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Brief Rückrufaktion 01C5

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 4. Dezember 2018 um 17:58

Hallo,

habe heute einen Brief von VW bekommen, dass sie meinen GTI Baujahr 2011 zurückkaufen wollen. Wegen abweichendem Bauzustand.

Hat noch jemand so einen Brief bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Flaherty schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:09:23 Uhr:

Zitat:

@Muschel79 schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:07:38 Uhr:

Gerade mit dem KBA gesprochen, denen liegt nichts vor, somit auch keine Entziehung der Betriebserlaubnis!

Sie werden sich jetzt aber mal umhören, gestern hatte wohl schon jemand angerufen.

Da geht es m.E. sicher auch nicht um Produktsicherheit!

doch, steht doch in der Meldung: Verletzungen usw....

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:22:50 Uhr:

Zitat:

@Bnuu schrieb am 4. Dezember 2018 um 22:41:35 Uhr:

[

hmm, dann sollen sie halt alle Autos als ersten Schritt einmal (mit nem 50 Euro Amazongutschein für den Besitzer als Zeitkompensation) zum Komplettauslesen in die Werkstatt rufen.

Genau da liegt ja das Problem, im Auslesen. Die Änderungen sind nicht in der Software dokumentiert und können nicht ausgelesen werden.

man kann _jede_ Software / Firmware und Datensätze komplett auslesen. Das kann das Auto selbst ja auch um zu funktionieren.

Wenn die das nicht können, sollen sie einen IT-Fachmann beauftragen. Wenn der entwickelnde Ingenieur gekündigt hat, sollen Sie disassemblieren. Im Zweifel eine legale Software aufspielen. Konnten Sie ja schonmal ;-)

Zitat:

@GhostyNRW schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:41:37 Uhr:

So habe mit VW telefoniert. Die Telefonnummer ist nur für 01C5. Sie sagen das es nichte sicherheitstechnisches ist sondern nur deswegen ein Rückkauf stattfindet, weil wenn etwas kaputt geht, es keine Ersatzteile gibt. Das ist kein Scherz. Das waren ihre Worte. Auf die genauen „teile“ konnte sie keine Auskunft geben.

Dann sollen Sie einen Vertrag über Rückkauf machen, sobald ein solches ominöses Teil kaputtgeht. Die Aussage paßt auch nicht zur Rückrufbeschreibung: ernstes Risiko - Verletzungen

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Zitat:

@Muschel79 schrieb am 7. Dezember 2018 um 17:43:38 Uhr:

Kann jemand den link zum Facebook Statement von VW verlinken? Ich finde da nichts. Danke.

Von einem Statemant auf Facebook habe zumindest ich noch nichts gelesen.

Muss aber nix heißen...

Zitat:

@Brownrock schrieb am 7. Dezember 2018 um 16:34:27 Uhr:

 

Dummerweise habe ich im November die KFZ Kasko und Haftpflichtversicherung gekündigt und erhalte 5 Tage nach 30.11.2018 dieses Schreiben. Muß ich dem neuen Versicherer das jetzt mitteilen - kann der ablehnen - kann ich zurück zum alten Versicherer, der Vertrag läuft j a noch bis 31.12.

Du mußt IMHO gar ichts mitteilen, gibt ja keine Zustellungsurkunde zu diesem Brief und Du hast ihn halt als Werbung in den Papiermüll geschmissen.

Und bzgl. Rechtsschutz allgemein: ihn abschließen, wenn man den Grund schon kennt, für den man ihn braucht - das läuft nicht.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 7. Dezember 2018 um 15:51:58 Uhr:

 

Was man sich aber sicherlich aus dem Kopf schlagen kann, ist zu "verhandeln". Der Händler ist am Ende ja nur "Handlanger" von VW, und der wird nicht mehr geben als VW "kalkuliert" hat. D.h. diejenigen Betroffenen, die noch in das Fahrzeug "investiert" haben, können sich wohl schon einmal einen Anwalt suchen...

Was der Händler ist, ist herzlich egal.

Wenn VW etwas vom Kunden will, dann muß VW sich auch bewegen. Es besteht ein Vertrag über ein korrekt zugelassenes Fahrzeug. Das gilt weiter für alle Verträge bis zum ggf Gebrauchtkäufer.

Rückkauf aus Bequemlichkeit? Wo kommen wir denn da hin?

So ein Vertrag ist keine Kann-Bestimmung

Zitat:

@paj90 schrieb am 7. Dezember 2018 um 15:43:49 Uhr:

Ich bin auch betroffen bzw. Mein Golf 7

Habe heute mit einem Sachbearbeiter von VW telefoniert.

Man hat mich nach der VIN gefragt und nach dem aktuellen Km-Stand.

Ich habe gefragt wie das den berechnet wird der Mitarbeiter meinte es geht nach einer 100% Berechnung abzüglich der Nutzung anhand der Laufleistung. Er betonte das es aufjedenfall mehr ist als man bei einem Händler im Einkauf bekommt.

Ich habe auch betont das ich falls der Preis mir nicht zusagt meinen Rechtsbeistand einschalten werde da VW Fahrzeuge an Kunden verkauft hat die Sie hätten verschrotten müssen! Da kam der Mitarbeiter ins stottern und wusste keine Antwort !

Als ich darum bat mir ein Angebot schriftlich zukommen zu lassen hieß es :

Dies ist nicht möglich die Angebote werden nur telefonisch übermittelt weder schriftflich per Postweg noch per E-Mail sollten Sie das Angebot annehmen können Sie alles bei VW Autohaus Ihrer Wahl abwickeln ! Sollten Sie das Angebot nicht annehmen werden Sie iwann vom KBA angeschrieben und verlieren die Zulassung !

Bestimmt nicht sag ich nur ! Das ist deren Verschulden das müssen die ausbaden nicht WIR !

Da sollten alle Alarm Glocken läuten !! Wieso gibt es kein schriftliches Angebot sondern nur telefonisch ?

Sehr suspekt das ganze ich kam mir vor als würde ich mit irgendeinem Hinterhof Händler reden der mir nichts schriftlich geben möchte und nicht mit einem Weltkonzern !!

Ich soll nächsten Mittwoch Vormittag einen Anruf erhalten mit dem Angebot da bin ich mal gespannt!

Weiß einer wie so eine Berechnung läuft? Zb 40k 100% Neuwert und 100tkm Laufleistung wie wird die Summe berechnet die von den 100% abgezogen wird ?

Überlege die Karre abzumelden und in die Garage zu stellen da ich täglich mind. 100km fahre

 

Ich sehe das schon kommen.... Anwalt....Rechtsstreit....Kopfschmerzen...

Bauen Mist und der Kunde soll noch dadurch büßen

Die Leute mit den eigenen Waffen schlagen ist hier angesagt. Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen und behaupten du hättest nie ein Angebot erhalten, egal was nächsten Mittwoch passiert. Denn da das Angebot nicht verschriftlich ist, können sie es dir nicht nachweisen und andersherum.

Zitat:

Du darfst so lange weiterfahren bis das KBA deine Daten an die Zulassungsstellen weiterleitet.

Dann wird Zwangsstillgelegt.

Es sei denn, das Fahrzeug kann in einen "rechtmäßigen" Zustand versetzt werden, analog der Update-Aufspielerei bei den Schummeldieseln. Will heißen, sofern ermittelt werden kann, in welchen Punkten das Fahrzeug von der Typgenehmigung abweicht und sofern diese Punkte behoben werden können, sollte der Wagen doch problemlos weiterlaufen dürfen. Bevor man sich das Auto von VW abkaufen lässt, sollte man diese Möglichkeiten ausschöpfen. Nach einem Rückkauf ist es zu spät.

Außerdem ist denkbar, dass die betroffenen Fahrzeuge gar nicht betroffen sind. Denn soweit ich die Berichterstattung bisher verstehe ist schlichtweg unklar bzw. nicht dokumentiert worden, ob die Fahrzeuge vor dem Verkauf auf den Serienzustand umgerüstet wurden. Es könnte also gut sein, dass eine nähere Prüfung ergibt, dass alle Sonderfeatures vor dem Verkauf behoben wurden und der Wagen in korrektem Zustand ist.

Die Frage ist nur, wie aufwendig diese Prüfung ist. Machbar sollte es sein.

Sollte ein Stilllegungsbescheid ergehen, kann dagegen Widerspruch und danach Klage erhoben werden mit dem Argument, es besteht kein Grund zur Stilllegung da der Wagen der Norm entspricht. Über diese strittige Frage wäre also spätestens in einem solchen Gerichtsverfahren Beweis zu erheben durch ein Gutachten. Selbst wenn das Gutachten dann Probleme am Auto ergibt, könnten diese vor Abschluss des Gerichtsverfahrens behoben werden (sofern technisch möglich), und der Stilllegungs-Bescheid wäre platt. Also erstmal cool bleiben.

 

 

 

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 7. Dezember 2018 um 17:05:26 Uhr:

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:33:31 Uhr:

Auch wenn es ein Urteil aus dem Abgasskandal ist. Inhaltlich sollte es hier auf jeden Fall zutreffen.

Die Kaufverträge der betroffenen Fahrzeuge müßten alle nichtig sein und daher auch Ansprüche gegen die Händler bestehen

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 7. Dezember 2018 um 17:05:26 Uhr:

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:33:31 Uhr:

 

 

https://www.presseportal.de/pm/105254/3961307

Das könnte auch interessant für die Kläger der Musterfeststellungsklage sein.

IMHO sollten die Kaufverträge beim 01C5 gerade wirksam _bleiben_, sonst hat man ja nichts in der Hand. So kann man ggf. auf Erfüllung klagen.

Zitat:

@PHAETHOM schrieb am 7. Dezember 2018 um 18:25:22 Uhr:

Zitat:

Du darfst so lange weiterfahren bis das KBA deine Daten an die Zulassungsstellen weiterleitet.

Dann wird Zwangsstillgelegt.

...

Außerdem ist denkbar, dass die betroffenen Fahrzeuge gar nicht betroffen sind. Denn soweit ich die Berichterstattung bisher verstehe ist schlichtweg unklar bzw. nicht dokumentiert worden, ob die Fahrzeuge vor dem Verkauf auf den Serienzustand umgerüstet wurden. Es könnte also gut sein, dass eine nähere Prüfung ergibt, dass alle Sonderfeatures vor dem Verkauf behoben wurden und der Wagen in korrektem Zustand ist.

Die Frage ist nur, wie aufwendig diese Prüfung ist. Machbar sollte es sein.

Und genau dies, also eine Prüfung, soll ja nicht gemacht werden.:

https://www.motor-talk.de/.../vw-schreiben-i209386740.html

LG

Udo

Udo, der Hersteller will sie nicht machen. PHAETOM meinte eine eigenverantwortete Prüfung auf Konformität mit der Zulassung.

Zitat:

Und genau dies, also eine Prüfung, soll ja nicht gemacht werden

Ich weiß. Könnte man aber mit o.g. Vorgehensweise erreichen ;)

Zitat:

@PHAETHOM schrieb am 7. Dezember 2018 um 18:25:22 Uhr:

 

Die Frage ist nur, wie aufwendig diese Prüfung ist. Machbar sollte es sein.

Und genau dies, also eine Prüfung, soll ja nicht gemacht werden.:

https://www.motor-talk.de/.../vw-schreiben-i209386740.html

LG

Udo

Gestern gab es unter diesen Link noch eine Stellungnahme eines VW Sprechers, daß die zurückgekauften Fahrzeuge nach Prüfung wieder auf den Markt kommen.

https://www.motor-talk.de/.../...uft-6-700-autos-zurueck-t6504440.html

Also scheint es doch möglich zu sein zu mindestens einige Fahrzeuge auf den Serienstand zu bringen.

Da muss etwas anderes hinter stecken, als Sicherheitsbedenken. Hat sie ja die letzten Jahre auch nicht interessiert.

PHAETHOM,

wie soll man das bitte eigenverantwortlich bewerkstelligen?

Es weiß doch keiner konkret, was an den jeweils betroffenen Fahrzeugen nicht konform ist.

Das kann alles und nichts sein...

LG

Udo

Ich habe zwar einen 7er Golf, aber da dieser auch direkt von VW verkauft wurde und auch eine der betroffenen Typengenehmigungen habe, hatte ich heute beim Kundendienst einfach mal angerufen. Mir wurde gesagt, ohne überhaupt die Fahrgestell Nr hören zu wollen, dass die Briefe schon länger raus sind und wenn ich bis jetzt nix bekommen habe, auch nix bekommen werde, Aber ich solle ruhig bis zum Wochenende warten um sicher zu gehen.

Man macht sich trotzdem seine Gedanken über solch ein Problem. Ich denke, da ist man sich einig, die Arschkarte hat wieder einmal der Endkunde.

ich denke, da VW hier Autos ohne Einhaltung der Typengenemigungen auf den Markt gebracht haben, müsste sich doch eigentlich auch die Staatsanwaltschaft für die Sache interessieren.

Das Problem, was der kleine Mann oder Frau hat, jeder dieser Autos hat andere Probleme, es können bei jedem Auto andere Bauteile betroffen sein.

Ich denke, das sicherste wäre, nachdem ich hier gelesen hatte, das es keine schriftlichen Angebote geben soll, man nimmt sich schon vor dem 1. Telefonat, einen Anwalt, der dann auch gleich als Zeuge bei dem 1. Telefonat und weiteren Telefonaten, mit dabei ist. Vielleicht rät der Anwalt auch zu eine Strafanzeige ? Könnte den Druck auf VW erhöhen und möglicherweise zu einem besseren Endergebnis führen.

Zumindest eine Rechtsberatung sollte sich jeder gönnen.

Nach der Diesel Affaire, sollte spätestens jedem klar sein, dass mit netten Worten kein Blumentopf zu gewinnen ist.

Auf der anderen Seite sitzen Leute, die sind Spezialisten auf dem Gebiet, wie man mit Kunden umgeht, die machen den ganzen Tag nix anderes, der Endkunde hat in den seltensten Fällen Ahnung mit dem Umgang von solchen Firmen.

Ich wünsche allen Betroffenen jedenfalls, dass sie das beste daraus machen können.

Zitat:

@Tim1998 schrieb am 7. Dezember 2018 um 18:20:54 Uhr:

Zitat:

@paj90 schrieb am 7. Dezember 2018 um 15:43:49 Uhr:

 

Weiß einer wie so eine Berechnung läuft? Zb 40k 100% Neuwert und 100tkm Laufleistung wie wird die Summe berechnet die von den 100% abgezogen wird ?

Überlege die Karre abzumelden und in die Garage zu stellen da ich täglich mind. 100km fahre

 

Ich sehe das schon kommen.... Anwalt....Rechtsstreit....Kopfschmerzen...

Bauen Mist und der Kunde soll noch dadurch büßen

Die Leute mit den eigenen Waffen schlagen ist hier angesagt. Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen und behaupten du hättest nie ein Angebot erhalten, egal was nächsten Mittwoch passiert. Denn da das Angebot nicht verschriftlich ist, können sie es dir nicht nachweisen und andersherum.

Die Angebote sollen kaum laufleistungsabhängig sein, stand hier mal weiter vorn. Aber das ist ja kein Ersatz.

Ich gehe davon aus, daß ein Anwalt, ggf. per Sammelklage VW schadenersatzpflichtig macht, wenn das KBA irgendwann wirksam stillegt. Kostet halt nur Nerven des Ottonormalverbrauchers.

 

edit: ich zitiere normalerweise nicht voll. Hier aber wirds sonst schwer, den Zusammenhang zu dem zu haben, was zwei Seiten vorher stand, und worauf man sich alles bezieht. Sorry.

hab jetzt etwas editiert.

Leute, müssen diese Vollzitate sein? Das kann man editieren

Zitat:

@PHAETHOM schrieb am 7. Dezember 2018 um 18:25:22 Uhr:

Zitat:

Du darfst so lange weiterfahren bis das KBA deine Daten an die Zulassungsstellen weiterleitet.

Dann wird Zwangsstillgelegt.

Sollte ein Stilllegungsbescheid ergehen, kann dagegen Widerspruch und danach Klage erhoben werden mit dem Argument, es besteht kein Grund zur Stilllegung da der Wagen der Norm entspricht. Über diese strittige Frage wäre also spätestens in einem solchen Gerichtsverfahren Beweis zu erheben durch ein Gutachten. Selbst wenn das Gutachten dann Probleme am Auto ergibt, könnten diese vor Abschluss des Gerichtsverfahrens behoben werden (sofern technisch möglich), und der Stilllegungs-Bescheid wäre platt. Also erstmal cool bleiben.

Da stehts doch. Nicht selber machen. Machen lassen.

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