Wandlung
Vor 1er Woche hab ich mit dem Chef meines Autohauses besprochen das mein Auto nach unzähligen mängeln gewandelt wird!
Er sagte man müsse nur noch auf eine Bestätigung aus Wolfsburg warten!Nun wollte ich mal wissen ob ihr damit erfahrungen habt wie lange so etwas dauert?Will da nicht unbedingt viel mit fahren aufgrund der Abnutzungskosten..
2. Frage Muss man dann wieder ein Auto in diesem Autohaus kaufen??
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
bin auch gerade am Rückgängigmachen des Kaufvertrages. Nach langen Recherchen habe ich einiges herausgefunden... Allerdings ohne Gewähr, da insbesondere zu den sonstigen Ansprüchen wenig Rechtsprechung existiert und jeder Prozess ein Risiko birgt!
Nutzungsentschädigung:
derzeitiger Stand ist, dass die Entschädigung kilometergenau und nicht mehr je angefangene 1000 Kilometer gerechnet wird. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Gesamtlaufleistung des Pkw und kann zwischen 0,3 % (ca.300.000 km) und 0,67 % (ca.150.000 km) betragen.
Kapitalverzinsung:
derzeit 5 % gem. § 352 HGB
weiterhin werden erstattet:
Aufwendungen auf den Pkw (z.B. Ein- und Anbauten, spezielle Winterräder oder Felgen,...), Zulassungskosten, Werkabholungskosten, Rechtsanwaltskosten soweit notwendig,...
sonstige theoretische Erstattungen (Rückgängigmachung des Kaufvertrages - Käufer ist so zu stellen, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden, abzüglich eigener Vorteile):
Je nachdem wie gut Euer Verhandlungsgeschick bzw. das Eures Rechtsanwaltes ist und natürlich letztendlich abhängig vom Richter könnten erstattungsfähig sein: Verdienstausfall für die Zeit, um den Wagen für Reparaturversuche in die Vertragswerkstatt zu bringen, sowie entsprechendes Wegegeld; die Zeit in der Ihr auf den Pkw verzichten musstet (z.B. Versicherungskosten, Aufwendungen für Ersatzfahrzeug,...); Kosten des Kaufvertrages; u.a.
@capricorn, @ juniorjack:
mich würde interessieren, wie es bei euch weitergeht. Bei mir scheinen die Verhandlungen mit dem Händler zu scheitern und habe bereits meinen Rechtsanwalt beauftragt.
Übrigens ist Vertragspartner der Händler und nicht das Werk und daher auch Ersterer der Anspruchsgegner.
Viel Erfolg, sinatra
92 Antworten
Sodele, ich werde mich die Tage entscheiden für den Neuen.
Die Frage ist nur der Motor.
Ob ich nun auf die 170 PS gehe oder bei den 140 bleibe.
Denke mal, dass das an der Lieferzeit nix ändern wird.( also der 170 PS früher da sein wird)
Der 122 PS ist leider auserhalb meiner zeitlichen Grenze.
Laut Konfig auf VW fährt der 170 PS nun auch mit Super anstatt Super+.
Und was auser der Bremse ist beim 170 noch anders??
Zitat:
Original geschrieben von tom-ohv
Den Polo aber nicht bei dem großen VAG Direkthändler in Godesberg, oder?
Fleischhauer...
Zitat:
Original geschrieben von capricorn-bonn
Fleischhauer...Zitat:
Original geschrieben von tom-ohv
Den Polo aber nicht bei dem großen VAG Direkthändler in Godesberg, oder?
Na dann . . .
Ich bin bei ARG und zufrieden . . . . wenn denn endlich das neue Auto käme . . .
Mal hier war Aktuelles:
Mein RA hat ein neues Urteil des EuGH gefunden in dem es heißt, dass die Nutzungsentschädigung bei Rückgabe eines
Artikles nichtig ist.
D.h. das bei einer Wandlung die 0,5% bzw 0,67% nicht mehr zu bezahlen sind.
Ich werde das nun weiter verfolgen. Hat von euch auch schonmal jmd sowas gehört??
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Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Glaubst du, der Wagen war total kostenlos für dich ?Kann mir dies nicht vorstellen...
Wieso war??
Bis der neue da ist fahr ich ihn noch.
Und wenn das gültiges Recht ist, ja dann war er kostenlos!
Aber ich sagte ja, ich bleib dran und halte euch auf dem Laufenden.
Zitat:
Original geschrieben von Scythem4n
Mein RA hat ein neues Urteil des EuGH gefunden in dem es heißt, dass die Nutzungsentschädigung bei Rückgabe eines
Artikles nichtig ist.
D.h. das bei einer Wandlung die 0,5% bzw 0,67% nicht mehr zu bezahlen sind.
Hat von euch auch schonmal jmd sowas gehört??
...die Geschichte wurde doch vor kurzer Zeit verbreitet - im konkreten Fall drehte es sich wohl um einen Herd. Ob das aber nun immer und in jedem Fall bedeutet, daß bei der sogenannten Wandelung keinerlei Nutzung geltendgemacht werden kann, darf bezweifelt werden. Wie erheblich war die Beeinträchtigung? Wie erheblich ist der Wertverlust bei einem hochwertigen Gebrauchsgut durch die, wenn auch eingeschränkte, Nutzung?
Ich glaube nicht so ganz, daß da mit einem Urteil des EuGH alle in die Richtung zielenden Rechtstreitigkeiten abgedeckt werden können...
Bin gespannt, wann da der erste Fall aufläuft, wo jemand sein Auto nach 'nem halben Jahr oder so zurückgibt, weil etwaige Nutzungsbeeinträchtigungen nicht behoben werden konnten. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß in solch einem Fall ein Kunde 5000 km oder 10000 km 'runtergerissen hat - und der Hersteller sich das alles alleine an die Backe binden muß.
Zitat:
Original geschrieben von teider
...die Geschichte wurde doch vor kurzer Zeit verbreitet - im konkreten Fall drehte es sich wohl um einen Herd. Ob das aber nun immer und in jedem Fall bedeutet, daß bei der sogenannten Wandelung keinerlei Nutzung geltendgemacht werden kann, darf bezweifelt werden. Wie erheblich war die Beeinträchtigung? Wie erheblich ist der Wertverlust bei einem hochwertigen Gebrauchsgut durch die, wenn auch eingeschränkte, Nutzung?Zitat:
Original geschrieben von Scythem4n
Mein RA hat ein neues Urteil des EuGH gefunden in dem es heißt, dass die Nutzungsentschädigung bei Rückgabe eines
Artikles nichtig ist.
D.h. das bei einer Wandlung die 0,5% bzw 0,67% nicht mehr zu bezahlen sind.
Hat von euch auch schonmal jmd sowas gehört??Ich glaube nicht so ganz, daß da mit einem Urteil des EuGH alle in die Richtung zielenden Rechtstreitigkeiten abgedeckt werden können...
Bin gespannt, wann da der erste Fall aufläuft, wo jemand sein Auto nach 'nem halben Jahr oder so zurückgibt, weil etwaige Nutzungsbeeinträchtigungen nicht behoben werden konnten. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß in solch einem Fall ein Kunde 5000 km oder 10000 km 'runtergerissen hat - und der Hersteller sich das alles alleine an die Backe binden muß.
Das sehe ich auch so...
Das war ein Herd und kein Auto, habe es sogar im Radio gehört 😁
Hat nix so einfach mit "gültigem" Recht zu tun denn Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe...
Zitat:
Original geschrieben von Scythem4n
Mal hier war Aktuelles:Mein RA hat ein neues Urteil des EuGH gefunden in dem es heißt, dass die Nutzungsentschädigung bei Rückgabe eines
Artikles nichtig ist.
D.h. das bei einer Wandlung die 0,5% bzw 0,67% nicht mehr zu bezahlen sind.Ich werde das nun weiter verfolgen. Hat von euch auch schonmal jmd sowas gehört??
Das EuGH-Urteil wurde bereits weiter oben diskutiert und trifft für eine Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) nicht zu, sondern nur eine Ersatzlieferung. Von daher bleibt es bei der Nutzungsentschädigung.
Einzig die Höhe dürfte diskutabel sein. Die Urteile zu den 0,67 % sind veraltet. Inzwischen wurden schon Urteile mit 0,5 und sogar 0,4 % ausgesprochen. Natürlich wird dies kein Händler zugeben wollen und es darauf ankommen lassen.
In meinem Fall werde ich es versuchen 0,33 % gerichtlich durchzusetzen, ebenso wie die sonstigen angefallenen Kosten bzw. auf den Wagen gemachten Aufwendungen. Da ich der Händler bisher mit 0,5 % abgerechnet hat und einen kleinen Teil meiner Kosten bereits übernommen hat, sind die Verfahrenskosten überschaubar. Zudem übernimmt meine Rechtsschutz die Kosten. Die Klage wird nächste Woche eingereicht.
Übrigens muss man auf keinen Fall wieder beim gleichen Händler einen neuen Wagen kaufen. Wäre ja noch schöner.
Weiterhin viel Erfolg.
Gruß sinatra
das mit den 0,5 bzw 0,4% finde ich sehr interessant, da ich nächste Woche auch zu meinem 🙂 um den Rücktritt komplett zu machen bzw mir sagen zu lassen, wie viel er mir für den Wagen geben will. Morgen müssen dann die ganzen Zubehörsachen wieder ausgebaut werden 🙁
hallo zusammen ...
lang ist´s her das ich zu diesem thema meinen teil beigesteuert habe, leider hat mal wieder alles länger gedauert als mir eigentlich recht und lieb war. aber nun ist es vollbracht, nach langem warten habe ich dann letzte woche meinen golf beim händler abgestellt.
VW hatte der rückgabe wohl recht schnell zugestimmt, wohl der händler als auch die VW bank waren wohl nicht von der schnellsten sorte. aber egal, jetzt ist das thema golf V für mich abgehakt.
ich wünsche all denen die das gleiche ärgernis plagt noch viel geduld und glück!
vielleicht liest man sich ja hier oder an anderer stelle mal wieder!
grüße
Hallo,
von welchem Kaufpreis wird die Nutzungsgebühr erhoben?
Von dem mit Mehrwertsteuer oder ohne Mehrwertsteuer?
Gruß GTImops
Zitat:
Original geschrieben von GTImops
Hallo,
von welchem Kaufpreis wird die Nutzungsgebühr erhoben?Von dem mit Mehrwertsteuer oder ohne Mehrwertsteuer?
Gruß GTImops
Mit MwSt.!
Hallo Zusammen, mein Golf Plus rappelt!! Auskunft meines :-)) ist dies ist der letzte Reparaturversuch danach können wir uns über eine Wandlung unterhalten!!
Ich habe meinen Wagen am Fr. beim :-)) abgegeben und einen Fox zum Mobilitätserhalt bekommen. Freitag bin ich dann noch angerufen worden, dass man irgendetwas am Radkasten gefunden hat und das dies voraussichtlich das Geräusch ist. Jedoch wolle man denn Wagen am Mo. noch einmal probefahren nachdem er wieder die "Außentemperatur" angenommen hat.
Heute rief mich der :-)) dann wieder an, dass das Rappeln noch da sei und man gerne an dem Wagen weiter arbeiten würde!
Wie lange muss ich denn meinen Wagen in der Werkstatt stehen lassen?? Was ist zumutbar?? Ich würde jetzt gerne vom KV zurücktreten!!
Was sagt Ihr??
Danke vorab
Gruß Marco