Ford Tourneo Custom PHEV

Ford Tourneo Custom NXN

Hallo zusammen.
Ich mache hier ein Thema nur zum PHEV auf, da im allgemeinen Thread ganz viel um den PHEV geschrieben wird und alles andere etwas unter geht.
Wir haben ein E-Auto im Haushalt. Also kenne ich mich damit aus und auch die angenehmen Vorteile .Den TC rein elektrisch zu bestellen geht wegen der geringen Reichweite nicht. Von den 20k Km pro Jahr sind bei uns 12k Km Langstrecke 800km +. in die Berge. Trotz der vielen positiven Kommentare zum PHEV stellen sich noch Fragen auf.
Kann der PHEV wirklich rein elektrisch fahren, ohne das sich der Verbrenner zuschaltet? Das wäre perfekt für die 7-12km in die Firma.
Wie verhält sich der PHEV auf Langstrecke? Ich bevorzuge Tempomat 130-140 km/h. Ist der Akku leer wenn ich am Fernpass ankomme und muss ich mich dann mit 87Kw darüber quälen?
Rekuperriert der PHEV bergab richtig gut? Hält der Antrieb beim runterfahren die Geschwindigkeit oder muss doch die Bremse eingreifen?
Vielen Dank für eine gute Kommunikation hier.
Gruß, Markus.

1526 Antworten

Zitat:

@jens13 schrieb am 21. Januar 2025 um 09:33:00 Uhr:


Bin grad auf der Zulassungsstelle gewesen zum Anmelden. Briefdaten waren nicht vorhanden und sie mußte die coc Daten per Hand eintragen. Sie hat erst den ersten kombinierten wert von 171g genommen. Auf meinen Einwand hin dass es bei phev noch einem zweiten gibt hat sie auf 41g geändert.

Genau so wird's bei @CorbenDallas auch gewesen sein - Briefdaten nicht vorhanden, falschen Wert manuell eingetragen. Das wäre zumindest die naheliegendste Erklärung.

Es kann durchaus sein, dass es ab 2025 Änderungen beim kombinierten Verbrauch für PHEV gab. Das ist jedoch unabhängig davon, dass bei dem Fall hier die Zulassungsstelle den falschen Wert eingetragen hat. Da hilft nur ein schriftlicher Einspruch.

Ich wollte kein E Kennzeichen.

Zitat:

@jens13 schrieb am 21. Januar 2025 um 10:45:46 Uhr:


Ich wollte kein E Kennzeichen.

Ist auch die Frage ob das E Kennzeichen überhaupt Vorteile bringt.

- Hier war bis vor kurzem in der Kleinstadt damit noch kostenloses Parken möglich, aber das wurde nun abgeschafft, da die eAuto Quote über 10% liegt.
- An Ladesäulen gilt hier während des Ladevorganges Frei-Parken auch ohne E-Kennzeichen.
- Busspuren die man damit nutzen könnte gibt es hier auch nicht.
- Für Zufahrt in Umweltzonen muss man eh immer die Umweltplakette dran haben.

Gäbe es sonst noch etwas wofür sich das E-Kennzeichen lohnen würde?

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Zitat:

@Karlo-2 schrieb am 21. Januar 2025 um 11:07:30 Uhr:


- An Ladesäulen gilt hier während des Ladevorganges Frei-Parken auch ohne E-Kennzeichen.

Dann haste aber Glück. In vielen Städten muss dafür ein E-Kennzeichen haben, ansonsten gibt es ein Knöllchen. Es ist schon überraschend, dass es für das Parken an Ladesäulen so unterschiedliche Beschilderungen gibt (siehe Link in Signatur).

Zitat:

@206driver schrieb am 21. Januar 2025 um 10:30:58 Uhr:


Es kann durchaus sein, dass es ab 2025 Änderungen beim kombinierten Verbrauch für PHEV gab. Das ist jedoch unabhängig davon, dass bei dem Fall hier die Zulassungsstelle den falschen Wert eingetragen hat. Da hilft nur ein schriftlicher Einspruch.

Das wurde doch jetzt schon mehrfach erwähnt: Die Verschärfungen beim PHEV, sprich die geänderte Bewertung für den elektrischen Fahranteil, wird in zwei Stufen verschärft. Das heißt der gewichtet kombinierte Verbrauch ist dann höher. Auf dem COC Papier werden dann vermutlich eine Zeit lang beide Werte ausgewiesen werden, die nach alter und nach neuer Norm, und je nach Anmeldedatum wird der entsprechende Wert in die Zulassung eingetragen werden.

Die erste Stufe (Abgasnorm Euro 6e-BIS) ist für neu typengeprüfte Fahrzeuge ab 1.1.2025 gültig (also nicht relevant für den Custom, da der schon vor dem 1.1.2025 typengeprüft wurde). Ab 1.1.2026 dann für alle Neuzulassungen, das betrifft dann auch den Custom.
Die zweite Stufe (Abgasnorm Euro 6e-FCM) gilt dann für neu typengeprüfte ab 1.1.2027, für Neuzulassungen ab 1.1.2027.

Oder kannst du andere belegbare Informationen?

Wie angekündigt habe ich mir den Prozess angeschaut und mich bei den Experten informiert.
Demnach sieht es wie folgt aus. Für jedes Fahrzeug wird anhand der VIN ein individueller CO2-Ausstoß mittels COC-Papieren / Kraftfahrtbundesamt (KBA) im System erfasst. Die jeweilige Zulassungsbehörde ruft dann mittels Fachanwendung (z.B. OK.Verkehr) die Daten aus Flensburg ab und darf diesen Wert NICHT verändern. Der für die Besteuerung relevante Ausstoß steht dabei immer im gleichen Feld. Es findet keine manuelle Auswahl aus verschiedenen Werten statt. Einzig wenn man eine "TÜV-Sonderabnahme" vorlegt hat diese Vorrang.

Mögliche Fehlerquellen könnten im konkreten Fall von @CorbenDallas sein:

1. Die Co2-Daten seiner VIN (Fahrgestellnummer) sind in der Datenbank des KBA falsch erfasst.
2. Beim Abruf der Daten kam es zu einer Fehlübertragung.
3. Bei der Übernahme der Daten in die Fachanwendung der örtlichen Zulassungsstelle kam es zu einem Fehler.

Am wahrscheinlichsten ist Ursache 1.
Insbesondere wenn die COC-Papiere des betroffenen Fahrzeuges fehlerhaft wären ist es def. Nr. 1.
Dann hätte Ford oder das KBK einen Fehler gemacht.

Lösungsansatz in dem Fall: An den Händler heran treten und diesen um Abhilfe (Nacherfüllung / Beseitigen des Mangels) auffordern. Er muss dann wiederum Ford Köln antriggern und diese das KBA. Erst wenn die Daten beim KBA für die betroffene VIN angepasst wurden, kann die Zulassungsbehörde den Wert anpassen und übermittelt die Daten an den Zoll die wiederum die Kfz-Steuer einziehen (und den Bescheid erlassen).

Wenn die COC-Papiere hingegen korrekt sind, liegt ein Übertragungsfehler oder ein Fehler bei der örtlichen Zulassungsstelle vor.

Zitat:

@Karlo-2 schrieb am 21. Januar 2025 um 11:07:30 Uhr:



Zitat:

@jens13 schrieb am 21. Januar 2025 um 10:45:46 Uhr:


Ich wollte kein E Kennzeichen.

Ist auch die Frage ob das E Kennzeichen überhaupt Vorteile bringt.

- Hier war bis vor kurzem in der Kleinstadt damit noch kostenloses Parken möglich, aber das wurde nun abgeschafft, da die eAuto Quote über 10% liegt.
- An Ladesäulen gilt hier während des Ladevorganges Frei-Parken auch ohne E-Kennzeichen.
- Busspuren die man damit nutzen könnte gibt es hier auch nicht.
- Für Zufahrt in Umweltzonen muss man eh immer die Umweltplakette dran haben.

Gäbe es sonst noch etwas wofür sich das E-Kennzeichen lohnen würde?

Auch München und viele umliegende Gemeinden bieten u.a. noch kostenloses Parken und Befahren von Busspuren mit E Kennzeichen.
Ebenso Ausnahmen für Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrverbote gibt es.
Vorteile gelten auch im EU Ausland, v.a. Benutzung von Ladesäulen an Autobahnen, Hotels u.a. Einrichtungen sowie Tiefgaragen.

Bei mir war das Problem dass in der CoC-Datenbank beim KBA keine Daten hinterlegt waren. Deshalb konnte ich auch nicht online zulassen. Irgendwo ein Fehler zwischen ford und KBA. Laut Händler kam das schon öfters vor besonders bei fzg mit Elektroteil.

Kann man anhand seiner VIN selber irgendwie einsehen, welche Daten diesbezüglich hinterlegt sind?

Zitat:

@kestndoafa schrieb am 21. Januar 2025 um 11:19:03 Uhr:


Oder kannst du andere belegbare Informationen?

Nein, weil ich mich mit diesem Teilaspekt noch nicht weiter beschäftigt habe.

Die Besteuerung beginnt erst ab 95 g CO2/100km. Daher ist es für die KFZ-Steuer unerheblich, ob der PHEV nun einen kombinierten Verbrauch von 35 g CO2/100km oder 70 g CO2/100km hat. Es ist unbestritten, dass der eingetragene Wert von 182 g CO2/100km falsch ist und dagegen sollte man zeitnah schriftlich Einspruch einlegen.

Zitat:

@206driver schrieb am 21. Januar 2025 um 14:07:00 Uhr:


Es ist unbestritten, dass der eingetragene Wert von 182 g CO2/100km falsch ist und dagegen sollte man zeitnah schriftlich Einspruch einlegen.

Das Problem hierbei ist die Prozesskette. Wenn der Fehler auf Seiten von Ford passiert sein sollte, haben KBA, Zulassungsbehörde und Zoll fehlerfrei gearbeitet. Sie können nur dass verwenden, was der Hersteller bzw. der von ihm beauftragte Dienstleister (TÜV o.ä.) an Informationen bereit stellt.

Wenn es nachweislich zu einem behördlichen Übertragungsfehler o.ä. gekommen ist, sieht die Sache natürlich anders aus.

Bei den glaubhaften Fällen, von denen ich gehört habe, ist der Fehler bei der händischen Übernahme der Daten in der Zulassungsstelle passiert. Kann mich jetzt spontan an keinen Fall erinnern, wo die Daten in der Übereinstimmungsbescheinigung falsch waren.
Der Kollege könnte ja mal eine anonymisierte Version der Übereinstimmungsbescheinigung hochladen.

Wenn ich jetzt einen PHEV zulassen würde, dann hätte ich die Übereinstimmungsbescheinigung mit dabei, den richtigen Wert für den kombinierten Verbrauch markiert und würde den Mitarbeitenden auch klar sagen "Denken Sie daran, dass es ein PHEV ist und kein reiner Verbrenner".

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