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Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 22. September 2015 um 13:32

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!

Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?

Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?

Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.

In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin :)

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am 7. Juni 2017 um 11:18

Zitat:

VW-Abgasskandal - Erfolglos umgerüstet

Mit einem einfachen Software-Update wollte Volkswagen manipulierte Diesel sauber machen. Experten waren skeptisch. Interne Dokumente belegen nun, dass auch umgerüstete VW Dreckschleudern bleiben - und VW das wusste.

...

Mit der neuen Software von Volkswagen bekamen die Dieselautos gleich mehrere Abschalteinrichtungen installiert, die zu hohen Stickoxidemissionen im Straßenverkehr führen. Abschalteinrichtungen können laut EU-Verordnung nur ausnahmsweise erlaubt sein. Doch das Kraftfahrt-Bundesamt KBA genehmigte die neue Software mit dem Hinweis: "Die vorhandenen Abschalteinrichtungen wurden als zulässig eingestuft", so das KBA in seinem Freigabeschreiben, das dem ZDF vorliegt und heute in der Sendung "ZOOM: Geheimakte VW - Wie die Regierung den Konzern schützt" (ZDF, 22:45 Uhr) präsentiert wird.

Quelle: http://www.spiegel.de/.../...tete-diesel-weiter-dreckig-a-1150977.html

Hier der Link zur Sendung (Ausstrahlung heute am 07.06. ab 22:45 auf dem ZDF):

https://www.zdf.de/.../zdfzoom-geheimakte-vw-100.html

Zitat:

"ZDFzoom" liegen interne Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, wie Regierung und VW die Abgaskrise bewältigt haben. Anstelle einer teuren Umrüstung - so einigte man sich - sollte ein kostengünstiges Software-Update durchgeführt werden. Damit seien die betroffenen Dieselautos wieder in Übereinstimmung mit den Gesetzen. Doch Messungen an auf diese Weise "nachgebesserten" Fahrzeugen ergeben ein anderes Bild.

Zitat aus dem von Babarti genannten Thread:

Zitat:

@Hubera33 schrieb am 6. Juni 2017 um 20:54:37 Uhr:

Zitat:

@Audifahrzeug schrieb am 5. Juni 2017 um 22:32:25 Uhr:

 

 

Hallo, habe das jetzt mal ausprobiert. Mein 2008 CAGA mit bereits installiertem Update und VCDS angeschlossen, Im Stand getestet, Motor an und % Wert pendelt bei 20 bis 40 % je nach Drehzahl zwischen etwas Gas geben und Standgas.

Dann Lenkrad nach links und rechts gedreht, beidesmal springt die Anzeige irgendwann auf 100 % !

Nach zurückdrehen des Lenkrads in Geradeauslaufen sofort wieder auf 20 bis 40 % ( wie vorher )

Wie sieht das jetzt im Fahrbetrieb aus ? Wird im Fahrbetrieb die 100 % dann permanent bis zum nächsten Halt oder bis zum nächsten Motorstart sichtbar ?

So, heute also mal eine Messfahrt zur Arbeit gemacht, 2x stand ich an einer roten Ampel in einer Kurve, man sieht wie da das AGR Ventil bei 100 % liegt (geschlossen, AGR abgeschaltet), ansonsten aber bei geradeausfahrt woh eher normale Werte.

Ich vermute mal, das die freundlichen Techniker sich gar nicht die Mühe gemacht haben den Code komplett auszubauen sondern unter Zeitdruck einfach so abgeschaltet haben, das bei Lenkrad zurück in Geradeauslauf die AGR sofort wieder anspringt, vor dem Update vermutlich war dann Sense bis zum nächsten Motor start.

Kann das mal jemand überprüfen ohne Update ? Wenn man startet und gerade aus fährt sollte (nach dieser Therorie) die AGR auch aktiv sein, nach dem ersten Lenkeinschlag dann vermutlich permanent aus (bei 100 % )

mfg

Zitat Ende

Falls das wirklich zutreffen sollte fängt Dieselgate wohl grade erst an.

Zitat:

@Uli745 schrieb am 7. Juni 2017 um 12:54:55 Uhr:

Zitat:

@Steam24 schrieb am 7. Juni 2017 um 10:38:49 Uhr:

VW-Updates weitgehend wirkungslos?

Zitat:

@Uli745 schrieb am 7. Juni 2017 um 12:54:55 Uhr:

Zitat:

VW hatte offenbar von Anfang an nicht die Absicht, die Stickoxidemissionen durch das Update drastisch zu senken. Das legt ein vertrauliches Papier des VW-Konzerns vom November 2015 nahe. Darin definiert VW selbst "Zielwerte" für den Stickoxidausstoß nach dem Software-Update. Im Straßenbetrieb liegt dieser Zielwert bei dem "Faktor 3 bis 5" über dem Grenzwert. Anstatt der erlaubten 180 mg/km NOx sollte das Auto nach dem Update 540 bis 900 mg/km NOx ausstoßen. Nur im offiziellen Labortest sollte laut VW der Grenzwert eingehalten werden. Diese "Zielwerte Volkswagen" für das Software-Update sind laut dem vertraulichen Papier des VW-Konzerns "inhaltlich mit den Zulassungsbehörden (KBA) und dem Rechtswesen vereinbart".

Wie kann es eigentlich sein, dass die VW-Diesel solch hohe NOx-Mengen rausblasen wenn durch das Update die Autos eigentlich ständig im Prüfstandsmodus laufen müssten? Eigentlich müssten sie nach dem Update sauber sein.

Oder schaltet man immer noch ab, und begründet das mit dem Motorschutz?

Dürfte interessant werden, die Sendung zu sehen ... ;)

Ich vermute, dass dein Ansatz "Motorschutz" in die richtige Richtung weist.

Auf gut deutsch: VW betrügt jetzt legal, will heißen nutzt einfach die zahlreichen Schlupflöcher in der Gesetzgebung. Die Konkurrenz machts ja auch so ... :o

Zitat:

@Steam24 schrieb am 7. Juni 2017 um 13:27:14 Uhr:

Die Konkurrenz machts ja auch so ... :o

Die Konkurrenz ist aber doch so böse! Ständig kommen seitens VW-Fanclub die Verweise auf die Thermofenster von Mercedes und Opel wenn vom Motorschutz die Rede ist...

Zitat:

@Uli745 schrieb am 7. Juni 2017 um 13:31:51 Uhr:

Zitat:

@Steam24 schrieb am 7. Juni 2017 um 13:27:14 Uhr:

Die Konkurrenz machts ja auch so ... :o

Die Konkurrenz ist aber doch so böse! Ständig kommen seitens VW-Fanclub die Verweise auf die Thermofenster von Mercedes und Opel wenn vom Motorschutz die Rede ist...

Ich sehe das ganz markenneutral (will schließlich keiner Schafherde angehören :D): Dieses Lavieren im Graubereich nervt mich bei allen Herstellern. Und wir sollten hier nicht vergessen, dass auch bei anderen Herstellern mit Softwareupdates zu rechnen ist, die ähnlich wie bei VW gewisse Bauteile einer erhöhten Belastung aussetzen.

Preisfrage: Welcher Hersteller hält sich bei diesen Betrügereien raus? Einige gibt es schon.

Zitat:

@Steam24 schrieb am 7. Juni 2017 um 13:27:14 Uhr:

 

Auf gut deutsch: VW betrügt jetzt legal, will heißen nutzt einfach die zahlreichen Schlupflöcher in der Gesetzgebung. Die Konkurrenz machts ja auch so ... :o

Wobei der Lenkwinkel nicht wirklich was mit Motorschutz zu tun haben dürfte...

Sondern das wäre dann der VW-Abgasbetrug Nr. 2. Und der wird dann wirklich teuer werden. Dann wird nicht mal mehr der gute Dobi helfen können.

http://winfuture.de/news,97990.html

VW-Skandal: Software-Update bringt nichts - doch das ist völlig egal

Hmm. Würde man versuchen wollen, den EA der Norm entsprechend zu betreiben, würde dieser Motor wahrscheinlich gar nicht mehr laufen...

Warum hat keiner der beteiligten Eier in der Hose und sagt:" Wir schaffen es nicht...?"

Mit dem Resultat, dass diese Fahrzeuge bedingungslos zurückgenommen und anschließend in den Ostblock verschoben werden. Die freuen sich schon auf unsere Autos :D und wir bekommen im Gegenzug eine neue Ersatzlieferung vor die Türe gestellt.

Ok man wird schließlich noch träumen dürfen...;)

am 7. Juni 2017 um 13:21

Zitat:

@P990i schrieb am 1. Juni 2017 um 17:15:03 Uhr:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 1. Juni 2017 um 10:14:48 Uhr:

Das sehe ich anders und auch entspannter. Übrigens:

 

Zitat:

Die Zeichen für einen bevorstehenden Preiseinbruch auf dem Gebrauchtwagenmarkt für Dieselfahrzeuge nehmen zu: Laut einer Untersuchung der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) gibt die Mehrheit der Gebrauchtwagenhändler (58 Prozent) an, dass sie Dieselfahrzeuge derzeit mit höheren Abschlägen verkaufen müssen als üblich. ...[/quote

https://www.welt.de/.../...ndler-spueren-Angst-der-Diesel-Kaeufer.html

Vor allem siehst du es offenbar rechtlich unzutreffend.

Das sei dir unbenommen.

Und wie kommt Du darauf?

Zitat:

@QuirinusNE schrieb am 7. Juni 2017 um 15:16:50 Uhr:

Hmm. Würde man versuchen wollen, den EA der Norm entsprechend zu betreiben, würde dieser Motor wahrscheinlich gar nicht mehr laufen...

Warum hat keiner der beteiligten Eier in der Hose und sagt:" Wir schaffen es nicht...?"

Mit dem Resultat, dass diese Fahrzeuge bedingungslos zurückgenommen und anschließend in den Ostblock verschoben werden. Die freuen sich schon auf unsere Autos :D und wir bekommen im Gegenzug eine neue Ersatzlieferung vor die Türe gestellt.

Ok man wird schließlich noch träumen dürfen...;)

...für mich aber bitte nur bares, denn auch eine "Ersatzlieferung" aus dem VW-Konzern, kommt mir nicht mehr auf dem Hof :)

am 7. Juni 2017 um 13:32

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 1. Juni 2017 um 22:11:39 Uhr:

Zitat:

@QuirinusNE schrieb am 1. Juni 2017 um 21:25:11 Uhr:

Diese "Nichtzumutbarkeit" des Updates, müsste in einem Grundsatzurteil verankert werden.

Wird es so, aber wohl nicht geben. Ist ja quasi Ziel der abgesprochenen Story von VW mit Dobby.

Ich denke nicht, dass sich die Richterinnen und Richter für Dobby interessieren.

Es ist zwar nur ein Beschluss (OLG München, 23.03.2017 – 3 U 4316/16 - Vorinstanz LG Traunstein, siehe dort für weitere Infos), aber darin fanden die Richter trotzdem sehr deutliche Worte. Der 1. der 2 u.g. Leitsätze beschäftigt sich mit dem eigentlichen Thema des Beschlusses, wo es nämlich um die Kosten des Verfahrens ging, das überhaupt nicht in einem Urteil endete, weil es offenbar einen Vergleich gab. Dass das OLG mit diesem öffentlichen(!) Beschluss trotzdem ein paar Takte zur Mangelhaftigkeit äußerte, dürfen wir der Geistesgegenwärtigkeit der Richter zuschreiben. Der 2. Leitsatz sowie der weitere Beschlusstext sind lesenswert.

Leitsätze:

  1. Regelmäßig sind der beklagten Partei, die durch Erfüllung der streitgegenständlichen Ansprüche das erledigende Ereignis herbeigeführt hat, die Kosten des Verfahrens zu überbürden, da sie sich durch dieses Verhalten gleichsam freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat. (redaktioneller Leitsatz)
  2. Ein „Blue-Motion“-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen - niedrigeren - Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, ist - schon aufgrund der drohenden Entziehung der Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt - mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 3 BGB. (redaktioneller Leitsatz)

Den gesamten Text des Beschlusses findet man dort:

http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(dkaczkbzxgvwyn5qj1wadgmi))/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-105163

Auszug:

Zitat:

3) Zum voraussichtlichen Prozessausgang

Unabhängig davon entspricht hier es hier der Billigkeit im Sinne von § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, der Beklagten die Kosten des Verfahrens auf zu erlegen, da nach derzeitiger Aktenlage auch nicht damit zu rechnen gewesen wäre, dass das landgerichtliche klageabweisende Urteil bestätigt worden wäre. Zum einen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass ein „Blue-Motion“-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen - niedrigeren - Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB ist. Dies gilt völlig unbeschadet von den zwischen den Parteien streitigen Fragen des tatsächlichen Schadstoffausstoßes des Fahrzeugs im Echtbetrieb einfach deshalb, weil das Kraftfahrtbundesamt wie auch die entsprechenden Behörden im benachbarten Ausland - aufgrund des „…-Skandals“ allgemein bekannt - prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis geboten ist, wenn der Hersteller innerhalb einer angemessenen Frist nicht für Abhilfe sorgt. Um letztere ist, auch dies ist allgemein bekannt und zwischen den Parteien unstreitig, … ersichtlich bemüht und hat deshalb auch angekündigt, kostenlos die entsprechenden Maßnahmen an den mit der „Schummelsoftware“ ausgestatteten Fahrzeugen vorzunehmen. Die Darstellung der Beklagten, … betreibe diesen mit beträchtlichen Kosten verbundenen Aufwand nur aus „Kulanz“, ist als perplexer Parteivortrag insoweit unbeachtlich, da dies, träfe es denn zu, den Vorwurf der Untreue im Sinne von § 266 StGB gegen das Management des …-Konzerns begründen würde.

Zutreffend hat zwar das Landgericht erkannt, dass die vom Kläger im vorliegenden Fall gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung von ca. 6 Wochen zu kurz war. Zutreffend war auch die Erwägung des Landgerichts, dass die Setzung einer zu kurzen Frist zur Nacherfüllung nicht ins Leere läuft, sondern die angemessene Frist in Gang setzt. Der Senat ist aber abweichend vom Landgericht der Auffassung, dass die Frist zur Nacherfüllung beim Erwerb eines PKW im Sinne von § 323 Abs. 1 BGB nicht länger als ein Jahr sein kann. Denn Sinn der Bestimmungen über die Nacherfüllung ist es, dem Vorrang der Vertragserfüllung vor anderen Gewährleistungsrechten Ausdruck zu verleihen. Die Bindung des Käufers über einen Zeitraum von 12 Monaten hinaus ist damit nicht mehr zu rechtfertigen, zumal sich faktisch durch die Pflicht des Käufers, Nutzungsentschädigung an den Verkäufer zu entrichten, bei einer Bindung von mehr als einem Jahr trotz nicht vertragskonformer Leistung des Verkäufers ein zusätzliches Rücktrittshindernis für den Käufer ergibt und der Verkäufer insoweit einen unbilligen Vorteil erlangen würde. Anders formuliert: Die Frist zur Nacherfüllung darf nicht so bemessen werden, dass damit der auf Austausch von Ware gegen Geld gerichtete synallagmatische Kaufvertrag in eine Art Dauerschuldverhältnis umgewandelt wird.

Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer, der sich insoweit das Verhalten des Herstellers zurechnen lassen muss, da er sich dessen Mithilfe zur Nacherfüllung zu nutze macht, innerhalb von mehr als 14 Monaten nicht die Nacherfüllung zu Wege gebracht und muss daher den Rücktritt des Käufers hinnehmen.

Na, wenn das nicht richtungsweisend ist... Hier bei MT gibt es wenigstens einen Troll, der meinen Hinweis auf diesen OLG-Beschluss ungeeignet fand (der ist aber auf meiner Ignorier-Liste und juckt mich daher nicht :D).

Hintergrundinfos zu diesem durchaus ungewöhnlichen Vorgang findet man bei test.de in einem extra Beitrag:

https://www.test.de/.../

Auch Österreich:

http://help.orf.at/stories/2847780/

ZDF: VW trickste auch bei Softwareupdate

Die Softwareupdates, die VW-Diesel wieder sauber machen sollten, sind offenbar absichtlich wirkungslos. Volkswagen (VW) soll eine bis zu fünffache Überschreitung des NOx-Grenzwerts als Ziel vorgegeben haben.

http://www.zeit.de/.../...-skandal-betroffenen-in-deutschland-07152005

Bündnis fordert Entschädigung aller vom VW-Skandal Betroffenen in Deutschland

Berlin (AFP) Ein Bündnis aus Politikern und Umweltschützern hat die Regierung zum Schutz von Betroffenen des VW-Abgasskandals gedrängt und eine Entschädigung nach US-Vorbild gefordert. Es könne nicht sein, dass 2,5 Millionen Verbraucher in Deutschland betrogen und von dem Konzern und der Bundesregierung "völlig allein gelassen werden", erklärte die Grünen-Politikerin Renate Künast. Das Aktionsbündnis gründete sich am Mittwoch in Berlin.

Heiße Testfahrt:

http://www.autozeitung.de/audi/a7/2-generation

A7-Erli geht in Flammen auf

Hoffentlich keine "heiße Software"...

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