VW Caddy 2020? Neues Modell/Facelift Erlkönig aufgetaucht!

VW Caddy 5 (SK)

Hallo Zusammen,

wir wollen uns gegen Ende des Jahres ein Caddy bestellen. Jetzt habe ich durch Zufall Bilder von dem neuen Caddy gesehen..
Ein Facelift oder vielleicht Generation 5?
Markteinführung soll Mitte 2020 oder 2021 sein.

Sollte es Mitte 2020 präsentiert bzw. geliefert werden, könnte ich die Zeit irgendwie absitzen.. 2021 dauert aber noch ein bisschen :/

Habt Ihr vielleicht weitere Informationen?

Quelle: https://www.motor1.com/news/316618/volkswagen-caddy-first-spy-photos/

Caddy 2020?.jpg
LED und Abstandsradar.jpg
Erlkoenig Caddy 2021?.jpg
+1
Beste Antwort im Thema

Immerhin haben Sie das ja auch konsequent gemacht: Auch wenn man die Motorhaube aufmacht, laufen die Regentropfen darauf direkt in den Motorraum auf Elektronik und co. 😁

Offenbar ist die Kiste während der Entwicklung nie ernsthaft bei Regen getestet worden.

Und trotzdem mag ich den Kübel. Gerade an der Tanke stiefelte eine pelzbemantelte Schnalle zu ihrem dicken BMW SUV-Coupé und dröhnte mit ohrenbetäubendem Donnern davon. Ein Auto wie Panzer mit einem Kofferraum wie ein Gölfchen... An der Säule gegenüber ein älterer Herr, der sichtlich Mühe hatte, sich aus dem Sitz seines tiefliegenden Audi TT zu schälen.
Zwischen den beiden Designikonen mein Caddy. Ganz ohne Design 😁 praktisch, ehrlich, zeitlos und ohne Firlefanz. So langsam wachsen mir die Hochdachkombis ans Herz. Drücken wir mal die Daumen, dass der neue etwas von dieser Hemdsärmlichkeit bewahrt. Quardatisch, praktisch, gut!

1392 weitere Antworten
1392 Antworten

Mal sehen, wie VW das mit der Software gebacken bekommt.

Zitat:

@Steam24 schrieb am 4. August 2020 um 22:26:32 Uhr:


Mal sehen, wie VW das mit der Software gebacken bekommt.

Garnicht.
Siehe Golf 8 😉

Vielleicht sollte Volkswagen die alten Softwareentwickler wider einstellen, welche im Alleingang den Dieselskandal heraufbeschwören haben? Scheinen ja fähige Leute gewesen zu sein. 😉

Ja. Vielleicht sollte man auch überlegen, ob es Funktionen gibt, die intuitiv leichter mit Tasten und Drehreglern zu bedienen sind. Digitalisierung macht das Sinn, wo es Vorgänge erleichtert oder neue ermöglicht. Das heißt aber nicht, dass alles zwingend in ein großes Touch-Display gestopft werden muss (und ich mich durch drei Menüs klicken und wischen muss, um das Radio einzustellen)...

Ähnliche Themen

Zitat:

@Stauschubser schrieb am 5. August 2020 um 14:21:48 Uhr:


Vielleicht sollte Volkswagen die alten Softwareentwickler wider einstellen, welche im Alleingang den Dieselskandal heraufbeschwören haben? Scheinen ja fähige Leute gewesen zu sein. 😉

Servus,

diese fähigen Leute arbeiteten eher bei den Zulieferern. Selbst dazu waren Sie nicht in der Lage.

Nach einem frischen OLG-Urteil dürften die Hersteller mal das Grübeln anfangen. Denn es wurde festgestellt, dass es sich bei den Touchscreens um technische Geräte handelt, die gemäß StVO nicht während der Fahrt bedient werden dürfen. Unabhängig davon welche grundlegenden Funktionen des Fahrzeugs damit gesteuert werden.

Dementsprechend dürfte man auch das Radio vom Caddy 3 und 4 nicht bedienen, das sind auch Touchscreens.

Zitat:

@Badland schrieb am 5. August 2020 um 18:00:09 Uhr:


Dementsprechend dürfte man auch das Radio vom Caddy 3 und 4 nicht bedienen, das sind auch Touchscreens.

Zum Nachlesen....
https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Zitat:

@transarena schrieb am 5. August 2020 um 18:06:58 Uhr:



Zitat:

@Badland schrieb am 5. August 2020 um 18:00:09 Uhr:


Dementsprechend dürfte man auch das Radio vom Caddy 3 und 4 nicht bedienen, das sind auch Touchscreens.

Zum Nachlesen....
https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Wollte es gerade auch verlinken, aber Du warst schneller.

Dieses Urteil wird in den Entwicklungsabteilungen für schweres Kopfzerbrechen sorgen, denn es kann nicht sein, dass man so essentielle Einstellungen nicht während der Fahrt vornehmen darf.

Grundsätzlich finde ich es aber gut, wenn dem Spieltrieb der Entwickler gewisse Grenzen gesetzt werden, weil ich es eher mit echten Schaltern habe. Nur für die Kunden, die jetzt so ein "unbedienbares" Auto haben, ist die Sache natürlich mehr als ärgerlich.

Da haben viele Hersteller Probleme, nur ob die das ernst nehmen? War nicht mal die Bedienung des Navi an das Handbremssignal gekoppelt? Mittlerweile kann am Touchscreen während der Fahrt herum gedaddelt werden. Viele Einstellungen des Fahrzeugs werden darüber geregelt.

Nö. Nur die TV-und-DVD-Funktion der Geräte.

Ach das war das, na das ging doch auch wegzuzappen.

Zitat:

@GasFuss71 schrieb am 4. August 2020 um 21:54:29 Uhr:


Es hieß bei der Produktankündigung im Februar schon, dass er erst im 4. Quartal zu den Kunden kommt... nur: man hatte da von coronabedingten Verschiebungen -auch des Bestellbeginns- noch keine Ahnung...
Damit sollte jedem klar sein, dass wir ihn mit viel Glück frühestens unter'm Christbaum stehen haben könnten...

Produktionsanlauf in Poznan ist doch für September 2020 geplant. Bisher habe ich noch nichts gehört, dass es da Verzögerungen gibt. Klar, im Zweifel kommen die Fahrzeuge auf die Halde bis die wesentlichen Funktionen der Elektronik funktionieren ...

Zitat:

@PIPD black schrieb am 5. August 2020 um 17:31:53 Uhr:


Nach einem frischen OLG-Urteil dürften die Hersteller mal das Grübeln anfangen. Denn es wurde festgestellt, dass es sich bei den Touchscreens um technische Geräte handelt, die gemäß StVO nicht während der Fahrt bedient werden dürfen. Unabhängig davon welche grundlegenden Funktionen des Fahrzeugs damit gesteuert werden.

Ich weiß, das wir hier außerhalb des Themas sind:
Aber in diesem Fall denke ich, dass der Fahrzeugführer seine Angabe nur als Schutzbehauptung verwendet hat.
Nach Aussagen von Tesla-Fahrern soll sich mit betätigen des Wischerschalters sehr wohl direkt das Menü für weitere Einstellungen auf dem Touchscreen öffnen. Ohnehin hat so ein Tesla wie mittlerweile sehr viele andere Fahrzeuge auch, eine Automatik für die Wischgeschwindigkeit / -intensität, welche wohl sehr gut arbeitet.
Selbst mit reellen Schaltern muss man manchmal schauen, dass man diese trifft, um die gewünschte Funktion einzustellen, so wie z.B. das Klimabedienteil im Passat B8 / Arteon.
Im T6.1 ist der Schalter "Menü" zum Einstellen der Fahrmodi hinter dem Lenkrad versteckt, wobei die eigentliche Einstellung dann wieder über den im Blickfeld platzierten Touchscreen einzustellen ist. Leider behalten aktuell die Fahrzeuge von VW die gewählten Fahrmodi nicht, so dass diese immer nach Neustart einzustellen sind.
Auch beim Passat B8 / Arten sind viele Hardwareschalter (beide Arten Nebelleuchten, Schalter für Lenkradheizung, Menu-Schalter usw.) so platziert, dass diese meist nur nach einem entsprechenden Blick betätigt werden können.
Meine ganz persönliche Meinung ist hier, dass im genannten Fall der Fahrer andere Dinge erledigt hat, sich aber mit seiner Aussage rechtfertigen wollte (die Technik ist schuld, nicht ich).

... aber zurück zum Thema...

Zitat:

@Steam24 schrieb am 5. August 2020 um 18:18:41 Uhr:


Dieses Urteil wird in den Entwicklungsabteilungen für schweres Kopfzerbrechen sorgen, denn es kann nicht sein, dass man so essentielle Einstellungen nicht während der Fahrt vornehmen darf.

Ich sehe das eher so, es darf nicht sein, so eine Einstellung nur so kompliziert durchzuführen ist, das sie nur mit Blick auf einen Touchscreen durchgeführt werden kann. In meinen Augen müsste bei soetwas aber schon gar keine Typgenehmigung erteilt werden dürfen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen