Ford Tourneo Custom PHEV

Ford Tourneo Custom NXN

Hallo zusammen.
Ich mache hier ein Thema nur zum PHEV auf, da im allgemeinen Thread ganz viel um den PHEV geschrieben wird und alles andere etwas unter geht.
Wir haben ein E-Auto im Haushalt. Also kenne ich mich damit aus und auch die angenehmen Vorteile .Den TC rein elektrisch zu bestellen geht wegen der geringen Reichweite nicht. Von den 20k Km pro Jahr sind bei uns 12k Km Langstrecke 800km +. in die Berge. Trotz der vielen positiven Kommentare zum PHEV stellen sich noch Fragen auf.
Kann der PHEV wirklich rein elektrisch fahren, ohne das sich der Verbrenner zuschaltet? Das wäre perfekt für die 7-12km in die Firma.
Wie verhält sich der PHEV auf Langstrecke? Ich bevorzuge Tempomat 130-140 km/h. Ist der Akku leer wenn ich am Fernpass ankomme und muss ich mich dann mit 87Kw darüber quälen?
Rekuperriert der PHEV bergab richtig gut? Hält der Antrieb beim runterfahren die Geschwindigkeit oder muss doch die Bremse eingreifen?
Vielen Dank für eine gute Kommunikation hier.
Gruß, Markus.

1526 Antworten

Zitat:

@vinkrath schrieb am 20. Januar 2025 um 19:22:44 Uhr:



Das Versprechen galt aber sicherlich nicht bis in alle Ewigkeit ….

Der Konfigurator sagt immer noch 47g, das wäre dann ja schon Täuschung. Na wir werden sehen, evtl. auch nur ein Einzelfall.

Zitat:

@Reissi75 schrieb am 20. Januar 2025 um 19:33:42 Uhr:



Zitat:

@vinkrath schrieb am 20. Januar 2025 um 19:22:44 Uhr:



Das Versprechen galt aber sicherlich nicht bis in alle Ewigkeit ….

Der Konfigurator sagt immer noch 47g, das wäre dann ja schon Täuschung. Na wir werden sehen, evtl. auch nur ein Einzelfall.

Ach Leute, da steht doch vorbehaltlich, keine Gewähr etc. (in den AGBs zu dem Konfigurator bzw. der Webseite).

Gleiches gilt für die Preisliste und den Prospekt...

Sorry, aber dass ist Allgemeinwissen und hat nichts speziell mit Ford zu tun. Das machen alle Firmen so da es immer mal zu Tippfehlern oder versehentlich veralteten Informationen kommen kann.

Was zählt ist der schriftliche Kaufvertrag / die Bestellung / der Leasingvertrag.

Offtopic: Wenn ein ehemaliger Finanzminister und jetziger Bundeskanzler versprochen hat, dass durch die Grundsteuerreform die meisten Haushalte entlastet werden und wohl eher das Gegenteil der Fall ist - das könnte man dann als Täuschung interpretieren - oder als schlechte Werbung 😁

Der Hersteller kann ja nichts für ein geändertes Prüfverfahren. Da das letzte zu wenig an der Realität der fahrenden Autos lag wurde das geändert. Sieht man hier ja auch im Forum, wie viele im Mischbetrieb unterwegs sind und den Akku mit laden.
Ja, doof für die erhöhte Steuer dann.

Zitat:

@CorbenDallas schrieb am 20. Januar 2025 um 17:39:59 Uhr:


Wir haben seit dem 3.1.24 einen Ford Tourneo Custom PHEV in der Titanium X Variante. Mit dem Auto sind wir bisher sehr zufrieden, aber bei der Anmeldung gab es zuerst das Problem, dass dem Händler von der Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen verweigert wurde. Erst nach Intervention beim Chef der Zulassungsstelle wurde dieses gewährt.

Ende letzter Woche habe ich den Steuerbescheid bekommen: 262 Euro. Meines Wissens nach erfüllt der Tourneo doch die Voraussetzungen, dass wir nur 50 Euro Steuern zahlen müssen, da der kombinierte CO2-Ausstoß bei 39 - 67,2 g/km liegen. Wie sich herausgestellt hat, wurde von der Zulassungsstelle 182g/km in den Fahrzeugschein eingetragen, was dem Ausstoß entspricht, den das Fahrzeug im reinen Benzinmodus hätte.

Eine Korrektur des Briefs wurde aber von der Zulassungsstelle verweigert. In einem Telefonat hat mein Händler heute gesagt, dass sich da 2025 etwas geändert hat und er vorsichtig vorgehen muss, da sonst das E-Kennzeichen auch wieder aberkannt werden könnte?

Ich bin im Moment ratlos, was jetzt stimmt und was nicht. Ford hat mit 50 Euro KFZ-Steuer aktiv geworben und ich finde online auch nichts, was gegen die 50 Euro Steuer und ein E-Kennzeichen spricht. Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen und kennt die aktuelle Regelung bzw. wie war das bei euch zulassungstechnisch?

Einen reinen Benzinmodus gibt's ja eigentlich gar nicht.

Anbei mein Steuerbescheid mit Zulassung Okt/24.

Steuerbescheid PHEV
Ähnliche Themen

Meiner sieht identisch aus, ebenfalls EZ 10/2024.

Also meiner Meinung nach kann es sich hier nur um einen Fehler handeln, bin zwar aus Österreich aber das ist allgemein gültig:
Bei einem Plug in Hybrid wird immer der gewichtet kombinierte Co2-Wert bei der Steuerberechnung zur Anwendung kommen, weil der eben auch den elektrischen Fahranteil berücksichtigt den man durch externes Laden hinzugewinnen kann, aber niemals der Wert nur mit reinem Verbrennerbetrieb, und das muss auch in Deutschland so der Fall sein.
Steht auch im Leitfaden vom KBA zur Zulassungsbescheinigung auf Seite 29: https://www.kba.de/.../...ulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II.pdf?...

Der elektrische Fahranteil wird zwar jetzt stufenweise angepasst wie @fichtel13 schrieb, weil sich eben in der Praxis herausgestellt hat, dass auch aufgrund falscher Steueranreize viele Phev's gekauft worden sind, die den angenommenen Elektrischen Fahranteil bei weitem nicht erreichen. Da kann der Fahrzeughersteller nix dafür, das ist reines Nutzerverhalten (oft wurde es so dargestellt: "Phev's drei mal so dreckig wie vom Hersteller angegeben"😉. Soviel zur Objektivität mancher Medien, ob aus Unwissenheit oder einfach weil man gegen irgendwas Mobil machen möchte lasse ich mal dahingestellt. Dabei ist der Utility Faktor (also der elektrische Fahranteil) lt. WLTP Zyklus vorgegeben, die Hersteller haben also keinen Spielraum was angegeben wird, hier muss das vorgegebene Verfahren und die Kennzahlen exakt eingehalten werden, und die Angaben sind dann eben das Ergebnis daraus.

Im Fall von @CorbenDallas, wo der Wert vom reinen Verbrennerbetrieb verwendet wurde, wird schlicht eine Verwechslung mit einem HEV vorliegen. Bei einem Vollhybriden ist der kombinierte Co2-Wert ausschlaggebend, also der gemittelte Wert bei reinem Verbrennerbetrieb, einen gewichtet kombinierten Wert gibt's aufgrund der fehlenden externen Lademöglichkeit nicht. Die Zulassungsstelle kann das eigentlich gar nicht falsch eintragen, das wird normalerweise vom System automatisch eingetragen und kann von der Zulassungsstelle gar nicht geändert werden, zumindest ist das bei uns in Österreich so. Im COC Papier sind noch alle möglichen Werte angeführt, auch der reine Verbrennerwert, im Zulassungsschein steht bei uns nur mehr der steuerlich ausschlaggebende.

Bleibt also spannend wo hier der Fehler liegen kann.

Aber es gibt hier noch immer viel Verwirrung, selbst wenn das für die eingebundenen Stellen Alltagsgeschäft sein sollte, möchte man meinen. Von meiner Versicherung wurde erst auch der falsche Wert für die Errechnung der Motorsteuer verwendet, erst nach Übermittlung des Zulassungsscheines - wo der Co2 Wert dann erfreulicherweise richtig drinstand - erhielt ich die korrekte Steuerberechnung.

Coc-co2
Leitfaden-zur-ausfuellung-der-zulassungsbescheinigung-teil-i-und-teil-ii-stand

Zitat:

@kestndoafa schrieb am 20. Januar 2025 um 20:29:13 Uhr:


Also meiner Meinung nach kann es sich hier nur um einen Fehler handeln, bin zwar aus Österreich aber das ist allgemein gültig:
Bei einem Plug in Hybrid wird immer der gewichtet kombinierte Co2-Wert bei der Steuerberechnung zur Anwendung kommen, weil der eben auch den elektrischen Fahranteil berücksichtigt den man durch externes Laden hinzugewinnen kann, aber niemals der Wert nur mit reinem Verbrennerbetrieb, und das muss auch in Deutschland so der Fall sein.
Steht auch im Leitfaden vom KBA zur Zulassungsbescheinigung auf Seite 29: https://www.kba.de/.../...ulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II.pdf?...

Wenn dem so ist, dann kommt der § 48 VwVfG zum tragen. Ich kläre das morgen...

Klick mich

@CorbenDallas: Dein Fahrzeug trägt aber nicht zufällig beim Kennzeichen als Stadt-Kürzel "KR"?

Zitat:

@vinkrath schrieb am 20. Januar 2025 um 20:33:00 Uhr:



Zitat:

@kestndoafa schrieb am 20. Januar 2025 um 20:29:13 Uhr:


Also meiner Meinung nach kann es sich hier nur um einen Fehler handeln, bin zwar aus Österreich aber das ist allgemein gültig:
Bei einem Plug in Hybrid wird immer der gewichtet kombinierte Co2-Wert bei der Steuerberechnung zur Anwendung kommen, weil der eben auch den elektrischen Fahranteil berücksichtigt den man durch externes Laden hinzugewinnen kann, aber niemals der Wert nur mit reinem Verbrennerbetrieb, und das muss auch in Deutschland so der Fall sein.
Steht auch im Leitfaden vom KBA zur Zulassungsbescheinigung auf Seite 29: https://www.kba.de/.../...ulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II.pdf?...

Wenn dem so ist, dann kommt der § 48 VwVfG zum tragen. Ich kläre das morgen...

Klick mich

@CorbenDallas: Dein Fahrzeug trägt aber nicht zufällig beim Kennzeichen als Stadt-Kürzel "KR"?

Nein. Komme aus dem Südosten.

Zitat:

@CorbenDallas schrieb am 20. Januar 2025 um 21:03:32 Uhr:


Nein. Komme aus dem Südosten.

Ok, danke, dann sind wir ja schonmal formell raus 😎

Ich werde dann morgen berichten was meine Experten zu sagen haben.
Bundesrecht gilt in der gesamten Republik...

Zitat:

@CorbenDallas schrieb am 20. Januar 2025 um 17:39:59 Uhr:


Wir haben seit dem 3.1.24 einen Ford Tourneo Custom PHEV (...)
Ende letzter Woche habe ich den Steuerbescheid bekommen (...)

Mein letzter Neuwagen liegt schon etwas zurück: Wieso hast du den Steuerbescheid erst ein Jahr später bekommen? Oder meintest du 03.01.2025?

Zitat:

@CorbenDallas schrieb am 20. Januar 2025 um 17:39:59 Uhr:


(...) da der kombinierte CO2-Ausstoß bei 39 - 67,2 g/km liegen.

Mein Kenntnisstand ist, dass auch bei PHEV bei dem maßgeblichen kombinierten CO2 Wert nur ein einziger Wert steht und kein Intervall.

Zitat:

@CorbenDallas schrieb am 20. Januar 2025 um 17:39:59 Uhr:


Wie sich herausgestellt hat, wurde von der Zulassungsstelle 182g/km in den Fahrzeugschein eingetragen, was dem Ausstoß entspricht, den das Fahrzeug im reinen Benzinmodus hätte.

Das ist falsch. Darüber braucht man nicht diskutieren. Seit es PHEV in DE gibt kann man über zahlreiche dieser Fälle lesen. Da hilft nur: Schriftlich Einspruch einlegen und die Übereinstimmungsbescheinigung mit anfügen, wo der richtige kombinierte Verbrauch markiert ist. Idealerweise hätte man da direkt bei der Zulassung drauf achten sollen - aber hinterher ist man immer schlauer.

Zitat:

@CorbenDallas schrieb am 20. Januar 2025 um 17:39:59 Uhr:


In einem Telefonat hat mein Händler heute gesagt, dass sich da 2025 etwas geändert hat und er vorsichtig vorgehen muss, da sonst das E-Kennzeichen auch wieder aberkannt werden könnte?

Diese 30€ Aktion ist ausgelaufen. Im offiziellen Steuerrechner heißt es:

Zitat:

Für im Zeitraum vom 12.06.2020 bis 31.12.2024 erstzugelassene PKW mit einem CO2-Wert bis 95 g/km reduziert sich der hier angezeigte Betrag für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren um eine Steuervergünstigung von 30 Euro pro Jahr - bzw. bei Saisonkennzeichen um den entsprechenden Bruchteil - (maximal jedoch auf null). Die Vergünstigung endet spätestens am 31.12.2025.

Laut dem Elektromobilitätsgesetz - EmoG §3 hat sich nichts geändert, und laut §8 tritt das Gesetz erst 31.12.2026 außer Kraft. Also entweder haben sie das Gesetzt Online nicht geändert zum Jahreswechsel Heute(21.01.25) oder was sich immer mehr durchschleicht, dass sie bei der Zulassung einen Fehler gemacht haben.
Und wie @kestndoafa schon geschrieben hat, der Leitfaden vom KBA gibt das anders vor, allerdings ist dies vom stand Nov.2024.

Zitat:

@SonPami schrieb am 21. Januar 2025 um 08:06:42 Uhr:


Laut dem Elektromobilitätsgesetz - EmoG §3 hat sich nichts geändert, und laut §8 tritt das Gesetz erst 31.12.2026 außer Kraft. Also entweder haben sie das Gesetzt Online nicht geändert zum Jahreswechsel Heute(21.01.25) oder was sich immer mehr durchschleicht, dass sie bei der Zulassung einen Fehler gemacht haben.
Und wie @kestndoafa schon geschrieben hat, der Leitfaden vom KBA gibt das anders vor, allerdings ist dies vom stand Nov.2024.

In dem unten stehenden Link vom Zoll steht relativ klar, dass die 30€ Regelung aber nur für Fahrzeuge greift, die bis 31.12.2024 erstmals zugelassen worden sind:

https://www.zoll.de/.../emissionsreduzierte-pkw_node.html

Zitat:

In dem unten stehenden Link vom Zoll steht relativ klar, dass die 30€ Regelung aber nur für Fahrzeuge greift, die bis 31.12.2024 erstmals zugelassen worden sind:

https://www.zoll.de/.../emissionsreduzierte-pkw_node.html

Da geht geht es ja um die 30€, das ist auch auch alles korrekt und richtig kommuniziert. Mir geht es um den Eintrag was in der ZB Teil 1 steht. Das dort nicht der Kombinierte Co2 wert steht sondern nur der vom Reinen Verbrenner. Und da durch der Verlust des E im Kennzeichen.

Bin grad auf der Zulassungsstelle gewesen zum Anmelden. Briefdaten waren nicht vorhanden und sie mußte die coc Daten per Hand eintragen. Sie hat erst den ersten kombinierten wert von 171g genommen. Auf meinen Einwand hin dass es bei phev noch einem zweiten gibt hat sie auf 41g geändert.

Zitat:

@jens13 schrieb am 21. Januar 2025 um 09:33:00 Uhr:


Bin grad auf der Zulassungsstelle gewesen zum Anmelden. Briefdaten waren nicht vorhanden und sie mußte die coc Daten per Hand eintragen. Sie hat erst den ersten kombinierten wert von 171g genommen. Auf meinen Einwand hin dass es bei phev noch einem zweiten gibt hat sie auf 41g geändert.

Hast du ein E Kennzeichen bekommen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen