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Brief Rückrufaktion 01C5

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 4. Dezember 2018 um 17:58

Hallo,

habe heute einen Brief von VW bekommen, dass sie meinen GTI Baujahr 2011 zurückkaufen wollen. Wegen abweichendem Bauzustand.

Hat noch jemand so einen Brief bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Flaherty schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:09:23 Uhr:

Zitat:

@Muschel79 schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:07:38 Uhr:

Gerade mit dem KBA gesprochen, denen liegt nichts vor, somit auch keine Entziehung der Betriebserlaubnis!

Sie werden sich jetzt aber mal umhören, gestern hatte wohl schon jemand angerufen.

Da geht es m.E. sicher auch nicht um Produktsicherheit!

doch, steht doch in der Meldung: Verletzungen usw....

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:22:50 Uhr:

Zitat:

@Bnuu schrieb am 4. Dezember 2018 um 22:41:35 Uhr:

[

hmm, dann sollen sie halt alle Autos als ersten Schritt einmal (mit nem 50 Euro Amazongutschein für den Besitzer als Zeitkompensation) zum Komplettauslesen in die Werkstatt rufen.

Genau da liegt ja das Problem, im Auslesen. Die Änderungen sind nicht in der Software dokumentiert und können nicht ausgelesen werden.

man kann _jede_ Software / Firmware und Datensätze komplett auslesen. Das kann das Auto selbst ja auch um zu funktionieren.

Wenn die das nicht können, sollen sie einen IT-Fachmann beauftragen. Wenn der entwickelnde Ingenieur gekündigt hat, sollen Sie disassemblieren. Im Zweifel eine legale Software aufspielen. Konnten Sie ja schonmal ;-)

Zitat:

@GhostyNRW schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:41:37 Uhr:

So habe mit VW telefoniert. Die Telefonnummer ist nur für 01C5. Sie sagen das es nichte sicherheitstechnisches ist sondern nur deswegen ein Rückkauf stattfindet, weil wenn etwas kaputt geht, es keine Ersatzteile gibt. Das ist kein Scherz. Das waren ihre Worte. Auf die genauen „teile“ konnte sie keine Auskunft geben.

Dann sollen Sie einen Vertrag über Rückkauf machen, sobald ein solches ominöses Teil kaputtgeht. Die Aussage paßt auch nicht zur Rückrufbeschreibung: ernstes Risiko - Verletzungen

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am 7. Dezember 2018 um 20:41

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:33:31 Uhr:

Auch wenn es ein Urteil aus dem Abgasskandal ist. Inhaltlich sollte es hier auf jeden Fall zutreffen.

Die Kaufverträge der betroffenen Fahrzeuge müßten alle nichtig sein und daher auch Ansprüche gegen die Händler bestehen

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:33:31 Uhr:

Zitat:

VW-Skandal - Sensationsurteil: Ansprüche gegen Händler sind nicht verjährt, Kaufvertrag aufgrund eines gesetzlichen Verbots (Verstoß gegen EU Vorschriften) nichtig

Damit hat nach Ansicht des Landgerichts Augsburg der Händler gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Gemäß § 134 BGB ist der Kaufvertrag zwischen dem Händler und dem Geschädigten von Anfang an nichtig und rückabzuwickeln. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Händler Kenntnis von der Manipulation hatte oder nicht. Die Folge ist, dass der Kläger sein Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück erhält, was er eigentlich aufgrund der Verjährung seiner kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche nicht erhalten hätte. Das Besondere an diesem Urteil ist, dass hierfür nicht die 2-jährige Verjährungsfrist aus dem Kaufrecht gilt.

Aha..... ok, wie ist das bei einem Privatverkauf? Bei mir ist das nämlich der Fall. (PKW war 2.te Hand , davor VW AG)

Gruß j.

 

https://www.presseportal.de/pm/105254/3961307

Falls private Vorbesitzer da sind, holt euch eine "Abtretungserklärung" bezogen auf die Ansprüche gegen den Händler bzw. VW. Es kostet den Vorbesitzer nur eine Unterschrift.

Hallo zusammen,

der Recall 01C5 betrifft letztlich eine Vielzahl an VW-Modellen. Dies war anfangs in dem Umfang nicht absehbar ... auch nicht von der Anzahl der betroffenen Halter und Fahrzeuge.

Nachdem wir zudem auch noch einige Bitten von Usern nach einer Zusammenfassung der Fakten zum Recall 01C5 erhielten, wurde in Abstimmung mit der MT-Werkstatt beschlossen, alle lokalen Threads in den VW-Unterforen zu schließen.

Stattdessen gibt es nun 2 neue Threads im VW-Hauptforum.

Damit müssen neu ins Thema einsteigende User nicht erst in zig Threads und tausenden von Beiträgen nachlesen.

Da die Halter der betroffenen Kfz hier wenn auch nicht im gleichen Auto ... aber zumindest im gleichen Boot sitzen, halten wir diese Entscheidung für angebracht.

Somit: closed

Gruß

NoGolf

MT-Team

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