Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
Landgericht Mannheim, Urteil vom 18.05.2017
Aktenzeichen: 10 O 14/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Lehnen & Sinnig, Trier
Besonderheit: Das Landgericht Mannheim, verurteile einen Autohändler dazu, einen VW Golf TDI 2.0 zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Schon wegen des Bescheids des Kraftfahrtbundesamtes, wonach VW unter anderem den Wagen des Klägers mit einer neuen Motorsteuerung nachrüsten muss, stehe fest, das der Wagen mangelhaft sei. Der Kläger war daher nach Aufforderung zur Nacherfüllung und dem Ablauf von mehr als einem halben Jahr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es handele sich auch nicht nur um einen geringfügigen Mangel. Der Wert des Skandalautos dürfte über 10 Prozent geringer sein als der eines Autos mit legaler Motorsteuerung, heißt es zur Begründung des Urteils.
[neu 01.06.2017]
Landgericht München I, Urteil vom 14.04.2016
Aktenzeichen: 23 O 23033/15 (nicht rechtskräftig) => https://dejure.org/2016,11059
Klägervertreterin: Rechtsanwältin Katharina Deckert, München
Besonderheit: Das Landgericht München I verurteilte einen Seat-Händler dazu, ein nicht genanntes Modell der spanischen Marke Seat aus dem VW-Konzern mit 1,6 Liter-TDI-Motor mit 66 Kilowatt/90 PS zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Die in den technischen Daten von VW angegebenen Werte für den Schadstoffausstoß führten beim Kauf des Autos durch den Kläger zu einer sogenannten „Beschaffenheitsvereinbarung“. Der gelieferte Wagen entspreche dieser Beschaffenheitsvereinbarung nicht. Mehr noch: Es liege eine arglistige Täuschung vor. Der Händler – anders als viele andere Vertragshändler selbst ein Tochterunternehmen des Volkswagen-Konzerns – müsse sich die bewusst falschen Hersteller-Informationen über den Schadstoffausstoß zurechnen lassen. Nach Ansicht des Landgerichts München I hätte der Kläger damit über die Rückgabe des Autos hinaus Anspruch auf vollen Schadenersatz. Der Händler hätte ihn so stellen müssen, als hätte er den Wagen nie gekauft.
Der Autohändler hat gegen das Urteil Berufung einlegt. Das Oberlandesgericht hatte Termin für Ende Mai anberaumt, hat diesen jedoch wieder aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Vermutlich haben die Parteien sich geeinigt. Informationen zum Inhalt der Einigung liegen nicht vor.
[neu 01.06.2017 Einstellung des Verfahrens in der Berufungsinstanz]
Quelle: https://www.test.de/.../
PS:
Nein, ich mache keine Werbung für die eine oder andere Kanzlei (ich werde durch eine hier nicht genannte vertreten).
Alpha, leider entfaltet der Kostenbeschluß keinerlei Rechtswirkung über die Kostenverteilung hinaus.
Also konnten sie reinschreiben, was sie wollen.
Hauptsache, die Kostenentscheidung hält einer Überprüfung stand.
Bedauerlicherweise verkennt das OLG MUC die rechtliche Tatsache des Erlöschens der BE für Serienfahrzeuge kraft Gesetzes.
Die Richter/Innen am OLG MUC haben halt noch nie Lampen in ihre Scheinwerfer gepfriemelt, die unzulässig waren und genau dieses Erlöschen kraft Gesetzes bereits auslösen.
Ein weiteres Beispiel ist das Aufspielen veränderter Software, beispielsweise vom Chiptuner, ohne Abnahme und Eintragung. Der Pflichtversicherungsschutz geht ebenso verloren.
Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Das gilt genauso, wenn eine BE für Serienfahrzeuge erteilt wurde, deren Erteilung bestimmte Schadstoffausstösse voraussetzt, tatsächlich aber diese Schadstoffausstösse gar nicht, oder aber nur mit Einsatz illegaler Software erreicht wird, deren Illegalität bereits logisch NICHT Bestandteil der Erteilung der BE gewesen sein kann.
Dann wurde die BE für Serienfahrzeuge für eine Fahrzeugserie erteilt, die es so gar nicht gegeben hat bzw. gibt.
Die Fahrzeugserie, die es in Wirklichkeit gibt, wurde nie zur Erteilung einer BE für Serienfahrzeuge vorgestellt.
Der Rechtsschein einer BE für diese Fahgrzeugserie, die es wirklich gibt, erlischt bereits kraft Gesetzes.
Allenfalls könnte eine BE für Serienfahrzeuge mit genhmigter Umrüstung erteilt worden sein, wenn die Genehmigung der Umrüstung durch das KBA (für VW und Audi) diese Erteilung mit umfasste.
Einerseits fahren danach alle Nichtumrüster ohne BE, mithin ohne Pflichtversicherungsschutz durch die Gegend, andererseits stellt sich die Frage - wie sie wohl im heutigen ZDF-Beitrag aufgeworfen wird - ob eine BE für umgerüstete Serienfahrzeuge überhaupt hätte erteilt werden dürfen, wenn die für eine Erteilung erforderlichen Schadstoffausstösse auch durch die Umrüstung gar nicht erreicht werden.
Verhält es sich so, erlosch der Rechtsschein der erteilten Umrüstungs-BE ebenfalls kraft Gesetzes.
Dann fahren alle EA 189 munter ohne BE und ohne Pflichtversicherungsschutz durch die Gegend - wegen behördlichen Unterlassens, denn die Zulassungen sind in dem Fall ebenso weg, wie die TÜV-Prüfungen Makulatur wurden.
Genau die rechtlichen Konsequenzen für den VW-Konzern aus dieser objektiven Rechtslage will der VW-Konzern im Verbund mit der Bundesregierung und ihren Ministerien sowie den nachgeordneten Behörden vermeiden.
Das ist ein derart umfassendes, kollusives Zusammenwirken des VW-Konzerns mit Behörden, Ministerien und Bundesregierung gegen die durch die Vertreter des VW-Konzerns betrogenen EA 189 Kunden in D, dass dieser immer noch andauernde Vorfall in dieser Form geeignet ist, negative Geschichte zu schreiben.
Genau so etwas sollte mit der Staatsform, die wir haben, unbedingt verhindert werden.
Da hat unter der Oberfläche dieser Staatsform - über die Zeit - eine Menge mehr stattgefunden, als diese Spitze des Eisberges kollusiven Zusammenwirkens direkt aufscheinen läßt.
Wenn das schlußendlich doch noch die zutreffenden, rechtlichen Konsequenzen zu Lasten des VW-Konzerns auslösen kann, müßten die Kunden mit EA 189 rechtlich so gestellt werden, wie sie ohne EA 189 gestanden hätten, also voller Kaufpreis zurück, betrugsbedingt ohne Nutzungsersatz zzgl. weiteren Ersatzes (der wurde in den relevanten Threads bereits vor längerer Zeit erörtert) zugunsten der Kunden mit EA 189.
Wird der VW-Konzern nach einer solchen, rechtlcihen Entwicklung einfach den Weg in die Insolvenz wählen oder wird versucht, das Ganze in Richtung Staatshaftungsanspruch zu schieben?
Letzteres sähe den kollusiv bis zuletzt zusammenwirkenden Parteien ähnlich, weil Staatshaftungsansprüche wiederum aus Steuergeldern zu zahlen sind.
Die Bundesrepublik Deutschland ist - selbstverständlich - keine Bananenrepublik!
P.S.
Selbst wenn deine freie Meinungsäußerung zu dem Thema zugleich Kanzleiwerbung für die von dir bevorzugte Kanzlei wäre? Ist egal.
Qurinus, so sehr träumst du gar nicht.
Fraglich bleibt, ob sich die Gerichte dieser offenkundigen Rechtslage endlich stellen werden, oder sich die Schwerfälligkeit der bundesdeutschen Justiz, einschließlich ihrer selbständigen Organe der Rechtspflege, weiterhin durchsetzen wird.
@P99i:
Danke für den sehr interessanten Beitrag. Ich mache wirklich keine Werbung für eine Kanzlei, d.h. ich bekomme von denen kein Geld oder sonstigen Vorteile. Die kennen mich nicht einmal, und ich bezweifle, dass sie diese Beiträge hier überhaupt kennen. Ich bin selbst Geschädigter und habe Klage eingereicht. Dabei werde ich von einer Kanzlei vertreten, die ich persönlich aus früheren Beziehungen gut genug kenne und die für mich gute Dienste erbracht hat. Den Namen werde ich hier nicht nennen (tut ja auch nichts zur Sache). Dass die anderen Kanzleinamen ständig genannt werden, liegt ganz einfach daran, dass sie in der Liste von test.de enthalten sind. Ich wage nicht, sie zu entfernen und bitte dies (nochmals) nicht als Werbung misszuverstehen. Ob diese Kanzleien gut oder weniger geeignet sind, weiß ich schlichtweg nicht.
Zu Deinen juristischen Äußerungen:
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hätte diesen Fahrzeugen schon von vorn herein gar keine BE und dann auch keine Zulassung erteilt werden dürfen, richtig? Und ist es auch richtig, dass eine nachträgliche Umrüstung diesen Mangel der Motoren nicht heilen kann, d.h. selbst eine Umrüstung würde gerade nicht dazu führen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Wenn auch das stimmt, müsste es dazu doch auch einmal ein Urteil geben oder war das bisher nie thematisiert worden?
Kurz zum OLG München: Klar, es ist nur ein Beschluss und der bezieht sich auf die Kosten des Streitfalls. Ich will ja auch nicht behaupten, dass der Beschluss auf jeden Fall zu Gunsten aller VW-geschädigter Kläger auszulegen/anzuwenden/zu verwenden ist, sondern dass er eine Signalwirkung hat (nicht mehr, aber auch nicht weniger). Ob man diesen OLG-Beschluss nun in seiner eigenen Klage zitiert, muss man selbst mit seinem Anwalt klären. Ich überlasse das meiner Kanzlei. Es kann auch nach hinten losgehen, wenn man dem Gericht zu viel Drumherum auftischt.
Eine Frage beschäftigt mich noch: Ersatzlieferung oder Kaufpreiserstattung?
Im ersteren Fall entfällt der Nutzungsersatz, dafür bekommt man aber a) wieder einen Diesel und b) vor allem wieder ein Auto aus dem VW-Konzern. Für mich wäre b) kein Show-Stopper (einfach, weil ich für speziell meine Zwecke wieder einen Caddy haben will), aber a) [Diesel] ist mir nicht so lieb. Einen Benziner kann man bei einer Ersatzlieferung für einen Diesel wohl aber nicht fordern, oder gibt es Ausnahmen? Es gibt Gerichte (LGs), welche eine Gattungsschuld statt einer Stückschuld sehen. So verklagte ein LG VW dazu, einen Tiguan IV für einen Tiguan III zu liefern, obwohl der IV nicht nur die Euro 6 Norm (statt Euro 5 beim III) erfüllt, sondern der IV auch ein paar (wenige) PS/kW mehr als der III hat und der IV auch um ein paar cm länger als der III ist. Ein anderes LG wies so eine Forderung ab, mit dem Hinweis auf die Stückschuld und der Begründung, das vom Kläger beanstandete Fahrzeug werde von VW so nicht mehr produziert, weshalb eine Ersatzlieferung ausscheide. Da der Kläger keine Kaufpreiserstattung (hilfsweise) gefordert hatte, wurde die gesamte Klage abgewiesen - dumm gelaufen.
Leider gibt es auch hierzu (Gattungsschuld vs. Stückschuld keine obergerichtliche Rechtsprechung - zumindest nicht nach meiner Kenntnis). Es gab wohl einmal ein Urteil des BGH, aber da ging es um einen Gebrauchtwagen, und da sieht es ja etwas anders aus, d.h. da hatte sich der Käufer (und spätere Kläger) ein spezielles/individuelles Fahrzeug ausgesucht. Dafür konnte er wohl keinen Ersatz mehr fordern. Wie ich schrieb: Bei Neuwagen mögen das Gerichte anders sehen.
Sollte ich hier in einem oder mehreren Punkten irren, freue ich mich auf einen entsprechenden Hinweis. Vielen Dank. 🙂
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Zitat:
@QuirinusNE schrieb am 7. Juni 2017 um 15:16:50 Uhr:
Hmm. Würde man versuchen wollen, den EA der Norm entsprechend zu betreiben, würde dieser Motor wahrscheinlich gar nicht mehr laufen...Warum hat keiner der beteiligten Eier in der Hose und sagt:" Wir schaffen es nicht...?"
Mit dem Resultat, dass diese Fahrzeuge bedingungslos zurückgenommen und anschließend in den Ostblock verschoben werden. Die freuen sich schon auf unsere Autos 😁 und wir bekommen im Gegenzug eine neue Ersatzlieferung vor die Türe gestellt.
Ok man wird schließlich noch träumen dürfen...😉
Wieso träumen? Klag auf Ersatzlieferung und warte ab, was passiert...
Immerhin gibt es einige Gerichte, die einer solchen Forderung stattgegeben haben. Die jeweils beklagten Händler werden Berufung einlegen, und man wird sich so einigen, dass kein Urteil zustande kommt und Stillschweigen vereinbart wird (und das Angebot seitens VW/Händler wird entsprechend gut ausfallen):
Landgericht Neuruppin, Urteil vom 24.05.2017
Aktenzeichen: 1 0 170/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Neuruppin verurteilt einen Autohändler dazu, dem Käufer einen VW Golf Trendline 1.6 TDI einen nagelneuen Wagen des gleichen Typs mit legaler Motorsteuerung liefern und den alten zurückzunehmen.
[neu 01.06.2017]
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 31.05.2017
Aktenzeichen: 5 0 2218/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück verurteilt einen Autohändler dazu, dem Käufer eines Audi A1 Sportback Ambition 1.6 TDI einen nagelneuen Wagen des gleichen Typs mit legaler Motorsteuerung liefern und den alten zurückzunehmen.
[neu 01.06.2017]
Landgericht Offenburg, Urteil vom 12.05.2017
Aktenzeichen: 6 O 119/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Offenburg stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Kläger Ersatz für Schäden zu leisten, die aus er Manipulation des vom Kläger gekauften Golf 2.0 TDI resultieren. Das Unternehmen habe ihn vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Es sei davon auszugehen, dass die illegale Motorsteuerung mit Wissen und Wollen des VW-Vorstands erfolgte. Das Unternehmen könne das nicht einfach bestreiten, sondern hätte darstellen müssen, wer genau die Verantwortung trug und warum der Vorstand nicht informiert war.
[neu 26.05.2017]
Landgericht Detmold, Urteil vom 11.05.2017
Aktenzeichen: 9 O 140/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Detmold verurteilte einen Autohändler dazu, dem Kläger einen fabrikneuen VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI zu liefern. Einen solche hatte er im Oktober 2013 gekauft und im November 2013 erhalten. Eine Entschädigung für die mit dem alten Wagen gefahrenen Kilometer muss der Kläger bei der Geltendmachung des Nacherfüllungsanspruchs anders als beim Rücktritt nicht zahlen.
[neu 26.05.2017]
Landgericht Hagen, Urteil vom 05.05.2017
Aktenzeichen: 8 O 135/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Hagen verurteilte einen Händler zur Erstattung des Kaufpreises für einen VW Passat CC 2.0 TDI abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung des Wagens von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung. Dem Wagen fehle wegen der illegalen Motorsteuerung die übliche Beschaffenheit. Zumindest dürfe der Käufer eines Autos erwarten, dass dem Wagen nicht die Zulassung entzogen werden kann. Vor dem Rücktritt Nacherfüllung zu fordern und dafür eine Frist zu setzen, war nicht erforderlich. Wegen des Verdachts, dass sich durch die Nachrüstung Verbrauch, Leistung oder Haltbarkeit verschlechtern, war es dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nacherfüllung durch die neue Motorsteuerung zu verweisen.
[neu 26.05.2017]
Landgericht Regensburg, Urteil vom 04.01.2017
Aktenzeichen: 7 O 967/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: So verbraucherfreundlich hat bisher noch kein Gericht entschieden. Michael Hammer, Vorsitzender der 7. Kammer des Landgerichts Regensburg, verurteilte ein Autohaus dazu, dem Käufer eines Seat Alhambra 2.0 TDI einen nagelneuen Wagen des gleichen Typs liefern und den alten zurückzunehmen. Begründung: Der Käufer dürfe wählen, ob er Nachbesserung oder Neulieferung fordere. Die Neulieferung darf der Händler nur verweigern, wenn sie für ihn mit im Verhältnis zur Bedeutung des Mangels unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist und die Nacherfüllung für den Kläger keine erheblichen Nachteile bringt. Daran fehle es, urteilte Michael Hammer. Zum einen sei der Mangel erheblich. Wenn die Nachrüstung unterbleibt, muss der Kläger damit rechnen, dass ihm die Zulassung für den Wagen entzogen wird und er ihn nicht mehr benutzen darf. Außerdem sei zweifelhaft, ob die Nachrüstung ohne Nachteile möglich sei, und schon die Zweifel daran müsse der Kläger nicht akzeptieren. Besonderheit des Nachlieferungsanspruchs: Besitzer von Skandalautos müssen sich keine Entschädigung für bereits vor der Nachlieferung gefahrene Kilometer anrechnen lassen.
Quelle: https://www.test.de/.../
Alpha, ich hatte die Schwerfälligkeit angesprochen, tradierte Urteilsweisen in der Rechtsprechung zu ändern.
Du hast diese Schwierigkeiten oder diese Schwerfälligkeit dargestellt.
Die Subsumtion unter die gängigen Schemata versperrt zuverlässig den erkennenden Blick auf das, was hier tatsächlich vorliegt und wie einfach sich das auflöst.
Es sind eine Reihe logischer Wenn-Dann-Verknüpfungen bei mir enthalten, von denen sich die letzte - BE für Fahrzeuge mit Umrüstung evnt. zu Unrecht erteilt - erst noch realisieren muß.
Grundsätzlich stünde in Frage, ob mit Fahrzeugen dieser Betrugskategorie - also mit kraft Gesetzes erloschener BE - der Kaufvertrag überhaupt erfüllt werden konnte. Es gibt keinen EA 189, der nicht der Betrugskategorie unterfällt.
Wird interessant.
Trotzdem stehen Wirtschaft, Politik, Behörden und noch die ReSpr dieser, sich aufdrängenden Lösung mit aller Vehemenz entgegen.
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Zitat:
@Steam24 schrieb am 7. Juni 2017 um 13:27:14 Uhr:
... Auf gut deutsch: VW betrügt jetzt legal, will heißen nutzt einfach die zahlreichen Schlupflöcher in der Gesetzgebung. Die Konkurrenz machts ja auch so ... 😮
Das ist jetzt die offizielle VW Version, abgesegnet durch die Bundesregierung. "Da alle die Regeln verbiegen, dürfen wir das auch." Nachfolgend der Beleg.
VG myinfo
Abgas-Skandal: VW-Diesel bleiben nach Umrüstung Dreckschleudern Update
heise online, 07.06.2017, 16:43 Uhr, von Andreas Wilkens
"...
Update 7.6.17, 17.40 Uhr: VW erklärt in einer Mitteilung, die Behauptung, die Fahrzeuge mit Umschaltlogik emittierten zu viel Stickoxide und dass dadurch ein Schaden entstanden sei, treffe nicht zu. Verschiedene Studien in umfangreichen und getrennten Tests hätten ergeben, dass VW-Fahrzeuge mit dem EA189-Motor und der alten Software weder im NEFZ noch im realen Fahrbetrieb durchschnittlich mehr Stickoxide emittieren als Fahrzeuge der Wettbewerber, die keine Umschaltlogik in ihren Dieselmotoren verwenden.
Das KBA habe die Volkswagen AG im Oktober 2015 verpflichtet, die in den betroffenen Fahrzeugen enthaltene Umschaltlogik zu entfernen. Das habe das Unternehmen "ordnungsgemäß umgesetzt". Die Software-Updates stellten sicher, dass es keinen höheren Kraftstoffverbrauch, nicht mehr CO2-Emissionen, weniger Motorleistung und Drehmoment gebe und alle typgenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte unverändert bleiben. Das KBA habe überprüft, ob diese Vorgaben eingehalten wurden und dies in den Freigabebestätigungen ausdrücklich bestätigt."
Danke für den Hinweis. Das KBA hat selbst keine Messungen vorgenommen oder vornehmen lassen als Basis für die Erteilung der Freigaben. Daher ist der von VW gebetsmühlenartige Verweis auf diese Freigaben überhaupt nichts wert.
@P990i:
Auch Dir wieder danke - interessante Gedanken! Hast du einen juristischen oder mathematischen Hintergrund? Mit gefällt die logische Herangehensweise, welche mir selbst leider regelmäßig abhanden kommt.
Übrigens hier der Link:
http://www.presseportal.de/pm/126266/3654653
"Die Volkswagen AG nimmt zur Vorab-Berichterstattung des ZDF vom heutigen Mittwoch wie folgt Stellung:
07.06.2017 – 17:11
Wolfsburg (ots) ..."
Die Hosen sind bereits vor Ausstrahlung der Sendung gestrichen voll! 😁
Nein, die Hosen sind nicht voll.
Dasselbe Geseiere, das hier die Renfield's absondern.
Die Wortschöpfungen sind einfach herrlich blöd "Umschaltlogik" anstelle von Betrugssoftware.
Der VW-Konzern nennt das Kommunikation.
So ein Konzern muß umfassend und nachhaltig zerschlagen werden.
Der paßt nicht in eine seriöse, deutsche Kulturlandschaft.
Renfields? Sorry, kapiere ich nicht, ist aber nicht tragisch. Mir ist klar, dass der Hinweis auf die Hose emotional geprägt war. Letzten Endes ist das alles Kalkül, und VW hat bisher ja auch weitestgehend Erfolg - leider.
Man hatte die Chance auf einen echten Neuanfang nutzen können, aber es haben sich ausreichend viele Beteiligte aufgrund ihrer Interessen durchgesetzt.
Übrigens:
Umrüstung von Euro 5 auf Euro 6:
http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...blaue-plakette-12078445.html
heute am 07.06. ab 22:45 auf dem ZDF:
https://www.zdf.de/.../zdfzoom-geheimakte-vw-100.html
Soviel kann man gar nicht essen, wie man da kotzen möchte!
Alpha, Renfield's ist die aktuelle Bezeichnung für die VW eigenen Jubelperser (vorherige Bezeichnung) hier.
Sie heißen auftragsgemäß alles gut, was der VW-Konzern veranstaltet.
Sie versuchen alle - direkt oder indirekt - für bescheuert zu erklären, die dieser Ansicht nicht - sofort und uneingeschränkt - folgen.
Renfield's sind die, die du auf deiner Ignorierliste hast.
Heizölblitz, Kotzen hilft leider nicht.
Ansonsten könnte das Management nach Werner Art hemmungslos und regelmäßig "vollgebrochen" werden.
Aus Sicht dieser Soziopathen des VW-Konzerns ist ihr Vorgehen und Verhalten kein Skandal.
Der Skandal ist, daß ihr Vorgehen und Verhalten an die Öffentlichkeit gelangen konnte.
Dieses Vorgehen und Verhalten wird keinesfalls als dringender Grund für einen Neuanfang betrachtet.
Da müssten die Soziopathen ja weg.
Vielmehr wird in diesem Vorgehen und Verhalten eine - legitime -Optimierung der Gewinnerzielung gesehen.
Wir sind bloß zu blöd, das erkennen zu können und freiwillig die Kostentragungslast dafür zu übernehmen.
Wenn die Rechtsprechung noch rechtzeitig die Kurve kriegt, können sich diese Soziopathen überlegen, ob sie - als aus ihrer Sicht kleinerem Übel - zumindest eine Nachrüstung auf EURO 6 zahlen wollen. Wenn die Kunden das zulassen. Alternativ den vollen Kaufpreis zzgl. Aufwendungsersatz ohne Nutzungsersatz bekommen und sich damit ein Auto aus einem Konzern kaufen, der (noch) nicht auf diesen Zug zur vermeintlichen Gewinnoptimierung aufgesprungen iat.
Falls die Rechtsprechung das nicht hinbekommt, bleibt die negative Folgenlast beim Kunden.
An dieser Variante arbeitet der VW-Konzern mit Hochdruck.
Danach ist es Entscheidung aller Kunden, noch Fahrzeuge aus diesem Konzern erwerben zu wollen.
Wer sich dafür entscheidet, entscheidet sich für Betrug am Kunden als Geschäftsmodell.
Zitat:
@P990i schrieb am 8. Juni 2017 um 04:54:27 Uhr:
Danach ist es Entscheidung aller Kunden, noch Fahrzeuge aus diesem Konzern erwerben zu wollen.
Wer sich dafür entscheidet, entscheidet sich für Betrug am Kunden als Geschäftsmodell.
Das bringt es mittlerweile auf den Punkt.
http://www.deutschlandfunk.de/...in-falsche-abgasdaten.697.de.html?...
VW-Dieselskandal
Weiterhin falsche Abgasdaten
Recherchen zeigen, dass auch nach einer Umrüstaktion mit Softwareupdate VW-Dieselfahrzeuge auf der Straße zu viele Schadstoffe auspusten. Das Pikante: Das Kraftfahrtbundesamt hat die Updates offenbar freigegeben, obwohl klar war, dass die geforderten Grenzwerte nur im Testbetrieb eingehalten werden.