Sammelthread: VW Abgasskandal - Erfahrungen -NACH- dem Softwareupdate
Liebe Schummeldieselfahrer,
Laut Pressemeldungen sollen ja bereits die ersten Rückrufbriefe rausgegangen sein.
Daher würde hier gerne schoneinmal einen Thread eröffnen, in dem Alle ihre Erfahrungen mit einem bereits durchgeführten Softwareupdate schildern können:
Gibt es Leistungseinbußen?
Änderungen in der Fahrdynamik?
Veränderter Verbrauch?
Sonstige Probleme nach Update?
Bitte um rege Teilnahme!
Danke und Gute Fahrt!
Beste Antwort im Thema
Vielleicht sollte man die Veränderungen und deren Folgen für die Motoren einmal auflisten.
Mein wirklich ehrlicher Werkstattmeister aus einer Vertragswerkstatt erklärte es mir so:
Vorher waren die Motoren auf einen bauteilschonenden möglichst geringen Rußausstoß, geringen Verbrauch und damit einhergehende geringe CO2-Emissionen im Alltagsbetrieb ausgelegt.
Dies wurde durch eine "heiße" Verbrennung eines mageren Gemisches aus Luft und Diesel, sowie ohne nennenswerte Nacheinspritzung und möglichst geringer "AGR-Rate" (AGR-Ventil nur in bestimmten Betriebszuständen nur so minimal wie absolut nötig geöffnet, sonst geschlossen) realisiert.
So sollten die Motoren langlebig, sparsam und trotzdem leistungsstark sein.
Im "Prüfstandmodus" für den völlig unrealistischen und von fast keinem Fahrer zu realisierenden NEFZ-Betrieb sahen die Werte anders aus.
Möglichst "kalte Verbrennung" bei sehr fettem Gemisch (dadurch sehr viel Ruß), hohe Nacheinspritzung von Dieselkraftstoff zur Abgaskühlung, extrem hohe AGR-Rate (AGR-Ventil dauerhaft offen) und dadurch entsprechende Rußbelastung aller betroffenen Teile.
Das war nicht weiter schlimm, weil der Motor diesen Modus ja nur in einem Test 20-25 Minuten irgendwie überleben sollte, mehr nicht.
Leistungsentfaltung, Laufkultur, Belastung und Langlebigkeit der betroffenen Baugruppen spielten da also keine Rolle.
Nun werden die Fahrzeuge aber in einen prüfzyklusnahen Dauerbetriebzustand umgerüstet. Das verursacht dann bei allen Fahrzeugen früher oder später die gleichen Probleme.
gestiegener Verbrauch:
- durch die Gemischanfettung für eine kältere Verbrennung steigt der Verbrauch, da mehr Kraftstoff eingespritzt wird, als überhaupt nötig ist.
- durch die dauerhafte Nacheinspritzung (wertvoller Kraftstoff wird nicht zum Vortrieb genutzt, sondern einfach unverbrannt zum Abkühlen der Abgase verschwendet)
unrunder / unruhiger Lauf / Leistungsverlust
- durch die kältere Verbrennung entstehen massiv mehr und größere Rußpartikel. Diese werden durch das nun dauerhaft offene AGR-Ventil wieder in das Einspritzsystem geführt, wo sie das Luft-/Krafstoffgemisch kontaminieren und sich überall ablagern und zu entsprechenden Verkokungen und daraus resultierenden Verstopfungen aller betroffenen Bauteile führen.
Dies versucht man nun durch die Anhebung des Einspritzdrucks hinauszuzögern. Deswegen klappern auch die Injektoren nach der Umrüstung merklich. Die Anhebung des Einspritzdrucks wird bei "noch sauberen" Motoren subjektiv von wenigen Kunden euphorisch als "Leistungssteigerung" empfunden. Der Partikelfilter setzt sich ebenfalls deutlich schneller zu.
Haben die Injektoren, das AGR-Ventil und die Leitungen der Abgasrückführung angefangen sich mit Rußpartikeln zuzusetzen, beginnt der Motor unrund zu Laufen und verliert merklich an Leistung.
häufigere Regeneration / Selbstreinigung des Partikelfilters
- durch oben beschriebene Maßnahmen hat sich die Rußbelastung der Abgase deutlich erhöht. Der Partikelfilter ist nun also erheblich mehr belastet, wofür er nicht konstruiert wurde, und man versucht über häufigere Regenerationen eine vollständige Verstopfung etwas hinauszuzögern.
Diese ganzen Maßnahmen führen lediglich zu einer minimalen Verringerung der Stickoxide, jedoch zu deutlich mehr CO2-Ausstoß und einer erheblich verringerten Lebensdauer der betroffenen Baugruppen.
Aber die Werkstätten sind vom Mutterkonzern dazu angewiesen worden den Kunden die Umrüstung aufzuzwingen und die entstehenden Probleme nicht zu erwähnen, bzw auf Nachfragen immer die gleichen Aussagen zu tätigen ("Nein, durch das Update entstehen keinerlei Probleme." ; "Es sind keine Schäden oder Probleme nach dem Update bekannt"😉und bei Reklamationen dann entsprechend immer behaupten, dass dies unmöglich sei, und der Kunde der allererste ist, der jemals ein Problem nach der Umrüstung hätte.
Die tatsächliche Anzahl der "Einzelfälle" lässt sich dabei ganz leicht aus der Auftragsnummer der Reklamation ableiten. Die Ticketnummern für die Reklamationen nach der Umrüstung werden für jede Marke einzeln fortlaufend vergeben. So müsste man also nur an einem Tag jeweils bei VW, Audi, Seat und Skoda eine Reklamation machen und dann die jeweiligen Ticketnummern addieren. Schon hätte man die tatsächliche Anzahl der "vereinzelten Probleme", welche sich dem mittleren fünfstelligen Bereich immer weiter nähert.
Der Grund für diesen Druck, den der Mutterkonzern auf die Werkstätten und Kunden ausübt, ist die Vorgabe der EU, dass die Fahrzeuge bis zu einem bestimmten Zeitpunkt umgerüstet sein sollen, oder sonst Strafzahlungen drohen.
Also macht man Druck auf die Kunden.
Und durch die Instandsetzung der durch die Umrüstung früher oder später auftretenden Folgeschäden, sofern nicht zeitnah reklamiert wird, kann sich der Konzern auch noch etwas Geld vom Kunden holen.
Die aktuellen Maßnahmen dienen nicht der Lösung der Abgasproblematik, sondern sollen dem Konzern nur etwas Luft verschaffen.
Die Schäden werden bei jedem Fahrzeug nach der Umrüstung auftreten. Je nach Fahrprofil und Zustand bei einigen früher, bei anderen später.
Und bei denen, wo es später auftritt, kann man ja wieder an den Ersatzteilen Geld verdienen, falls diese Fahrzeuge dann noch in einem Land im Betrieb sind, wo auf die Abgaswerte geachtet wird.
Eine tatsächlich funktionierende Lösung im Sinne der Kunden und der Abgasvorschriften hätte anders ausgesehen.
Da wäre, neben einer Softwareanpassung, eine neukonstruierte wirksame Abgasreinigungsanlage in jedes betroffene Fahrzeug eingebaut worden. Sprich neue SCR-Katalysatoren mit Harnstoff-Wasser-Einspritzung, neue Partikelfilter, neue Abgasrückführung und neue Injektoren. Für die Kunden selbstverständlich kostenlos.
Alternativ eine Rücknahme der betroffenen Fahrzeuge durch den Hersteller bei voller Kaufpreiserstattung, da die Fahrzeuge ja eigentlich keine Betriebserlaubnis haben, da sie ja die Abgaswerte nicht einhalten.
Soweit mein etwa eine Stunde dauerndes Gespräch mit einem Werkstattmeister einer SEAT und Skoda Vertragswerkstatt, der auch nur noch genervt ist, dass es keine echte Lösung gibt und die Werkstätten nur der Prellbock zwischen Konzern und verärgerten enttäuschten Kunden mit nach der Umrüstung defekten Fahrzeugen sind.
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Ich würde mich da nicht verrückt machen lassen. Wenn bisher nichts war, werden die auch im Moment nichts finden.
Und vertraue etwas auf die Vertrauensbildende Zusage von VW, 2 Jahre nach Update für evtl. Schäden aufzukommen. Sofern Du immer schön Deine Kundendienste gemacht hast.
Zitat:
@juermi47 schrieb am 11. Juli 2017 um 10:32:39 Uhr:
Und vertraue etwas auf die Vertrauensbildende Zusage von VW, 2 Jahre nach Update für evtl. Schäden aufzukommen. Sofern Du immer schön Deine Kundendienste gemacht hast.
Zwei Jahre sind definitiv zu kurz, als dass man noch von einer vertrauensbildenden Maßnahme sprechen könnte. Man hätte sich hinsichtlich der Garantien an den Regelungen orientieren müssen, wie sie in den USA gehandhabt werden.
Aber die EPA hat Rückgrat, das KBA nicht. 🙄
Und ist der DPF nicht sogar ausgeschlossen bei diesen Maßnahmen? Der verkokt doch auch oder etwa nicht?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 11. Juli 2017 um 10:30:18 Uhr:
Verkokung der AGR ab Minute 13:46:
http://www.ardmediathek.de/.../Video?...
Danke für den Link. 🙂
Hier mal eine kurze Zusammenfassung:
Zunächst geht es um Lungenerkrankungen in Wohngebieten nahe einer Autobahn.
Es folgt ein RDE-Test beim aktuellen A8 mit massiv überhöhten NOx-Emissionen (Minute 4:00). Ab Minute 6:00 werden weitere, schon von den ams-Tests bekannte Sünder aufgezählt: B-Klasse, Renault Captur, Fiat 500 X, Volvo S90. Die Spitze hält aber der A8.
Es gibt jedoch auch Modelle, die auf der Straße die Grenzwerte einhalten: E-Klasse, A3 quattro, A5 TDI.
Ab Minute 13:40 wird das Thema Verkokung erläutert, welches der Grund für die ganzen Abgasmanipulationen ist, die herstellerübergreifend immer wieder stattfinden. Da sträuben sich die Haare! Unter anderem wird darüber gesprochen, dass BMW seine Werkstätten in Verkokungsfällen anweist, die Abgasreinigung herunterzuregeln. Das ist bei BMW offenbar Usus, obwohl dann eigentlich die Betriebserlaubnis erlöschen müsste.
Ab Minute 21:00 wird die Frage thematisiert, dass die deutschen Behörden Hinweisen auf den Abgasbetrug nicht nachgegangen sind. Ebenso werden Fälle nachgewiesen, wo schon im Jahre 2000 Abgasmanipulation mit der Begründung Motorschutz betrieben wurde. Muttis Rolle kommt ab Minute 24:50 zur Sprache, daran anknüpfend geht es um das Thema Lobbyismus.
Ab Minute 27:00 geht es um die Untauglichkeit von bloßen Softwareupdates zur Schadstoffminderung.
Hochinteressante Sendung für jeden, der in Sachen Dieselgate informiert sein möchte.
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Zur Verkokung anbei der Wortlaut ab Minute 13:46:
Zitat:
... durch die erneute Verbrennung von Abgas entsteht weniger NOx. Allerdings enthält das zurückgeleitete Abgas Ruß. Und der macht Probleme. "Dieses Teil haben wir vor 2 Wochen gereinigt und deshalb ist es auch so schön sauber." Vorher sah es so aus: Rußablagerungen überall. Der Ruß wird im Laufe der Zeit steinhart. Das nennt man Verkokung. Ein Problem, das der Experte auch schon im Bundestagsuntersuchungsausschuss erklärte: "Irgendwann sind die Kanäle zugesetzt. Das führt dazu, dass der Motor unrund läuft und dann muss man zur Reparatur. Das kann schnell im vierstelligen Bereich enden, dass man hier eine Reparatur um die 1000 Euro zu erledigen hat.
Leider habe ich nicht mitbekommen, welcher Experte es ist. Aber er muss wichtig sein, denn immerhin war er auch im Auftrag des Uuntersuchungsausschusses des Bundestags zum Abgasskandal tätig. Falls also jemand noch den Namen des Experten nennen kann, wäre das prima. Den Verweis auf die Sendung sowie die Darstellung der verkokten AGR sollte man seinem Händler bzw. VW mal vorlegen.
Sorry, aber ich kann die Finger nicht stillhalten, und immerhin hat folgendes Urteil tatsächlich auch mit dem Them "NACH dem Softwareupdate" insofern zu tun, als dass das Gericht hier die Probleme bereits erkannt hat:
Landgericht Krefeld, Urteil vom 05.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 169/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: KMP3G Klamert + Partner, München
Besonderheit: Die Klage richtete sich gegen einen VW Vertragshändler. Es ging um einen Eos Sport & Style Bluemotion 2.0 TDI. Das Gericht verurteilte den Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung. Das Landgericht führt in seinem Urteil aus, dass eine Fristsetzung zur Nachbesserung unzumutbar ist aufgrund von Zweifeln über die Wirksamkeit des Updates sowie aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnis zum Hersteller.
Das Gericht hat erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Software-Updates. Diese Zweifel führen zur Unzumutbarkeit einer Fristsetzung. Das Gericht verweist unter anderem auch auf einen Bericht des ZDF Zoom. Zitat aus dem Urteil: „Auch verdichten sich bis heute die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vorliegenden Hinweise darauf, dass allein das von der Beklagten angebotene Software-Update den NO X-Ausstoß nicht zuverlässig unter die gesetzliche Höchstgrenze bringt.“
Eine Frist zur Nachbesserung bleibt auch unzumutbar, wenn eine Freigabe des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) schon vorliegt. Zur Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes heißt es in der Urteilsbegründung: „Schließlich dürfte die Genehmigung des KBA allein auf öffentlich-rechtliche Belange hin erteilt worden sein (die Abgasvorschriften), aus ihr ergibt sich jedenfalls nicht, ob und gegebenenfalls inwieweit ein Fahrzeug mit dem Softwareupdate von dem kaufrechtlich geschuldeten abweicht. Zuletzt ergeben sich (...) deutliche Hinweise dafür, dass das KBA aber bei der Erteilung der Genehmigung in Kenntnis der Tatsache gehandelt hat, dass das Software-Updates nicht zu einer Verbesserung der Abgaswerte im Sinne der einzuhaltenden Euro 5 Norm führt, so dass selbst dann, wenn sich die Einhaltung aus der Genehmigung ergeben würde, diese Angaben in ihrer Glaubwürdigkeit durch das zu Tage tretende Gesamtverhalten des KBA in diesem Skandal erschüttert sind.“
[neu 06.07.2017]
Quelle: https://www.test.de/.../
Wenn das keine klaren Ansagen sind, ist den Zweiflern nicht mehr zu helfen... 🙄
Die Argumentation ist Quark. Dass sich die Werte im REALBETRIEB!!!!!'nicht zur Euro5 bringen lassen, ist längst kein Geheimnis mehr.
Das schafft kein Hersteller. Nichtmal Euro6 Modelle schaffen das im Realbetrieb. Daher ist für mich diese Argumentation Schwachsinn.
Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 11. Juli 2017 um 12:04:38 Uhr:
Die Argumentation ist Quark. Dass sich die Werte im REALBETRIEB!!!!!'nicht zur Euro5 bringen lassen, ist längst kein Geheimnis mehr. Das schafft kein Hersteller. Nichtmal Euro6 Modelle schaffen das im Realbetrieb. Daher ist für mich diese Argumentation Schwachsinn.
Doch, es gibt Modelle, die das schaffen. Habe ich in meiner
Zusammenfassungauch genannt. Du betreibst hier leider gezielte Desinformation!
Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 11. Juli 2017 um 12:04:38 Uhr:
Die Argumentation ist Quark. Dass sich die Werte im REALBETRIEB!!!!!'nicht zur Euro5 bringen lassen, ist längst kein Geheimnis mehr.
Das schafft kein Hersteller.
BMW X5 im Test der DUH - gebaut in den USA.
Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 11. Juli 2017 um 12:04:38 Uhr:
Die Argumentation ist Quark. Dass sich die Werte im REALBETRIEB!!!!!'nicht zur Euro5 bringen lassen, ist längst kein Geheimnis mehr.
Das schafft kein Hersteller. Nichtmal Euro6 Modelle schaffen das im Realbetrieb. Daher ist für mich diese Argumentation Schwachsinn.
Digger, selbstverständlich ist es technisch möglich die entsprechenden Grenzwerte im realen Fahrbetrieb einzuhalten. Verbreite doch nicht solche falschen Sachverhalte, das ist ja grausam. 🙁
Was genau machst du bei VW eigentlich? 😕
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 11. Juli 2017 um 12:12:34 Uhr:
Digger, selbstverständlich ist es technisch möglich die entsprechenden Grenzwerte im realen Fahrbetrieb einzuhalten. Verbreite doch nicht solche falschen Sachverhalte, das ist ja grausam. 🙁Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 11. Juli 2017 um 12:04:38 Uhr:
Die Argumentation ist Quark. Dass sich die Werte im REALBETRIEB!!!!!'nicht zur Euro5 bringen lassen, ist längst kein Geheimnis mehr.
Das schafft kein Hersteller. Nichtmal Euro6 Modelle schaffen das im Realbetrieb. Daher ist für mich diese Argumentation Schwachsinn.Was genau machst du bei VW eigentlich? 😕
MT hat ein gutes Gedächtnis! Und die beteiligten User müssen sich am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen messen lassen.
Eine inhaltlich ähnlich falsche Information hat der selbe User bereits gestern verbreitet, die übrigens umgehend eindeutig widerlegt wurde. Heute dann dasselbe Spielchen noch einmal. Wider besseres Wissen.
Lernbereitschaft?
Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 11. Juli 2017 um 12:04:38 Uhr:
Die Argumentation ist Quark. Dass sich die Werte im REALBETRIEB!!!!!'nicht zur Euro5 bringen lassen, ist längst kein Geheimnis mehr.
Das schafft kein Hersteller. Nichtmal Euro6 Modelle schaffen das im Realbetrieb. Daher ist für mich diese Argumentation Schwachsinn.
Schlaf schön weiter... Dieses Urteil hast Du sicherlich auch verpennt...
Landgericht Krefeld, Urteil vom 05.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 169/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: KMP3G Klamert + Partner, München
Besonderheit: Die Klage richtete sich gegen einen VW Vertragshändler. Es ging um einen Eos Sport & Style Bluemotion 2.0 TDI. Das Gericht verurteilte den Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung. Das Landgericht führt in seinem Urteil aus, dass eine Fristsetzung zur Nachbesserung unzumutbar ist aufgrund von Zweifeln über die Wirksamkeit des Updates sowie aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnis zum Hersteller.
Das Gericht hat erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Software-Updates. Diese Zweifel führen zur Unzumutbarkeit einer Fristsetzung. Das Gericht verweist unter anderem auch auf einen Bericht des ZDF Zoom. Zitat aus dem Urteil: „Auch verdichten sich bis heute die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vorliegenden Hinweise darauf, dass allein das von der Beklagten angebotene Software-Update den NO X-Ausstoß nicht zuverlässig unter die gesetzliche Höchstgrenze bringt.“
Eine Frist zur Nachbesserung bleibt auch unzumutbar, wenn eine Freigabe des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) schon vorliegt. Zur Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes heißt es in der Urteilsbegründung: „Schließlich dürfte die Genehmigung des KBA allein auf öffentlich-rechtliche Belange hin erteilt worden sein (die Abgasvorschriften), aus ihr ergibt sich jedenfalls nicht, ob und gegebenenfalls inwieweit ein Fahrzeug mit dem Softwareupdate von dem kaufrechtlich geschuldeten abweicht. Zuletzt ergeben sich (...) deutliche Hinweise dafür, dass das KBA aber bei der Erteilung der Genehmigung in Kenntnis der Tatsache gehandelt hat, dass das Software-Updates nicht zu einer Verbesserung der Abgaswerte im Sinne der einzuhaltenden Euro 5 Norm führt, so dass selbst dann, wenn sich die Einhaltung aus der Genehmigung ergeben würde, diese Angaben in ihrer Glaubwürdigkeit durch das zu Tage tretende Gesamtverhalten des KBA in diesem Skandal erschüttert sind.“
[neu 06.07.2017]
Quelle: https://www.test.de/.../
VW wollte und will die Werte im Realbetrieb nicht erreichen. Mit SCR-Harnstoffkat war und ist es möglich Eur 5 und 6 auch im Realbetrieb zu erreichen!!!! Aber die Abgase nur beim Test einzuhalten ist halt billiger.
Vielleicht sollten die großen Städte Fahrverbote für ALLE Diesel-Fahrzeuge welche die jeweils gültigen EU 5 bzw 6 Werte im Realbetrieb nicht einhalten (z.B. der neue Audi A8 !!!!).
Eine hardwaremäßige Umrüstmöglichkeit ist ja vorhanden!
Faiererweise sollten alle Fahrzeuge Verbrennungsmotoren hinsichtlich ihrer realen(!) Emmissionen überprüft werden, also vor allem auch die Benziner. Gut, wenn die weniger Probleme (Emissionen) als die Diesel-Fahrzeuge verursachen, aber ich las auch schon anderes dazu. Um quasi Enteignungen der Fahrzeughalter zu vermeiden (egal, welcher Antrieb), sollte es entsprechende Übergangsfristen geben - oder die Hersteller dazu gezwungen werden, Nachrüstsets anzubieten, welche zur Einhaltung der Grenzwerte im realen(!) Betrieb führen. Die Kosten könnte man ggf. zumindest aufteilen (Bund, Hersteller, Fahrzeughalter). Oder VW zu 100%. Was meint Ihr dazu?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 11. Juli 2017 um 13:35:50 Uhr:
Faiererweise sollten alle Fahrzeuge Verbrennungsmotoren hinsichtlich ihrer realen(!) Emmissionen überprüft werden, also vor allem auch die Benziner. Gut, wenn die weniger Probleme (Emissionen) als die Diesel-Fahrzeuge verursachen, aber ich las auch schon anderes dazu. Um quasi Enteignungen der Fahrzeughalter zu vermeiden (egal, welcher Antrieb), sollte es entsprechende Übergangsfristen geben - oder die Hersteller dazu gezwungen werden, Nachrüstsets anzubieten, welche zur Einhaltung der Grenzwerte im realen(!) Betrieb führen. Die Kosten könnte man ggf. zumindest aufteilen (Bund, Hersteller, Fahrzeughalter). Oder VW zu 100%. Was meint Ihr dazu?
Das sag ich schon seit dem ersten Artikel auf MT, in dem über Twintec berichtet wurde.
Und: Meinetwegen sollte man auch uralt-Diesel nachrüsten. Diejenigen, bei denen sich das nicht mehr rentiert wären sofort weg von der Strasse und die jungen Euro5-Diesel könnten noch ne Weile unbegrenzt rumfahren. Für die Luft in den Städten wäre es das allerbeste wenn dann auch gleich noch Holzheizungen verboten würden.
@Steam24 : Gut, dann ändern wir das "keine" in "kaum welche" ab. In dem Post von gestern hast du selbst das Wort "relativ" in den Mund genommen und stützt damit meinen Beitrag!
Es ging darum, dass kein Hersteller die Vorgaben trifft. Bis auf Q2 liegt jeder drüber. Mal mehr mal weniger. Das bezeugt doch deine Tabelle. Herstellerübergreifend. Dass es technisch nicht möglich ist, behaupte ich nirgends. Das hat diese Twintec-Lösung am Passat B7 bewiesen.
Ich sage aber, dass VW nicht der Einzige ist, der aus dem Lot ist oder nicht im Lot sein will. Daher bleibe ich bei meiner Position.
Mit dem Zitat aus deinem Post
Zitat:
Besonders pikant: Der Volvo XC90 emittiert 0,878 g/km NOX und damit mehr als der zum Vergleich getestete EU5 Audi Q3 TDI 2,0 (0,864 g/km), der einen Schummeldiesel verbaut hat
wird ferner meine Aussage gestützt, dass einige Euro6er dreckiger sind als Euro5.
Da ich weiß, dass du ein angenehmer Zeitgenosse bist und Fakten i.d.R. nicht verdrehst denke ich einfach, dass ich mich entweder unvollständig/missverständlich ausgedrückt habe oder eben falsch verstanden hast.
Ansonsten liefern deine eigenen Beiträge entsprechendes Futter für meine Gedankengänge 😉