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Halbgott

Eindrücke niedergeschrieben

Thu Aug 13 19:20:21 CEST 2009    |    Druckluftschrauber2011    |    Kommentare (12)    |   Stichworte: Verkehr, Wissen

Zum 01.09.2009 ändert sich ja die StVO. Daher will ich nur mal schnell über die wichtigsten Änderungen informieren. 🙂 [mehr]

Es gibt keine Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen mehr. Ab sofort heißen die Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen. Wichtig ist:

Auf Autobahnen und Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Bei Stau darf mit mäßiger Geschwindigkeit und Vorsicht vorbeigefahren werden. (§7a)
Halten bleibt/ist natürlich weiter jeweils untersagt (§12)

Bei einer Sicht von unter 50m und bei Schnee- und Eisglätte dürfen LKW die linke Spur auf einer AB nicht nutzen (§18)

Das Zeichen 151 „unbeschrankter Bahnübergang“ heißt ab dem Tag „Bahnübergang“. Damit geht einher, dass ab diesem Zeichen Überholverbot herrscht.
[bild=2]

Das Zeichen 150 „Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken“ entfällt komplett
[bild=1]

Dies bedeutet auch, dass LKW nicht mehr bei der einstreifigen Bake warten müssen.

Kinder dürfen ab sofort mit Anhängern am Fahrrad befördert werden. Max 2 Kinder und nicht älter als bis zum vollendeten siebten Lebensjahr.
Das Befördern von Behinderten ist auf diese Art ebenfalls gestattet – ohne Alterbeschränkung.

Inline-Skaten und Rollschuhfahren können den Ragweg benutzen, wo dies durch das Zusatzzeichen gestattet ist.

Fahrradstraßen dürfen eh nur befahren werden, wenn ein Zusatzschild dies erlaubt. Wenn, dann gilt Tempo 30.

Und zuletzt: Die Fahrstreifenbegrenzung VZ 295 ("durchgezogene Linie"😉 dürfen auch nicht teilweise überfahren werden.

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Thu Aug 13 19:21:08 CEST 2009    |    Trackback

Kommentiert auf: Mein Bloque:

Schilderklau

[...] es verwittert, dann muss es ersetzt werden. Ein Rückbau ist da billiger.

Ich habe da auch mal etwas geschrieben 🙂

[...]

Artikel lesen ...

Thu Aug 13 20:06:01 CEST 2009    |    Spiralschlauch11740

Du hast die beiden Schilder vertauscht 😁

Thu Aug 13 20:11:54 CEST 2009    |    Druckluftschrauber2011

Ups. Man werde ich morgen bei der Arbeit meine schlechte Laune deswegen an Azubis und Praktikanten auslassen 😁

Thu Aug 13 20:14:57 CEST 2009    |    Spiralschlauch11740

Hehe... Ich dachte beim Durchlesen "Also, der "Zaun" ist eine Schranke - warum soll es nun für unbeschränkt herhalten!?" 😁 Aber lass ruhig die schlechte Laune an die Azubis aus - dafür sind sie doch da 😁

Thu Aug 13 20:31:40 CEST 2009    |    Spannungsprüfer31951

Top Beitrag!

Thu Aug 13 20:51:24 CEST 2009    |    ICU

Vielen Dank für die Informationen.
Das ich meine Kinder bislang nicht im Fahrradhänger transportieren durfte, ist mir völlig neu. Hat glücklicherweise aber auch noch nie die Rennleitung gestört.

Tschüß Martin

Thu Aug 13 21:37:53 CEST 2009    |    Multimeter5062

Wieso ist das Halten auf einem Einfädelungsstreifen nicht erlaubt? Wenn der fließende Verkehr ein Einfädeln nicht ermöglicht muss man doch stehen bleiben 😕

Thu Aug 13 21:55:26 CEST 2009    |    Druckluftschrauber2011

Was? Ums Himmelswillen nein.
Dann fährt man auf dem Standstreifen weiter.

Um ehrlich zu sein habe ich auch noch nie erlebt, dass dies nicht möglich. Recht Spur=LKW - LKW=niedirge V - dazu kommt der Sicherheitsabstand, in den man sich drängeln kann.
Nicht reinkommen wenn man will ist für mich eigentlich unverständlich

Thu Aug 13 21:55:52 CEST 2009    |    Spurverbreiterung6359

Einfädelungsstreifen...

Nun werden einige halt nur noch versuchen, einzufädeln und vergessen das Beschleunigen, da ihnen die Fahrstreifenbezeichnung ja nicht mehr sagt, was sie zu tun haben.
Ich hatte heute im Radio auch gehört, dass zum Beispiel Zeichen wie "Fußgängerüberweg" wegfallen sollen.
Da frage ich mich aber, woran ich denn nun den Fußgängerüberweg erkennen soll, wenn zB ungünstige Lichtverhältnisse das Erkennen des "Zebrastreifens" verhindern.

Zitat:

Um ehrlich zu sein habe ich auch noch nie erlebt, dass dies nicht möglich. Recht Spur=LKW - LKW=niedirge V - dazu kommt der Sicherheitsabstand, in den man sich drängeln kann.

LKW sollen (zumindest zueinander) mindestens 50m Abstand halten. Da könnte man sich nun rein "quetschen".

Aber was bitte macht man

hier?

Thu Aug 13 22:00:46 CEST 2009    |    _RGTech

Zitat:

Wieso ist das Halten auf einem Einfädelungsstreifen nicht erlaubt? Wenn der fließende Verkehr ein Einfädeln nicht ermöglicht muss man doch stehen bleiben

Dazu muss man sich aber auch ausreichend blöd anstellen, und das ist nicht erwünscht 😉

Zitat:

Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Bei Stau darf mit mäßiger Geschwindigkeit und Vorsicht vorbeigefahren werden. (§7a)

Mist. Dann muss ich also künftig die LKWs noch links überholen und dann über die rechte Spur drüber rausziehen. Ob das so gewollt ist...?

Thu Aug 13 22:58:35 CEST 2009    |    Turboschlumpf133827

unbeschrankter Bahnübergang wenn ich dass Schild seh... Da fehlt seit jeher dass 3. Licht vorne

Fri Aug 14 06:19:07 CEST 2009    |    Druckluftschrauber2011

Btw. Ich weiß gar nicht, welches Zeichen Fußgänger wegfallen soll.

Dies

oder

Dies

Zitat:

Nun werden einige halt nur noch versuchen, einzufädeln und vergessen das Beschleunigen, da ihnen die Fahrstreifenbezeichnung ja nicht mehr sagt, was sie zu tun haben.

Wenn das so ist, dann wundere ich mich, dass sich bisher jemand eingefädelt hart. Der Name sagt dies ja nicht aus 😉

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