Ford Tourneo Custom PHEV
Hallo zusammen.
Ich mache hier ein Thema nur zum PHEV auf, da im allgemeinen Thread ganz viel um den PHEV geschrieben wird und alles andere etwas unter geht.
Wir haben ein E-Auto im Haushalt. Also kenne ich mich damit aus und auch die angenehmen Vorteile .Den TC rein elektrisch zu bestellen geht wegen der geringen Reichweite nicht. Von den 20k Km pro Jahr sind bei uns 12k Km Langstrecke 800km +. in die Berge. Trotz der vielen positiven Kommentare zum PHEV stellen sich noch Fragen auf.
Kann der PHEV wirklich rein elektrisch fahren, ohne das sich der Verbrenner zuschaltet? Das wäre perfekt für die 7-12km in die Firma.
Wie verhält sich der PHEV auf Langstrecke? Ich bevorzuge Tempomat 130-140 km/h. Ist der Akku leer wenn ich am Fernpass ankomme und muss ich mich dann mit 87Kw darüber quälen?
Rekuperriert der PHEV bergab richtig gut? Hält der Antrieb beim runterfahren die Geschwindigkeit oder muss doch die Bremse eingreifen?
Vielen Dank für eine gute Kommunikation hier.
Gruß, Markus.
1526 Antworten
Wir haben seit dem 3.1.24 einen Ford Tourneo Custom PHEV in der Titanium X Variante. Mit dem Auto sind wir bisher sehr zufrieden, aber bei der Anmeldung gab es zuerst das Problem, dass dem Händler von der Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen verweigert wurde. Erst nach Intervention beim Chef der Zulassungsstelle wurde dieses gewährt.
Ende letzter Woche habe ich den Steuerbescheid bekommen: 262 Euro. Meines Wissens nach erfüllt der Tourneo doch die Voraussetzungen, dass wir nur 50 Euro Steuern zahlen müssen, da der kombinierte CO2-Ausstoß bei 39 - 67,2 g/km liegen. Wie sich herausgestellt hat, wurde von der Zulassungsstelle 182g/km in den Fahrzeugschein eingetragen, was dem Ausstoß entspricht, den das Fahrzeug im reinen Benzinmodus hätte.
Eine Korrektur des Briefs wurde aber von der Zulassungsstelle verweigert. In einem Telefonat hat mein Händler heute gesagt, dass sich da 2025 etwas geändert hat und er vorsichtig vorgehen muss, da sonst das E-Kennzeichen auch wieder aberkannt werden könnte?
Ich bin im Moment ratlos, was jetzt stimmt und was nicht. Ford hat mit 50 Euro KFZ-Steuer aktiv geworben und ich finde online auch nichts, was gegen die 50 Euro Steuer und ein E-Kennzeichen spricht. Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen und kennt die aktuelle Regelung bzw. wie war das bei euch zulassungstechnisch?
Das hört sich ja mal richtig bescheiden an. Ich habe morgen meinen Zulassungstermin....allerdings aus Platzgründen ohne das E. Ich bin gespannt und werde berichten!
V.7 ist in meinem Schein 44
Titanium X PHEV
Zitat:
@CorbenDallas schrieb am 20. Januar 2025 um 17:39:59 Uhr:
Ich bin im Moment ratlos, was jetzt stimmt und was nicht. Ford hat mit 50 Euro KFZ-Steuer aktiv geworben und ich finde online auch nichts, was gegen die 50 Euro Steuer und ein E-Kennzeichen spricht. Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen und kennt die aktuelle Regelung bzw. wie war das bei euch zulassungstechnisch?
So wie es aussieht haben sich die Bedingungen zur CO2-Berechnung bei PHEVs zum Jahreswechsel leider geändert. Demnach wird nun ein höherer Verbrenner-Anteil kalkuliert, wodurch man leider die CO2-Grenze zur Einstufung als E-Kennzeichen verliert (da der TC die aktuell rein elektrisch zu fahrenden KM nicht schafft mit dem für die Stirnfläche sehr kleinen Akku). Ferner fällt die Steuer natürlich entsprechend höher aus.
Entscheidend ist m.K. das Datum der Erstzulassung (nicht der Produktion).
Anbei ein Link
Wenn ich nun allerdings einen zugesicherten Liefertermin hätte und dieser 6 Wochen oder mehr überschritten worden ist und deshalb die Zulassung eines PHEV nicht mehr in 2024 möglich war, würde ich hier gegenüber dem Händler bzw. dem Leasinggeber Schadenersatz fordern.
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Die Besitzer von PHEV Modell 2025.25:
Könnt ihr bitte berichten, welchen Steuer ihr jetzt zahlt?
Zitat:
@r.e.f. schrieb am 20. Januar 2025 um 18:28:35 Uhr:
Die Besitzer von PHEV Modell 2025.25:
Könnt ihr bitte berichten, welchen Steuer ihr jetzt zahlt?
Sofern man den Wagen in 2025 noch zu den alten Konditionen zugelassen bekommen hat, hatte man extremes Glück. Daraus ergibt sich im Zweifelsfall jedoch kein Rechtsanspruch. Die Behörde kann einen fehlerhaften VA (Verwaltungsakt) korrigieren.
Mein Tipp: Nicht den "Bagger aufreißen" (=die Füße still halten) - der Schuss könnte nach hinten losgehen...
Was das Frauenhofer-Institut allerdings als "Sterben des PHEV" betitelt halte ich für weit hergeholt. Entweder holen sich die Leute einen PHEV weil sie eine PV-Anlage haben oder auf der Arbeit kostenlos laden können oder keinen "Bock" mehr auf einen Diesel haben (Kurzstrecke / Zusetzen des Partikelfilters, schlechte Heizleistung, etc.).
Ferner entlastet ein PHEV auch weiterhin die Flotten-Bilanz.
Zitat:
@vinkrath schrieb am 20. Januar 2025 um 18:28:10 Uhr:
Zitat:
@CorbenDallas schrieb am 20. Januar 2025 um 17:39:59 Uhr:
Ich bin im Moment ratlos, was jetzt stimmt und was nicht. Ford hat mit 50 Euro KFZ-Steuer aktiv geworben und ich finde online auch nichts, was gegen die 50 Euro Steuer und ein E-Kennzeichen spricht. Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen und kennt die aktuelle Regelung bzw. wie war das bei euch zulassungstechnisch?So wie es aussieht haben sich die Bedingungen zur CO2-Berechnung bei PHEVs zum Jahreswechsel leider geändert. Demnach wird nun ein höherer Verbrenner-Anteil kalkuliert, wodurch man leider die CO2-Grenze zur Einstufung als E-Kennzeichen verliert (da da der TC die rein elektrisch zu fahrenden KM nicht schafft mit dem für die Stirnfläche sehr kleinen Akku). Ferner fällt die Steuer natürlich entsprechend höher aus.
Entscheidend ist m.K. das Datum der Erstzulassung (nicht der Produktion).
Anbei ein Link
Wenn ich nun allerdings einen zugesicherten Liefertermin hätte und dieser 6 Wochen oder mehr überschritten worden ist und deshalb die Zulassung eines PHEV nicht mehr in 2024 möglich war, würde ich hier gegenüber dem Händler bzw. dem Leasinggeber Schadenersatz fordern.
Also wie das aktuell ausschaut hatte ich Glück, dass ich ein E-Kennzeichen bekommen habe, aber trotzdem steht ein falscher CO2 Wert in der Zulassung, weil der selbst nach neuerer Berechnung ja noch unter den für eine KFZ-Steuer von 50 Euro benötigtem Wert von 96g liegen müsste?
Also richtig wäre kein E-Kennzeichen und 50 Euro Steuer? Wie kann ich den richtigen CO2 Wert für mein Fahrzeug ermitteln? Bei Ford wird immer noch der alte angezeigt, was ja de facto falsch ist.
Zitat:
@CorbenDallas schrieb am 20. Januar 2025 um 18:43:09 Uhr:
Also richtig wäre kein E-Kennzeichen und 50 Euro Steuer? Wie kann ich den richtigen CO2 Wert für mein Fahrzeug ermitteln? Bei Ford wird immer noch der alte angezeigt, was ja de facto falsch ist.
Ich würde mich an den Händler bzw. Leasinggeber wenden und um dringende Nachbesserung des Produkts bitten. Dabei dann auch direkt eine Frist setzen und auf Deine Zusatzkosten hinweisen.
Wenn die nicht rechtzeitig reagieren: Schadenersatz fordern.
Sobald das Dokument angepasst wurde kann man es dann der Zulassungsstelle zuleiten. evtl. verlierst Du dabei das E-Kennzeichen. Aber die Kosten für neue Schilder muss eigentlich die Behörde tragen - andernfalls der Händler oder Leasinggeber. Ferner würde ich dass durch den Zulassungsdienst des Händlers abwickeln lassen oder ansonsten auch noch einen Urlaubstag in Rechnung stellen.
Das E-Kennzeichen bringt m.E. keine / kaum Vorteile. Aber bei der Steuereinstufung geht es um pures Geld.
Fazit: Mal wieder vielen Dank EU! Du bescherst uns nicht nur "bimmelnde" Autos sondern obwohl die Fahrzeuge von Jahr zu Jahr sauberer werden immer höhere Kfz-Steuern 😠
Wenn ich das richtig gelesen habe, geht es aber in 2025 erstmal nur um neu typgeprüfte PHEV und ab 2026 um alle neu zugelassenen PHEV. Ich lese das so, dass sich für den TC in 2025 noch nichts ändert, da dieser ja bereits in 2023 vermutlich typgeprüft wurde. Habe mal einen interessanten Link beigefügt.
https://www.it-boltwise.de/...ere-co%E2%82%82-bewertungen-ab-2025.html
Zitat:
@vinkrath schrieb am 20. Januar 2025 um 18:48:33 Uhr:
Zitat:
@CorbenDallas schrieb am 20. Januar 2025 um 18:43:09 Uhr:
Also richtig wäre kein E-Kennzeichen und 50 Euro Steuer? Wie kann ich den richtigen CO2 Wert für mein Fahrzeug ermitteln? Bei Ford wird immer noch der alte angezeigt, was ja de facto falsch ist.Ich würde mich an den Händler bzw. Leasinggeber wenden und um dringende Nachbesserung des Produkts bitten. Dabei dann auch direkt eine Frist setzen und auf Deine Zusatzkosten hinweisen.
Wenn die nicht rechtzeitig reagieren: Schadenersatz fordern.
Sobald das Dokument angepasst wurde kann man es dann der Zulassungsstelle zuleiten. evtl. verlierst Du dabei das E-Kennzeichen. Aber die Kosten für neue Schilder muss eigentlich die Behörde tragen - andernfalls der Händler oder Leasinggeber. Ferner würde ich dass durch den Zulassungsdienst des Händlers abwickeln lassen oder ansonsten auch noch einen Urlaubstag in Rechnung stellen.
Das E-Kennzeichen bringt m.E. keine / kaum Vorteile. Aber bei der Steuereinstufung geht es um pures Geld.
Fazit: Mal wieder vielen Dank EU! Du bescherst uns nicht nur "bimmelnde" Autos sondern obwohl die Fahrzeuge von Jahr zu Jahr sauberer werden immer höhere Kfz-Steuern 😠
Danke. Die Zulassung lief auch von Beginn an über den Händler und der kümmert sich gerade darum. Mich wundert es nur, dass offensichtlich nicht mal Händler und Zulassungsstelle auf einen Nenner kommen, obwohl da ja zwei miteinander zu tun haben, die sonst nix anderes machen...🙂
Zitat:
@Halligalli72 schrieb am 20. Januar 2025 um 18:55:22 Uhr:
Wenn ich das richtig gelesen habe, geht es aber in 2025 erstmal nur um neu typgeprüfte PHEV und ab 2026 um alle neu zugelassenen PHEV. Ich lese das so, dass sich für den TC in 2025 noch nichts ändert, da dieser ja bereits in 2023 vermutlich typgeprüft wurde. Habe mal einen interessanten Link beigefügt.https://www.it-boltwise.de/...ere-co%E2%82%82-bewertungen-ab-2025.html
Ich kläre das morgen mal mit meinen Kollegen der Zulassungsstelle von Amtswegen her 😉
So was würde ja bedeuten dass ich den PHEV auch voll versteuern muss als Dienstwagen. Versprochen waren 47g CO2, was 50% Besteuerung bedeutet, das war der Grund den PHEV gegenüber dem Diesel zu nehmen.
Zitat:
@Reissi75 schrieb am 20. Januar 2025 um 19:16:39 Uhr:
So was würde ja bedeuten dass ich den PHEV auch voll versteuern muss als Dienstwagen. Versprochen waren 47g CO2, was 50% Besteuerung bedeutet, das war der Grund den PHEV gegenüber dem Diesel zu nehmen.
Das Versprechen galt aber sicherlich nicht bis in alle Ewigkeit sondern basiert immer auf den aktuellen Gesetzmäßigkeiten. Wenn sich diese ändern, sieht es erst einmal bescheiden aus.
Ich gehe mal fest davon aus dass das Versprechen von Ford einen entsprechenden Passus ("vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen" o.ä.) im Kleingedruckten abgebildet hat - andernfalls hätten die sich weit aus dem Fenster gehangen.
Da solche Firmen i.d.R. Top-Juristen haben ist es sehr unwahrscheinlich dass sie solch einem formellen Fehler aufgesessen wären.
Und der Rest ist dann wie üblich bei Werbung ein subjektiver Eindruck (oder Wunschgedanke).
Werbung wird von Psychologen gestaltet die unser Gehirn perfide in die Irre führen um dass zu glauben, was man glauben soll...
Zitat:
@vinkrath schrieb am 20. Januar 2025 um 19:10:03 Uhr:
Zitat:
@Halligalli72 schrieb am 20. Januar 2025 um 18:55:22 Uhr:
Wenn ich das richtig gelesen habe, geht es aber in 2025 erstmal nur um neu typgeprüfte PHEV und ab 2026 um alle neu zugelassenen PHEV. Ich lese das so, dass sich für den TC in 2025 noch nichts ändert, da dieser ja bereits in 2023 vermutlich typgeprüft wurde. Habe mal einen interessanten Link beigefügt.https://www.it-boltwise.de/...ere-co%E2%82%82-bewertungen-ab-2025.html
Ich kläre das morgen mal mit meinen Kollegen der Zulassungsstelle von Amtswegen her 😉
Danke.