Golf 7 Variant - Zugelassene Rad / Reifen-Kombinationen

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,

ich habe mir einen Variant bestellt (bei einer Re-Import Händler) und werde den nun genau in der Winterzeit bekommen. Da ich den Schein ja vorher noch nicht in der Hand habe stellt sich mir die Frage der zulässigen Kombinationen für Winterreifen...

Hat jemand seinen Golf Variant mit dem 110 KW 2.0 TDI schon abholen können? Wenn ja würde mich ja brennend interessieren welche Kombinationen dort eingetragen sind.

Eine andere Frage die ich mir stelle: Kann ich jede eingetragene Kombination auch als Winterreifen fahren? Also zum Beispiel die 225er auf 17 Zoll die ich als Sommerreifen mitbestellt habe? Das ist mir nicht so ganz klar...

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Tom

Beste Antwort im Thema

@ TE

für Deinen Variant 2,0 TDI 110kW
sind in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung
von VW mit Original-Rädern (Felgen) und Reifen mit Load-Index = LI
sowohl als Sommer-als auch als Winter-Reifen zugelassen:

a)6,0x16 ET 48 sowie aa) 6,5x16 ET 46 mit 205/55R16 = LI 91
b)6,0x17 ET 48 mit 205/50R17 = LI 93
c)7,0x17 ET 49 mit 225/55R17 = LI 91
d)7,5x18 ET 51 mit 225/40R18 = LI 92

VW-Empfehlung bei Winterreifen a) sowie b) und e) da mit Schneekettenfreigabe

Nachträglich hat VW auch für Fahrzeuge ohne DCC freigegeben:

e) 6,0x15 ET 43 mit 195/65R15 = LI 91

Falls diese Kombination nicht in den "Papieren" aufgeführt ist,
gibt´s beim autorisierten Händler die entsprechende Bescheinigung 😉

Für alle Sonder-Räder ( Zubehörfelgen) gelten die
evtl. Auflagen im entsprechenden Rad- Gutachten.

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Zitat:

Original geschrieben von Tom071


Hallo,

allen zusammen noch einmal einen herzlichen Dank, ich habe nun mit eurer Hilfe ein paar gute Winterräder ergattert, ich hatte ein wenig Glück und konnte die 17" Dijon Felgen mit guten und neuen 225er Winterreifen für gut 1.000,- Euro ergattern, das wird sicher auch ganz gut aussehen.
Das Auge fährt ja schließlich mit ;-)

Gruß

Tom

Woher? Ebay?

Jap, Ebay. Sind auch schon da, das Auto allerdings wohl noch lange nicht..

MfG

Tom

Ich mache zu dem gleichen Thema nicht gerne einen neuen Thread auf. Hab den Überblick nicht über die zulässigen Felgen und Listen. Ich traue mich mal die Frage zu stellen...
Kurzum: Wir haben jetzt einen Golf 7 Variant - vom 6er Variant aber noch Winterreifen auf Stahlfelgen
der Grösse 6J 15H2 - ET47.

Darf man die o.g. Felgen vom 6er auf dem 7er fahren?

Danke für helfende Antworten im Voraus.

Grüße
Norbert

Zitat:

Darf man die o.g. Felgen vom 6er auf dem 7er fahren?

Falls die

15

-Zöller überhaupt auf den Variant passen (Hast du schon in deiner COC nachgesehen?) dann

kannst

du die fahren.

Du

darfst

die aber erst nach einer [TÜV]-Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere fahren.

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Kurze Frage...2.0 TDI Variant

Passen die VW cadiz

225 40 R18 ET 49 Felgenbreite 7,5

Sollte m.E. freigegeben sein. Steht aber auch in Deinem COC-Papier.

Hab ich im auto. Bin da kein Profi. Danke aber schonmal für eure Antworten

Kann mir sonst noch jmd ein Tipp geben? Gibt es seitens ggf eine Freigabe? Bekomme ich die wenn beim Tüv ohne Probleme eingetragen? Was kostet so eine Eintragung?

Zitat:

@Tonno1904 schrieb am 28. Februar 2015 um 12:40:30 Uhr:


Kann mir sonst noch jmd ein Tipp geben? Gibt es seitens ggf eine Freigabe? Bekomme ich die wenn beim Tüv ohne Probleme eingetragen? Was kostet so eine Eintragung?

Hast du es von gestern abend bis jetzt immer noch nicht zum Auto geschafft? Steht doch alles im CoC. Und wenn nicht, dann mußt du dir eine Traglastbescheinigung besorgen und die Kombi in einer Einzelabnahme eintragen lassen.

Habe die Coc nicht Zuhause...war aber bei VW...Die haben wir ein Wisch mitgegeben auf dem steht, dass beim 2.0 TDI Variant 225 40 R18 mit ET 51 gefahren werden dürfen.

Aber es sollte keine Probleme geben bei der Einzelabnahme? !

Zitat:

@Tonno1904 schrieb am 28. Februar 2015 um 13:34:04 Uhr:


Habe die Coc nicht Zuhause...war aber bei VW...Die haben wir ein Wisch mitgegeben auf dem steht, dass beim 2.0 TDI Variant 225 40 R18 mit ET 51 gefahren werden dürfen.

Aber es sollte keine Probleme geben bei der Einzelabnahme? !

Wie gesagt, nur wenn sie eingetragen sind. Aber das kann dir auch der TÜV sagen anhand der FIN. Die Abnahme, so notwendig, sollte aber kein Problem sein.

Nur wenn sie eingetragen sind? Wo denn?

Also sry für die Fragen...bin da nicht sooo fit bei dem Thema

Zitat:

@Tonno1904 schrieb am 28. Februar 2015 um 15:06:16 Uhr:


Nur wenn sie eingetragen sind? Wo denn?

Also sry für die Fragen...bin da nicht sooo fit bei dem Thema

Entschuldigung, aber so d..f kann man doch wirklich nicht sein. Wir haben schon "zigmal" das CoC genannt. Und wenn du es nicht hast, besorgen oder, wie auch schon gesagt, zum TÜV und klären lassen.

Lesen kannst du doch, oder!?

Du musst mich nicht so dumm anmachen...ich frage lieber 3x als 1x was falsch zu machen...solltest du es dennoch anders sehen bist du hier vielleicht falsch? 😉

Trotzdem danke...

Das hat nichts mi "anmachen" zu tun, sondern irgendwann nervt es, immer wieder die selbe Frage zu bantworten.

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