kann einer der Betroffenen, die bereits angeschrieben wurden hier überprüfen, ob hinter der Fahrgestellnummer die "Rückrufaktion 01C5" hinterlegt ist?

FIN-Abfrage von VW

Wenn alle Briefe raus sein sollten, könnte man zumindest darüber eine Vorab-Info erhalten, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist oder nicht.

Da steht doch gut leserlich "Bitte beachten Sie: Die Suche prüft ausschließlich, ob Ihr Fahrzeug der Marken Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge von der technischen Maßnahme für Stickoxid betroffen ist."

Die Rückrufaktion 01C5 hat absolut nichts damit zu tun!

Sorry hab übersehen, früher gab es ja eine Seite, wo man alle offenen Rückrufaktionen über die FIN abfragen konnte.

Aktuell gibt es das wohl nur kostenpflichtig über erWin.

Zitat:

Zitat:

@JuleKoss schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:58:47 Uhr:

Bei mir gehts um nen Polo BJ 2014, Diesel mit 120000 km....

Steckt mitten in der Finanzierung.... bin mal gespannt was kommt.

Rechtlicher Beistand steht parat, verarschen lassen wir uns nicht!

Hattest du nicht geschrieben, du arbeitest beim Händler? :confused:

Ja hat sie... aber was bringt dich zu der Annahme, dass das nicht stimmt? Die die beim VW Händler arbeiten müssen deren Mist wohl einfach so akzeptieren? Außerdem schrieb sie auch, das Sie als Händler auch keine Infos bekommen und dankbar sind, das hier versucht wird aufzuklären...

Zitat:

@philipprosenfeld schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:21:11 Uhr:

Zitat:

Hattest du nicht geschrieben, du arbeitest beim Händler? :confused:

Ja hat sie... aber was bringt dich zu der Annahme, dass das nicht stimmt? Die die beim VW Händler arbeiten müssen deren Mist wohl einfach so akzeptieren? Außerdem schrieb sie auch, das Sie als Händler auch keine Infos bekommen und dankbar sind, das hier versucht wird aufzuklären...

Ich wundere mich nur, dass sie das ungefiltert hier so schreibt und finde das sogar klasse, völlig legitim! Die Händler haben wohl endlich genug!

am 7. Dezember 2018 um 12:33

Auch wenn es ein Urteil aus dem Abgasskandal ist. Inhaltlich sollte es hier auf jeden Fall zutreffen.

Die Kaufverträge der betroffenen Fahrzeuge müßten alle nichtig sein und daher auch Ansprüche gegen die Händler bestehen

Zitat:

VW-Skandal - Sensationsurteil: Ansprüche gegen Händler sind nicht verjährt, Kaufvertrag aufgrund eines gesetzlichen Verbots (Verstoß gegen EU Vorschriften) nichtig

Damit hat nach Ansicht des Landgerichts Augsburg der Händler gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Gemäß § 134 BGB ist der Kaufvertrag zwischen dem Händler und dem Geschädigten von Anfang an nichtig und rückabzuwickeln. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Händler Kenntnis von der Manipulation hatte oder nicht. Die Folge ist, dass der Kläger sein Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück erhält, was er eigentlich aufgrund der Verjährung seiner kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche nicht erhalten hätte. Das Besondere an diesem Urteil ist, dass hierfür nicht die 2-jährige Verjährungsfrist aus dem Kaufrecht gilt.

https://www.presseportal.de/pm/105254/3961307

 

Ah... Alles klar. Dann steh ich natürlich voll bei dir. Habe übrigens auch einen Brief bekommen. Bekomme auch einen Anruf demnächst und habe einen 2.0TSI Scirocco. Komplett umgebaut inkl eigens angemischten Lack den es nur einmal gibt... ca. 8000€ investiert... was wird mit solchen Autos? Bzw wie wollen/ können die das handhaben? Ich kotz grad richtig ab... Sorry aber ich liebe diese Karre

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