Golf 6 1,6 TDI Software-Update (Abgasskandal)
Hallo Leidenskollegen,
Bitte hier nur Erfahrungen/ Aussagen zum 1,6er TDI bezüglich des Abgas-Updates!
Beste Antwort im Thema
Ironie an:
Hey, bin schon 5 km seit dem Update gefahren. Injektoren halten noch, AGR ist nicht verrußt, DPF ist auch noch nicht voll. Von daher alles cool.
Auto hat gefühlt mehr PS. Danke VW. Weiter so!
Ironie aus.
2496 Antworten
@alex1234567890 Mir ist jetzt nix weiteres aufgefallen. Hab das 2. machen lassen da bei mir immer wieder die DPF Lampe angegangen ist, ob Version 9982 den DPF weniger belastet kann ich nicht sagen. Aber im Grunde genommen hab ich mir gedacht, neuere Version kann ja eigentlich nur besser werden, wobei @baend ja jetzt von der 9984 schreibt. Die Frage ist jetzt nur ob er auch den unruhigen Leerlauf hat oder ob VW den jetzt behoben hat.
Mag sein ich weiß jetzt nicht ob es da wirklich einen unterschied zwischen BM und BMT gibt
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Ich habe meinen nach dem Update wieder hin gebracht,weil er kalt ein schlechten leerlauf hatte. Sie haben dann ein KMA gemacht und dann war es auch besser,allerdings hat er ab und an immernoch Drehzahlschwankungen im Leerlauf..
so ca. zwischen 750 und 900 Umdrehungen ca. schwankt er. Halb so wild,bisher,wenn es im winter bei tieferen Temperaturen nicht zu Problemen führt.
Ansonsten läuft er echt gut. Besser als vor dem Update. Nur die Regeneration ist echt häufig...leider. Muss ich immer ne extra große Runde drehen,wenn ich zuhause ankomme und merke, das er regeneriert. Nervt echt
Hab jetzt 95 000 und bei 81000 das Auto gekauft,hab schon 2 Briefe von Vw bekommen,bin hin und her gerissen ob ich es demnächst auch machen lasse ?
Zitat:
@0rca78 schrieb am 24. Juli 2017 um 13:14:16 Uhr:
Hab jetzt 95 000 und bei 81000 das Auto gekauft,hab schon 2 Briefe von Vw bekommen,bin hin und her gerissen ob ich es demnächst auch machen lasse ?
Wozu? Besser wird es nicht und das Update rennt nicht weg.
Zitat:
@0rca78 schrieb am 24. Juli 2017 um 13:14:16 Uhr:
Hab jetzt 95 000 und bei 81000 das Auto gekauft,hab schon 2 Briefe von Vw bekommen,bin hin und her gerissen ob ich es demnächst auch machen lasse ?
Ich hab mittlerweile auch den zweiten Brief bekommen.
Ich werde das Update jedoch erst machen, wenn vom KBA die Androhung der Stilllegung kommt (falls es überhaupt so eine geben wird). Bis dahin wird es brav verweigert 😉
Zitat:
@Ambiation schrieb am 24. Juli 2017 um 19:04:54 Uhr:
Zitat:
@0rca78 schrieb am 24. Juli 2017 um 13:14:16 Uhr:
Hab jetzt 95 000 und bei 81000 das Auto gekauft,hab schon 2 Briefe von Vw bekommen,bin hin und her gerissen ob ich es demnächst auch machen lasse ?Ich hab mittlerweile auch den zweiten Brief bekommen.
Ich werde das Update jedoch erst machen, wenn vom KBA die Androhung der Stilllegung kommt (falls es überhaupt so eine geben wird). Bis dahin wird es brav verweigert 😉
Es gäbe noch eine Möglichkeit, dass die Stilllegung sozusagen nur innerhalb von 3 Tagen verhindert werden kann und dies mit Kosten verbunden ist.
Sollte man bei seinen Überlegungen es in die Zukunft zu verschieben, mit in Betracht ziehen.
Auch sollte man in Betracht ziehen, dass je länger der Motor mit der alten software läuft, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er mit dem Update dann wirklich Probleme hat. Denn die Teile laufen sich je Meter immer mehr aufeinander ein und eine Änderung der Parameter kann dann zu Bruch führen.
Die Aussage, Never Touch a running System, kommt ja nicht irgendwoher.
Hier muss man auf lange Sicht, zumindest wenn man legal bleiben will, dieses Update machen, also ist der vorangegangene Punkt der Ausschlaggebende. Nämlich dass die Teile sich einlaufen, je Länger man wartet.
Auch der Punkt mit der Kulanz. Sollte das Auto doch jetzt hops gehen, ist zur Zeit VW ziemlich Kullant und übernimmt die meisten Kosten.
Wer weiß, ob sie es noch machen oder noch machen können...
Ist auch ein Aspekt, den man in die Entscheidung mit einfließen lassen sollte.
Wenn man dann das alles mit abgewogen hat, trifft man eine Entscheidung.
Ich persönlich habe das Update nun gemacht, weil die Briefe von VW auch gleichzeitig die Briefe vom KBA sind. Das Update wird ja von denen überwacht, kann eine Stilllegung ohne einen weiteren Brief passieren.
Und das war bei mir die Entscheidung. Ich will die Lauferei in Zeitdruck unter Umständen mit Extra Geld, nicht haben, also kam das Update drauf. Toi, Toi, Toi, bisher läuft er sauber und einwandfrei.
Zitat:
@Forster007 schrieb am 24. Juli 2017 um 19:26:48 Uhr:
Zitat:
@Ambiation schrieb am 24. Juli 2017 um 19:04:54 Uhr:
Ich hab mittlerweile auch den zweiten Brief bekommen.
Ich werde das Update jedoch erst machen, wenn vom KBA die Androhung der Stilllegung kommt (falls es überhaupt so eine geben wird). Bis dahin wird es brav verweigert 😉Es gäbe noch eine Möglichkeit, dass die Stilllegung sozusagen nur innerhalb von 3 Tagen verhindert werden kann und dies mit Kosten verbunden ist.
Sollte man bei seinen Überlegungen es in die Zukunft zu verschieben, mit in Betracht ziehen.
Auch sollte man in Betracht ziehen, dass je länger der Motor mit der alten software läuft, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er mit dem Update dann wirklich Probleme hat. Denn die Teile laufen sich je Meter immer mehr aufeinander ein und eine Änderung der Parameter kann dann zu Bruch führen.
Die Aussage, Never Touch a running System, kommt ja nicht irgendwoher.
Hier muss man auf lange Sicht, zumindest wenn man legal bleiben will, dieses Update machen, also ist der vorangegangene Punkt der Ausschlaggebende. Nämlich dass die Teile sich einlaufen, je Länger man wartet.
Auch der Punkt mit der Kulanz. Sollte das Auto doch jetzt hops gehen, ist zur Zeit VW ziemlich Kullant und übernimmt die meisten Kosten.
Wer weiß, ob sie es noch machen oder noch machen können...
Ist auch ein Aspekt, den man in die Entscheidung mit einfließen lassen sollte.
Wenn man dann das alles mit abgewogen hat, trifft man eine Entscheidung.
Ich persönlich habe das Update nun gemacht, weil die Briefe von VW auch gleichzeitig die Briefe vom KBA sind. Das Update wird ja von denen überwacht, kann eine Stilllegung ohne einen weiteren Brief passieren.
Und das war bei mir die Entscheidung. Ich will die Lauferei in Zeitdruck unter Umständen mit Extra Geld, nicht haben, also kam das Update drauf. Toi, Toi, Toi, bisher läuft er sauber und einwandfrei.
JUNGE JUNGE JUNGE
DA HAUST DU SACHEN RAUS!
Die Briefe vom Volkswagen sind gleichzeitig auch DIE vom KBA.
Auch super das du über irgendwelche Kosten sprichst! Alles sehr skurril!!!! Von welchen Kosten reden wir? Bis jetzt gab es noch nicht mal ein Einschreiben! Woher soll VW ODER DAS KBA wissen das der Halter informiert wurde?
Aktuell sind in meinen zwei VW Briefen nur eine Freiwilligkeit zu erkennen!
Da musste du dich aber mal etwas besser informieren!
Zitat:
@Forster007
Die Aussage, Never Touch a running System, kommt ja nicht irgendwoher.
Merkst du eigentlich nicht, das du dir mit deinem eigenen Stuss widersprichst?
Zitat:
@Christian der Erste schrieb am 24. Juli 2017 um 19:31:50 Uhr:
Zitat:
@Forster007 schrieb am 24. Juli 2017 um 19:26:48 Uhr:
Es gäbe noch eine Möglichkeit, dass die Stilllegung sozusagen nur innerhalb von 3 Tagen verhindert werden kann und dies mit Kosten verbunden ist.
Sollte man bei seinen Überlegungen es in die Zukunft zu verschieben, mit in Betracht ziehen.
Auch sollte man in Betracht ziehen, dass je länger der Motor mit der alten software läuft, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er mit dem Update dann wirklich Probleme hat. Denn die Teile laufen sich je Meter immer mehr aufeinander ein und eine Änderung der Parameter kann dann zu Bruch führen.
Die Aussage, Never Touch a running System, kommt ja nicht irgendwoher.
Hier muss man auf lange Sicht, zumindest wenn man legal bleiben will, dieses Update machen, also ist der vorangegangene Punkt der Ausschlaggebende. Nämlich dass die Teile sich einlaufen, je Länger man wartet.
Auch der Punkt mit der Kulanz. Sollte das Auto doch jetzt hops gehen, ist zur Zeit VW ziemlich Kullant und übernimmt die meisten Kosten.
Wer weiß, ob sie es noch machen oder noch machen können...
Ist auch ein Aspekt, den man in die Entscheidung mit einfließen lassen sollte.
Wenn man dann das alles mit abgewogen hat, trifft man eine Entscheidung.
Ich persönlich habe das Update nun gemacht, weil die Briefe von VW auch gleichzeitig die Briefe vom KBA sind. Das Update wird ja von denen überwacht, kann eine Stilllegung ohne einen weiteren Brief passieren.
Und das war bei mir die Entscheidung. Ich will die Lauferei in Zeitdruck unter Umständen mit Extra Geld, nicht haben, also kam das Update drauf. Toi, Toi, Toi, bisher läuft er sauber und einwandfrei.JUNGE JUNGE JUNGE
DA HAUST DU SACHEN RAUS!
Die Briefe vom Volkswagen sind gleichzeitig auch DIE vom KBA.
Auch super das du über irgendwelche Kosten sprichst! Alles sehr skurril!!!! Von welchen Kosten reden wir? Bis jetzt gab es noch nicht mal ein Einschreiben! Woher soll VW ODER DAS KBA wissen das der Halter informiert wurde?
Aktuell sind in meinen zwei VW Briefen nur eine Freiwilligkeit zu erkennen!
Da musste du dich aber mal etwas besser informieren!
Junge Junge Junge.
Wenn du zu schnell gefahren bist, muss die Mahnung auch nicht per Einschreiben zugestellt werden um danach ein Kostenpflichtiges Verfahren zu öffnen.
Also kann aus 10km/h zu schnell von 10€ schnell ein Betrag von über 40€ werden. Und das nur, weil die Post den Brief nicht zugestellt hat oder du ihn weggeschmissen hast.
Ob es dazu kommt, und ob die entsprechende Stelle das dann wirklich auch so macht und nicht doch lieber nochmal ne Mahnung schreibt, liegt in deren Händen und können sie entscheiden.
Das gleiche ist hier auch beim Abgasskandal der Fall. Deshalb schreibt VW die Passagen mit den Gesetzen in die Briefe rein.
Oder denkst du wirklich, VW würde sowas reinschreiben, wenn es Freiwillig wäre? Die Melden irgendwann einfach eine Liste, wer das Update gemacht hat und wer nicht und sind aus der Sache raus. Den kann es also vollkommen egal sein, ob du zum Update gehst oder nicht. Die müssen dir nur angeboten haben, das Update machen zu können. Das haben sie ja mit den 2 bzw. 3 Briefen (der ganz am Anfang vorankündigungsbrief) getan.
Da das KBA diesen Befehl gab und es ja auch durchgeführt wurde, kann es direkt zur Zulassungsstelle gehen und entsprechend im Worst-Case zu einer Stilllegung kommen.
Ich persönlich glaube zwar nicht dran, dass die so handeln werden, weil es einfach zu viele Autos dieser Variante gibt, aber die Möglichkeit ist da.
Und wenn die Stilllegen, legen sie die Kosten auf den Halter drauf. Nämlich wenn du das Auto erneut zulassen willst.
Klar, wenn du mit dem Auto danach nicht weiterfahren willst, mag es sein, dass du dann nichts zahlen musst, aber den Fall kenne ich noch nicht.
Wie hast du geschrieben?
"Da musste du dich aber mal etwas besser informieren!"
Ich werfe dir diesen Spruch einfach mal so zurück!#
Edit:
Übrigens: Vielleicht nächstes mal nicht so abwertend schreiben, sondern höfflich und Respektvoll bleiben.
Zitat:
@heizoelblitz schrieb am 24. Juli 2017 um 19:51:17 Uhr:
Zitat:
@Forster007
Die Aussage, Never Touch a running System, kommt ja nicht irgendwoher.
Merkst du eigentlich nicht, das du dir mit deinem eigenen Stuss widersprichst?
Hast du den ganzen Text gelesen?
Zitat:
@Forster007 schrieb am 24. Juli 2017 um 19:55:42 Uhr:
Zitat:
@Christian der Erste schrieb am 24. Juli 2017 um 19:31:50 Uhr:
JUNGE JUNGE JUNGE
DA HAUST DU SACHEN RAUS!
Die Briefe vom Volkswagen sind gleichzeitig auch DIE vom KBA.
Auch super das du über irgendwelche Kosten sprichst! Alles sehr skurril!!!! Von welchen Kosten reden wir? Bis jetzt gab es noch nicht mal ein Einschreiben! Woher soll VW ODER DAS KBA wissen das der Halter informiert wurde?
Aktuell sind in meinen zwei VW Briefen nur eine Freiwilligkeit zu erkennen!
Da musste du dich aber mal etwas besser informieren!
Junge Junge Junge.Wenn du zu schnell gefahren bist, muss die Mahnung auch nicht per Einschreiben zugestellt werden um danach ein Kostenpflichtiges Verfahren zu öffnen.
Also kann aus 10km/h zu schnell von 10€ schnell ein Betrag von über 40€ werden. Und das nur, weil die Post den Brief nicht zugestellt hat oder du ihn weggeschmissen hast.
Ob es dazu kommt, und ob die entsprechende Stelle das dann wirklich auch so macht und nicht doch lieber nochmal ne Mahnung schreibt, liegt in deren Händen und können sie entscheiden.Das gleiche ist hier auch beim Abgasskandal der Fall. Deshalb schreibt VW die Passagen mit den Gesetzen in die Briefe rein.
Oder denkst du wirklich, VW würde sowas reinschreiben, wenn es Freiwillig wäre? Die Melden irgendwann einfach eine Liste, wer das Update gemacht hat und wer nicht und sind aus der Sache raus. Den kann es also vollkommen egal sein, ob du zum Update gehst oder nicht. Die müssen dir nur angeboten haben, das Update machen zu können. Das haben sie ja mit den 2 bzw. 3 Briefen (der ganz am Anfang vorankündigungsbrief) getan.
Da das KBA diesen Befehl gab und es ja auch durchgeführt wurde, kann es direkt zur Zulassungsstelle gehen und entsprechend im Worst-Case zu einer Stilllegung kommen.
Ich persönlich glaube zwar nicht dran, dass die so handeln werden, weil es einfach zu viele Autos dieser Variante gibt, aber die Möglichkeit ist da.Und wenn die Stilllegen, legen sie die Kosten auf den Halter drauf. Nämlich wenn du das Auto erneut zulassen willst.
Klar, wenn du mit dem Auto danach nicht weiterfahren willst, mag es sein, dass du dann nichts zahlen musst, aber den Fall kenne ich noch nicht.Wie hast du geschrieben?
"Da musste du dich aber mal etwas besser informieren!"
Ich werfe dir diesen Spruch einfach mal so zurück!#
Edit:
Übrigens: Vielleicht nächstes mal nicht so abwertend schreiben, sondern höfflich und Respektvoll bleiben.
Du Vergleich einen Busgeldbescheid einer Stadt mit diesem Skandal? Krass!
Denke wir beide sind hier durch!
Mein Fall liegt seit einem Jahr beim sehr guten Anwalt! Aktuell sind so viele Rechtlichen Sachen noch ungeklärt, dass keiner weis auf welcher Grundlage hier jemanden irgendwas entzogen wird! Deshalb abwarten ob es überhaupt soweit kommt!
Man muss sich nur mal das Bundesland Bayern anschauen was die mit ihrer Flotte machen. Da wird es auch erstmal kein Update geben.
Aber das brauchen wir hier nicht weiter diskutieren.
Schönen Abend noch!
Zitat:
@Christian der Erste schrieb am 24. Juli 2017 um 20:15:47 Uhr:
Zitat:
@Forster007 schrieb am 24. Juli 2017 um 19:55:42 Uhr:
Junge Junge Junge.Wenn du zu schnell gefahren bist, muss die Mahnung auch nicht per Einschreiben zugestellt werden um danach ein Kostenpflichtiges Verfahren zu öffnen.
Also kann aus 10km/h zu schnell von 10€ schnell ein Betrag von über 40€ werden. Und das nur, weil die Post den Brief nicht zugestellt hat oder du ihn weggeschmissen hast.
Ob es dazu kommt, und ob die entsprechende Stelle das dann wirklich auch so macht und nicht doch lieber nochmal ne Mahnung schreibt, liegt in deren Händen und können sie entscheiden.Das gleiche ist hier auch beim Abgasskandal der Fall. Deshalb schreibt VW die Passagen mit den Gesetzen in die Briefe rein.
Oder denkst du wirklich, VW würde sowas reinschreiben, wenn es Freiwillig wäre? Die Melden irgendwann einfach eine Liste, wer das Update gemacht hat und wer nicht und sind aus der Sache raus. Den kann es also vollkommen egal sein, ob du zum Update gehst oder nicht. Die müssen dir nur angeboten haben, das Update machen zu können. Das haben sie ja mit den 2 bzw. 3 Briefen (der ganz am Anfang vorankündigungsbrief) getan.
Da das KBA diesen Befehl gab und es ja auch durchgeführt wurde, kann es direkt zur Zulassungsstelle gehen und entsprechend im Worst-Case zu einer Stilllegung kommen.
Ich persönlich glaube zwar nicht dran, dass die so handeln werden, weil es einfach zu viele Autos dieser Variante gibt, aber die Möglichkeit ist da.Und wenn die Stilllegen, legen sie die Kosten auf den Halter drauf. Nämlich wenn du das Auto erneut zulassen willst.
Klar, wenn du mit dem Auto danach nicht weiterfahren willst, mag es sein, dass du dann nichts zahlen musst, aber den Fall kenne ich noch nicht.Wie hast du geschrieben?
"Da musste du dich aber mal etwas besser informieren!"
Ich werfe dir diesen Spruch einfach mal so zurück!#
Edit:
Übrigens: Vielleicht nächstes mal nicht so abwertend schreiben, sondern höfflich und Respektvoll bleiben.
Du Vergleich einen Busgeldbescheid einer Stadt mit diesem Skandal? Krass!
Denke wir beide sind hier durch!
Mein Fall liegt seit einem Jahr beim sehr guten Anwalt! Aktuell sind so viele Rechtlichen Sachen noch ungeklärt, dass keiner weis auf welcher Grundlage hier jemanden irgendwas entzogen wird! Deshalb abwarten ob es überhaupt soweit kommt!
Man muss sich nur mal das Bundesland Bayern anschauen was die mit ihrer Flotte machen. Da wird es auch erstmal kein Update geben.
Aber das brauchen wir hier nicht weiter diskutieren.
Schönen Abend noch!
Klar, weil ich dir damit aufzeige, dass eben ein Einschreiben nicht immer von Nöten ist um Dann Geld mehr Geld zahlen zu müssen.
Ein Anwalt mag das ganze bearbeiten, dieser hat aber nichts mit der Stillegung zu tun, sondern nur in Bezug dazu, dass du von VW Betrogen wurden bist.
Krass, dass du damit kommst.
Bayern ist ein Land für sich und ein Staatsorgan wie die Polizei und deren Flotte erst recht. Die sind ja auch von den Fahrverboten in den Städten nicht betroffen. Auch das zeigt schon deren andere Stellung auf und ist somit nicht vergleichbar mit einem Normalen Bürger.
Ich wieder hole es nur. Besser es zu wissen und in seine Überlegung mit einfließen lassen, als am Ende beim Worst-Case mit offener Kinnlade da zustehen.
Schönen Abend noch!