Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Zitat:

@GolfCR schrieb am 10. Juli 2017 um 21:46:46 Uhr:


Gleich alle schön ARD um 22:10 einschalten...

Ich hoffe es haben alle gesehen hier....

http://www.focus.de/.../...amkeit-des-software-updates_id_7340807.html

Handel droht Beweislast-Umkehr

Risiko für VW: Richter bezweifeln Wirksamkeit des Software-Updates

Dienstag, 11.07.2017, 06:25

Während die Politik Rückrufe von Millionen Dieselfahrzeugen diverser Hersteller plant, laufen vor Gericht weiter Prozesse gegen VW-Händler. Die könnten für den Autokonzern künftig schwieriger werden, denn die Richter sind mit ihrer Geduld am Ende.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 11. Juli 2017 um 07:28:48 Uhr:


http://www.focus.de/.../...amkeit-des-software-updates_id_7340807.html

Handel droht Beweislast-Umkehr

Das könnte auch dazu führen, dass man vom von der Industrie angedachten Softwareupdateupdate für die 12 Millionen Euro5-Diesel verschont bleibt. Man darf hoffen...

Zitat:

@GolfCR schrieb am 11. Juli 2017 um 07:25:03 Uhr:



Zitat:

@GolfCR schrieb am 10. Juli 2017 um 21:46:46 Uhr:


Gleich alle schön ARD um 22:10 einschalten...

Ich hoffe es haben alle gesehen hier....

Gibt es einen Mediathek Link?
Waren irgendwelche Fakten dabei, die noch nicht durch die Foren gegangen sind?

Danke dir.

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Zitat:

@Uli745 schrieb am 11. Juli 2017 um 07:52:16 Uhr:



Zitat:

@Broesel13 schrieb am 11. Juli 2017 um 07:28:48 Uhr:


http://www.focus.de/.../...amkeit-des-software-updates_id_7340807.html

Handel droht Beweislast-Umkehr

Das könnte auch dazu führen, dass man vom von der Industrie angedachten Softwareupdateupdate für die 12 Millionen Euro5-Diesel verschont bleibt. Man darf hoffen...

Jap und wenn schon die Hardware-Lösung von Baumot/Twintec. Die Fahrzeuge sind dann wirklich sauber im realen Straßenverkehr und besser als die jetzt noch lieferbaren Euro 6 Neuwagen.

Zitat:

@homi79 schrieb am 11. Juli 2017 um 08:41:03 Uhr:



Zitat:

@GolfCR schrieb am 11. Juli 2017 um 07:25:03 Uhr:


Ich hoffe es haben alle gesehen hier....

Gibt es einen Mediathek Link?
Waren irgendwelche Fakten dabei, die noch nicht durch die Foren gegangen sind?

Danke dir.

http://www.ardmediathek.de/.../Video?...

Danke für den Hinweis auf die Sendung und den Link!

Wenn sich die Parteien nicht auf den vom gericht vorgeschlagenen Gutachter, mithin auf das Ergebnis seines Gutachtens einigen, verläuft das Spielchen mit Gutachten, Gegengutachten, Obergutachten.

Deutlich wurde, was ich abstrakt stets versucht habe darzustellen, so ein Gutachten, insbesondere so eine Gutachtensserie, übersteigt die wirtschaftliche Kapazität von Einzelklägern ebenso, wie die Gutwilligkeit von Rechtschutzversicherungen.

Deswegen kennen andere Rechtsordnungen die Sammelklage, weil dieses Instrument problemlos Waffengleichheit zugunsten der Verbraucher herstellen kann.

Die Einführung dieses prozessualen Instruments hat der VW-Konzern mittels der von ihm installierten und unterhaltenen Politik verhindern können.
Eine der Drohkulissen war und ist der massive Abbau von Arbeitsplätzen.
Diese Tatsachen sollten nicht in Vergessenheit geraten.
Bereits aus Gründen dieser Einflußnahme - auf "gewählte" Volksvertreter - ist der VW-Konzern unbedingt zu zerschlagen.

Fakt bleibt, dass formaljuristisch nur die Betroffenen, die höchstvorsorglich bis Ende 2017 Klage erheben, von der rechtlcihen Entwicklung profitieren können.
Interessant bliebe der Imagecrash des VW-Konzerns, wenn die klagenden Kunden Ausgleiche erhalten und trotz des offenkundigen Unrechts der VW-Konzern alle nicht geklagt habenden Kunden mit der Einrede der Verjährung abspeist.

Dann nützte es dem VW-Konzern nichts mehr, selbst wenn er alle Fußballverbände der Welt mit dem Geld sponsort, das er auf Kosten der ehrlichen, nicht klagewütigen Kunden vermeintlich eingespart hat.

Aber egal.
"Daraus geht der VW-Konzern gestärkt hervor!".

http://www.ardmediathek.de/.../Video?...

Man beachte die Durchführungsvorschrift "Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008"! (im Video ab Minute 10:00)

Wortlaut der Verordnung:

Zitat:

10. BETRIEBSBEDINGUNGEN DES ABGASNACHBEHANDLUNGSSYSTEMS

Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt. Dies umfasst auch Maßnahmen gegen das vollständige Einfrieren des Reagens bei einer Parkdauer von bis zu 7 Tagen bei 258 K (–15 °C) und 50 %iger Tankfüllung. Ist das Reagens gefroren, muss der Hersteller gewährleisten, dass es innerhalb von 20 Minuten, nachdem das Fahrzeug bei einer im Reagensbehälter gemessenen Temperatur von 258 K (–15 °C) angelassen wurde, zur Verwendung bereitsteht, damit das Emissionsminderungssystem ordnungsgemäß arbeiten kann.

Bei einer durchschnittlichen Jahrestemperatur in DE von ca. 9.5 °C muss man davon ausgehen, dass die Emissionsminderungssysteme bei den diversen Hersteller-Fabrikaten und Fahrzeug-Modellen aufgrund der "motorschützenden" Maßnahmen ("Thermofenster"😉 in der Hälfte der Zeit gar nicht aktiv sind - trotz der o.g. Durchführungsvorschrift.

Wenn diese Vorschrift umgangen wird, war die Typengenehmigung Kraft Gesetz doch gleich erloschen, oder nicht? Und wenn sie erloschen ist, nützt auch die Umrüstung (juristisch betrachtet) nichts, weil sie die nicht erteilte (bzw. erteilte und Kraft Gesetz erloschene) Typengenehmigung nicht "heilen" kann - so zumindest mein völlig laienhaftes Verständnis. Gibt's hier Juristen, die sich dazu äußern mögen?

In Deutschland ist es augenscheinlich tolerierbarer, wenn Minister in ihrem Amt total versagen, als wenn da mal einer bei seiner Doktorarbeit zu viel zitiert hat.

Wer ist der Experte in dem Video ab Minute 13:46?

Zitat:

@heizoelblitz schrieb am 11. Juli 2017 um 09:47:35 Uhr:


In Deutschland ist es augenscheinlich tolerierbarer, wenn Minister in ihrem Amt total versagen, als wenn da mal einer bei seiner Doktorarbeit zu viel zitiert hat.

In dem Fall, auf den Du anspielst, ging es bekanntlich um Guttenbergs nicht gekennzeichnete Zitate in extrem hohen Umfang bei einem Glanz-und-Gloria-Minister. So etwas darf man nicht durchgehen lassen, weil es genauso Betrug ist wie das, was VW gemacht hat. Viel Lametta und nichts dahinter.

Dass Dobby einer der schlechtesten Minister ist, die Deutschland jemals hatte, bleibt davon allerdings unberührt. Ich hoffe sehr, dass uns eine Verlängerung seiner Amtszeit erspart bleibt; eigentlich hätte er schon längst zurücktreten müssen. Diese unsinnige Maut, die vor allem den Behördenapparat aufbläht und dann sein Komplettversagen beim Dieselgate - Gründe gibt es genug.

Sowohl Gutti als auch Dobby gehören einfach nicht auf einen Ministerposten.

Die haben Ministerium mit Museum verwechselt...

http://www.focus.de/.../...e-wird-ihr-auto-stillgelegt_id_7342104.html

Rückruf im Abgas-Skandal
Bundesregierung erpresst VW-Besitzer: Ohne Update wird Ihr Auto stillgelegt

Dienstag, 11.07.2017, 11:36

Was passiert, wenn VW-Besitzer das Update ihrer Diesel-Autos nicht machen lassen? Dann gibt es Ärger bei der nächsten TÜV-Prüfung. Dabei zweifeln Richter derzeit daran, dass das Update überhaupt seinen Zweck erfüllt.

Und diese drohende Stilllegung sollte man ruhig dem Gericht bei einer Klage vorlegen als Argument dafür, dass der Mangel (durch die illegale Abschaltvorrichtung des Abgasreinigungssystems) eben gerade nicht unerheblich sein kann. Daher beunruhigt mich auch das Schreiben von VW (in dem mir bereits mit der Stilllegung gedroht wurde) nicht im geringsten. Ich freue mich vielmehr über diese Steilvorlage. 😁

Übrigens sieht auch dieses Gericht die Umrüstung als unzumutbar an:

Land­gericht Krefeld, Urteil vom 05.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 169/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: KMP3G Klamert + Partner, München
Besonderheit: Die Klage richtete sich gegen einen VW Vertrags­händler. Es ging um einen Eos Sport & Style Bluemotion 2.0 TDI. Das Gericht verurteilte den Händler zur Rück­zahlung des Kauf­preises abzüglich einer auf der Grund­lage einer Gesamt­fahr­leistung von 300 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung. Das Land­gericht führt in seinem Urteil aus, dass eine Frist­setzung zur Nachbesserung unzu­mutbar ist aufgrund von Zweifeln über die Wirk­samkeit des Updates sowie aufgrund des zerstörten Vertrauens­verhältnis zum Hersteller.
Das Gericht hat erhebliche Zweifel an der Wirk­samkeit des Software-Updates. Diese Zweifel führen zur Unzu­mutbarkeit einer Frist­setzung. Das Gericht verweist unter anderem auch auf einen Bericht des ZDF Zoom. Zitat aus dem Urteil: „Auch verdichten sich bis heute die zum Zeit­punkt des Rück­tritts bereits vorliegenden Hinweise darauf, dass allein das von der Beklagten angebotene Software-Update den NO X-Ausstoß nicht zuver­lässig unter die gesetzliche Höchst­grenze bringt.“
Eine Frist zur Nachbesserung bleibt auch unzu­mutbar, wenn eine Freigabe des Software-Updates durch das Kraft­fahrt­bundes­amt (KBA) schon vorliegt. Zur Genehmigung des Kraft­fahrt­bundes­amtes heißt es in der Urteils­begründung: „Schließ­lich dürfte die Genehmigung des KBA allein auf öffent­lich-recht­liche Belange hin erteilt worden sein (die Abgas­vorschriften), aus ihr ergibt sich jedenfalls nicht, ob und gegebenenfalls inwieweit ein Fahr­zeug mit dem Software­update von dem kauf­recht­lich geschuldeten abweicht. Zuletzt ergeben sich (...) deutliche Hinweise dafür, dass das KBA aber bei der Erteilung der Genehmigung in Kennt­nis der Tatsache gehandelt hat, dass das Software-Updates nicht zu einer Verbesserung der Abgas­werte im Sinne der einzuhaltenden Euro 5 Norm führt, so dass selbst dann, wenn sich die Einhaltung aus der Genehmigung ergeben würde, diese Angaben in ihrer Glaubwürdig­keit durch das zu Tage tretende Gesamt­verhalten des KBA in diesem Skandal erschüttert sind.“
[neu 06.07.2017]

Quelle: https://www.test.de/.../

Wenn das keine klaren Ansagen sind, ist den Zweiflern nicht mehr zu helfen... 🙄

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