EA189 Motor Rückruf

Audi A3 8PA Sportback

Hallo ihr Leut...

Gibt's eigentlich schon Termine für besagten Rückruf bzw war schon jemand dort mit dem A3? Wenn ja welcher Motor/Schalter/Automatik usw...

Ergebnisse welcher Art zu vermelden?

Mit besten Grüßen...

Seppel....

Beste Antwort im Thema

War heute mit meinem Mx-5 bei der Dekra zur HU und hab mal gefragt wg Update und TÜV. Aussage des Prüfers: "Wir können es nicht prüfen ob das Update drauf ist. TÜV Nord hat mal die Verweigerung der Plakette angedroht und dann aber wieder zurück gerudert. Soweit ich weiß ist das Update aber verpflichtend. An Ihrer Stelle würde ich das nochmal googlen und das Update machen lassen."

Fazit für mich: solange ich nicht von offizieller Stelle gezwungen werde oder keinen TÜV mehr bekomme, passiert mit meinem Auto genau gar nichts in der Richtung.

Gruß Mjrage

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Man muss Prioritäten setzen, mich hats genervt das ich 2,60€ aufm google konto hab aber trotzdem die 4,20€ vom konto abrechnen lassen muss. Das google das beides verrechnet und ich letztenends nur 1,60€ gezahlt, man lernt immer dazu 😁
Ausserdem bin ich (noch) Azubi und spare gerne :P soll aber ned Thema sein, ab jetzt überprüf ich den füllstand alle paar tausend km mal.

Ausserdem hoffe ich das mich mein AGR ned verlässt ^^ danke für die antworten bezüglich Füllstand

Es gibt heiße News:

http://www.focus.de/.../...hat-keine-betriebserlaubnis_id_6250233.html

Sehr gut, alle mit Update haben keine Betriebserlaubnis😁

Alle ohne Update hatten sie vor Jahre ja bekommen.

Vielleicht versendet das KBA ja nun Briefe an alle mit Update zur Stilllegung des Fahrzeuges 🙄

Rückrufaktion 2: Update löschen ^^
Wo soll das noch hinführen...

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Abwarten Leute... 😉 Wobei ich jetzt noch net ganz traurig bin noch kein Update zu haben... ich nehm dann lieber das Update vom Update vom Update... 😉

Na super, das kann ja noch ein laaaanger Weg werden bis es für meinen 1,6er TDI das passende Update gibt. Bis dahin hab ich ihn ja schon längst wieder verkauft 😁

zum einen ist das rechtsurteil noch nicht rechtskräftig und falls es doch so sein sollte hat es weiterhin keine auswirkungen auf andere urteile etc weil nur landgericht. also erstmal abwarten

Zitat:

@Danny93 schrieb am 26. November 2016 um 13:09:33 Uhr:


zum einen ist das rechtsurteil noch nicht rechtskräftig und falls es doch so sein sollte hat es weiterhin keine auswirkungen auf andere urteile etc weil nur landgericht. also erstmal abwarten

Ganz so abwertend würde ich das nicht sehen. Zwar ist das Urteil nur auf Landgeichtsebene entstanden, das könnte allerdings schon Signalwirkung für andere Landgerichte haben. Das LG Stuttgart hat kürzlich auch einer Klägerin Recht gegeben, ihr Fahrzeug zurück zu geben. Auch von der selben Kanzlei..

Heute hatte ich den 2. Brief von Audi in der Post.
Man weist erneut auf ein Update hin weil man noch immer nicht verzeichnen konnte, dass ich das schon hab durchführen lassen.

In diesem Schreiben ist aber diesmal keine Rede von "keine TÜV-Plakette", oder eine mögliche Stilllegung meines Fahrzeugs.

Aber....

Ganz untendrunter, unter den gedruckten Unterschriften steht, Zitat

Zitat:

PS:
Ihre Anschrift haben wir zur Durchführung dieses Rückrufs (§35 Abs.2 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz) vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

P.S.? In so einem Schreiben?

Ich bleibe hart.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 13. Dezember 2016 um 10:49:34 Uhr:


Heute hatte ich den 2. Brief von Audi in der Post.
Man weist erneut auf ein Update hin weil man noch immer nicht verzeichnen konnte, dass ich das schon hab durchführen lassen.

In diesem Schreiben ist aber diesmal keine Rede von "keine TÜV-Plakette", oder eine mögliche Stilllegung meines Fahrzeugs.

Aber....

Ganz untendrunter, unter den gedruckten Unterschriften steht, Zitat

Zitat:

@hadez16 schrieb am 13. Dezember 2016 um 10:49:34 Uhr:



Zitat:

PS:
Ihre Anschrift haben wir zur Durchführung dieses Rückrufs (§35 Abs.2 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz) vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

P.S.? In so einem Schreiben?

Ich bleibe hart.

Dass sie die Anschrift vom KBA erhalten haben ist normal

Es steht weiterhin geschrieben, Zitat

Zitat:

Bitte seien sie versichert.....ohne dabei Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Drehmomment sowie Fahrzeugakustik Ihres Fahrzeugs negativ zu beeinfussen.

Das Wort "Verschleiß" kann ich nirgens finden.

https://www.bmvi.de/.../...-untersuchungskommission-volkswagen.pdf?...

Hier steht also (Seite 18 und 114), dass eine höhere AGR-Rate dem Komponentenschutz nicht zuträglich ist und es durch die "Software-Verbesserungen" im Feld zu Ausfällen von AGR-Bauteilen kommt wegen zuviel "Dreck und Schlampes", der durch die veränderte AGR-Regelung ensteht.

Hier ein paar nette Infos aus dem Golf6-Forum:

Zum Thema Stilllegung:

https://www.test.de/.../#question-11

und Klage gegen KBA:

http://ra-schmidt.jimdo.com/.../

Kann man eigentlich feststellen, welche Steuersoftware auf dem Steuergerät installiert ist wenn man es vor sich stehen hat?
Sprich: ist durch Auslesen eine Unterscheidung zwischen Schummelsoftware und neuer Software möglich?

Was wäre hierfür nötig?

Gruß Mjrage

Ja, das geht mit jedem einigermaßen vernünftigen Diagnose-Interface. Also z.b. jeder mit VCDS.

Zu erkennen ist das an der vierstelligen Nummer bei der Zeile "Bauteil" wenn du dir die Werte vom Motor-Steuergerät geben lässt:

Zitat:

Address 01: Engine (J623-CFFB) Labels: 03L-906-018-CFF.clb
Part No SW: 03L 906 018 GC HW: 03L 907 309 N
Component: R4 2,0L EDC H27 9979

Alles ab 9977 aufwärts ist das Skandal-Update.

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