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Brief Rückrufaktion 01C5

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 4. Dezember 2018 um 17:58

Hallo,

habe heute einen Brief von VW bekommen, dass sie meinen GTI Baujahr 2011 zurückkaufen wollen. Wegen abweichendem Bauzustand.

Hat noch jemand so einen Brief bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Flaherty schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:09:23 Uhr:

Zitat:

@Muschel79 schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:07:38 Uhr:

Gerade mit dem KBA gesprochen, denen liegt nichts vor, somit auch keine Entziehung der Betriebserlaubnis!

Sie werden sich jetzt aber mal umhören, gestern hatte wohl schon jemand angerufen.

Da geht es m.E. sicher auch nicht um Produktsicherheit!

doch, steht doch in der Meldung: Verletzungen usw....

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:22:50 Uhr:

Zitat:

@Bnuu schrieb am 4. Dezember 2018 um 22:41:35 Uhr:

[

hmm, dann sollen sie halt alle Autos als ersten Schritt einmal (mit nem 50 Euro Amazongutschein für den Besitzer als Zeitkompensation) zum Komplettauslesen in die Werkstatt rufen.

Genau da liegt ja das Problem, im Auslesen. Die Änderungen sind nicht in der Software dokumentiert und können nicht ausgelesen werden.

man kann _jede_ Software / Firmware und Datensätze komplett auslesen. Das kann das Auto selbst ja auch um zu funktionieren.

Wenn die das nicht können, sollen sie einen IT-Fachmann beauftragen. Wenn der entwickelnde Ingenieur gekündigt hat, sollen Sie disassemblieren. Im Zweifel eine legale Software aufspielen. Konnten Sie ja schonmal ;-)

Zitat:

@GhostyNRW schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:41:37 Uhr:

So habe mit VW telefoniert. Die Telefonnummer ist nur für 01C5. Sie sagen das es nichte sicherheitstechnisches ist sondern nur deswegen ein Rückkauf stattfindet, weil wenn etwas kaputt geht, es keine Ersatzteile gibt. Das ist kein Scherz. Das waren ihre Worte. Auf die genauen „teile“ konnte sie keine Auskunft geben.

Dann sollen Sie einen Vertrag über Rückkauf machen, sobald ein solches ominöses Teil kaputtgeht. Die Aussage paßt auch nicht zur Rückrufbeschreibung: ernstes Risiko - Verletzungen

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Zitat:

@commander140 schrieb am 7. Dezember 2018 um 14:37:46 Uhr:

Ich bin zwar nicht betroffen, aber mich würde dennoch interessieren, ob man sein Auto hergeben MUSS! oder ob man es auf eigenes "Risiko" weiter fahren darf?

Du darfst so lange weiterfahren bis das KBA deine Daten an die Zulassungsstellen weiterleitet.

Dann wird Zwangsstillgelegt.

Bei den von VW betrogenen Kunden der Skandaldiesel hat das 18 Monate gedauert.

Dann kam das Schreiben vom KBA mit der Androhung zur Zwangsstillegung.

Nach weiteren 8 Wochen kam das Schreiben der Zulassungsstelle, daß mein Wagen Zwangsstillgelegt werden würde, wenn ich nicht dementsprechend des KBA handele.

Puh, das ist hart! :(

Ja ist hart aber dann kann ich ja immer noch den Anwalt aufsuchen.

Zwingen wird einen keiner können, das Auto an VW zu einem von VW gebotenen Preis abzugeben.

Es ist ja "dein" Auto. Aber wer fährt gerne mit einem Auto, das möglicherweise gefährdend ist (auch wenn bis jetzt nix passiert ist) bzw. bei einem Schaden nicht reparierbar ist? Auch versicherungstechnisch könnte das problematisch sein, denn das Auto entspricht ja (möglicherweise) nicht dem genehmigten Serienstand.

Diesmal ist ja Vorsatz schon erwiesen. VW hat die Testwagen wissentlich in Umlauf gebracht und "wusste", dass die Autos nicht dem Serienstand entsprechen. Dies darf ein Käufer aber beim Kauf erwarten bzw. davon ausgehen.

Es ist davon auszugehen, dass der Kaufvertrag angefechtet werden kann und rückabgewickelt wird. In so einem Fall wird basierend auf der zu erwartenden Laufleistung ein fiktiver Restwert festgelegt. Je nach Gericht beträgt die zu erwartende Laufleistung heutiger Autos zwischen 200.000-300.000 km. Angenommen, man hat das Auto als Vorführer gekauft und hat mittlerweile 150.000 km drauf, dann wäre das vom Käufer zu bezahlende "km-Geld" 150/200 bis 150/300. Das wird vom ursprünglichen Kaufpreis (nicht Listenpreis) abgezogen und VW muss den Wagen zurücknehmen und den Rest zurückbezahlen.

Je niedriger die Gesamtlaufleistung, desto lukrativer für den Kunden (da der echte Wertverlust am Anfang ja viel höher ist). Ab einer bestimmten Laufleistung wird es unlukrativ für den Geschädigten, genau wenn der Graph des echten Wertverlustes den Graph des mit der oben beschriebenen Methode "berechneten" Restwertes schneidet. Wenn du zB ein Auto mit 210.000 km hast, ist das noch 2000 Euro wert, aber der fiktive Wert ist bei manchen Gerichten schon 0.

Möglicherweise entfällt ein Nutzungsersatz sogar (das heisst Kaufpreis zurück im Gegenzug Auto zurück), da VW vorsätzlich gehandelt hat und einem ein nicht den Vorschriften entsprechendes Auto verkauft wurde. Das geht in Richtung arglistige Täuschung. Beurteilen kann das nur ein guter Anwalt. Ich würde auf einen vom "Abgasskandal" bekannten Anwalt zurückgreifen. Der ist in der Materie drin.

Leider formuliert VW in den Anschreiben natürlich immer im Konjunktiv ("könnte"). Somit dürfte die Beweislast beim Endkunden liegen. Das kennen wir ja vom "Abgasskandal" und den zu beweisenden negativen Auswirkungen des Updates.

Gewöhnt wuch dran, VW wird als AG immer versuchen, möglichst billig rauszukommen. Die zahlen keinen Euro mehr, als sie müssen. Das ist doch einleuchtend. Jeden Tag steht ein Dummer am Bahnhof, man muss ihn nur abholen.

Wenn nur ein Teil sich auf den Schwacke- Rückkauf einlässt, hat VW Millionen gespart. Es geht nicht darum, möglichst großzügig zu entschädigen. Das können die als AG gar nicht, da gäbe es Probleme mit den Aktionären.

Da es um sehr viel Geld geht, würde ich in diesem Fall auf jeden Fall einen fähigen Anwalt beauftragen. Mit dem könnte man in der Erstberatung klären, ob VW die Anwaltskosten ebenfalls bezahlen muss. Ein Anwalt wird diese 200 Euro für eine Erstberatung mE auf jeden Fall wert sein.

Zitat:

@transarena schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:39:31 Uhr:

Zitat:

@philipprosenfeld schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:35:28 Uhr:

Ah... Alles klar. Dann steh ich natürlich voll bei dir. Habe übrigens auch einen Brief bekommen. Bekomme auch einen Anruf demnächst und habe einen 2.0TSI Scirocco. Komplett umgebaut inkl eigens angemischten Lack den es nur einmal gibt... ca. 8000€ investiert... was wird mit solchen Autos? Bzw wie wollen/ können die das handhaben? Ich kotz grad richtig ab... Sorry aber ich liebe diese Karre

Da wirst du wohl nur mit anwaltlichem Beistand deine Investitionen (vileicht) zurückbekommen.

Das sind bei einer Rückabwicklung sogenannte "vergebliche Aufwendungen". VW muss dir ebenfalls erstatteb.

Hier würde ich aber nicht auf 18 Monate bauen, da weniger Fahrzeuge betroffen sind und keine Software angepasst werden muss. Trotz Anwalt ist es Haltern im Rahmen der Abgasmanipulation seitens VW nicht gelungen, die Zwangsstilllegung ohne Einspielen des Softwareupdates abzuwenden.

Zitat:

@.Elbkind. schrieb am 7. Dezember 2018 um 14:42:31 Uhr:

Nein. Es kommt garantiert die Stillegung bzw. es gibt keinen TÜV mehr. Ist beim Abgasbetrug auch so gewesen.

edit: bis dahin kann man weiterhin fahren. Die Herausgabe kann sicherlich nicht erzwungen werden.

Wer hat Dir das erzählt?

Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig... nur weil es "beim Diesel-Skandal auch so war".

Alles reine Spekulation... da hilft nur warten und dann sehen.

Zitat:

 

Nach weiteren 8 Wochen kam das Schreiben der Zulassungsstelle, daß mein Wagen Zwangsstillgelegt werden würde, wenn ich nicht dementsprechend des KBA handele.

Auf das Schreiben warte ich noch!!!:D

Wenn man bei Google das Wort "Vorserienfahrzeug" eingibt, kommt folgendes dabei heraus:

"Den Erfolg oder Misserfolg einer neuen Modellserie bekommen Vorserienautos nicht mehr mit. Ihre Lebensdauer endet mit dem Abschluss der Entwicklungsphase – zumeist auf dem Schrottplatz."

Die Fahrzeugbesitzer sind zu bedauern, Geld kann das alles nicht ausgleichen.

Zitat:

@xavair1 schrieb am 7. Dezember 2018 um 14:59:43 Uhr:

Zitat:

@transarena schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:39:31 Uhr:

 

Da wirst du wohl nur mit anwaltlichem Beistand deine Investitionen (vileicht) zurückbekommen.

Das sind bei einer Rückabwicklung sogenannte "vergebliche Aufwendungen". VW muss dir ebenfalls erstatteb.

VW muß schon mal garnichts.

Hat man ja bei den Dieseln gesehen.

Erst wenn es vor Gericht geht und dann durch mehrere Instanzen ist VW bereit zu zahlen.

Die schöpfen ihre Rechtsmittel bis zum Exzess aus.

Deshalb gibt es ja überhaupt diesen Theard.

https://www.motor-talk.de/.../...e-gegen-vw-abgasskandal-t5462881.html

Kannst ja mal die 367 Seiten durchlesen, dann weißt du was VW für ein Laden ist.

Zitat:

@transarena schrieb am 7. Dezember 2018 um 15:07:40 Uhr:

Zitat:

@xavair1 schrieb am 7. Dezember 2018 um 14:59:43 Uhr:

 

Das sind bei einer Rückabwicklung sogenannte "vergebliche Aufwendungen". VW muss dir ebenfalls erstatteb.

VW muß schon mal garnichts.

Hat man ja bei den Dieseln gesehen.

Erst wenn es vor Gericht geht und dann durch mehrere Instanzen ist VW bereit zu zahlen.

Die schöpfen ihre Rechtsmittel bis zum Exzess aus.

Deshalb gibt es ja überhaupt diesen Theard.

https://www.motor-talk.de/.../...e-gegen-vw-abgasskandal-t5462881.html

Kannst ja mal die 367 Seiten durchlesen, dann weißt du was VW für ein Laden ist.

Ich bin vom Abgasskandal betroffen und kenne den Fred. Ich kenne mich recht gut aus mit der Thematik und bin belesen in dem Thema.

Auf jeden Fall ist der Abgasskandal mit dem jetzigen Thema überhaupt nicht juristisch vergleichbar. Die Vorraussetzungen sind andere. Beim Abgasskandal haben ja eine Handvoll Ingenieure heimlich getrickst und keiner wusste Bescheid (Ironie aus).

Beim jetzigen Thema muss man erst mal beweisen, was am Auto nicht Serienstand ist. Da das bei jedem was anderes sein kann, wird das die erste Hürde.

Stell dir vor, Firma XY würde Babygläschen in Umlauf bringen, von denen Sie wissen, dass Glassplitter drin sein könnten. Dann bieten Sie den Kunden an diese zurückzukaufen. Wenns aber schon angebrochen ist nur zum halben Preis?

Hallo zusammen,

ich habe das Thema vor 2 Tagen auch der Redaktion von Auto Bild zugeleitet. Die haben bestätigt, dass Sie den Vorgang aufnehmen und verfolgen.

Zitat:

@andhey schrieb am 7. Dezember 2018 um 15:01:38 Uhr:

Zitat:

 

Nach weiteren 8 Wochen kam das Schreiben der Zulassungsstelle, daß mein Wagen Zwangsstillgelegt werden würde, wenn ich nicht dementsprechend des KBA handele.

Auf das Schreiben warte ich noch!!!:D

Der Datenübermittlung vom KBA an die Zulassungsstelle kann man ja auch erfolgreich widersprechen und AU bei HU ist immer noch nur Endrohrmessung hinsichtlich Trübung, nix NOx ... :D

BTT

Ich bin auch betroffen bzw. Mein Golf 7

 

Habe heute mit einem Sachbearbeiter von VW telefoniert.

Man hat mich nach der VIN gefragt und nach dem aktuellen Km-Stand.

 

Ich habe gefragt wie das den berechnet wird der Mitarbeiter meinte es geht nach einer 100% Berechnung abzüglich der Nutzung anhand der Laufleistung. Er betonte das es aufjedenfall mehr ist als man bei einem Händler im Einkauf bekommt.

 

Ich habe auch betont das ich falls der Preis mir nicht zusagt meinen Rechtsbeistand einschalten werde da VW Fahrzeuge an Kunden verkauft hat die Sie hätten verschrotten müssen! Da kam der Mitarbeiter ins stottern und wusste keine Antwort !

 

Als ich darum bat mir ein Angebot schriftlich zukommen zu lassen hieß es :

 

Dies ist nicht möglich die Angebote werden nur telefonisch übermittelt weder schriftflich per Postweg noch per E-Mail sollten Sie das Angebot annehmen können Sie alles bei VW Autohaus Ihrer Wahl abwickeln ! Sollten Sie das Angebot nicht annehmen werden Sie iwann vom KBA angeschrieben und verlieren die Zulassung !

 

Bestimmt nicht sag ich nur ! Das ist deren Verschulden das müssen die ausbaden nicht WIR !

 

Da sollten alle Alarm Glocken läuten !! Wieso gibt es kein schriftliches Angebot sondern nur telefonisch ?

 

Sehr suspekt das ganze ich kam mir vor als würde ich mit irgendeinem Hinterhof Händler reden der mir nichts schriftlich geben möchte und nicht mit einem Weltkonzern !!

 

Ich soll nächsten Mittwoch Vormittag einen Anruf erhalten mit dem Angebot da bin ich mal gespannt!

 

Weiß einer wie so eine Berechnung läuft? Zb 40k 100% Neuwert und 100tkm Laufleistung wie wird die Summe berechnet die von den 100% abgezogen wird ?

 

Überlege die Karre abzumelden und in die Garage zu stellen da ich täglich mind. 100km fahre

 

 

Ich sehe das schon kommen.... Anwalt....Rechtsstreit....Kopfschmerzen...

 

Bauen Mist und der Kunde soll noch dadurch büßen

Die wollen so viele wie möglich aus dem Verkehr ziehen ohne "Spuren" zu hinterlassen und ohne das jemand offiziell nachweisen kann was gemacht wurde, so sind sie in diesen Punkten unangreifbar. Machen sie dir ein Angebot ist das wie ein Schuldeingeständnis, damit gehst du zum Anwalt und holst automatisch mehr raus. So, rein telefonisch, kannst du es erst einmal annehmen und sie machen dir mit dem KBA noch Angst dazu. Das man natürlich trotzdem zum Anwalt kann ist klar.

Meins wäre ein Firmenwagen, da sieht es mit Rechtsbeistand gleich noch viel einfacher aus, bin gespannt ob da auch zwischen privat/geschäftlich unterschieden wird, daher auch meine vorherige Frage.

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