GTI Perf., DSG ungerade Gänge schalten hart

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo!

Erst 3.000km und die Fuhre fängt an, mich zu nerven, denn die Schaltvorgänge in die Gänge 3 und 5 sind recht hart. Zudem kuppelt er beim Anfahren oft hart ein. Offenbar ist also die Kupplung für 1-3-5-7 nicht nett zu mir.
Was schlagt Ihr vor? Weiter beobachten und es legt sich, oder Termin machen und reklamieren? Wohin geht die Reise mit diesem Problem?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@foggie schrieb am 29. Mai 2019 um 20:40:03 Uhr:


Was mir absolut unverständlich ist warum sollte bei dem Vorhandensein eines updates der Kunde belogen werden?
Also kein Hardware Wechsel sondern ein schnödes update.

Die Lügen wurden verbreitet lange bevor es ein Update gab. Jetzt da ein Update erschienen ist gibt es keinen Grund mehr diese zu verbreiten.

Zitat:

@foggie schrieb am 29. Mai 2019 um 20:40:03 Uhr:


Vielleicht sind einige dann schon so blind, dass vielleicht das update die eigentliche Lüge ist.
Stand der Technik akzeptiert der Kunde nicht, dann vertuschen wir das ganze und verschleppen den Super Gau auf später.
Ich würde mich da schon mal fragen wieso ich ein update brauche und andere nicht und was beinhaltet das update.
Erhöht eventuell das update den Komfort und den Verschleiß?

Die Antwort auf diese Frage ist meines Erachtens recht einfach. Bei jedem Bauteil gibt es fertigungsbedingte Toleranzen und langfristige Veränderungen durch Verschleiß, die durch Adaptionen ausgeglichen werden müssen. Kommt es bei einem bestimmten Parameter zu einer Abweichung gegenüber den vorgesteuerten Werten, so legt das Getriebesteuergerät einen Offset an, welcher bei zukünftigen Regelungen den vorgesteuerten Wert korrigiert.

Die Schwierigkeit bei solchen Adaptionen ist, dass sie bei unterschiedlichen Drehzahlen, Lastzuständen und Temperaturbereichen durchgeführt werden müssen, und das kontinuierlich und für den Fahrer nicht spürbar. Manche Fahrprofile und Fahrstile eignen sich dafür besser als andere, allerdings kann man vom Fahrer nicht erwarten, dass er regelmäßig bewusst für optimale Adaptionsbedingungen sorgt. Die Herausforderung ist also Adaptionsroutinen zu entwickeln, die in einem weiten Bereich zu guten Adaptionsergebnissen führen. In diesem Bereich gibt es fortwährend Verbesserungen, dies habe ich an anderer Stelle bereits thematisiert (vgl. diverse Patentschriften zu dem Thema).

Daher meine Vermutung: Bei den Betroffenen gibt es Bauteiletoleranzen, welche die bisherigen Adaptionsroutinen überfordert haben oder schlichtweg einen Softwarefehler, welcher in bestimmten Konstellationen zu falschen Offsets geführt hat. Da das Getriebe kontinuierlich adaptiert kann es durchaus sein, dass die Offsets sich mal im korrekten Bereich bewegt haben und dann wieder völlig daneben lagen. Diese Toleranzen können übrigens durchaus auch im Bereich Motor liegen, denn für eine ordnungsgemäße Funktion des Getriebes ist auch der Drehmomentverlauf des Motors ein entscheidender Faktor. Die Fahrprofile und Fahrstille der Betroffenen können sich im Zweifelsfall weiterhin ungünstig auf den Adaptionserfolg ausgewirkt haben.

Ein Beispiel wäre die Kiss Point-Adaption. Die Kenntnis des Kiss Points der beiden Lamellenkupplungen ist ein ganz entscheidender Faktor im Hinblick auf eine sauber ablaufende Überschneidungsschaltung. Jede Schaltung wird dadurch eingeleitet, dass die inaktive Kupplung an den Kiss Point herangeführt wird, als den Punkt, an dem die Lamellen anliegen und gerade noch kein nennenswertes Drehmoment übertragen. Wird der Kupplungsdruck anschließend weiter erhöht, setzt sofort eine Momentenübernahme ein. Werden hierbei falsche Offsets angelegt, wird die Kupplung entweder direkt zu weit geschlossen oder nicht weit genug. Beides führt zu einer Verschlechterung der Schaltqualität. Wird die Kupplung zu weit geschlossen gibt es direkt einen Ruck. Wird sie nicht weit genug geschlossen kommt es bei der nachfolgenden Überschneidungsschaltung zu Problemen. Der Druck der aktiven Kupplung wird reduziert, in der Folge sinkt das Kupplungsmoment. Nun sollte eigentlich die inaktive Kupplung sofort übernehmen. Da die Kupplung sich aber noch gar nicht wie vom Getriebesteuergerät angenommen am Kiss Point befindet setzt die Drehmomentübertragung später ein als erwartet. Auch das führt zu Komforteinbußen. In diesem Zusammenhang ist übrigens auch die Momentennachführung und Mikro-Schlupf-Adaption entscheidend, denn genau wie die inaktive Kupplung bei einer weiteren Druckerhöhung unmittelbar anfangen soll Drehmoment zu übertragen muss das Kupplungsmoment an der aktiven Kupplung bei einer Druckreduzierung unmittelbar sinken. Läge das Kupplungsmoment deutlich über dem Eingangsdrehmoment gäbe es trotz einer Senkung des Kupplungsdruckes zunächst keine Drehzahländerung an der Getriebeeingangswelle, die Drehmomentübergabe kann nicht mehr sauber ablaufen.

Hier hatten bereits einige berichtet, dass sie vorm eigentlichen Schaltvorgang einen leichten Ruck bemerken. Ich bemerke bei meinem DQ250 auch hin und wieder das einsetzen eines Schaltvorgangs bevor die eigentliche Drehmomentübergabe einsetzt. Das liegt daran, dass die nasslaufende Kupplung natürlich ein gewisses Schleppmoment hat und bereits ein geringes Drehmoment überträgt bevor die Lamellen sich überhaupt berühren. Dies äußert sich hauptsächlich durch eine Änderung der Akustik, da der Motor minimal stärker belastet wird und der inaktive Getriebezweig leicht unter Spannung steht wenn die inaktive Kupplung an den Kiss Point herangeführt wird. Dadurch verschwinden vorher unter Umständen leicht hörbare Rasselgeräusche. Das hängt auch immer davon ab welcher Gang aktiv und welcher vorgewählt ist, der Drehzahl und der Motorlast.

Tja, eigentlich wollte ich solche Beiträge nicht mehr schreiben. 😮

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Zitat:

@Herbert655 schrieb am 31. März 2019 um 17:40:49 Uhr:



Zitat:

@paulchengti schrieb am 31. März 2019 um 17:33:54 Uhr:


Vw bank

Such dir einen spezialisierten Anwalt für Autokredite....!

Du spielst also mit dem Gedanken, man könnte den Kreditvertrag wegen Formfehlern widerrufen und das Geld gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück erhalten?

Aus welchem Grund soll er das machen?

Zitat:

@Audidriver75 schrieb am 31. März 2019 um 20:01:56 Uhr:


Aus welchem Grund soll er das machen?

Weil das derzeit die beste Möglichkeit ist, den ungeliebten Wagen loszuwerden. Viele Kanzleien werben doch gerade damit. Das werde ich für mich jedenfalls im Hinterkopf behalten, es soll aber wirklich die allerletzte Möglichkeit werden.

Zitat:

@Guile45 schrieb am 31. März 2019 um 20:19:57 Uhr:



Zitat:

@Audidriver75 schrieb am 31. März 2019 um 20:01:56 Uhr:


Aus welchem Grund soll er das machen?

Weil das derzeit die beste Möglichkeit ist, den ungeliebten Wagen loszuwerden. Viele Kanzleien werben doch gerade damit. Das werde ich für mich jedenfalls im Hinterkopf behalten, es soll aber wirklich die allerletzte Möglichkeit werden.

Sorry für meine deutlichen Worte: aber ich finde diese art und weise wirklich zum ko......
Wenn du dein Auto zurück geben willst, dann versuche es auf einem ehrlichen Weg. Aber einen vermeintlichen Fehler im Darlehnsvertrag dazu zu nutzen, den Vertrag rückabzuwickeln ist für mich unter aller....

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Zitat:

@Audidriver75 schrieb am 31. März 2019 um 20:59:09 Uhr:



Zitat:

@Guile45 schrieb am 31. März 2019 um 20:19:57 Uhr:


Weil das derzeit die beste Möglichkeit ist, den ungeliebten Wagen loszuwerden. Viele Kanzleien werben doch gerade damit. Das werde ich für mich jedenfalls im Hinterkopf behalten, es soll aber wirklich die allerletzte Möglichkeit werden.

Sorry für meine deutlichen Worte: aber ich finde diese art und weise wirklich zum ko......
Wenn du dein Auto zurück geben willst, dann versuche es auf einem ehrlichen Weg. Aber einen vermeintlichen Fehler im Darlehnsvertrag dazu zu nutzen, den Vertrag rückabzuwickeln ist für mich unter aller....

Und dass VW mein Getriebe nicht reparieren will, finde ich auch unter aller...

Die sind doch dann selbst Schuld. Ich habe VW eine E-Mail geschickt, die haben noch diese eine Chance, bevor ich rechtliche Schritte einleite. Eigentlich möchte ich ihn ja behalten, wenn er einwandfrei läuft. Aber so nicht!

Vor allem bleibt so der Schaden am Autohaus hängen, nicht bei VW.

Das interessiert mich alles nicht. Ich arbeite auch hart für mein Geld!! Und dann soll ich für die ganzen Kosten aufkommen, wenn das Getriebe aufgrund des Fehlers nach der Gewährleistung verreckt??? Wenn das Autohaus oder der Konzern Geld verliert, schreien sie alle auf. Wenn ich, der jeden morgen aufsteht, zur Arbeit geht und täglich 8 Stunden an einer Maschine steht, ein fehlerhaftes Produkt bekommt und der Hersteller sich weigert, es zu reparieren und nun von meinem Recht gebrauch machen möchte, bin ich nun der Blöde? Sorry, ich bitte um etwas mehr Verständis für meine Situation!

Zitat:

@Guile45 schrieb am 31. März 2019 um 21:25:30 Uhr:


Das interessiert mich alles nicht. Ich arbeite auch hart für mein Geld!! Und dann soll ich für die ganzen Kosten aufkommen, wenn das Getriebe aufgrund des Fehlers nach der Gewährleistung verreckt??? Wenn das Autohaus oder der Konzern Geld verliert, schreien sie alle auf. Wenn ich, der jeden morgen aufsteht, zur Arbeit geht und täglich 8 Stunden an einer Maschine steht, ein fehlerhaftes Produkt bekommt und der Hersteller sich weigert, es zu reparieren und nun von meinem Recht gebrauch machen möchte, bin ich nun der Blöde? Sorry, ich bitte um etwas mehr Verständis für meine Situation!

Nochmal für dich:
Ich habe nichts dagegen, dass du dein Recht geltend machst. Ich habe nur absolut etwas gegen diese Marotte, dass alle Welt einen vermeintlichen Fehler in einem darlehnsvertrag dazu nutzt, Wien Vertrag rückabzuwickeln. Dieser Vertrag hat mit deinem eigentlichen Problem nichts zu tun. Also, steh auf, klag gegen VW, aber lass dieses mit dem Darlehensvertrag. Typisch deutsch...

Mir fehlt jetzt offen gesagt auch das Verständnis dafür, dass ihr so auf ihn eindrescht. Auch fehlt mir völlig das Verständnis für die Wortwahl von @Audidriver75.

Der Händler hätte genug Zeit gehabt das Problem abzustellen oder, falls er das nicht kann, das Fahrzeug zurückzunehmen. Dazu wäre er eigentlich verpflichtet. Ob und wie er eigene Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen kann, ist nicht das Problem des Käufers.

@Guile45 hat bereits viel Geld für ein Auto ausgegeben, das nicht einwandfrei funktioniert. Alleine für das fehlerhafte Getriebe nimmt VW bzw. der Händler über 2000 €. Und jetzt soll der Geschädigte auf eigenes Risiko weiteres Geld für einen Anwalt in die Hand nehmen und aller Wahrscheinlichkeit nach den mangelhaften Hocker noch Monate, wenn nicht länger, weiter fahren, da sich die Sache ähnlich wie bei @thommi11 mit Sicherheit ziehen wird wie Kaugummi? Da wählt doch jeder halbwegs vernünftige Mensch die pragmatische Lösung.

Nochmal zur Erinnerung: Würden sich Hersteller und Händler nicht derartig kundenfeindlich verhalten, müssten wir über solche Vorgehensweisen überhaupt nicht diskutieren! Guile45 ist schließlich kein Einzelfall. Es mag nicht jedem gefallen, dass für Sachmängel letztendlich der Händler geradestehen muss. Aus rechtlicher Sicht ist das nun mal so, denn er ist der Vertragspartner! Wenn der Händler diesbezüglich keinerlei Kooperationsbereitschaft signalisiert gibt es auch keinen Anlass für Guile45 weiterhin eine gütliche Einigung anzustreben. Wieso erwartet ihr vom Kunden solch eine moralische Integrität, wenn die Gegenseite sich selbst für keine List und keine Lüge zu schade ist? Kommt mal auf den Boden der Tatsachen zurück!

Danke für den Tip, habe direkt Kontakt mit einem darauf spezialisierten Anwalt zur Erstprüfung der Darlehensunterlagen aufgenommen. Mir ist egal was hier wer denkt. Ich habe für 42k den grössten Frustkaufmeines lebens getätigt und vw erzählt mir das alles gut wäre. Für mich vollkommen ok den weg zu gehen. Werde berichte wenn ich info von anwalt habe. Wie bereits zehn mal erwähnt habe ich nach 4 vw‘s bzw. 3XGti als Neuwagen mit VW gebrochen, ich brauch die nicht mehr.

Zitat:

@paulchengti schrieb am 1. April 2019 um 13:31:35 Uhr:


Ich habe für 42k den grössten Frustkaufmeines lebens getätigt und vw erzählt mir das alles gut wäre. Für mich vollkommen ok den weg zu gehen.

Finde ich auch. Die verdienen so ein Schweinegeld, da können die doch mal ein paar Flocken locker machen und die Fehler beheben, die sie verzapfen. Und ich, ich muss, um 43.000 Euro Netto zu verdienen, etwas mehr als eineinhalb Jahre arbeiten. Und wenn die mir nicht helfen wollen, hole ich mir das hart verdiente Geld eben zurück, sofern das möglich ist.

Sehe ich auch so.

Warum soll man gentlemanlike auf den Einsatz unmoralischer Mittel verzichten, wenn der Gegner, nämlich VW, dies bereits am ersten Tag tut?! Die Typen dort belügen doch den Kunden mit der Geschichte, dass das Rucken normal sei, und wähnen sich unantastbar, weil Klagen den Kunden Zeit und Nerven kosten. Das alleine rechtfertigt schon zu Beginn der Auseinandersetzung die Wahl jedes erstbesten Mittels um zum Erfolg zu kommen.
Ich lasse mir jetzt schriftlich geben, dass die an meinem Wagen nichts mehr machen wollen, und dann kommuniziert nur noch unser Anwalt mit der Gegenseite.

Falls es jemanden interessiert, drüben im Finanzierungsforum https://www.motor-talk.de/forum/auto-finanzierung-b12.html gibt es 2 (mittlerweile geschlossene) Threads, die sich mit dem Widerruf von Fahrzeugdarlehen bei der großen Bank aus BS beschäftigen.

Habe meine Unterlagen nur von 2 Kanzleien prüfen lassen. Beide sehen hier chancen. Klar, dass der Anwalt chancen sieht, ist ja sein Mandat, dennoch werde ich den Weg gehen. Die 250€ SB sind es mir wert. Da es dann hier zu Offtopic wird werde ich mich erst melden wenn der Fall durch ist. Drückt mir die Daumen!

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