Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Zitat:

@homi79 schrieb am 1. September 2017 um 09:03:53 Uhr:



Zitat:

@es.ef schrieb am 1. September 2017 um 07:00:57 Uhr:


@homi79
Natürlich kannst Du Dein Auto verkaufen. Nur kommst Du aus dem Vertrag mit myright nicht raus. Was ist, wenn Du selber den Wert des Fahrzeugs gen Null durch einen Unfall drückst? Scheinst Dich ja wirklich gut auszukennen, Thema Kündigungsfrist.
Man sollte schon immer das Kleingedruckte lesen, noch besser wäre allerdings es auch zu verstehen.
Natürlich wünsche ich Dir weiterhin viel Erfolg.

Eigentlich wollte ich ja auf den Troll nicht mehr antworten.
Wenn der Fahrzeugwert 0 wäre (Unfall), dann wäre die Provision im Erfolgsfall von MyRight umso größer. Da die sich aus (Kaufpreis - SchwackeWert) * 0,35 berechnet. Also würden die sich darüber sogar freuen.
Mal wieder bist du es der nichts verstanden oder gelesen hat.
Landest jetzt wie einige andere auch auf meinre Ignoreliste.

Na da habe ich Euch jetzt auf eine geniale Idee gebracht.😁😛😁
Ohne Dir zu nahe zu treten, aber lese Dein Geschriebenes und die AGBs von myright lieber nochmal durch.
Mit dem jederzeit Kündigen liegst Du ja schon völlig daneben, aber Deine Berechnung ist der Burner.
Mit einem hast Du allerdings recht, myright wird sich auf alle Fälle freuen.😁
Viel Erfolg.😉

Ein Blick über den Teich. 😉

heute.de, Abgasmanipulationen

Erfolg für VW: US-Richter weist Klage von Wyoming ab

01.09.2017, Quelle: dpa, reuters

"Der US-Bundesstaat Wyoming ist mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich weitere Strafen für Volkswagen wegen der Abgasmanipulationen des Unternehmens durchzusetzen. Der Richterspruch eines kalifornischen Bezirksrichters könnte auch den Ton setzen für ähnliche Klagen von US-Bundesstaaten.

Der Volkswagen-Konzern hat in den USA ein teures Risiko im Abgas-Skandal ausgeräumt. Eine Klage des Bundesstaates Wyoming wegen Verstößen gegen Umweltgesetze wurde am Donnerstag vom zuständigen Richter Charles Breyer in San Francisco abgewiesen. Die Entscheidung könnte VW vor weiteren Milliardenkosten bewahren, da sie richtungsweisend für ähnliche Fälle sein dürfte.

Richter Breyer erklärte die von Wyomings Generalstaatsanwalt beanstandeten Verletzungen des Luftreinhaltegesetzes "Clean Air Act" zu einer Bundesangelegenheit des US-Umweltamts EPA. Diese Begründung ist für VW besonders wertvoll, da sie auch Ansprüchen anderer Bundesstaaten einen Riegel vorschieben könnte, die über bereits erzielte "Dieselgate"-Vergleiche hinausgehen.

Über 20 Milliarden Euro Rechtskosten bisher

Eine Klage der Bundesbehörde EPA hatte VW nämlich bereits mit einem milliardenschweren Kompromiss beilegen können. Insgesamt hat der Konzern für Vergleiche in Nordamerika schon 22,6 Milliarden Euro an Rechtskosten verbucht. Ein Teil der Summe fließt ohnehin an US-Bundesstaaten, in denen VW Dieselwagen mit Manipulations-Software zur Abgaskontrolle verkauft und so die Luft verpestet hatte.

Dennoch klagten neben Wyoming noch etliche weitere Staaten auf zusätzliche Strafen. In den Fällen von Illinois, Minnesota und Ohio dürfte Volkswagen jetzt allerdings nur noch wenig zu befürchten haben, denn diese Klagen sind ebenfalls bei Breyers Gericht angesiedelt. Der Richter bezog seine Argumente bei der Abweisung von Wyomings Klage auch auf andere Staaten.

Bei mehreren anderen Klagen Ausgang ungewiss

Das finanzielle Risiko wäre für den Autokonzern erheblich gewesen. Alleine Wyoming hatte Geldstrafen in Höhe von je 37.500 Dollar pro Tag gefordert, an dem ein Auto mit illegal überhöhtem Schadstoffausstoß auf den Straßen des Bundesstaats unterwegs war. Bei knapp 2.000 betroffenen Wagen hätten sich pro Tag 44,9 Millionen Dollar ergeben - und der Abgas-Betrug lief über mehrere Jahre.

Bei den Forderungen handelt es sich zwar um theoretische Höchstmaße, doch hätte VW sich der Klage stellen müssen, wären zähe Vergleichsverhandlungen programmiert gewesen. Aus dem Schneider ist der Konzern indes noch nicht: Mit Alabama, Missouri, Montana, New Hampshire, Texas und Tennessee gibt es mindestens sechs Staaten, die nicht vor Breyers Gericht klagen, was den Ausgang ungewisser macht.

Mit Connecticut, Maine, Delaware, Massachusetts, New York, Oregon, Pennsylvania, Vermont, Rhode Island und Washington hatte sich VW Ende März auf Vergleiche geeinigt. Der Konzern hatte im September 2015 nach Vorwürfen der EPA eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests die Messwerte des Schadstoffs Stickoxid manipuliert zu haben. In den USA sind fast 600.000 Dieselwagen betroffen, weltweit rund elf Millionen."

VG myinfo

Und noch ein Blick über den Tellerrand, da Wahlkampf unbetont bzw. unmarkiert.

heise.de, 01.09.2017

Abgas-Skandal: Willkommen im Autowahlkampf - von Sascha Meyer und Teresa Dapp, dpa

Drei Wochen vor der Bundestagswahl macht die Bundeskanzlerin das Thema Diesel demonstrativ zur Chefsache. Kein Wunder, die Sorge vor Wertverlust und Fahrverboten treibt die Deutschen um.

"Millionen Autobesitzer sind Millionen Wähler. Das weiß auch die Politik und schaltet im Bundestagswahlkampf gerade in den Kümmermodus. Drohende Fahrverbote in Städten wegen schmutziger Diesel haben akute Verunsicherung ausgelöst – und mobilisieren nicht zuletzt Angela Merkel (CDU). Dabei hat sich die Autokanzlerin lange nur gedämpft zum Abgasskandal geäußert, der die Schlüsselbranche mit ihren fast 800.000 Jobs so heftig durchschüttelt. Überhaupt kommt der Autowahlkampf auf Touren. Es geht um ein Ende des Verbrennungsmotors, privates Geld für den Autobahnbau und den Dauerbrenner Pkw-Maut.

Diesel wird Chefsache

Nachdem sie während des heiklen ersten Dieselgipfels ihrer Regierung vor vier Wochen weiter Urlaub machte, schaltet sich die Kanzlerin nun persönlich ein. Am Montag holt Merkel Oberbürgermeister aus der halben Republik an einen Tisch. Plakatives Signal: Nun wird es auch Chefsache, die Luft in zahlreichen Städten mit hoher Belastung durch Stickoxide (NOx) aus Diesel-Auspuffen zu verbessern. Und das soll am Ende verhindern, dass Gerichte Fahrverbote erzwingen.

Um die Wege dorthin tobt aber schon der Wahlkampf. Die deutschen Hersteller sagten Anfang August neue Abgas-Software für zusätzliche 2,8 Millionen Autos zu und machen Extraprämien locker, damit Besitzer älterer Diesel sich einen saubereren Neuwagen zulegen. Doch reicht das aus? Forderungen nach Umbauten auch direkt an den Motoren ließen die Konzerne abprallen. "Ich möchte meine Ingenieure eigentlich gern zukunftsorientiert arbeiten lassen", sagte VW-Boss Matthias Müller.

Merkel will zumindest vorerst nicht ihre Autorität in die Waagschale werfen, um weitere Zugeständnisse der Konzerne herbeizuführen. Sie zielt stattdessen auf Maßnahmen direkt in stark belasteten Städten: Verkehrsleitsysteme gegen Staus, Umrüstungen von Bussen und Taxen, mehr Ladestationen für Elektromobile. Beim ersten Dieselgipfel sagte der Bund bereits 250 Millionen Euro für einen Förderfonds zu, den die Hersteller tunlichst um die gleiche Summe aufstocken sollen.

Zukunft der Autorepublik

Neben Krisenmanagement geht es im Wahlkampf längst auch generell um die Zukunft des Autostandorts Deutschland. Vor der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) Mitte September in Frankfurt mahnt die Politik mehr Tempo von der stolzen Branche an, was neue Antriebe wie Elektro, Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe anbelangt. Zum Reizthema ist geworden, ob der Staat noch extra Druck aufbauen soll.

Am weitesten gehen die Grünen, die ab 2030 keine Diesel und Benziner mehr neu zulassen wollen. Parteichef Cem Özdemir hat einen "Einstieg in den Ausstieg" aus dem Verbrennungsmotor zur Koalitionsbedingung erklärt – aber das Jahr 2030 ist keine rote Linie. Denn die Ökopartei will sich ein Bündnis mit der Union nicht verbauen, das nach aktuellem Umfragestand die einzig realistische Machtoption wäre.

Merkel blinkte kurz grün, indem sie in diesem Kontext von einem "richtigen Ansatz" sprach. Inzwischen betont sie aber bei jeder Gelegenheit, dass die Verbrenner noch "auf Jahrzehnte" wichtig seien. CSU-Chef Horst Seehofer schließt ein Verbot rundweg aus.

Dabei kommt das Umweltthema Abgas den Grünen gelegen. Allerdings will die Partei aufpassen, nicht als Befürworter von Fahrverboten dazustehen – über die am Ende Gerichte entscheiden könnten. Özdemir wird nicht müde zu betonen, dass seine Partei die Autoindustrie ja nur zukunftsfit machen wolle. Auch der bedächtige Winfried Kretschmann, grüner Regierungschef im Daimler-Porsche-Land Baden-Württemberg, bremst den Umwelt-Idealismus sanft ab.

Die Politik hält sich zurück

Ähnlich geht es der SPD, die traditionell ein Ohr für die mächtigen Auto-Betriebsräte hat. Kaum macht Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) Druck für Hardware-Nachrüstungen, gibt Vizekanzler Sigmar Gabriel zu Protokoll, da werde ein zentraler Wirtschaftszweig gefährdet, "nur weil es gerade in Mode ist". Kanzlerkandidat Martin Schulz präsentierte einen Fünf-Punkte-Plan, vom dem vor allem das Ziel einer europäischen Zulassungsquote für Elektroautos hängenblieb – dies wäre aber EU-Sache und dürfte damit in weiter Ferne liegen.

Ins Wahlkampfvisier nimmt der Merkel-Herausforderer inzwischen auch den CSU-Verkehrsminister. Der "ganz große Politiker" Alexander Dobrindt habe umstrittene Autobahnprivatisierungen ja "schön in den Teich gesetzt", höhnte Schulz. Das zielt auf die Finanzprobleme des privaten Betreibers eines Abschnittes der A1. Dobrindt schoss prompt gegen den "Weltpolitiker aus Würselen" zurück, unter Unionsführung seien "sozialdemokratische Anfängerfehler" bei solchen privat finanzierten Autobahnbauprojekten beseitigt worden.

Und dann ist da noch die Pkw-Maut. Dobrindt bekam sie in der großen Koalition knapp über die politischen Hürden. Ob Autofahrer wirklich wie vorgesehen 2019 zur Kasse gebeten werden, dürfte sich aber erst in Koalitionsverhandlungen entscheiden. Zur Klärung der Fronten hat der Wahlkampf beigetragen: Nachdem nun auch Schulz die Maut für den Fall eines Siegs zum Abschuss freigibt, steht die Union mit ihrem Ja zum ewigen Herzensprojekt der CSU inzwischen allein da."

VG myinfo

Zitat:

@homi79 schrieb am 01. Sep. 2017 um 09:3:53 Uhr:


Eigentlich wollte ich ja auf den Troll nicht mehr antworten.

Ungeachtet des eigentlichen Streitthemas

Erst war er ein vw-fanboy, jetzt Troll als nächstes Renfield, wa!

Lass doch diesen Kindergarten einfach sein!

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Zitat:

@Broesel13 schrieb am 31. August 2017 um 15:04:50 Uhr:


http://www.focus.de/.../...icht-weist-myright-klage-ab_id_7537892.html

Abgas-Skandal

Schlappe für VW-Kunden: Gericht weist "MyRight"-Klage ab

Landgericht Braunschweig sieht keinen Schadensersatzanspruch

Die Klage des VW-Kunden, der den Kaufpreis seines Diesel-Modells von etwa 41.000 Euro erstattet haben wollte, wies die Kammer ab. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der verwendeten Software zwar um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die gegen geltendes Recht verstößt. Aus dem Einbau resultiere jedoch kein Schadensersatzanspruch, da Typgenehmigung und damit die Zulassung des Fahrzeugs weiterhin Bestand habe. Die Kläger kündigten an, gegen dieses Urteil vorzugehen. Man werde den Instanzenweg ausschöpfen, sagte Hausfeld-Anwalt Christopher Rother.

😕

Für mich stellt sich, trotz all eurem Gestreite in diesem Thread, eher die Frage: wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Klage?
Das Gericht hat ja an sich "richtig" festgestellt, dass die Zulassung des Wagens weiterhin bestand hat. Damit für die (derzeit) kein Mangel.
Das kann sich allerdings schnell ändern. Derzeit werden ja schon Briefe vom KBA versandt, wonach der böse Updateverweigerer bald (je nach Modell) an die örtliche Zulassungsstelle verpetzt wird.
Damit soll natürlich der Druck erhöht werden, das update durchzuführen.
Machst du es nicht, wird die Kiste (evtl.) von der örtlichen Zulassungsstelle, oder TÜV? stillgelegt.
So stellen sich das einige zumindest vor.

Fraglich ist a) was kostet dich die Stillegung und b) wäre die Stillegung nun ein guter Zeitpunkt (also besser als nach dem update oder z.B. über die o.g. Kanzlei irgendwann), um Klage einzureichen, da die Kiste ja dann die Voraussetzungen für das o.g. Urteil abgesprochen bekommen hat und du einen Schaden hast, weil du dein Fahrzeug nicht mehr in D betreiben darfst?

Dem entgegen steht allerdings das Argument, dass du ja nur, wie mehrfach per Post von VW und KBA mitgeteilt, das update durchführen musst und schon sind alle Gründe, weshalb man die Karre stillegen sollte, beseitigt.

Nur leider kann dir keiner einen wirklich guten Rat geben, was denn nun die beste Vorgehensweise ist und so macht jeder (typisch deutsch) was anderes.
In USA, aber auch z.B. in Ö oder I läuft es da wesentlich einfacher.

D ist halt ein Streithanselland. Das kann man ja schon wunderbar an diesem Thread sehen.😁

@Girgl-Schorre
Wir streiten doch nicht, wir tauschen nur Fakten aus. 😁😉
Was passiert, wenn Du als Fahrzeughalter keine KFZ-Steuer bezahlst oder Dein Fahrzeug nicht mehr zur HU vorfährst?
Kannst Du dann auch VW verklagen, weil Dir die Zulassung entzogen wurde?
Ähnlich verhält es sich nach meiner Rechtsauffassung auch mit den Updateverweigerern. Die Rechtskonformität des Updates wurde von der zuständigen Behörde bestätigt und angeordnet, somit muss der Halter die Verantwortung für die Verweigerung tragen und nicht der Hersteller.

Zitat:

Das kann sich allerdings schnell ändern. Derzeit werden ja schon Briefe vom KBA versandt, wonach der böse Updateverweigerer bald (je nach Modell) an die örtliche Zulassungsstelle verpetzt wird.
Damit soll natürlich der Druck erhöht werden, das update durchzuführen.
Machst du es nicht, wird die Kiste (evtl.) von der örtlichen Zulassungsstelle, oder TÜV? stillgelegt.
So stellen sich das einige zumindest vor.

Da bleibt einfach abzuwarten, ob denn die Zulassungsstellen auf das KBA-Schreiben reagieren und dir mitteilen, das dein Fahrzeug stillgelegt werden soll.
Ich jedenfalls wede bis zu diesem Zeitpunkt mit dem Update warten.

Der beste Zeitpunkt für eine Klage ? -- Das wird dir niemand beantworten können.
Ich sag mal so..
Wenn du Rechtsschutz hast und einen guten Anwalt, der sich genau mit dieser Materie auskennt, ist es zimlich egal, wann du klagst.

Zitat:

@es.ef schrieb am 1. September 2017 um 11:07:32 Uhr:


@Girgl-Schorre
Wir streiten doch nicht, wir tauschen nur Fakten aus. 😁😉
Was passiert, wenn Du als Fahrzeughalter keine KFZ-Steuer bezahlst oder Dein Fahrzeug nicht mehr zur HU vorfährst?
Kannst Du dann auch VW verklagen, weil Dir die Zulassung entzogen wurde?
Ähnlich verhält es sich nach meiner Rechtsauffassung auch mit den Updateverweigerern. Die Rechtskonformität des Updates wurde von der zuständigen Behörde bestätigt und angeordnet, somit muss der Halter die Verantwortung für die Verweigerung tragen und nicht der Hersteller.

Rechtskonformität kann eine Behörde eben NICHT feststellen. Sonst würden wir nicht in einem Rechtsstaat sondern in einer Behördendiktatur leben.

Gegen die Anordnung einer Behörde steht uns in Deutschland zum Glück immer noch der Weg des Widerspruchs und ggf. der Rechtsweg offen.

Es dürften genug Fakten auf dem Tisch liegen, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu bewerten. Das Rechtsanwälte jetzt werbewirksam noch mal gehörig trommeln, ist klar. Ändert aber wohl nicht die Erfolgsaussichten. Somit ist der Zeitpunkt, doch eher egal. Ich glaube nicht, dass jetzt dramatische neue Erkenntnisse eintreten, welche die juristische Bewertung deutlich ändern.

So ein geballtes Interesse des Staates nach einer gescheiten juristischen Behandlung der Fälle, kann ich auch nicht erkennen. Ich sehe ein hohes politisches Interesse dass Ding möglichst schonend für VW abzuwickeln. Da werden alle Registerkarten gezogen. Nun gibt es in Deutschland die Gewaltenteilung. Aber, wenn es nicht passt, wird es halt passend gemacht. Ein paar Gerichte und Richter tun sich ja wohlwollend hervor. Aber auf der andere Seite sitzt halt VW mit Ihren Kumpels aus der Politik. Die mögen es nicht, wenn man Ihre Dinge rechtlich hinterfragt.
Ohne politische Unterstützung wären vermutlich hochrangige Manager auch in Deutschland schon in Haft Die würden dann womöglich über nette Gesprächsrunden mit den Politikern reden. Alles nicht gewollt.

Zitat:

@dualchef schrieb am 1. September 2017 um 12:23:07 Uhr:



Rechtskonformität kann eine Behörde eben NICHT feststellen. Sonst würden wir nicht in einem Rechtsstaat sondern in einer Behördendiktatur leben.

Gegen die Anordnung einer Behörde steht uns in Deutschland zum Glück immer noch der Weg des Widerspruchs und ggf. der Rechtsweg offen.

Ich glaube, da irrst Du Dich:

Auszug KBA-Homepage:

Konformitätsüberprüfungen (CoP)

Der Inhaber einer Typgenehmigung erhält das Recht, sein Produkt in unbegrenzter Menge zu produzieren und auf den Markt zu bringen. Im Gegenzug ist er verpflichtet, die Übereinstimmung der Produktion mit der ursprünglich erteilten Genehmigung sicher zu stellen. Es dürfen also ausschließlich nur genehmigungskonforme Produkte auf den Markt gebracht werden.

Vor der Erteilung einer Typgenehmigung muss sichergestellt sein, dass ein Hersteller in der Lage ist, nach einem festgelegten Qualitätsstandard zu produzieren. Um dies zu ermitteln, wird vom KBA die Anfangsbewertung durchgeführt.
Nach Erteilung einer Genehmigung überprüft das KBA Produkte auf Konformität mit der Genehmigung sowie das Qualitätsmanagement-System. Werden im Zuge einer Kontrolle Mängel im QM-System oder Abweichungen am Produkt festgestellt, sind in Abstimmung mit dem KBA Maßnahmen zur Behebung zu ergreifen.

Treten schwerwiegende Abweichungen auf, die beispielsweise die Verkehrssicherheit oder Umweltbelastung beeinflussen, kann dies zum Widerruf der Genehmigung führen.

Richtig ist, dass gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann. Allerdings hat das wohl Volkswagen nicht getan.

Schon sehr lustig wie die vorletzten beiden Beiträge sinnbildlich für diesen thread sind!

Der eine schreibt sinngemäß - wir wohnen in einem Rechtsstaat und der andere stellt diesen deutlich in Frage!

😉 entscheidet euch!

Zitat:

@2.0TDI-GOLF schrieb am 1. September 2017 um 12:57:40 Uhr:


Schon sehr lustig wie die vorletzten beiden Beiträge sinnbildlich für diesen thread sind!

Deine schreibt sinngemäß - wir wohnen in einem Rechtsstaat und und der andere stellt diesen deutlich in Frage!

😉 entscheidet euch!

Wir leben in einem Rechtsstaat.

Rechtsbeugung gibt es aber zu genüge 😉

Zitat:

@durmel1oo schrieb am 01. Sep. 2017 um 13:0:17 Uhr:


Wir leben in einem Rechtsstaat.

Rechtsbeugung gibt es aber zu genüge ??

Ja, dann können wir selbst in dtl. einpacken!

Zitat:

@2.0TDI-GOLF schrieb am 1. September 2017 um 13:02:49 Uhr:



Zitat:

@durmel1oo schrieb am 01. Sep. 2017 um 13:0:17 Uhr:


Wir leben in einem Rechtsstaat.

Rechtsbeugung gibt es aber zu genüge ??

Ja, dann können wir selbst in dtl. einpacken!

Ist aber so.
Wer bitteschön ist denn in Deutschland wegen illegaler Abschalteinrichtungen bisher angeklagt oder verhaftet worden ?

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 1. September 2017 um 12:23:24 Uhr:


Es dürften genug Fakten auf dem Tisch liegen, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu bewerten. Das Rechtsanwälte jetzt werbewirksam noch mal gehörig trommeln, ist klar. Ändert aber wohl nicht die Erfolgsaussichten. Somit ist der Zeitpunkt, doch eher egal. Ich glaube nicht, dass jetzt dramatische neue Erkenntnisse eintreten, welche die juristische Bewertung deutlich ändern.

So ein geballtes Interesse des Staates nach einer gescheiten juristischen Behandlung der Fälle, kann ich auch nicht erkennen. Ich sehe ein hohes politisches Interesse dass Ding möglichst schonend für VW abzuwickeln. Da werden alle Registerkarten gezogen. Nun gibt es in Deutschland die Gewaltenteilung. Aber, wenn es nicht passt, wird es halt passend gemacht. Ein paar Gerichte und Richter tun sich ja wohlwollend hervor. Aber auf der andere Seite sitzt halt VW mit Ihren Kumpels aus der Politik. Die mögen es nicht, wenn man Ihre Dinge rechtlich hinterfragt.
Ohne politische Unterstützung wären vermutlich hochrangige Manager auch in Deutschland schon in Haft Die würden dann womöglich über nette Gesprächsrunden mit den Politikern reden. Alles nicht gewollt.

Bobby, ich wage die Prognose, dass alle, die erst ab 01.01.2018 das Klagen anfangen, sehr schnell sehr, sehr lange Gesichter ziehen werden.

Ansprüche offenhalten ist Trumpf.

Es braucht sicherlich noch Zeit, die Umwirksamkeit des bzw. der Softwareupdates rechtssicher nachzuweisen. Die Ziele, die damit erreicht werden sollen, werden sich damit nicht erreichen lassen.

Dann geht es erst richtig los.
Jedoch mag hier jeder in die Einredefalle der Verjährung mit Hurra rennen, der es möchte.
Die bekommen dann vom VW-K.O.nzern das ganz und gar vertrauensbildende, kulante Schenkelklopferlachen.

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