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26.09.2017 19:01    |    ta-raffy    |    Kommentare (32)    |   Stichworte: 205, 207, 212, 213, 218, 222, 253, 360grad View, a207, Assistenzsysteme, C205, c207, C217, c218, C-Klasse, CLS-Klasse, Code 501, Comand 4.5, Comand NTG 4.5, Comand NTG4.7, Comand NTG5, Comand NTG5.1, E Klasse, E-Klasse, GLA, GLA-Klasse, GLC, GLE, in Bewegung, Infotainment, in Motion, Innovation Hacks, made in Germany, marco-polo, Mercedes, MNRC Team, NTG5s2, Rundumsicht, Rundumsicht 360° View, s212, s213, s-klasse, Surroundview, Surroundview System, Surround View System, Update, V-Klasse, W205, w207, w212, w213, W218, w222, W447, während der Fahrt, X253

Hexcode des Rundumsicht Steuergerätes entschlüsselt !

Es gibt 2 verschiedene Steuergeräte Varianten mit jeweils unterschiedlichen Versionsbenennungen

 

Steuergeräte Variante 1 in Verbindung mit Comand NTG4.5 Gen2/Gen3

3 Geschwindigkeitsbegrenzungen definiert

  • Allgemeine Abschaltgrenze ( Bis zu 500 km/h einstellbar)
  • Maximale Einschalt-Geschwindigkeit ( Bis zu 500 km/h einstellbar)
  • Maximale Abschalt-Geschwindigkeit bei automatischer Aktivierung durch Gangwahl R ( Bis zu 500 km/h einstellbar)

 

( somit Einstellungsbreich individuell einstellbar von 0km/h - 500km/h)

 

Steuergeräte Variante 2 Verbindung mit Comand NTG5s1, NTG5s2, NTG5.5

2 Geschwindigkeitbegrenzungen definiert.

  • Maximale Einschalt-Geschwindigkeit ( Bis zu 250 km/h einstellbar, jedoch durch die allgmeine Abschaltgrenze des Comands, welche in diesem Fall nicht editierbar ist , ab 55-80 kmh je nach Version abgeschaltet)
  • Maximale Abschalt-Geschwindigkeit bei automatischer Aktivierung durch Gangwahl R ( Bis zu 250 km/h einstellbar, bleibt unberührt von der allgemeinen Abschaltgrenze des Comands )

 

( somit Einstellungsbreich individuell einstellbar von 0km/h - 250km/h)

 

 

Ich hoffe die Mühen hierfür haben sich gelohnt, es ist ein Feature das für den ein oder anderen eventuell eine interessante Möglichkeit ist sein vorhandenes System zu erweitern um es voll ausschöpfen zu können

 

Hinweis:

Die Videosperre während der Fahrt beruht auf einer freiwilligen Verpflichtung der Hersteller der Systeme.

Eine Deaktivierung der Sperrfunktion ist daher grundsätzlich nicht strafbar. Dennoch könnte das Schauen von Videos während der Fahrt dazu führen, dass das Auto je nach Auslegung des Beamten als "nicht vorschriftsmäßig" eingestuft wird und könnte demnach gemäß § 23 StVO ein Bußgeld von 80€ verhängen.

(*Quelle* https://www.bussgeldkatalog.org)

 

Beste Grüße

Raffy vom MNRC Team

 

..PS.: bei der RFK mit dynamischen Hilfslinien ist dies ebenfalls möglich, näheres dazu in einem unserer nächsten Artikel

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