GTI Perf., DSG ungerade Gänge schalten hart
Hallo!
Erst 3.000km und die Fuhre fängt an, mich zu nerven, denn die Schaltvorgänge in die Gänge 3 und 5 sind recht hart. Zudem kuppelt er beim Anfahren oft hart ein. Offenbar ist also die Kupplung für 1-3-5-7 nicht nett zu mir.
Was schlagt Ihr vor? Weiter beobachten und es legt sich, oder Termin machen und reklamieren? Wohin geht die Reise mit diesem Problem?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@foggie schrieb am 29. Mai 2019 um 20:40:03 Uhr:
Was mir absolut unverständlich ist warum sollte bei dem Vorhandensein eines updates der Kunde belogen werden?
Also kein Hardware Wechsel sondern ein schnödes update.
Die Lügen wurden verbreitet lange bevor es ein Update gab. Jetzt da ein Update erschienen ist gibt es keinen Grund mehr diese zu verbreiten.
Zitat:
@foggie schrieb am 29. Mai 2019 um 20:40:03 Uhr:
Vielleicht sind einige dann schon so blind, dass vielleicht das update die eigentliche Lüge ist.
Stand der Technik akzeptiert der Kunde nicht, dann vertuschen wir das ganze und verschleppen den Super Gau auf später.
Ich würde mich da schon mal fragen wieso ich ein update brauche und andere nicht und was beinhaltet das update.
Erhöht eventuell das update den Komfort und den Verschleiß?
Die Antwort auf diese Frage ist meines Erachtens recht einfach. Bei jedem Bauteil gibt es fertigungsbedingte Toleranzen und langfristige Veränderungen durch Verschleiß, die durch Adaptionen ausgeglichen werden müssen. Kommt es bei einem bestimmten Parameter zu einer Abweichung gegenüber den vorgesteuerten Werten, so legt das Getriebesteuergerät einen Offset an, welcher bei zukünftigen Regelungen den vorgesteuerten Wert korrigiert.
Die Schwierigkeit bei solchen Adaptionen ist, dass sie bei unterschiedlichen Drehzahlen, Lastzuständen und Temperaturbereichen durchgeführt werden müssen, und das kontinuierlich und für den Fahrer nicht spürbar. Manche Fahrprofile und Fahrstile eignen sich dafür besser als andere, allerdings kann man vom Fahrer nicht erwarten, dass er regelmäßig bewusst für optimale Adaptionsbedingungen sorgt. Die Herausforderung ist also Adaptionsroutinen zu entwickeln, die in einem weiten Bereich zu guten Adaptionsergebnissen führen. In diesem Bereich gibt es fortwährend Verbesserungen, dies habe ich an anderer Stelle bereits thematisiert (vgl. diverse Patentschriften zu dem Thema).
Daher meine Vermutung: Bei den Betroffenen gibt es Bauteiletoleranzen, welche die bisherigen Adaptionsroutinen überfordert haben oder schlichtweg einen Softwarefehler, welcher in bestimmten Konstellationen zu falschen Offsets geführt hat. Da das Getriebe kontinuierlich adaptiert kann es durchaus sein, dass die Offsets sich mal im korrekten Bereich bewegt haben und dann wieder völlig daneben lagen. Diese Toleranzen können übrigens durchaus auch im Bereich Motor liegen, denn für eine ordnungsgemäße Funktion des Getriebes ist auch der Drehmomentverlauf des Motors ein entscheidender Faktor. Die Fahrprofile und Fahrstille der Betroffenen können sich im Zweifelsfall weiterhin ungünstig auf den Adaptionserfolg ausgewirkt haben.
Ein Beispiel wäre die Kiss Point-Adaption. Die Kenntnis des Kiss Points der beiden Lamellenkupplungen ist ein ganz entscheidender Faktor im Hinblick auf eine sauber ablaufende Überschneidungsschaltung. Jede Schaltung wird dadurch eingeleitet, dass die inaktive Kupplung an den Kiss Point herangeführt wird, als den Punkt, an dem die Lamellen anliegen und gerade noch kein nennenswertes Drehmoment übertragen. Wird der Kupplungsdruck anschließend weiter erhöht, setzt sofort eine Momentenübernahme ein. Werden hierbei falsche Offsets angelegt, wird die Kupplung entweder direkt zu weit geschlossen oder nicht weit genug. Beides führt zu einer Verschlechterung der Schaltqualität. Wird die Kupplung zu weit geschlossen gibt es direkt einen Ruck. Wird sie nicht weit genug geschlossen kommt es bei der nachfolgenden Überschneidungsschaltung zu Problemen. Der Druck der aktiven Kupplung wird reduziert, in der Folge sinkt das Kupplungsmoment. Nun sollte eigentlich die inaktive Kupplung sofort übernehmen. Da die Kupplung sich aber noch gar nicht wie vom Getriebesteuergerät angenommen am Kiss Point befindet setzt die Drehmomentübertragung später ein als erwartet. Auch das führt zu Komforteinbußen. In diesem Zusammenhang ist übrigens auch die Momentennachführung und Mikro-Schlupf-Adaption entscheidend, denn genau wie die inaktive Kupplung bei einer weiteren Druckerhöhung unmittelbar anfangen soll Drehmoment zu übertragen muss das Kupplungsmoment an der aktiven Kupplung bei einer Druckreduzierung unmittelbar sinken. Läge das Kupplungsmoment deutlich über dem Eingangsdrehmoment gäbe es trotz einer Senkung des Kupplungsdruckes zunächst keine Drehzahländerung an der Getriebeeingangswelle, die Drehmomentübergabe kann nicht mehr sauber ablaufen.
Hier hatten bereits einige berichtet, dass sie vorm eigentlichen Schaltvorgang einen leichten Ruck bemerken. Ich bemerke bei meinem DQ250 auch hin und wieder das einsetzen eines Schaltvorgangs bevor die eigentliche Drehmomentübergabe einsetzt. Das liegt daran, dass die nasslaufende Kupplung natürlich ein gewisses Schleppmoment hat und bereits ein geringes Drehmoment überträgt bevor die Lamellen sich überhaupt berühren. Dies äußert sich hauptsächlich durch eine Änderung der Akustik, da der Motor minimal stärker belastet wird und der inaktive Getriebezweig leicht unter Spannung steht wenn die inaktive Kupplung an den Kiss Point herangeführt wird. Dadurch verschwinden vorher unter Umständen leicht hörbare Rasselgeräusche. Das hängt auch immer davon ab welcher Gang aktiv und welcher vorgewählt ist, der Drehzahl und der Motorlast.
Tja, eigentlich wollte ich solche Beiträge nicht mehr schreiben. 😮
1117 Antworten
Ich höre auch die Schaltvorgänge beim DSG wenn ich genau drauf achte. Klackgeräusche ab und an. Wenn ich langsam in D2 fahre, denke ich auch ein schleifendes Geräusch zu hören. Ist wohl normal.
Aber wird nichts mit unserem Problem zu tun haben ...
MfG
Da ich ja anscheinend doch einen an der Waffel habe, und diese Geräusche wohl gar nicht da oder "normal" sind, belasse ich es jetzt einfach dabei. Fahre ich diese Schrottkarre halt, bis sie auseinander fällt. Vermutlich existiert dieses Rucken auch nicht mal, ist alles nur Fiktion. 🙂
Ich denke, ich kann zwischen Geräuschen, die normal und nicht normal sind, unterscheiden.
Ach nein, kann ich ja offensichtlich nicht..!
Da ich euch mit meinem rumgeheule und meiner Ahnungslosigkeit nicht weiter auf die Nerven gehen möchte, verabschiede ich mich an dieser Stelle. Ich wünsche euch allen eine gute Zeit, und möge euer Getriebe die nächsten 300'000 halten.
Also, ich habe einen Termin beim Anwalt. Der soll machen, dass VW irgendwas macht. Ansonsten evtl. die Version mit dem Formfehler im Vertrag. Bleib mal ruhig hier. Wir brauchen Input aller Art!
Zitat:
@Guile45 schrieb am 15. April 2019 um 18:09:27 Uhr:
Da ich euch mit meinem rumgeheule und meiner Ahnungslosigkeit nicht weiter auf die Nerven gehen möchte, verabschiede ich mich an dieser Stelle. Ich wünsche euch allen eine gute Zeit, und möge euer Getriebe die nächsten 300'000 halten.
Hey, nicht doch. 🙁
Du hast eine ganz normale Frage gestellt. Ich habe doch selbst geschrieben, dass die menschliche Psyche eben so tickt (auch meine). Dass mit deinem Getriebe etwas nicht stimmt steht für mich außer Frage, aber das Beschriebene ist in dem Fall wirklich normal.
Bezüglich der Schaltrucke solltest du wirklich etwas unternehmen!
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Ich melde mich zurück, wenn es etwas Neues gibt, wenn es das Getriebe zerlegt hat oder wenn ich die Karre vor Wut gegen eine Wand gefahren habe.
Zitat:
@Guile45 schrieb am 16. April 2019 um 05:02:31 Uhr:
Ich melde mich zurück, wenn es etwas Neues gibt, wenn es das Getriebe zerlegt hat oder wenn ich die Karre vor Wut gegen eine Wand gefahren habe.
Du hast den völlig falschen Zugang zu Deinem Problem. VW kann mit der Rumpelstilzchenmentalität von unzufriedenen Kunden ganz gut umgehen, läßt sie austoben und zieht sich dann diskret zurück.
Setze ruhig aber sicher einen Schritt nach dem anderen.
Das Problem beim Händler vortragen und auch vorführen, wenn dies nicht glasklar möglich, ist jede weitere Vorgangsweise gegen VW sinnlos.
Sich nicht mit Standarderklärungen abspeisen lassen, den Händler mündlich und schriftlich (mit Kopie an VW) zur Schaden/Mängelbehebung auffordern.
Danach überschaubare Termine für den 1. Reparaturversuch setzen, z.B. 6 Wochen (per e-mail immer mit Kopie an VW), bei keiner Reaktion letztendlich einen Anwalt beauftragen.
Diese Vorgangsweise wurde mir von einem mit solche Angelegenheiten sehr vertrautem Institut empfohlen, wichtig ist, nicht von Beginn an mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen, aber konsequent zu bleiben. Es gibt natürlich keine Garantie auf Erfolg, bei mir z.B. hats funktioniert, anwaltliche Intervention war nicht notwendig.
Grüsse, W1
Ich habe das Problem jetzt schon 3 Mal vorgeführt – 2 Mal bei einem und das eine Mal bei dem anderen. Beim ersten Mal wurde ein Softwareupdate gemacht – keine Verbesserung. Beim 2 Mal konnte nichts festgestellt werden, da hatte das Getriebe so eine Phase, in denen es einwandfrei lief. E-Mail an VW mit dem Problem verfasst – Antwort erwarte ich in spätestens 4 Wochen. Drittes Mal reklamiert – Softwareupdate, Adaptionsfahrt – keine Verbesserung.
Ich habe das Auto 180 km von meinem Wohnort entfernt gekauft. Habe dort angerufen, wollte erst mit dem sprechen, der mir das Auto verkauft hat.
Zitat:
Was soll ich da jetzt machen!? Da müssen Sie in unsere Werkstatt kommen.
Also in der Hauswerkstatt des Händlers angerufen. Habe dann das Problem geschildert. Dann wollte die Frau am anderen Ende ein Termin vereinbaren. Auf meine Frage, ob ich in dieser Zeit dort bleiben könnte, sagte sie, das gehe nicht. Das Problem muss erst festgestellt werden. Ich sagte dann, dass ich auf mein Auto aber angewiesen bin, habe dann nach einem Leihwagen gefragt. – so weit geben wir die nicht weg. Das einzige, was wir machen können, wir können Sie zum Bahnhof fahren. Oder wir geben Ihnen einen 10-€-Taxigutschein zum Bahnhof
Diese Antwort fand ich eine absolute Frechheit. Das Gespräch wurde dann sofort von mir beendet – und damit hat die Werkstatt für mich ihr Recht, anständig eine Lösung zu finden, verwirkt.
Wenn VW mir nicht mindestens zusagt, sich das Problem nochmals anzuschauen, stürme ich in den Laden und bei VW direkt mit dem Anwalt rein. Die 150 € SB gönn ich mir dann mal. Dann bin ich auch nicht mehr bestrebt, eine anständige Lösung zu finden. Und wenn es sein muss, wird der Kreditvertrag widerrufen.
Von von Beginn an mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen kann bei mir nicht wirklich die Rede sein. Bevor ich mich weiterhin fühle, als würde ich gegen eine Wand reden, beauftrage ich lieber gleich einen Anwalt, dann weiß ich zumindest einen an meiner Seite, der mir auch helfen will.
Zitat:
@Guile45 schrieb am 16. April 2019 um 15:51:44 Uhr:
[.....]
Ich habe das Problem jetzt schon 3 Mal vorgeführt – 2 Mal bei einem und das eine Mal bei dem anderen.
[.....]
Welches Problem genau meinst du, das vermeintliche Losräderrasseln, wovon du
hiergeschrieben hast?
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 16. April 2019 um 16:33:40 Uhr:
Zitat:
@Guile45 schrieb am 16. April 2019 um 15:51:44 Uhr:
[.....]
Ich habe das Problem jetzt schon 3 Mal vorgeführt – 2 Mal bei einem und das eine Mal bei dem anderen.
[.....]
Welches Problem genau meinst du, das vermeintliche Losräderrasseln, wovon du hier geschrieben hast?
Es geht um das Rucken. Das Rasseln trat heute nicht auf – diesbezüglich beobachte ich noch
Zitat:
@Guile45 schrieb am 16. April 2019 um 15:51:44 Uhr:
Ich habe das Problem jetzt schon 3 Mal vorgeführt – 2 Mal bei einem und das eine Mal bei dem anderen. Beim ersten Mal wurde ein Softwareupdate gemacht – keine Verbesserung. Beim 2 Mal konnte nichts festgestellt werden, da hatte das Getriebe so eine Phase, in denen es einwandfrei lief. E-Mail an VW mit dem Problem verfasst – Antwort erwarte ich in spätestens 4 Wochen. Drittes Mal reklamiert – Softwareupdate, Adaptionsfahrt – keine Verbesserung.
Schade, dass sich nicht mehr nachvollziehen lässt ob auch wirklich ein Update gemacht wurde. Ich bezweifle das nämlich. Für die SW-Teilenummer von JLK ist noch nicht eine neuere Softwareversion als die bereits bei Auslieferung installierte erschienen und bei dir sollen es innerhalb so kurzer Zeit bereits zwei gewesen sein?
Zitat:
@Guile45 schrieb am 16. April 2019 um 15:51:44 Uhr:
Diese Antwort fand ich eine absolute Frechheit. Das Gespräch wurde dann sofort von mir beendet – und damit hat die Werkstatt für mich ihr Recht, anständig eine Lösung zu finden, verwirkt.
Da muss ich dir jetzt allerdings mitteilen, dass der Erfüllungsort dort ist wo du das Fahrzeug gekauft hast, also beim Händler. Aus rechtlicher Sicht hat dieser somit keinesfalls sein Recht auf Nachbesserung verwirkt, vielmehr hast du ihm bislang dieses Recht nicht eingeräumt. Du hast das Fahrzeug wahrscheinlich bei einem weiter entfernten Händler gekauft weil dessen Angebot besonders günstig war. Das ist leider dein Risiko. Andere geben beim Händler um die Ecke mehr Geld aus weil sie genau dieses Problem nicht haben will. Ob sie dort besser behandelt werden ist natürlich eine ganz andere Frage, aber die Abwicklung solcher Probleme, beispielsweise das vorführen von Mängeln, das Einplanen von Werkstattaufenthalten usw. ist natürlich beim lokalen Händler schon etwas bequemer und leichter zu organisieren.
Bevor du weitere Schritte unternimmst solltest du dir in meinen Augen mal ein Konzept überlegen. Überlege dir am besten worauf du hinaus willst und welche Schritte geeignet sind dein Ziel schnellstmöglich zu erreichen. Wenn du beispielsweise den Kreditvertrag widerrufen willst, solltest du gleich zum Anwalt gehen. Wenn du auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht abstellbaren Sachmängeln hinaus willst, musst du so oder so erst mal dem Händler Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Und zu diesem Zweck musst du ihm das Auto auf den Hof stellen und den Mangel vorführen. Das könnte allerdings schwierig werden, denn im Zweifelsfall fährst du 180 km und das Problem lässt sich gar nicht vorführen. Bist du überhaupt noch innerhalb der ersten 6 Monate nach Beweislastumkehr bzw. hast du den Mangel erstmalig innerhalb dieses Zeitraums belegbar gerügt?
Eines kann ich dir jedenfalls versichern: Mit dem Zickzackkurs, den du hier im Forum aufführst, wirst du sicher nichts erreichen. Das taugt bestenfalls um gelegentlich mal etwas Dampf abzulassen. 😉
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 16. April 2019 um 17:40:02 Uhr:
Schade, dass sich nicht mehr nachvollziehen lässt ob auch wirklich ein Update gemacht wurde. Ich bezweifle das nämlich. Für die SW-Teilenummer von JLK ist noch nicht eine neuere Softwareversion als die bereits bei Auslieferung installierte erschienen und bei dir sollen es innerhalb so kurzer Zeit bereits zwei gewesen sein?
Ich habe mir vor 1 Woche die komplette Fagrzeughistorie ausdrucken lassen. Bei der 1. Beanstandung steht nur irgendwas von GFS/Geführte Funktion (GFS=Getriebe Funktionsstörung??), sonst nichts. Eine Zweite Beanstandung gab es laut Historie nicht mal. Bei der dritten steht nur, es wurde etwas beanstandet. Habe dazu mal die Bilder angehängt
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 16. April 2019 um 17:40:02 Uhr:
Zitat:
@Guile45 schrieb am 16. April 2019 um 15:51:44 Uhr:
Diese Antwort fand ich eine absolute Frechheit. Das Gespräch wurde dann sofort von mir beendet – und damit hat die Werkstatt für mich ihr Recht, anständig eine Lösung zu finden, verwirkt.
Da muss ich dir jetzt allerdings mitteilen, dass der Erfüllungsort dort ist wo du das Fahrzeug gekauft hast, also beim Händler. Aus rechtlicher Sicht hat dieser somit keinesfalls sein Recht auf Nachbesserung verwirkt, vielmehr hast du ihm bislang dieses Recht nicht eingeräumt. Du hast das Fahrzeug wahrscheinlich bei einem weiter entfernten Händler gekauft weil dessen Angebot besonders günstig war. Das ist leider dein Risiko. [...]
Das ist mir schon klar, dass er nach wie vor zwei Chancen zur Reparatur hat. Würde ich den Leihwagen bekommen oder mich in der Zwischenzeit dort aufhalten dürfen (letzteres wäre mir lieber), hätte ich ihm diese Chance auch eingeräumt. Mir ist auch klar, dass ich im Falle einer androhenden Wandlung bzw. geforderten Nachbesserung dort hin fahren muss, das wäre auch nicht das Problem, nur fahre ich nicht 180 km, fahre mit dem Zug(!) dann wieder zurück, oder ich muss jemanden anpumpen, dass er mitfährt (das hasse ich wie die Pest), fahre dann wieder 180 km + nochmal 180 km, nur um am Ende zu wissen, dass das Getriebe ein Problem hat. Wenn ich es schon machen muss, will ich verdammt nochmal einen Leihwagen!! Und wenn ich den selbst bezahle! Oder ich bleibe dort, solange das Problem festgestellt wird!
Wenn du mich fragst haben die nichts weiter gemacht als eine Grundeinstellung, ggf. Adaptionsfahrt. Ein Softwareupdate gab es wohl nicht.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 16. April 2019 um 18:18:25 Uhr:
Wenn du mich fragst haben die nichts weiter gemacht als eine Grundeinstellung, ggf. Adaptionsfahrt. Ein Softwareupdate gab es wohl nicht.
Laut der letzten Werkstatt war die Software, welche am 27. Februar aufgespielt wurde, am 25. März nicht mehr aktuell. Vielleich war das auch nur Gelaber.
Ich bin nur froh, dass ich nicht 540 Kilometer zur 4000 € günstigeren Tageszulassung mit Vollausstattung nach Dresden gefahren bin, womit ich möglicherweise das gleiche durchleben müsste.
Jetzt halte ich aber wirklich die Klappe.
Ohne genaue Kenntnis deiner Steuergerätedaten kann man leider nur spekulieren. Dort ist auch die Anzahl bereits vorgenommener Flash-Versuche dokumentiert.
Ich meine wie Dieselseppel, so mit der Argumentation erreichst Du nichts. Anspruch auf ein Ersatzfzg hast Du nicht, kostenlos schon mal garnicht.
Ob der Anwalt nachher Nutzungsausfall raus hauen kann steht auf einem anderen Blatt.
Übrigens, lt BGB hat der Verkäufer auf seine Kosten die mit Mängeln behaftete Sache zurück zu holen. Es besteht für den Käufer kein Zwang, die Ware auf eigene Kosten dorthin zu schaffen (und bei Rücktritt/ Rückabwicklung auch noch für diese km zu bezahlen).
VG Thommi