Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
Kurze Zusammenfassung der ARD-Sendung:
Abgasskandal und Gesundheit - überhöhter NOx-Ausstoß ist kein Kavaliersdelikt
Mit RDE-Test beim aktuellen A8 und massiv überhöhten NOx-Emissionen (Minute 4:00). Ab Minute 6:00 werden weitere, schon von den ams-Tests bekannte Sünder aufgezählt: B-Klasse, Renault Captur, Fiat 500 X, Volvo S90. Die Spitze hält aber der A8.
Es gibt jedoch auch Modelle, die auf der Straße die Grenzwerte einhalten: E-Klasse, A3 quattro, A5.
Ab Minute 13:40 wird das Thema Verkokung erläutert, welches der Grund für die ganzen Abgasmanipulationen ist, die herstellerübergreifend immer wieder stattfinden. Da sträuben sich die Haare! Unter anderem wird darüber gesprochen, dass BMW seine Werkstätten in Verkokungsfällen anweist, die Abgasreinigung herunterzuregeln, womit eigentlich die Betriebserlaubnis erlöschen müsste.
Ab Minute 21:00 wird die Frage thematisiert, dass die deutschen Behörden Hinweisen auf den Abgasbetrug nicht nachgegangen sind. Dabei werden Fälle nachgewiesen, wo schon im Jahre 2000 Abgasmanipulation mit der Begründung Motorschutz betrieben und nicht geahndet wurde. Muttis erschreckend aktive Rolle kommt ab Minute 24:50 zur Sprache, daran anknüpfend geht es um das Thema Lobbyismus.
Ab Minute 27:00 geht es um die Untauglichkeit von bloßen Softwareupdates zur Schadstoffminderung.
Hochinteressante Sendung für jeden, der in Sachen Dieselgate informiert sein möchte.
Bin schon auf die Kommentare der Renfields gespannt, mit denen sie die Tauglichkeit der VW-Softwareupdates beweisen. 😁 😁 😁 😛 😛 😛
Irgendwo gibt es eine Grenze, wo das zynisch und menschenverachtend wird. Ob die sich trotzdem noch aus ihren Löchern trauen?
"Wes Brot ich ess des Lied ich sing" 😕🙄😠😮
Zitat:
@Steam24 schrieb am 11. Juli 2017 um 11:52:16 Uhr:
Kurze Zusammenfassung der ARD-Sendung:Abgasskandal und Gesundheit - überhöhter NOx-Ausstoß ist kein Kavaliersdelikt
...
Ab Minute 13:40 wird das Thema Verkokung erläutert, welches der Grund für die ganzen Abgasmanipulationen ist, die herstellerübergreifend immer wieder stattfinden. Da sträuben sich die Haare! Unter anderem wird darüber gesprochen, dass BMW seine Werkstätten in Verkokungsfällen anweist, die Abgasreinigung herunterzuregeln, womit eigentlich die Betriebserlaubnis erlöschen müsste.
...
Vielen Dank nochmals!
Zur Verkokung anbei der Wortlaut ab Minute 13:46:
Zitat:
... durch die erneute Verbrennung von Abgas entsteht weniger NOx. Allerdings enthält das zurückgeleitete Abgas Ruß. Und der macht Probleme. "Dieses Teil haben wir vor 2 Wochen gereinigt und deshalb ist es auch so schön sauber." Vorher sah es so aus: Rußablagerungen überall. Der Ruß wird im Laufe der Zeit steinhart. Das nennt man Verkokung. Ein Problem, das der Experte auch schon im Bundestagsuntersuchungsausschuss erklärte: "Irgendwann sind die Kanäle zugesetzt. Das führt dazu, dass der Motor unrund läuft und dann muss man zur Reparatur. Das kann schnell im vierstelligen Bereich enden, dass man hier eine Reparatur um die 1000 Euro zu erledigen hat.
Leider habe ich nicht mitbekommen, welcher Experte es ist. Aber er muss wichtig sein, denn immerhin war er auch im Auftrag des Uuntersuchungsausschusses des Bundestags zum Abgasskandal tätig. Falls also jemand noch den Namen des Experten nennen kann, wäre das prima. Den Verweis auf die Sendung sowie die Darstellung der verkokten AGR sollte man seinem Händler bzw. VW mal vorlegen.
Zitat:
@Steam24 schrieb am 11. Juli 2017 um 11:52:16 Uhr:
Kurze Zusammenfassung der ARD-Sendung:Abgasskandal und Gesundheit - überhöhter NOx-Ausstoß ist kein Kavaliersdelikt
(...)
Bin schon auf die Kommentare der Renfields gespannt, mit denen sie die Tauglichkeit der VW-Softwareupdates beweisen. 😁 😁 😁 😛 😛 😛Irgendwo gibt es eine Grenze, wo das zynisch und menschenverachtend wird. Ob die sich trotzdem noch aus ihren Löchern trauen?
"Wes Brot ich ess des Lied ich sing" 😕🙄😠😮
Ein erstes konkretes Beispiel ist hier zu finden. Gleich mit fünf Ausrufezeichen. 😮
Wer den Beitrag gesehen hat, wir schnell merken das "Gar Nichts" klar ist....
Was Umwelt Freunde wollen und was umgesetzt wird, ist ein großes Fragezeichen!
Auch die Umrüstung mit einer "Software" von Eu5 auf Eu6 macht die Autos nicht sauberer und was machen die Läden wenn keiner mehr zum Einkaufen kommt mit seinem Diesel?
Klar kommen alle mit Bus und Bahn ha...ha...ha!!!
Deshalb lasst es in ruhe auf euch zukommen, oder kauft euch einfach ein Benziner, obwohl da auch nichts klar ist...
Fazit: Füße stillhalten oder E-Bike kaufen und nicht in Panik verfallen!
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http://www.finanzen.net/.../...ten-mit-hoher-luftbelastung-ein-5573187
Betriebserlaubnis von Betrugs-VW ist erloschen - Deutsche Umwelthilfe reicht Klage in zehn Städten mit hoher Luftbelastung ein
Berlin (ots) - Kfz-Zulassungsbehörden in zehn Städten hatten entsprechenden Anträgen der DUH auf Entzug der Betriebserlaubnis und Stilllegung der Fahrzeuge nicht entsprochen - Hersteller muss bei Stilllegung den Fahrzeughalter entschädigen
Gegen zehn deutsche Kfz-Zulassungsbehörden hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am vergangenen Freitag, 7.7.2017, Klage eingereicht. Mit den Klagen soll jeweils festgestellt werden, dass den vom Abgasbetrug betroffenen VW Fahrzeugen der Eurostufe 5, ausgestattet mit einem Motor des Typs EA 189, der Betrieb auf öffentlichen Straßen zu untersagen ist. Die Betriebserlaubnis dieser Fahrzeuge ist nach diesen Klagen durch die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen erloschen. Die Fahrzeuge sind daher außer Betrieb zu setzen.
Ihre Klage richtet die DUH an die zuständigen Behörden von zehn Städten, die allesamt unter hohen Luftbelastungen mit Stickstoffdioxid (NO2) leiden. Dazu zählen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden. "Wir möchten mit diesen Klagen erreichen, dass die Luftqualität in diesen Städten nicht weiter durch den Betrieb der Betrugs-Diesel aus dem Volkswagen-Konzern belastet wird. Zu den seit Jahren festgestellten Überschreitungen des Luftqualitäts-Grenzwertes tragen die mit Abschalteinrichtungen ausgestatteten Fahrzeuge des VW-Konzerns bei", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Bisher liegen dem Umweltverband keine Informationen vor, die den gesicherten Schluss zuließen, dass die Fahrzeuge selbst nach dem sogenannten Software-Update in einen rechtskonformen Zustand versetzt werden. Zudem haben zahlreiche Fahrzeughalter darauf verzichtet, das Software-Update vornehmen zu lassen. Es ist durch das rechtlich nicht bindende Verfahren nicht sichergestellt, dass sich alle betroffenen Fahrzeughalter an dem Rückruf beteiligen.
In jedem Fall stoßen diese Fahrzeuge im Realverkehr immer noch erheblich mehr NOx-Emissionen aus als nach den Prüfvorschriften und den zugrundeliegenden Zulassungsvorschriften erlaubt. Statt 180 mg NOx/km für Fahrzeuge nach der Emissionsnorm Euro 5 sind es selbst nach Messungen der DUH im Rahmen des Emissions-Kontroll-Instituts sowie aus den eigenen Messungen der Volkswagen AG in der Regel über 500 mg NOx/km. Seinen Grund hat dies darin, dass die Volkswagen AG selbst in den Fahrzeugen, die einem Update unterzogen worden sind, immer noch Abschalteinrichtungen verwendet. Dies hatte sie zuletzt in einem anderen Verfahren der DUH bestätigt. Diese sollen jetzt zulässig sein, ohne dass dafür eine Begründung genannt wird.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt, sagt: "Mit den jetzt begonnenen Klageverfahren wird erreicht, dass Fahrzeuge, die erhebliche Mengen an Stickoxide ausstoßen und wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen keine Betriebserlaubnis mehr haben dürfen, aus dem Verkehr gezogen werden. Es kann nicht sein, dass die beklagten Städte einerseits damit argumentieren, vom Dieselskandal bei Volkswagen überrascht worden zu sein, andererseits aber auch keine Konsequenzen zur Zulassung dieser Fahrzeuge ziehen."
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte im Oktober 2015 für die betroffenen Fahrzeuge zwar einen amtlichen Rückruf zur Durchführung eines Software-Updates verordnet, dieser ist jedoch für die Fahrzeughalter nicht verbindlich und schon aus diesem Grund aus Sicht der DUH rechtlich unzulänglich. Es wird also weiterhin so sein, dass Fahrzeuge mit offenkundig illegalen Abschalteinrichtungen unterwegs sein werden. Gleichzeitig entsprechen die Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung nicht den Bestimmungen der Typzulassung, die Verwendung der Software wurde im Typgenehmigungsverfahren widerrechtlich nicht angegeben.
Eine einmal erloschene Betriebserlaubnis kann durch eine nachträgliche Beseitigung der Änderung (etwa im Rahmen der Umsetzung einer Rückrufaktion) nicht wiederaufleben. Dazu bedarf es eines neuen Genehmigungsverfahrens und dieses muss den aktuellen Anforderungen genügen - also dem aktuell geltenden Standard Euro 6.
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/22521 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Pressekontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer 0171 3649170, resch@duh.de
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Schaperstraße 15, 10719 Berlin, 030 8847280, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Steam, selbst einfachste Logik in der Argumentation wird von den Renfields nicht beachtet.
Sie bedienen sich bereits der argumenta ad absurdum, eine Gleichheit im Unrecht zugunsten des VW-Konzerns herbeireden zu sollen. Die betrogenen Kunden werden kumulativ semantisch für dumm verkauft.
Was für eine hohle Marketingbirne kann ernsthaft meinen, dass dadurch Kunden beim VW-Konzern gehalten werden können? So saublöd ist der durchschnittliche, bundesdeutsche Autokäufer nicht. Volksabitur hin oder her.
Ach ja, der KTvuzG ... Bereits sein "sehr gutes" Erstes Staatsexamen war ein Witz.
Dem Zweiten Staatsexamen hat er sich vorsichtshalber nie gestellt.
Eine Dissertation wird in Kreisen dieser intellektuellen Tiefflieger gewöhnlich von herausragend guten Ghostwritern erstellt. Die sind teuer und sie sind Mitwisser, die auf Ideen kommen könnten - Versorgung, und so.
Dissertation per Copy and Paste schien ihm ungefährlicher.
Gewöhnlich werden Dissertationen in solchen Kreisen nicht hinterfragt.
Tja, KTvuzG hatte die Rechnung ohne seine politischen Feinde in den eigenen Reihen gemacht.
Was meint ihr denn, was es für einen Aufwand bedeutet hat, alle Ausgaben der Dissertation einer berüchtigten Angie M. einzusammeln, damit kein überprüfungsfähiges Exemplar mehr existiert? Selbst im real existiert habenden Arbeiter- und Bauernstaat gab es so etwas wie Pflichtexemplare, die zu hinterlegen waren.
Alle weg.
Nicht mal Angie M. hatte noch ein Exemplar - ganz ehrlich.
Wenn die politische Spitzenfunktion das so vorlebt, dann dürfen sich Dobbys & Co. in dieser, ihrer "Sonne" baden.
Minister/Innen dürfen doch keinesfalls ihre/n Kanzler/in überragen, selbst wenn das noch so einfach wäre.
Leichtes Spiel für den VW-Konzern als "Königsmacher".
Was hat uns dieses VW-Konzern konforme Niedersachsen bereits alles an Politpfeifen serviert?
Da blieb kein Auge trocken.
Lest mal, was "die Birne" als Dissertation abgeben durfte.
Manche nennen es nur flach und dünn, andere nennen es pseudowissenschaftlichen Sondermüll, weil keinen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn beinhaltend, der einer Promotion eigentümlich ist.
Das hat gelangt, für den Doktor-Titel.
Damals hat das niemand hinterfragt.
Diese Zeit möchte der VW-Konzern wirtschaftlich und politisch, mithin gesellschaftlich, wieder erstehen lassen.
Broesel, endlich wird angefangen, das längst bestehende Recht nicht mehr nur zu lesen und zu beugen, sondern auf den Lebenssachverhalt "Betrug durch den VW-Konzern" sachlich richtig anzuwenden.
Scroll mal hoch, seit wann ich nicht müde wurde, diese rechtliche Tatsachenlage zu propagieren -einfach, weil sie da war und ist, nicht, weil diese Erkenntnis irgendwie eine Besonderheit gewesen wäre.
Ich hoffe ebenso auf das "dickestmögliche" Ende für den VW-Konzern, bin mir jedoch ziemlich sicher, dass nach dem 24.09.2017 vieles bis alles in Vergessenheit geraten könnte.
Amnesie kommt vor Amnestie - das nennt sich hohe Politik!
Zitat:
@P990i schrieb am 11. Juli 2017 um 13:38:13 Uhr:
Steam, selbst einfachste Logik in der Argumentation wird von den Renfields nicht beachtet.
(...)
Lest mal, was "die Birne" als Dissertation abgeben durfte. Manche nennen es nur flach und dünn, andere nennen es pseudowissenschaftlichen Sondermüll, weil keinen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn beinhaltend, der einer Promotion eigentümlich ist. Das hat gelangt, für den Doktor-Titel. Damals hat das niemand hinterfragt.Diese Zeit möchte der VW-Konzern wirtschaftlich und politisch, mithin gesellschaftlich, wieder erstehen lassen.
Postfaktisches Zeitalter? 😮
Wie sie es nennen werden, mag getrost dahingestellt bleiben.
Hauptsache, das folgenlose Betrügen und für dumm verkaufen funktioniert wieder, weil die Obrigkeitshörigkeit der Untertanen wieder hergestellt werden konnte.
Wir leben in einer Demokratie.
Es reicht den Politiker/Innen daher, eine verblödete Mehrheit erzeugt zu haben.
Weil es in D keine Wahlpflicht gibt, reicht eine zahlenmäßig kleine, verblödete Mehrheit aus.
Im engeren Sinne, wenn nur sie selbst zur Wahl gingen und sich selber wählen.
Wahlen, Politik... - Nichts mehr von VW kaufen, ggf. klagen!
Aus dem von Broesel13 verlinkten Artikel (nochmals danke):
Zitat:
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte im Oktober 2015 für die betroffenen Fahrzeuge zwar einen amtlichen Rückruf zur Durchführung eines Software-Updates verordnet, dieser ist jedoch für die Fahrzeughalter nicht verbindlich und schon aus diesem Grund aus Sicht der DUH rechtlich unzulänglich. Es wird also weiterhin so sein, dass Fahrzeuge mit offenkundig illegalen Abschalteinrichtungen unterwegs sein werden. Gleichzeitig entsprechen die Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung nicht den Bestimmungen der Typzulassung, die Verwendung der Software wurde im Typgenehmigungsverfahren widerrechtlich nicht angegeben.
Eine einmal erloschene Betriebserlaubnis kann durch eine nachträgliche Beseitigung der Änderung (etwa im Rahmen der Umsetzung einer Rückrufaktion) nicht wiederaufleben. Dazu bedarf es eines neuen Genehmigungsverfahrens und dieses muss den aktuellen Anforderungen genügen - also dem aktuell geltenden Standard Euro 6.
Dazu passt das
Urteil des LG Krefeld vom 05.07.2017 (7 O 169/16):
Zitat:
Auch verdichten sich bis heute die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vorliegenden Hinweise darauf, dass allein das von der Beklagten angebotene Software-Update den NO X-Ausstoß nicht zuverlässig unter die gesetzliche Höchstgrenze bringt.
...
Schließlich dürfte die Genehmigung des KBA allein auf öffentlich-rechtliche Belange hin erteilt worden sein (die Abgasvorschriften), aus ihr ergibt sich jedenfalls nicht, ob und gegebenenfalls inwieweit ein Fahrzeug mit dem Softwareupdate von dem kaufrechtlich geschuldeten abweicht. Zuletzt ergeben sich (...) deutliche Hinweise dafür, dass das KBA aber bei der Erteilung der Genehmigung in Kenntnis der Tatsache gehandelt hat, dass das Software-Updates nicht zu einer Verbesserung der Abgaswerte im Sinne der einzuhaltenden Euro 5 Norm führt, so dass selbst dann, wenn sich die Einhaltung aus der Genehmigung ergeben würde, diese Angaben in ihrer Glaubwürdigkeit durch das zu Tage tretende Gesamtverhalten des KBA in diesem Skandal erschüttert sind.
Noch deutlicher das
LG Mönchengladbach, Urteil vom 01.06.2017 (10 O 84/16):
Zitat:
- Ein vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug ist mangelhaft, weil darin eine unzulässige Abschalteinrichtung i. S. der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 II der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zum Einsatz kommt und deshalb das Risiko bestand und besteht, dass die EG-Typzulassung und die Betriebserlaubnis des – nicht zulassungsfähigen – Fahrzeugs keinen Bestand haben werden.
- Bei der Beurteilung, ob dem Käufer eines vom VW-Abgasskandals betroffenen Fahrzeugs eine Nachbesserung in zeitlicher Hinsicht unzumutbar (§ 440 Satz 1 Fall 3 BGB) ist, muss außer Betracht bleiben, dass vom VW-Abgasskandal eine Vielzahl von Fahrzeugen betroffen ist. Denn dies hat der Käufer ebenso wenig zu verantworten wie etwa Schwierigkeiten bei der Entwicklung des zur Nachbesserung erforderlichen Softwareupdates, sodass er sich nicht mit dem Verweis auf die große Zahl der vom VW-Abgasskandal Geschädigten abspeisen lassen muss.
- Eine Nachbesserung ist dem Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs mit Blick darauf, dass ihn die Volkswagen AG arglistig getäuscht hat, auch dann unzumutbar (§ 440 Satz 1 Fall 3 BGB), wenn die Volkswagen AG nicht Partei des Kaufvertrages ist. Denn der Verkäufer des Fahrzeugs kann eine Nachbesserung schon deshalb nicht eigenständig durchführen, weil er dafür ein von der Volkswagen AG entwickeltes Softwareupdate benötigt, dessen Installation ein bloß untergeordneter Akt der gesamten Nachbesserung ist. Hinsichtlich der Nachbesserung ist die Volkswagen AG deshalb Erfüllungsgehilfin (§ 278 BGB) des Verkäufers, und der Käufer müsste sich auf sie verlassen, obwohl sie sich als unzuverlässig erwiesen hat. Dies ist ihm nicht zuzumuten.
- Daran, dass dem Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs eine Nachbesserung i. S. des § 440 Satz 1 Fall 3 BGB unzumutbar ist, ändert nichts, dass die Nachbesserung unter der behördlichen Aufsicht des Kraftfahrt-Bundesamtes stattfände. Denn die Volkswagen AG hat das Kraftfahrt-Bundesamt schon einmal getäuscht, und es ist keineswegs ausgeschlossen, dass sie auch bei der Nachbesserung der betroffenen Fahrzeuge Maßnahmen ergreift, mit denen das Kraftfahrt-Bundesamt (wiederum) nicht rechnet und die deshalb ebenso unentdeckt bleiben wie ursprünglich die „Schummelsoftware“.
- In Fällen, in denen dem Käufer eine Nachbesserung i. S des § 440 Satz 1 Fall 3 BGB unzumutbar ist, kann bei der Prüfung, ob einem Rücktritt vom Kaufvertrag § 323 V 2 BGB entgegensteht, nicht auf die Mängelbeseitigungskosten und ihr Verhältnis zum Kaufpreis abgestellt werden. Andernfalls würde der Käufer faktisch zu einer ihm unzumutbaren Nachbesserung gezwungen.
- Die – nicht Partei des Kaufvertrages gewordene – Volkswagen AG hat den Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs gemäß §§ 823 II, 31 BGB i. V. § 263 I StGB so zu stellen, als hätte er das Fahrzeug nicht erworben. Das betrügerische Verhalten ihrer Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Abgasskandal muss sich die Volkswagen AG jedenfalls dann zurechnen lassen, wenn sie trotz einer sie treffenden sekundären Darlegungslast nicht vorträgt, wer die Entscheidung, eine „Schummelsoftware“ zu entwickeln und in Millionen von Fahrzeugen zu installieren, getroffen hat und wie diese mit hohen Risiken verbundene Entscheidung von enormer wirtschaftlicher Reichweite ihrem Vorstand unbekannt geblieben sein kann.
Ich wiederhole dieses Urteil hier, weil es eines der Urteile ist, wo die Richter am deutlichsten gemacht haben, was sie von VW halten.
Verzweifelte VW-Mitarbeiter und Whisteblower aufgepasst:
Zitat:
11.07.2017 Die Rechtsanwaltskanzleien Baum Reiter & Collegen aus Düsseldorf und Gansel Rechtsanwälte aus Berlin verschärfen ihre Gangart in der Auseinandersetzung zwischen rund 2 000 Skandalautobesitzern, die sich über das Portal www.vw-verhandlung.de an die Anwälte gewendet haben, und dem VW-Konzern. Die Anwälte haben jetzt zusätzlich noch eine Anlaufstelle für Whistleblower eingerichtet, um an gerichtsverwertbare interne Informationen und Dokumente zu kommen. „In Anbetracht von Wertverlust und drohenden Fahrverboten sehen es die betroffenen VW-Fahrer berechtigterweise nicht ein, auf dem Schaden sitzenzubleiben“, erklärte Rechtsanwalt Gerhart Baum, früher Bundesinnenminister, das Engagement der Rechtsanwälte. Die beiden Rechtsanwaltskanzleien kooperieren mit „Cobin Claims“, einer österreichischen Plattform für Sammelaktionen und Massenschäden. Sie wollen dadurch den VW-Konzern unter Druck setzen. Nach Darstellung der Kanzleien können sich vom VW-Skandal Betroffene ohne Prozesskostenrisiko an der Aktion beteiligen. Sie sollen wie bei www.myright.de nur, wenn ihnen die Bemühungen der Anwälte einen zählbaren Erfolg bringen, einen Teil des von den Rechtsanwälten erstrittenen Vorteils abgeben. Ansonsten bleibe die Teilnahme kostenlos, versprechen die Anwälte.
Quelle: https://www.test.de/.../
LG Mannheim, Urteil vom 18.05.2017 - 10 O 14/16:
https://dejure.org/2017,23144
http://lrbw.juris.de/.../document.py?Gericht=bw&%3Bnr=22485
Zitat:
Leitsätze
Ein Gebrauchtwagenkauf über ein VW-Dieselfahrzeug mit unzulässiger Abgassoftware ist aufgrund Rücktrittserklärung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist von sechs Monaten nach Erlass des Bescheids des Kraftfahrtbundesamts zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit des betroffenen Motortyps rückabzuwickeln.Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.323,98 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.07.2016 Zug-um-Zug gegen Übereignung des Pkw VW Golf mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WVW zu bezahlen.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Antrag Ziffer 1 genannten PKWs in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 13% und die Beklagte 87%.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird bis zum 18.07.2016 auf auf 24.680,00 EUR und ab dem 19.07.2016 auf 21.776,00 EUR festgesetzt.
Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 11. Juli 2017 um 15:18:56 Uhr:
warum berufe ich mich auf deinen Link? Weil DU ihn MIR als Konter auf meinen Post geliefert hast...egal, lassen wir das 😉 rede weiter. Denkt und macht was ihr wollt oder lasst estschüss. Ich gehe nun wieder ins "wirkliche" Leben außerhalb dieses Ladens...
Mich nervt es einfach zunehmend, dass man hier immer abgetan wird, wenn man sich mal nicht an diesem sinnlosen Stimmungsgemache gegen VW beteiligt.
Wenn man dann auch noch Gegenteiliges behauptet und gegen den Strom der Hasstiraden, Updateverweigerer etc. spricht (die NIEMALS wegen der bewussten Ablehnung gegen das Update etwas Objektives beisteuern werden können) wird man als Renfield, bezahler VW-Mitarbeiter oder was weiß ich für ein Scheiß einklassifiziert.Irgendein Hammel hat wohl mal an meinen Beiträgen die Klingel geläutet, sodass Polmaster mir den Rat gab, mich zurückzuhalten. Es fällt aber schwer, da bis auf einige Ausnahmen hier nur noch im Forum Schwachköpfe, Affen und Kinder in den Ferien Zeit an der Tastatur verbringen.
"Olle Ausländer" mag keine Beleidigung sein, aber eine ganz klare Abstrafung mit fadem Beigeschmack.
Solchen Dingen muss ich mich hier beugen und hinnehmen.
Daher habt ihr auch teilweise nichts anderes zu erwarten, als aggresive Gegenstimmung. Wenn die Moderation nun wegen ihrer Vorgaben handeln muss - bitte. Dann mache ich problemlos einen Strich unter MT.Aber vergesst bitteschön auch nicht, wer euch hier mit OBJEKTIVEN Daten füttert, mit Messwerten und das andauernd.
Ich bin keIn Verweigerer, der aber trotzem voll die Ahnung hat. Die meisten hier sind nur Laien, die einfach mitquaken wollen, Stimmung machen und selbst nicht bereit sind, Erfahrungen zu sammeln. Vielleicht ist es endlich der Genuss, mal mit einer Meinung nicht alleine zu sein.
Euer euch gern mit Daten versorgender
Renfield
blöder VW-Mitarbeiter der für die Aussagen bezahlt wird
VW-Fanboy
Jünger.....welcher aber ZURECHT immer mehr gefrustet ist!!!
Mimimimimi 🙄
Ich verlagere eine Diskussion aus dem Sammelthread mit Erfahrungen nach dem Softwareupdate hierher, da es einen (berechtigten) Hinweis des Mods gegeben hat, BTT zu gehen.
Digger-NRG, Du postest gerne Aussagen, die das Verhalten von VW schönreden. Dabei gehst Du ganz schön dreist vor, zum Beispiel indem Du pauschal schreibst:
"Die Argumentation ist Quark. Dass sich die Werte im REALBETRIEB!!!!!'nicht zur Euro5 bringen lassen, ist längst kein Geheimnis mehr. Das schafft kein Hersteller. Nichtmal Euro6 Modelle schaffen das im Realbetrieb. Daher ist für mich diese Argumentation Schwachsinn."
Und da bist Du einfach weit weg von der Wahrheit und dann musst Du auch mit den entsprechenden Folgen rechnen.
Aber schauen wir uns noch mal dein Zurückrudern an:
"Gut, dann ändern wir das "keine" in "kaum welche" ab. In dem Post von gestern hast du selbst das Wort "relativ" in den Mund genommen und stützt damit meinen Beitrag! Es ging darum, dass kein Hersteller die Vorgaben trifft. Bis auf Q2 liegt jeder drüber. Mal mehr mal weniger. Das bezeugt doch deine Tabelle. Herstellerübergreifend. Dass es technisch nicht möglich ist, behaupte ich nirgends. Das hat diese Twintec-Lösung am Passat B7 bewiesen. "
Kein Wort der Entschuldigung für deine Falschaussage, schon mal nicht gut.
Dann die Behauptung, außer dem Q2 liege jeder über dem Grenzwert: Auch falsch. Im ams-Link liegt auch noch die E-Klasse drunter und in der ARD-Mediathek weitere Modelle. Auch widerlegt.
Dann diese Aussage "Dass es technisch nicht möglich ist, behaupte ich nirgends." Weiter oben hast Du noch geschrieben: "Nichtmal Euro6 Modelle schaffen das im Realbetrieb." Also was jetzt? Da widersprichst Du dir für jeden offenkundig selbst.
Zu meiner Aussage "relativ sauber": Die habe ich gestern tatsächlich getätigt. Gemeint war das so, dass auch die saubersten Diesel natürlich keine reine Bergluft emittieren, wie dir eigentlich bekannt sein sollte. Jetzt legst Du das so aus, als ob diese Banalität deine Aussagen stützen würde.
Nee tut mir leid, so überzeugst Du mich nicht. Immer schön die Wahrheit zugunsten von VW verbiegen, damit deren Betrügereien nicht als sooooo schlimm dastehen - du hast es hier mit relativ gut informierten Usern zu tun, die hier schon lange mitlesen und solche Schachzüge durchschauen.
Und wenn Du dann noch das Hohelied vom verkannten edlen Ritter singst, wird die Nummer davon auch nicht mehr besser. Das verknüpfst Du auch noch mit heftigen persönlichen Beschimpfungen wie "Scheiss, Hammel, Schwachköpfe, Affen, Kinder und Laien". 🙄
Na da ist dir aber der Gaul durchgegangen, gerade in einem Kontext, in dem Du nachweislich mindestens zwei Falschaussagen getätigt hast und die Widerlegung nicht wie ein Mann zu nehmen in der Lage warst.
Erst postest Du sachlich falsche Aussagen, dann überziehst Du diejenigen, die dich widerlegen, mit mehr als deftigen Schimpfwörtern - denkst Du im Ernst, dass Du so in irgend einer Art und Weise jemandem die Wurst vom Brot ziehst?
Aber es ist schon klar - angesichts des Verhaltens von VW ist es schwer, dieses positiv darzustellen. Um nicht zu sagen unmöglich.
Ich bitte den Mod ausdrücklich, diese Beschimpfungen stehen zu lassen, denn das ist wirkungsvoller Anschauungsunterricht, wie sich Renfields selbst disqualifizieren. An mir prallt so etwas ab.
Ja, schade, dass das so entgleisen musste. Die Vergangenheit hat aber immer gezeigt, dass Leute aggresiv werden und zu fragwürdigen Methoden greifen, wenn ihnen die Argumente bzw. Beweise ausgehen. Man kann es auch Dialektik nennen, manchmal ins Polemische abgleisend. Jedenfalls danke für entsprechende Mitteilungen zu Beiträgen, die (manchmal mehr oder weniger subtil) zum Ziel haben, VW "schön" zu reden.
Hmm, ich muss eben an den Brief vom VW "Verbraucherschutz" denken. Wer soll da wen vor wem schützen?
VW, lasst endlich die Hosen runter und macht reinen Tisch. Die andauernden Versuche, vom Betrug abzulenken, sind dieses großen Konzerns so etwas von unwürdig. Vielleicht hat einmal jemand die Eier zur Kooperation mit den (Strafverfolgungs-)Behörden oder Verbraucher-Kanzleien. Je schneller das passierte, desto schneller wäre diese quälende Hängepartie beendet und alle könnten sich wieder anderen, wichtigen Dingen zuwenden.
Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 11. Juli 2017 um 15:18:56 Uhr:
...
Wobei man dem Digger-NRG aber schon zugute halten muss, dass er trotz seiner tiefen Verbundenheit zu VW auch schon sehr gute und objektive Beiträge betreffs Dieselgate geschrieben hat. Da gabs schon viel verbohrtere User, die viel grösseren Unsinn verzapft haben.