Golf 6 1,6 TDI Software-Update (Abgasskandal)

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Leidenskollegen,

Bitte hier nur Erfahrungen/ Aussagen zum 1,6er TDI bezüglich des Abgas-Updates!

Beste Antwort im Thema

Ironie an:

Hey, bin schon 5 km seit dem Update gefahren. Injektoren halten noch, AGR ist nicht verrußt, DPF ist auch noch nicht voll. Von daher alles cool.

Auto hat gefühlt mehr PS. Danke VW. Weiter so!

Ironie aus.

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Zitat:

@theblade schrieb am 18. Juli 2017 um 20:14:28 Uhr:


bei normalen Banken gehe ich mit Dir konform. In meinem Fall ist es jedoch die VW Bank ;-).

Die StiftungWarentest zeigt die Möglichkeit auf, den Kreditvertrag aufgrund von Formmängeln zu widerrufen undd en Wagen zurück zu geben abzgl der Nutzungsentschädigung.

Inwiefern sollte das etwas ändern? Meinst du, dass die ein schlechtes Gewissen haben, weil "VW" auf ihrem Firmenschild steht? Hat jmd. aus der Chefetage der Volkswagen AG ein schlechtes Gewissen? Hatten die Banker, die die halbe Welt in eine Wirtschaftskrise geschickt haben, ein schlechtes Gewissen?
Würde mich sehr wundern.

Mach dir keine falschen Hoffnungen, nicht einen Cent wird man dir erlassen.
Die Bank hat z.Zt. genug eigene Sorgen mit ihren Leasingverträgen (Stichwort: Restwert). Die Formfehler bei Kreditverträgen kommen noch erschwerend hinzu - das ist allerdings ein völlig anderes Thema.
Der VW-Bank wirst du keine Schuld am Wertverlust deines Autos nachweisen können - weil sie nichts damit zu tun hat.

Update Abgasskandal - Erfahrungsbericht 19.7.2017

Warum ?

Nachdem nun in einer Anfrage an die Bundesregierung durch die Grünen die Katze mehr oder weniger aus dem Sack gelassen wurde, ein fehlendes Update bei der Hauptuntersuchung als "erheblichen Mangel" einzustufen und die Plakette zu verweigern, (siehe unten) habe ich mich entschlossen das Update nun durchführen zu lassen. Ausserdem danke ich an dieser Stelle allen Beta-Testern der ersten Softwareversionen und hoffe das nun, etwa 8 Monate nach der Info das die neue zur Verfügung steht, eine ausreichende Reife derselben gewährleistet ist.

Ein weiteres Risiko sehe ich in diversen anhängigen Klagen gegen das KBA und die Rechtmässigkeit der Massnahme insgesamt. Auch die Frage ob die Emissionswerte ausschliesslich auf dem Prüfstand einzuhalten sind oder auf dem Prüfstand und auf der Strasse wird ebenfalls in der nächsten Zeit die Gerichte beschäftigen. Betreffend der Fahrzeuge die eine Stickoxidminderung mittels AdBlue gibt es dazu auch eine relativ unmissverständliche EU-Verodnung (siehe unten).

Die rechtliche Grauzone in der sich das KBA, der Verkehrsminister und Volkswagen möglicherweise bewegen um die Fahrzeuge nachträglich zu legalisieren ist mit angesichts dieser ganzen Klagen nicht ganz geheuer. Sollte es doch noch zum Entzug der Typgenemigung kommen wird es dann wohl keine neue mehr geben, schliesslich erfüllt mein Wagen eben nicht die aktuell gültige EU6-Norm. Und aufrüsten kann ich den nicht - mangels käuflicher Technik. VW hatte mir die Chance eingeräumt, ich habe sie verpasst - wenns richtig blöd läuft bin ich als Verbraucher der Dumme.

Ich hab keinen Rechtsschutz, eigentlich keine Lust mit ein neues Auto zu kaufen (Stand: 65.000km). Nachrüstmassnahmen gibt es für immer mehr Fahrzeuge, auch wenn freiwillig, habe ich evtl. dann wieder Probleme wenn der Vorbesitzer die Massnahme hat durchführen lassen. Auch wenn die Diskussion über die Partikelemissionen der Benzin-Direkteinspritzer noch nicht auf großer Flamme kocht rechne ich damit in der nächsten Zeit, also laufe ich da der Gefahr dann beim Benziner einen Partikelfilter nachrüsten lassen zu müssen. Wie ich das drehe und wende, ob ich verkaufe und neukaufe, nachrüste, Reparaturen durch das Update habe, auf eigene Kosten klage - es kostet mich in jedem Fall Geld, Zeit, Nerven.

Das wollte ich noch loswerden. :-)

Fahrzeugdaten: Golf VI Variant, 1.6l, 77kW/105PS, Laufleistung: ca. 65.000km, EZ: 11/11, Kurzstreckenfahrzeug mit gelegentlichen längeren Strecken.

Motorsteuergerät vor Update: 03L 906 023 ML
Motorsteuergerät nach Update: 03L 997 557 P

Softwarestand vor Update: 9052
Softwarestand nach Update: 9982

Was mich etwas irritiert... in der Liste https://goo.gl/0krQOj taucht die alte Teilenummer auch auf, die neue jedoch nicht. Ausserdem dachte ich bisher immer es wird nur die Software aktualisiert und nicht die Hardware (Edit🙂, mal abgesehen vom Strömungsgleichrichter und die Gummidämpfer an den Injektorleitungen. Oder habe ich da irgendwas verpasst ? Die neue Softwareversion habe ich auch noch nirgends entdecken können.

Ablauf: Auf Nachfrage zu möglichen Problemen nach dem Update wurde dies abgestritten, da hätte es noch nicht einen Fall in dieser Werkstatt gegeben (die Kommunikationsvorgabe vom Konzern ist also angekommen und wird ernstgenommen). Kurzfristig einen Termin bekommen, es gab einen Leihwagen (der mich bestärkt beim Diesel zu bleiben), die Abholung erfolgte einen Tag später. Der Aufkleber in der Reserveradmulde und im Serviceheft wurde geklebt, die Bescheinigung gab es erst nach Rückfrage, wurde dann aber anstandslos ausgefüllt und ausgehändigt.

Bisher wurden nur ca. 50km gefahren, das ganze gilt also erstmal unter diesem Vorbehalt.

Erster Eindruck: Der Motor läuft rauher, er vibriert auch recht stark im Leerlauf finde ich, aber da fehlt mir auch ehrlich gesagt der Vorher/Nachher vergleich. Dazu passt der Gedanke das VW offenbar eine der Voreinspritzungen für einen weicheren Lauf zugunsten einer frühen Nacheinspritzung zur Rußpartikelreduktion geopfert hat. Das Gas wird verzögert angenommen, erheblich stärker als dies vorher schon der Fall war. Das würde zu einem insgesamt aktiverem AGR-Ventil passen welches erst geschlossen wird um Rußbildung zu vermeiden bevor dann mehr Diesel eingespritzt wird. Im Leerlauf stand die Anzeige bisher immer bei 0,4..0,5l/h (umspringend) nach dem Update wird hier ein Wert von 0,3l/h angezeigt. Einen Langzeitverbrauch habe ich nie ermittelt.

Ich bilde mir ein das im Grundeinstellungsmenue (via VCDS) nun der Menüpunkt "Automatische Prüfung der Abgasrückführung" aufgetaucht ist.

Ich werde weiter berichten.

Zitat:

EU-Verodnung (Nr. 692/2008,vom 18. Juli 2008) betr. Fahrzeuge die mittels AdBlue NOx reduzieren:
Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt.

Auf eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Drucksache 18/13056, vom 3.7.2017 antwortete die Bundesregierung wie folgt (Auszug):

Frage Nr. 20: Kann die Bundesregierung eine Befristung der vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufe von Fahrzeugen der VW-Marken im Rahmen des Abgasskandals bestätigen, nach der betroffene Fahrzeuge innerhalb von 18 Monaten umgerüstet sein müssen, bevor zulassungsrelevante Konsequenzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher drohen (vgl. www.presseportal.de/pm/
51580/3606434)?

Frage Nr. 31: Sind Prüforganisation nach Ablauf der Umrüstungsfrist verpflichtet, die Er-
teilung einer Prüfplakette bei Fahrzeugen zu verweigern, die im Rahmen des
Abgasskandals verpflichtend zurückgerufen, aber nicht umgerüstet wurden?
Wenn nein, welcher Ermessensspielraum steht ihnen bei dieser Entschei-
dung zu?

Antwort:

Im Rahmen des Bund-Länder-Fachausschusses „Technisches Kraftfahrwesen“ wurde mit den Ländern ein Verfahren abgestimmt, bei dem im Rahmen der Hauptuntersuchung die fristgerechte Teilnahme der betroffenen Fahrzeuge an der VW-Rückrufaktion aufgrund der angeordneten Nebenbestimmung zur Typgenehmigung dieser Fahrzeuge überprüft wird. Dies dient als weiterer Baustein zur Herstellung der Konformität der betroffenen Fahrzeuge. Die Fahrzeughalter erhalten im Vorfeld mit rund eineinhalb Jahren ausreichend Zeit, um an der Rückrufaktion teilzunehmen.


Frage Nr. 23: Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über Pläne von Zulassungsbehörden, nach Ablauf dieser Umrüstungsfristen, ein Stilllegungsverfahren bei nicht umgerüsteten Fahrzeugen einzuleiten?

Antwort: Das KBA wird die zuständige Zulassungsbehörde nach Ablauf von etwa eineinhalb Jahren nach dem Zeitpunkt der Freigabe der Umrüstung für das betreffende Fahrzeug darüber informieren, dass die Umrüstung noch nicht stattgefunden hat.

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/130/1813056.pdf

Zitat:

@alex1234567890 schrieb am 19. Juli 2017 um 19:27:28 Uhr:



Was mich etwas irritiert... in der Liste https://goo.gl/0krQOj taucht die alte Teilenummer auch auf, die neue jedoch nicht. Ausserdem dachte ich bisher immer es wird nur die Software aktualisiert und nicht die Hardware. Oder habe ich da irgendwas verpasst ? Die neue Softwareversion habe ich auch noch nirgends entdecken können.

Da hast du beim 1.6er was verpasst. Beim 2.0 wäre nichts hardwaremäßiges gekommen.
Beim 1.6 kam der Strömungsgleichrichter noch dazu.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 19. Juli 2017 um 19:36:09 Uhr:



Zitat:

@alex1234567890 schrieb am 19. Juli 2017 um 19:27:28 Uhr:



Was mich etwas irritiert... in der Liste https://goo.gl/0krQOj taucht die alte Teilenummer auch auf, die neue jedoch nicht. Ausserdem dachte ich bisher immer es wird nur die Software aktualisiert und nicht die Hardware. Oder habe ich da irgendwas verpasst ? Die neue Softwareversion habe ich auch noch nirgends entdecken können.

Da hast du beim 1.6er was verpasst. Beim 2.0 wäre nichts hardwaremäßiges gekommen.
Beim 1.6 kam der Strömungsgleichrichter noch dazu.

Das bezog sich auf das Motorsteuergerät. Der Gleichrichter und die Dämpfer wurden verbaut, das war mir vorher auch bekannt.

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alex, ich wünsche dir, dass es zu keinen Problemen mit dem Update kommt und bin neugierig auf weitere Erfahrungsberichte von dir.

Für mich kommt das derzeit noch nicht infrage. Für den 1.6 kam die Freigabe im Dezember 2016. Da ist noch reichlich Zeit bis es mal ernst werden könnte.

Beste Grüße vom Sven

oder nicht doch vielleicht November 2016???

Ich tippe auch auf November 2016.

Ich dachte Dezember, da kam die Benachrichtigung. Für mich passt aber auch November. Ich muss im April 2018 zur HU. Was das KBA dann noch veranstaltet steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Danke für den Hinweis! 🙂

Beste Grüße vom Sven

Ich denke die "Benachrichtigungsschreiben" sind zu individuell. Es wird vermutlich das Freigabedatum durchs KBA + eine gewisse Frist sein.

Nachtrag: Ich hab inzwischen festgestellt das bereits im Nov. 2016 CanoEgal und jürgen3112 in einem andern Thread (https://www.motor-talk.de/.../...di-ruckeln-im-stand-t5869494.html?...) über die Änderungen der Teilenummer im Zusammenhang mit dem Update und auch dieser Softwareversion berichtet hatten. Also nix neues.

Die Liste lebt von Rückmeldungen. (Deine wurde eben eingepflegt)

Keine Rückmeldung = keine aktuelle Liste 😉

Die meisten User haben aber auch kein Diagnosegerät.

Zitat:

@lyrix2005 schrieb am 20. Juli 2017 um 00:27:19 Uhr:


Die Liste lebt von Rückmeldungen. (Deine wurde eben eingepflegt)
Keine Rückmeldung = keine aktuelle Liste 😉

Sollte keine Kritik sein. Ich seh grad Du hast auch weitere aktualisiert,

beim 03L 906 023 -> DQ 03L 997 557 R läuft grad schon der 5. Versuch ?! Wow. Ein Armutszeugnis für Volkswagen.

Von welcher Liste wird gesprochen?

@lyrix2005 Ich kann auch noch zu der Liste beitragen, Golf 6 1.6TDI 105PS
Kann leider nicht sagen welche Version vor dem Update aber danach hatte ich 03L 997 557 T, zuerst mit 9980 und dann nochmal auf 9982 geupdatet. Das 2. Update war ende April. Habe ähnliche beobachtungen wie @alex1234567890 gemacht, nur das mit dem Ansprechverhalten ist mir nicht aufgefallen. Wobei der magere Leerlauf erst nach den 9982 aufgetreten ist.

@N1k145: Konntest Du noch weitere Unterschiede beobachten zwischen 9980 und 9982, und was war der Grund für das erneute Update ?

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