Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Aber es war ja scheinbar kein BMW Betrugsmoped und der Seitenständer wurde verpflichtend rückgerufen.
Das ist der feine Unterschied...

Wohl wahr...

Ich habe mich ja ganz lange nciht gemeldet zu diesem Thema, deshalb jetzt mein neuester Stand zu meinem GolfVII Plus:

Seit Sommer 2016 lag die Klage meines Rechtsanwaltes am Gericht in Köln.
Im November 2016 hat die Gegenpartei um Verlängerung der Frist gebeten.
Am 20.7.2017 erhielt ich von meinem Anwalt die Info, dass die Gegenpartei ( ortsansässiger VW-Händler ) zu einem Vergleich bereit wäre.
Am 25.7.2017 wurde das Auto durch den TÜV beim VW-Händler bewertet.
Das Ergebnis liegt mir leider noch nciht vor, ich werde aber berichten, falls es überhaupt interessiert

lG
Lützenirchen

Danke, das interessiert sehr!

Mich kotzt es an, dass man dafür zuerst einmal einen Anwalt mandatieren (und Vorschuss zahlen) muss (sofern man keine RSV hat - und darauf spekuliert VW natürlich). Und dann kommen noch die Anwaltskosten der Gegenseite dazu sowie die Gerichtsgebühren. Bei einem Vergleich fallen letztere zwar geringer aus (da kein Urteil ergeht, sondern üblicherweise nur ein Beschluss mit dem Vergleich), dafür aber kommen auf beiden Anwaltsseiten noch die Vergleichsgebühren dazu. Auch wenn man eine RSV hat, muss man aufpassen: Die übernimmt von den gesamten Kosten nur den Anteil wie er sich ergibt aus dem Verhältnis von den Forderungen des Klägers und dem tatsächlichen Betrag, den er nach dem Vergleich erhält. Angenommen, man fordert den Kaufpreis (meinetwegen abzgl. Nutzungsersatz) i.H.v. 30.000€ zurück (gegen Herausgabe des Fahrzeugs), aber im Vergleich einigt man sich auf nur 27.000€ (kann ja vorkommen), also 90% der ursprünglich geforderten Summe. Dann zahlt die RSV m.E. höchstens eine Prozesskostenquote von 1/10 Kläger und 9/10 Beklagte. Wenn also die Gegenseite (Beklagte) meint, schlau zu sein und für den Vergleich eine Kostenquotelung von sagen wir 2/10 Kläger und 8/10 Beklagte zu vereinbaren, dann entspräche das (obiges Beispiel) nicht ganz dem Verhältnis zwischen der Forderung und dem, was es tatsächlich gibt (nur 80% der Kosten solle die Beklagte übernehmen, obwohl sie 90% der Forderungen des Klägers erfüllt). Diese Differenz (10%) würde die RSV m.E. nicht zahlen wollen und bliebe damit am Kläger hängen. Das ist nun etwas vereinfacht dargestellt, nach bestem Wissen, aber ohne Garantie auf Vollständigkeit und Korrektheit. Am besten konsultiert man seinen Anwalt auch in dieser Frage, um nachher keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.

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@AlphaOmega

Was Sie ansprechen ist in der Tat eine der größten Schweinereien die es gibt. Es steht außer Frage dass VW hier betrogen hat und dennoch muss man sich mit Anwälten rumschlagen. Zumal nicht jeder die finanziellen Mittel aufbringen kann. Es ist mehr als nur eine Frechheit dass die Politik hier nicht den Weg einer Sammelklage bereitet.
Das bei den ganzen Einzelklagen abermals etliche Anwälte die Hand aufhalten können und Politiker meist selbst nicht anderes als Anwälte sind hat noch sein eigenes Geschmäckle...

Zitat:

@Uli745 schrieb am 3. August 2017 um 15:32:39 Uhr:



Zitat:

@Rotkehle schrieb am 3. August 2017 um 15:13:20 Uhr:


Kumpel hat alles Selber gemacht. Ab 120.000km
Da er aber alles Protokolliert hatte, was er wie wann gemacht, gab es Kulanz.

Über Kulanz oder Nicht-Kulanz entscheidet zu einem grossen Teil der Händler. Je nachdem was der in den Kulanzantrag reinschreibt steigt oder sinkt die Bereitschaft des Herstellers, sich an den Kosten zu beteiligen (und in welcher Höhe).

Das ist nicht richtig, die Kulanzen werden online beim Hersteller angefragt,die Entscheidung liegt einzig und allein beim Hersteller.

@xell83:
Hi! Ich glaube, wir sind hier alle "per Du"! 🙂

Es ist dasselbe wie beim Widerrufsjoker, dem Widerruf von (Immobilien-)Krediten aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen/Widerrufsinformationen, was selbst Jahre nach Abschluss der Kreditverträge noch möglich war. Das hat die Banken Milliarden gekostet, aber alle Kunden mussten einzeln klagen. Was für eine Geldverschwendung - in doppelter Hinwicht. Aber gut, das ist ein anderes Thema (nur eben parallel zu diesem hier).

Es gibt ja noch die Möglichkeit, sich an einen Prozesskostenfinanzierer (PKF) zu wenden. Der erhält dann im Falle des Unterliegens nichts vom Kläger, aber im Fall des Obsiegens (rechtskräftiges Urteil ist dazu m.E. die Voraussetzung) behält er sagen wir 30% der Forderungssumme als Honorar ein. Das ist für viele ohne RSV noch eine akzeptable Möglichkeit. Aber man muss gerade dann besonders aufpassen, ob das Ganze wirtschaftlich für einen Sinn macht: Wenn man sagen wir 30.000€ fordert, aber 10.000€ Nutzungsersatz (NE) für gefahrene km zahlen muss, blieben nur 20.000€ (zunächst) übrig. Wenn das Honorar des PKF von 30% auf die ursprüngliche Forderung von 30.000€ anfällt (dann hat der PKF einen womöglich über den Tisch gezogen, denn er hätte m.E. wenigstens darauf hinweisen müssen, dass ggf. ein NE abzuziehen ist, bevor man die Forderung stellt), dann gehen nochmal 9.000€ ab, also 30.000€-10.000€-9.000€=11.000€. Habe ich bis hierher richtig gerechnet? Ich hoffe es. 😉 Das ist ein fiktives Beispiel, aber es soll zeigen (ggf. überzogen), dass man auch (unangenehm) überrascht werden kann. Es kann auch sein, dass das Honorar des PKF nicht auf die (ursprüngliche oder ggf. im Verfahren um den NE reduzierte) Forderungssumme anfällt, sondern darauf, was der Kläger am Ende tatsächlich erhält. Dann sieht die obige Rechnung halt ein bisschen anders aus - kann aber auch dazu führen, dass (zu) wenig unter dem Strich für einen übrig bleibt. Also besser 2x nachrechnen - und immer schön Fragen stellen. Auch dafür sind die Anwälte und PKF da. Wenn die nicht damit rausrücken, stimmt etwas nicht.

PS: Ich bin juristischer Laie und gebe hier keine Empfehlungen ab, sondern nur meine persönliche Meinung. Fachkundigen Rat gibt es nicht umsonst (sic!).

MT hat endlich hier auf den Panik Thread reagiert:

https://www.motor-talk.de/.../...essten-diesel-irrtuemer-t6106577.html

Ob jetzt das gejammer weniger wird.....

Wow, voll der Hammer! 🙄

Die Punkte dort treffen beim ersten Überfliegen tatsächlich zu - waren aber (soweit ich das überblicke) hier seltenst ein Stein des Anstoßes. Also schön, ein neuer "Thread" bei MT mit noch mehr Möglichkeiten zum Kommentieren. WTF?!

Der erste Kommentar dort spricht Bände (Achtung, der Autor vergaß das Ironie-Smiley!):

Zitat:

@Ascender schrieb am 3. August 2017 um 16:49:39 Uhr:


Danke! Eine aufgehitzte Sommerloch-Diskussion! Vielen Dank für die Fakten. Vergessen habt ihr nur die geplanten kalten Enteignungen. Umweltzonen sind nicht mehr als ein Hilfsmittel für die Wirtschaft.

Ganz am Ende fällt mir dies auf:

Zitat:

Bei bestimmten Außentemperaturen kann es zur Versottung oder Verrußung (umgangssprachlich: Verstopfung) des Ventils kommen. Eine Reparatur kostet mehrere 100 Euro. Um das Material zu schützen, setzt das Ventil aus. Das Problem: Die gefährlichen Temperaturen herrschen in Deutschland sehr häufig. Einige Hersteller legten zudem die Ventile sehr großzügig lahm. Ob dies illegal war, ist bisher nicht geklärt.

Ich erinnere ein Video eines Sachverständigen, der von Reparaturkosten von einigen Tausend(!) Euro sprach (nicht "mehrere 100 Euro"😉. Aber was soll's, da hat einer bei MT halt mal den Auftrag bekommen, etwas zum "Ausgleich" der Empörung zu schreiben...

Jetzt brauch ihr nicht weiter Täglich Links schicken mit irgendwelche Vermutungen, sondern einfach Nachlesen wenn euch was nicht klar ist!

Ansonsten seit Wochen viel bla bla hier und nicht wirklich neues...
Schade was aus diesem Interessanten Thread geworden ist!

Und schnell wieder raus hier!

Wozu hast Du hier überhaupt reingeschaut? Willst Du uns "bekehren"? Wir brauchen keine Mutti und auch keinen Vati. Danke!

Kannst du auch was anderes als nur Links posten?
Ob man dich zum jammern brauch ist die andere frage...

Auf besonderen Hinweis hier noch ein Link! 😁
http://www.lto.de/.../

Das ist eine m.E. gute Darstellung der für Stuttgart angekündigten Fahrverbote aus juristischer Sicht (und damit überaus maßgeblich).

Langweilig, aber das wurdest du ja schon im Passat Forum gefragt...

Das hast Du aber schnell gelesen (in ca. 1 Minute). Toll!

* plonk *

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