Golf 6 1,6 TDI Software-Update (Abgasskandal)
Hallo Leidenskollegen,
Bitte hier nur Erfahrungen/ Aussagen zum 1,6er TDI bezüglich des Abgas-Updates!
Beste Antwort im Thema
Ironie an:
Hey, bin schon 5 km seit dem Update gefahren. Injektoren halten noch, AGR ist nicht verrußt, DPF ist auch noch nicht voll. Von daher alles cool.
Auto hat gefühlt mehr PS. Danke VW. Weiter so!
Ironie aus.
2496 Antworten
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldbescheid-nicht-erhalten/ was ist wenn das genau so mit den Briefen von VW ist Postbote bestätigt die Auslieferung
Selbst wenn die dir den Brief persönlich in die Hand drücken hast du ab Freigabe des Updates mindestens 18 Monate Zeit. Also für den 1.6er (siehe Threadtitel) passiert mal vor Mai 2018 gar nichts. Forsters Schnellstilllegung innerhalb 3 Tagen ist also Unsinn und soll nur die Leute verunsichern.
Beste Grüße vom Sven
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 24. Juli 2017 um 21:00:33 Uhr:
Selbst wenn die dir den Brief persönlich in die Hand drücken hast du ab Freigabe des Updates mindestens 18 Monate Zeit. Also für den 1.6er (siehe Threadtitel) passiert mal vor Mai 2018 gar nichts. Forsters Schnellstilllegung innerhalb 3 Tagen ist also Unsinn und soll nur die Leute verunsichern.Beste Grüße vom Sven
Ich verunsichere die Leute nicht, sondern gebe ihnen Informationen. ich wiederhole es aber erneut. Jeder muss dann damit selbst sehen, was er mit dieser Information tut.
Möglich, dass es bis Mai 2018 geht, Bei unserer Politik und den Wahlen möglicherweise sogar die Wahrscheinlichste Variante.
Es kommt aber ganz drauf an, wann VW die Meldung zum KBA zurück gibt.
Und dann kann es schnell gehen.
Aber erneut, jeder muss selbst entscheiden, was er damit macht!
Zitat:
@Forster007 schrieb am 24. Juli 2017 um 21:05:46 Uhr:
[...]
Möglich, dass es bis Mai 2018 geht, Bei unserer Politik und den Wahlen möglicherweise sogar die Wahrscheinlichste Variante.
Es kommt aber ganz drauf an, wann VW die Meldung zum KBA zurück gibt.
Und dann kann es schnell gehen.
Forster, es ist nicht nur möglich sondern eher sehr wahrscheinlich wenn nicht sogar sicher.
Folgendes Dokument wurde hier in den Abgasskandal-Threads verlinkt:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/130/1813056.pdf
Auszug aus Seite 5:
Je nach Freigabedatum hat der Fahrzeughalter rund eineinhalb Jahre Zeit an der
Umrüstung teilzunehmen. Das KBA erteilte am 13. April 2017 die letzte noch
offene Freigabe.
und
Das KBA wird die zuständige Zulassungsbehörde nach Ablauf von etwa einein-
halb Jahren nach dem Zeitpunkt der Freigabe der Umrüstung für das betreffende
Fahrzeug darüber informieren, dass die Umrüstung noch nicht stattgefunden hat.
Da geht nichts sehr schnell.
Beste Grüße vom Sven
Ähnliche Themen
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 24. Juli 2017 um 21:32:00 Uhr:
Zitat:
@Forster007 schrieb am 24. Juli 2017 um 21:05:46 Uhr:
[...]
Es kommt aber ganz drauf an, wann VW die Meldung zum KBA zurück gibt.
Und dann kann es schnell gehen.Forster, es ist nicht nur möglich sondern eher sehr wahrscheinlich wenn nicht sogar sicher.
Folgendes Dokument wurde hier in den Abgasskandal-Threads verlinkt:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/130/1813056.pdfAuszug aus Seite 5:
Je nach Freigabedatum hat der Fahrzeughalter rund eineinhalb Jahre Zeit an der
Umrüstung teilzunehmen. Das KBA erteilte am 13. April 2017 die letzte noch
offene Freigabe.und
Das KBA wird die zuständige Zulassungsbehörde nach Ablauf von etwa einein-
halb Jahren nach dem Zeitpunkt der Freigabe der Umrüstung für das betreffende
Fahrzeug darüber informieren, dass die Umrüstung noch nicht stattgefunden hat.Da geht nichts sehr schnell.
Beste Grüße vom Sven
Wenn du dir die Texte durchliest, wird es WOHL so sein, aber die sind nicht EINDEUTIG. Nämlich Wörter wie etwa oder rund sind leider keine eindeutigen und festen Werte.
Kann natürlich sein, dass der Schreiber da, dieses nicht beachtet hat oder hatte auch was spezielles vor mit dieser Ausdrucksweise.
Ich suche nämlich schon länger nach wirklich verwertbaren Fristen, die nicht so schwammig gehalten und somit denen nicht mit zu 100% vertrauen kann. Aber bisher bin ich auf solche Fristen nicht gestoßen, die wirklich was mit dem Gesetz zu tun haben.
Daher bleibt die Aussage bestehen.
Die anderen Punkte, wie Kulanz und ein Defekt der durch längeres Verweigern erst hervorgerufen werden könnte, ist davon unangetastet.
Wie gesagt, muss jeder für sich ne Linie finden und die Entscheidung treffen. Informationen sind ja da.
Und ich persönlich, hatte ich ja auch schon geschrieben, glaube auch nicht dran, dass sie die Stilllegung per Zwangsstillegung durchführen, sondern wie im Link, per Hauptuntersuchung.
Forster, ganz aktuell. Extra für dich:
Da passiert nichts innerhalb von 3 Tagen. Hör doch bitte auf die Leute verunsichern zu wollen.
Beste Grüße vom Sven
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 24. Juli 2017 um 21:42:12 Uhr:
Forster, ganz aktuell. Extra für dich:Da passiert nichts innerhalb von 3 Tagen. Hör doch bitte auf die Leute verunsichern zu wollen.
Beste Grüße vom Sven
Wieso verunsichere ich die Leute? Ich hatte mal vor langer Zeit nen Link gepostet, wo genau die drei Tage drin stehen.
Ich speichere mir nur nicht alles ab und daher müsste ich den erneut raussuchen. Die Zeit nehme ich mir jetzt aber nicht.
In deinem Text steht übrigens nichts genau drin. Nur dass man die mögliche Stilllegung durch ein Eilverfahren herauszögern kann.
Ich schreib es aber nochmal, weil es scheinbar nicht verstanden wurde: Jeder kann mit der Info machen was er will und auch ich glaube nicht, dass die so hart durchgreifen werden. Aber es wäre halt möglich...
Zitat:
@Forster007 schrieb am 24. Juli 2017 um 21:48:35 Uhr:
Wieso verunsichere ich die Leute? Ich hatte mal vor langer Zeit nen Link gepostet, wo genau die drei Tage drin stehen.
Ich speichere mir nur nicht alles ab und daher müsste ich den erneut raussuchen. Die Zeit nehme ich mir jetzt aber nicht.
Anscheinend hast du damals deinen eigenen Link nicht gelesen (bzw. verstanden).
Eine 3-Tages-Frist bei einer Zwangsstilllegung gibt es nur, wenn die Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden. Das ist hier aber nicht der Fall und somit absoluter Quatsch!
Also auch von mir: Hör auf die Leute zu verunsichern!
Zitat:
@Alf3366 schrieb am 24. Juli 2017 um 22:15:40 Uhr:
Zitat:
@Forster007 schrieb am 24. Juli 2017 um 21:48:35 Uhr:
Wieso verunsichere ich die Leute? Ich hatte mal vor langer Zeit nen Link gepostet, wo genau die drei Tage drin stehen.
Ich speichere mir nur nicht alles ab und daher müsste ich den erneut raussuchen. Die Zeit nehme ich mir jetzt aber nicht.Anscheinend hast du damals deinen eigenen Link nicht gelesen (bzw. verstanden).
Eine 3-Tages-Frist bei einer Zwangsstilllegung gibt es nur, wenn die Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden. Das ist hier aber nicht der Fall und somit absoluter Quatsch!Also auch von mir: Hör auf die Leute zu verunsichern!
Und hättest du den Link richtig gelesen, dann hättest du noch die sicherheitsrelevanten Aspekte mit reingebracht. Und schon...
Hatte diese schwachsinnige Antwort noch einen anderen Sinn, als von deiner Falschaussage abzulenken? Wenn ja, dann versteh ich ihn nicht.
Zitat:
@Alf3366 schrieb am 24. Juli 2017 um 22:44:21 Uhr:
Hatte diese schwachsinnige Antwort noch einen anderen Sinn, als von deiner Falschaussage abzulenken? Wenn ja, dann versteh ich ihn nicht.
Was ist denn so schwer zu verstehen, dass in dem Link nicht nur Beiträge der Versicherung stand, sondern auch ein Sicherheitsrelevanter defekt mit drin stand?...
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 24. Juli 2017 um 21:42:12 Uhr:
Forster, ganz aktuell. Extra für dich:Da passiert nichts innerhalb von 3 Tagen. Hör doch bitte auf die Leute verunsichern zu wollen.
Beste Grüße vom Sven
Oh man. Dann werden wir wohl doch zum Update mehr oder minder gezwungen. Ich geh schon mal auf die Suche nach einem neuen Auto, denn mit Update und den daraus resultierenden Problemen werde ich nicht fahren. Bei über 200tkm auf der Uhr sind Probleme durch das Update sicher vorprogrammiert...
Zitat:
@Ambiation schrieb am 25. Juli 2017 um 06:54:14 Uhr:
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 24. Juli 2017 um 21:42:12 Uhr:
Forster, ganz aktuell. Extra für dich:Da passiert nichts innerhalb von 3 Tagen. Hör doch bitte auf die Leute verunsichern zu wollen.
Beste Grüße vom Sven
Oh man. Dann werden wir wohl doch zum Update mehr oder minder gezwungen. Ich geh schon mal auf die Suche nach einem neuen Auto, denn mit Update und den daraus resultierenden Problemen werde ich nicht fahren. Bei über 200tkm auf der Uhr sind Probleme durch das Update sicher vorprogrammiert...
Halte den Inhalt des Focus - Artikels für einen Fake. Amtliche Post "mit freundlichen Grüßen" wäre neu - ausserdem sieht das Siegel selbstgemalt aus...
Zitat:
@Forster007 schrieb am 24. Juli 2017 um 21:48:35 Uhr:
[...]
In deinem Text steht übrigens nichts genau drin. Nur dass man die mögliche Stilllegung durch ein Eilverfahren herauszögern kann.
Dem von mir verlinkten Artikel (nicht "meinem" Text!) ist eindeutig zu entnehmen, dass das KBA in diesem Fall den Halter des Fahrzeugs mit mindestens 5 Wochen "Vorwarnzeit" über die bevorstehende Weiterleitung der Halter- und Fahrzeugdaten an die zuständige Zulassungsbehörde unterrichtet.
Allein diese Aussage belegt schon, dass deine Panikmache mit der 3-Tage-Turbostilllegung an den Haaren herbeigezogen ist.
Des Weiteren ist dort zu lesen, dass die Zulassungsbehörde in eigener Zuständigkeit weitere Maßnahmen - wie z.B. Stilllegung - veranlassen kann. (Du legst ja wert auf besondere Kennzeichnung solcher Einschränkungen 😉)
Beste Grüße vom Sven