Wandlung
Vor 1er Woche hab ich mit dem Chef meines Autohauses besprochen das mein Auto nach unzähligen mängeln gewandelt wird!
Er sagte man müsse nur noch auf eine Bestätigung aus Wolfsburg warten!Nun wollte ich mal wissen ob ihr damit erfahrungen habt wie lange so etwas dauert?Will da nicht unbedingt viel mit fahren aufgrund der Abnutzungskosten..
2. Frage Muss man dann wieder ein Auto in diesem Autohaus kaufen??
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
bin auch gerade am Rückgängigmachen des Kaufvertrages. Nach langen Recherchen habe ich einiges herausgefunden... Allerdings ohne Gewähr, da insbesondere zu den sonstigen Ansprüchen wenig Rechtsprechung existiert und jeder Prozess ein Risiko birgt!
Nutzungsentschädigung:
derzeitiger Stand ist, dass die Entschädigung kilometergenau und nicht mehr je angefangene 1000 Kilometer gerechnet wird. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Gesamtlaufleistung des Pkw und kann zwischen 0,3 % (ca.300.000 km) und 0,67 % (ca.150.000 km) betragen.
Kapitalverzinsung:
derzeit 5 % gem. § 352 HGB
weiterhin werden erstattet:
Aufwendungen auf den Pkw (z.B. Ein- und Anbauten, spezielle Winterräder oder Felgen,...), Zulassungskosten, Werkabholungskosten, Rechtsanwaltskosten soweit notwendig,...
sonstige theoretische Erstattungen (Rückgängigmachung des Kaufvertrages - Käufer ist so zu stellen, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden, abzüglich eigener Vorteile):
Je nachdem wie gut Euer Verhandlungsgeschick bzw. das Eures Rechtsanwaltes ist und natürlich letztendlich abhängig vom Richter könnten erstattungsfähig sein: Verdienstausfall für die Zeit, um den Wagen für Reparaturversuche in die Vertragswerkstatt zu bringen, sowie entsprechendes Wegegeld; die Zeit in der Ihr auf den Pkw verzichten musstet (z.B. Versicherungskosten, Aufwendungen für Ersatzfahrzeug,...); Kosten des Kaufvertrages; u.a.
@capricorn, @ juniorjack:
mich würde interessieren, wie es bei euch weitergeht. Bei mir scheinen die Verhandlungen mit dem Händler zu scheitern und habe bereits meinen Rechtsanwalt beauftragt.
Übrigens ist Vertragspartner der Händler und nicht das Werk und daher auch Ersterer der Anspruchsgegner.
Viel Erfolg, sinatra
92 Antworten
Also das mit der Nutzungsentschädigung stimmt , hat mir mein RA auch gesagt laut neuen Urteil ist bei einer Wandlung der Käufer wieder so herzustellen als wäre der Kaufvertrag nie zustande gekommen.
Also keine Kilometer bezahlen !
Zitat:
Original geschrieben von Gandhj
Also das mit der Nutzungsentschädigung stimmt , hat mir mein RA auch gesagt laut neuen Urteil ist bei einer Wandlung der Käufer wieder so herzustellen als wäre der Kaufvertrag nie zustande gekommen.
Also keine Kilometer bezahlen !
Das ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Anwalts, wenn er es Dir so gesagt hat.
Das ist falsch.
Und nirgends in der Rechtsprechung ist soetwas je gesagt worden.
Der Fall, den Dein Anwalt meint, handelt vom TAUSCH eines Wagens, nicht vom Rücktritt vom Kaufvertrag (vulgo: Wandlung). Beim Rücktritt (Auto gegen Geld) wirst Du so gestellt, als hätte es den Vertrag nicht gegeben: Dann hättest Du kein Auto gehabt und daraus auch keine Nutzungen gezogen, die hast Du aber gezogen, daher musst Du sie herausgeben (0,5-0,67% pro 1.000 km)
Moin,
habe hier gerade mal etwas mitgelesen. Ich stehe gerade vor der Entscheidung einen gebrauchten Golf Plus aus 2008 zu kaufen.
Wenn ich das hier so lese wird einem Angst und Bange.
Jetzt überlege ich überhaupt einen VW zu kaufen.
Außerdem scheint der Wandel wohl zum Volkssport zu werden,
ich finde alles etwas übertrieben, da klapperts irgendwo und
die Leute sagen, kann ich wandeln??? Bei ernsthaften Problemen
kann ich es ja verstehen aber was manche Leute hier als Problem
zu wandeln sehen, mann mann mann!!!
Meine Meinung!!!!
Matthias104 ,
befrag dich bitte nochmal aber ich denk schon das das so richtig ist wie ich gesagt habe, es gibt dazu auch ein Urteil und da ging es ja darum das der Käufer nichts dafür kann wenn das gerät nicht funktioniert.
Also nichts ist mit Kilometer zahlen! Und ja es gibt ja keine Wandlung mehr das heist jetzt Rücktritt vom Kaufvertrag, das stimmt.
mfg
Ein ruckler
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TTPhantom,
auf deine Frage kann ich dir keine Antwort geben wegen Befangenheit 🙂
Hatte bis jetzt so um die 16 Werkstatt aufenthalte 🙂
mfg
ein ruckler
Zitat:
Original geschrieben von Matthias104
Das ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Anwalts, wenn er es Dir so gesagt hat.Zitat:
Original geschrieben von Gandhj
Also das mit der Nutzungsentschädigung stimmt , hat mir mein RA auch gesagt laut neuen Urteil ist bei einer Wandlung der Käufer wieder so herzustellen als wäre der Kaufvertrag nie zustande gekommen.
Also keine Kilometer bezahlen !Das ist falsch.
Und nirgends in der Rechtsprechung ist soetwas je gesagt worden.
Der Fall, den Dein Anwalt meint, handelt vom TAUSCH eines Wagens, nicht vom Rücktritt vom Kaufvertrag (vulgo: Wandlung). Beim Rücktritt (Auto gegen Geld) wirst Du so gestellt, als hätte es den Vertrag nicht gegeben: Dann hättest Du kein Auto gehabt und daraus auch keine Nutzungen gezogen, die hast Du aber gezogen, daher musst Du sie herausgeben (0,5-0,67% pro 1.000 km)
Zitat:
BGH
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (§ 439 Abs. 4, § 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen kann. Diese richtlinienkonforme Rechtsfortbildung ist erforderlich, weil eine Verpflichtung des Verbrauchers zur Zahlung von Wertersatz für die Nutzung mit Art. 3 der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht vereinbar ist.
Hier wird zwar explizit von "im Falle der Ersatzlieferung" gesprochen. Jedoch wäre dies völligst falsch zu sagen, dass es nur auf jene Art zu beziehen ist. Schließlich bezieht sich die Verbrauchsgüterkauflinie auch nicht nur auf den Tausch, sondern auf alle Rechtsgeschäfte in denen der Verbraucher schlichtweg schutzbedürftig ist.
Demnach ist eine Nutzungsgebühr nicht zu entrichten. Das ist nicht nur meine Meinung, davon geht auch jeder Professor an meiner Uni sowie jeder Rechtsanwalt mit dem ich bisher darübergesprochen habe aus.
Genau so ist es immer diese einschüchterungs versuche von .. Mitarbeitern.
Lieber mal TSI Rückruf Aktion starten nicht immer alles böse reden 🙂
mfg
ein ruckler
Zitat:
Original geschrieben von Cross_Marco
Hallo Zusammen, mein Golf Plus rappelt!! Auskunft meines :-)) ist dies ist der letzte Reparaturversuch danach können wir uns über eine Wandlung unterhalten!!Ich habe meinen Wagen am Fr. beim :-)) abgegeben und einen Fox zum Mobilitätserhalt bekommen. Freitag bin ich dann noch angerufen worden, dass man irgendetwas am Radkasten gefunden hat und das dies voraussichtlich das Geräusch ist. Jedoch wolle man denn Wagen am Mo. noch einmal probefahren nachdem er wieder die "Außentemperatur" angenommen hat.
Heute rief mich der :-)) dann wieder an, dass das Rappeln noch da sei und man gerne an dem Wagen weiter arbeiten würde!
Wie lange muss ich denn meinen Wagen in der Werkstatt stehen lassen?? Was ist zumutbar?? Ich würde jetzt gerne vom KV zurücktreten!!
Was sagt Ihr??
Danke vorab
Gruß Marco
Hallo Marco,
grundsätzlich gilt die Nachbesserung nach dem zweiten Versuch des :-) als fehlgeschlagen und man kann wandeln. Man kann aber schon vorher vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn dem :-) eine "angemessene" Frist zur Fehlerbeseitigung gesetzt wurde und diese verstrichen ist, ohne dass der Mangel beseitigt wurde (http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz/58-pkw-wandlung). Wann eine Frist angemessen ist, scheint davon abzuhängen, welche Art des Fehlers vorliegt. In jedem Fall sollte dem :-) aber eine (möglichst angemessene) Frist gesetzt werden!
Viele Grüße
f4bm4n
Welche Frist wäre denn nun angemessen, im Falle einen quitschenden Kompressors beim 1,4TSI mit 160Ps ?
Und eine quitschenden Bremsanlage?
14 Tage? 😁
4 Wochen?
Zitat:
Original geschrieben von Shashi_VWfreak
Welche Frist wäre denn nun angemessen, im Falle einen quitschenden Kompressors beim 1,4TSI mit 160Ps ?
Und eine quitschenden Bremsanlage?14 Tage? 😁
4 Wochen?
23-einhalb Tage!
Zitat:
Original geschrieben von capricorn-bonn
23-einhalb Tage!Zitat:
Original geschrieben von Shashi_VWfreak
Welche Frist wäre denn nun angemessen, im Falle einen quitschenden Kompressors beim 1,4TSI mit 160Ps ?
Und eine quitschenden Bremsanlage?14 Tage? 😁
4 Wochen?
Hmm...beim 122PSer vielleicht! 😛
Zitat:
Original geschrieben von Shashi_VWfreak
Hmm...beim 122PSer vielleicht! 😛Zitat:
Original geschrieben von capricorn-bonn
23-einhalb Tage!
Nein, beim 160 PS'ler! Beim 122 TSI wären's nur 18,25 Tage - mal ganz davon abgesehen, dass der gar keinen Kompressor besitzt...!!! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von capricorn-bonn
Nein, beim 160 PS'ler! Beim 122 TSI wären's nur 18,25 Tage - mal ganz davon abgesehen, dass der gar keinen Kompressor besitzt...!!! 🙂Zitat:
Original geschrieben von Shashi_VWfreak
Hmm...beim 122PSer vielleicht! 😛
LOL...stimmt....war doch klar! 😁 *patsch*
Jetzt mal im ernst Leute...ich kann doch schlecht den Händler fragen! 😁
In den anderen abonnierten Foren, kann mir das auch keiner genau sagen...
Und muss man nicht "drei" Reparaturversuche gestatten? 😕
Ich weiß sowas nicht...ich war wegen sowas noch nie in einer Werkstatt. 🙂 *aufholzklopf*
Zitat:
Original geschrieben von Shashi_VWfreak
Jetzt mal im ernst Leute...ich kann doch schlecht den Händler fragen! 😁
In den anderen abonnierten Foren, kann mir das auch keiner genau sagen...Und muss man nicht "drei" Reparaturversuche gestatten? 😕
Ich weiß sowas nicht...ich war wegen sowas noch nie in einer Werkstatt. 🙂 *aufholzklopf*
Also Fakt ist definitiv, dass zwei vergebliche Reparaturversuche ausreichen! Da spielen dann auch Fristen keine Rolle mehr.