Wandlung

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Vor 1er Woche hab ich mit dem Chef meines Autohauses besprochen das mein Auto nach unzähligen mängeln gewandelt wird!
Er sagte man müsse nur noch auf eine Bestätigung aus Wolfsburg warten!Nun wollte ich mal wissen ob ihr damit erfahrungen habt wie lange so etwas dauert?Will da nicht unbedingt viel mit fahren aufgrund der Abnutzungskosten..
2. Frage Muss man dann wieder ein Auto in diesem Autohaus kaufen??

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

bin auch gerade am Rückgängigmachen des Kaufvertrages. Nach langen Recherchen habe ich einiges herausgefunden... Allerdings ohne Gewähr, da insbesondere zu den sonstigen Ansprüchen wenig Rechtsprechung existiert und jeder Prozess ein Risiko birgt!

Nutzungsentschädigung:
derzeitiger Stand ist, dass die Entschädigung kilometergenau und nicht mehr je angefangene 1000 Kilometer gerechnet wird. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Gesamtlaufleistung des Pkw und kann zwischen 0,3 % (ca.300.000 km) und 0,67 % (ca.150.000 km) betragen.

Kapitalverzinsung:
derzeit 5 % gem. § 352 HGB

weiterhin werden erstattet:
Aufwendungen auf den Pkw (z.B. Ein- und Anbauten, spezielle Winterräder oder Felgen,...), Zulassungskosten, Werkabholungskosten, Rechtsanwaltskosten soweit notwendig,...

sonstige theoretische Erstattungen (Rückgängigmachung des Kaufvertrages - Käufer ist so zu stellen, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden, abzüglich eigener Vorteile):
Je nachdem wie gut Euer Verhandlungsgeschick bzw. das Eures Rechtsanwaltes ist und natürlich letztendlich abhängig vom Richter könnten erstattungsfähig sein: Verdienstausfall für die Zeit, um den Wagen für Reparaturversuche in die Vertragswerkstatt zu bringen, sowie entsprechendes Wegegeld; die Zeit in der Ihr auf den Pkw verzichten musstet (z.B. Versicherungskosten, Aufwendungen für Ersatzfahrzeug,...); Kosten des Kaufvertrages; u.a.

@capricorn, @ juniorjack:

mich würde interessieren, wie es bei euch weitergeht. Bei mir scheinen die Verhandlungen mit dem Händler zu scheitern und habe bereits meinen Rechtsanwalt beauftragt.

Übrigens ist Vertragspartner der Händler und nicht das Werk und daher auch Ersterer der Anspruchsgegner.

Viel Erfolg, sinatra

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Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

Wer sofort mit nem Anwalt kommt, darf sich nicht wundern, wenn die Gegenseite auf stur schaltet und es ein langwieriger Rechtsstreit wird, bei dem der Betroffene immer drauf zahlen wird. Schließlich kostet Mobilität Geld und das auch mit Mängeln behaftete Auto wird meist weiter genutzt....verursacht also Kosten.
Und nicht jeder kann das Auto der Frau für die Übergangszeit beschlagnahmen.

Ich habe eine Wandlung erfolgreich ohne einen Anwalt durchgezogen. Natürlich nicht, ohne mich vorher mit Informationen eingedeckt zu haben.

Bei Typ-spezifischen Mängeln hilft meist der Hinweis auf die einschlägigen Internetforen. Ja, auch Fachwerkstätten haben Internetzugang, um sowas zu prüfen. 😛

Was die Kosten angeht, so sind die 0,67% / angefangene 1000km vom Kaufpreis (nicht vom Listenpreis!) für die Nutzung bei einer Wandlung unbestritten.

Es gibt sogar Händler (wie meinen), die km-genau abrechnen, weil man bloß 50km über die nächste 1000er Schwelle war.

Wenn das ganze nicht eskalieren soll, würde ich das Gespräch mit dem Verkäufer und / oder dem Chef des Autohauses suchen. Wie schon mehrmals erwähnt, ist niemandem mit einem Rechtsstreit geholfen.

In diesem Sinne.

Zitat von @Looser 27: Wenn das ganze nicht eskalieren soll, würde ich das Gespräch mit dem Verkäufer und / oder dem Chef des Autohauses suchen. Wie schon mehrmals erwähnt, ist niemandem mit einem Rechtsstreit geholfen.

Was ist denn das für eine eigenartige Behauptung, mit einem Rechtsstreit sei niemandem geholfen?? - Ich dachte immer, gerade ein Rechtsstreit könne und solle einem gerade helfen, zu seinem Recht zu kommen!!

Natürlich ist es sinnvoll, zunächst das Gespräch mit dem Verkäufer bzw. dem verkaufenden Autohaus zu suchen. Wenn man dann aber, wie auch in diesem konkreten Fall, feststellen muss, dass man offensichtlich vera.... werden soll und möglicherweise sogar ein Betrugsversuch vorliegt ( - lies Dir mal den Beginn des threads durch...!), wird es allerhöchste Zeit sich rechtlich vertreten zu lassen. Wenn man sogar noch eine Rechtsschutzversicherung hat, gibt es da sowieso nichts mehr zu überlegen. Ich selber spreche da (leider) aus Erfahrung und bin nur glücklich, dass ich mir damals einen Anwalt genommen hatte. Ohne ihn hätte ich etliche tausend Euro verloren...

Ich sehe hier keinen Betrug o.ä. ???

omg

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Ich sehe hier keinen Betrug o.ä. ???

omg

Ich auch nicht.

@ capricorn: Wenn Du mein Statement nicht nur überflogen, sondern verstanden hättest, dann hättest Du auch gelesen, dass man zwar die Wandlung durch bekommt, die Kosten für ein Ersatzfahrzeug (wer will schon noch tausende km auf den zu wandelnden Wagen braten?) nicht erstattet bekommst. Deswegen ist niemandem mit einem Rechtsstreit geholfen.

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@Looser27, wenn Du meinst.... - ich jedenalls habe meine Meinung zu diesem Fall geschrieben und weiß, wovon ich rede. Im übrigen hoffe ich nur für den Themenstarter, dass er das Richtige tut und hinterher nicht erst aus Schaden klug werden muss.

Übrigens empfehle ich DIR, Looser 27, demnächst die erörterte Sachlage in einem noch recht kurzen thread nicht nur oberflächlich zu überfliegen, sondern intensiver zu lesen, dann hättest DU nämlich verstanden, warum hier zumindest die Möglichkeit eines Betruges besteht...!

Wieso fühlen sich manche Leute eigentlich immer direkt persönlich angegriffen & beleidigt, nur wenn man nicht ihrer Meinung ist?

😕

Hallo zusammen,

bin auch gerade am Rückgängigmachen des Kaufvertrages. Nach langen Recherchen habe ich einiges herausgefunden... Allerdings ohne Gewähr, da insbesondere zu den sonstigen Ansprüchen wenig Rechtsprechung existiert und jeder Prozess ein Risiko birgt!

Nutzungsentschädigung:
derzeitiger Stand ist, dass die Entschädigung kilometergenau und nicht mehr je angefangene 1000 Kilometer gerechnet wird. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Gesamtlaufleistung des Pkw und kann zwischen 0,3 % (ca.300.000 km) und 0,67 % (ca.150.000 km) betragen.

Kapitalverzinsung:
derzeit 5 % gem. § 352 HGB

weiterhin werden erstattet:
Aufwendungen auf den Pkw (z.B. Ein- und Anbauten, spezielle Winterräder oder Felgen,...), Zulassungskosten, Werkabholungskosten, Rechtsanwaltskosten soweit notwendig,...

sonstige theoretische Erstattungen (Rückgängigmachung des Kaufvertrages - Käufer ist so zu stellen, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden, abzüglich eigener Vorteile):
Je nachdem wie gut Euer Verhandlungsgeschick bzw. das Eures Rechtsanwaltes ist und natürlich letztendlich abhängig vom Richter könnten erstattungsfähig sein: Verdienstausfall für die Zeit, um den Wagen für Reparaturversuche in die Vertragswerkstatt zu bringen, sowie entsprechendes Wegegeld; die Zeit in der Ihr auf den Pkw verzichten musstet (z.B. Versicherungskosten, Aufwendungen für Ersatzfahrzeug,...); Kosten des Kaufvertrages; u.a.

@capricorn, @ juniorjack:

mich würde interessieren, wie es bei euch weitergeht. Bei mir scheinen die Verhandlungen mit dem Händler zu scheitern und habe bereits meinen Rechtsanwalt beauftragt.

Übrigens ist Vertragspartner der Händler und nicht das Werk und daher auch Ersterer der Anspruchsgegner.

Viel Erfolg, sinatra

Komme grad von einem anderen VW haus aus meiner nähe in dem ich mich mal nach nem anderen Auto umgeschaut habe!
Habe dem Verkäufer dort die Situation geschildert. Dieser hat mir dann auch nochmals bestätigt das mir der Händler das Geld auszahlen muss. Aber jetzt wart ich mal noch den Freitag ab

Händler hat den Zettel gezeigt Wandlung bei Kauf eines anderen Autos des Konzerns.
Er hat gesagt das wir sicher ein Auto finden und es würde ja da auf ein paar Tage oder 4 Wochen nicht ankommen. Ansonsten müsste man einen neuen Antrag stellen der dann wohl über einen Anwalt laufen müsste. Jetzt schauen wir uns morgen mal um

Irgendwie schein der VW Konzern Dich da verarschen zu wollen.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine Wandlung an einen Kauf aus dem gleichen Konzern gebunden sein soll.

Schließlich machst Du den Kaufvertrag rückgängig, weil Du mit dem Fahrzeug des Konzerns nicht zufrieden bist.

Das ist nur ein schäbiger Versuch die Kunden an den Konzern zu binden, denn auch VW weiß, dass ein Kunde, der weg ist nicht so schnell nicht wieder kommt.

Viel Glück beim weiteren Vorgehen.

Die ganze Theorie ist gut und schön...

...aber die Realität sieht manchmal anders aus!

bei meiner ersten Wandlung hat sich VW auch etwas mehr Zeit genommen, nach 5 Werktagen warten habe ich unsere Rechtsabteilung dann beauftragt, Vollgas zu geben. Nach 3 weiteren Tagen war dann ein Angebot vom Händler da...Rücknahme des Fahrzeugs zu 0.5% ohne wenn und aber, dafür aber Neuen bestellen. Ansonsten Rechtsstreit. Da ich aber keine Lust habe 6 Monate auf einen Gerichtzstermin zu warten, eventuell mit Berufungsverhandlung 12 oder gar mehr Monate. Also akzeptiert...bei einer Laufleistung von 50-60 TKM jährlich, muss man kein Mathematiker sein, was da zu tun war.

Bei dem 2. Rücktritt hat es keinen Anwalt bedarft, da habe ich selber gesagt, dass ich sofort einen Neuen bestelle, wenn ich Zurücktreten kann. Habe meine Bestellung auch nochmal um ca 30T € erweitert, dann ging es ganz schnell.

Fazit daraus:

Trotzdem man eindeutig im Recht ist, sollte man immer auf die Gegenseite eingehen. Recht haben und sofort Recht bekommen, gibt es leider nur im TV....

Und einen guten Stammhändler gibt man nicht auf, wenn man da sehr viele Vorteile geniessen kann...😉

Natürlich sind Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge.

ABER: Ich finde es traurig, dass wir, die Kunden, uns derart abhängig machen und dem Gebaren des Autoherstellers derart ausgeliefert sind.
Denn man wandelt einen Kaufvertrag schließlich nicht zum Spaß, sondern weil gravierende Mängel am Produkt bestehen.

@ corsalis ...

gibts schon neuigkeiten?

Naja wie gesagt Händler sagt ich müsste bei ihm Kaufen anderer VW Händler sagt es wäre egal hauptsache es wäre ein VW oder Audi und die Serviceline sagt bei dem Händler der die Wandlung duchführt.Bin im moment mit allen möglichen Leuten deswegen in Verbindung.
Wäre ja auch nicht abgeneigt bei meinem Händler wieder einen zu kaufen aber Sie haben zur Zeit einfach nix passendes

Nächste Woche wird das Auto gewandelt!
Händler zahlt mir nun endlich das Geld aus.
Danke nochmal für die Tips die ihr mir gegeben habt

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