Auto verkauft - Käufer stresst rum
Hallo liebes Forum,
hätte mal ne ganz andere Frage die der eine oder andere vielleicht beantworten kann. Ich hatte einen Unfall mit meinen Wagen und habe es von einen Sachverständiger begutachten lassen und mir ein Gutachten erstellen lassen. Als das Gutachten fertig war, habe ich mich entschieden das Fahrzeug zu verkaufen, ohne es zu reparieren. Natürlich habe ich beim Verkauf auf die Mängel aufmerksam gemacht und alles gesagt was ich wusste. Nun will der Käufer dass ich ihm das Gutachten zuschicke weil er von wegen Schäden entdeckt hat, die der Gutachter anscheinend nicht gesehen hat. Er will dann auch das Geld behalten. Nun ist es so das er von vorne rein und die ganze Zeit versucht hat, den Preis zu drücken und verschiedene Geschichten aufgetischt hat, von wegen das beim Fahrzeug der Motor kaputt gegangen ist als er ihn gekauft hat und nach Hause gefahren ist und 1000 andere Geschichten.
Meine Frage ist : Muss ich ihm das Gutachten geben oder ist es etwas was nur mir gehört? Mir gehts nicht ums Geld, aber ich trau dem Typen nicht und habe Sorgen dass da nochmal eine komische Geschichte von ihm kommt, nur damit er nochmal was am Preis machen kann.
Vielen Dank im voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von S-Line_driver
Hi!!Bevor du an mein Rechtschreib fehler mekerst lern du doch mal 5 sprachen.
unter anderem das sollte kein schlaumeier sein nur zur info
Wenn man ein Auto Verkauft auch wenn mann Hinschreibt UNFALL FAHRZEUG oder TOTALschaden ist egal so lange das der wert des Fahrzeug um 51% weniger ist als BEZAHLT kann der Verkaufer DAS sagen was er will er wird den Prozes verlieren. und das ist Laesio enormis
Es muss Ausdrücklich geschrieben werden das er um Liebhaber preis gekauft wurde oder das der Richtige Wert (unfall zustand) weniger als BEZAHLT ist.
UND WENN IHR DAS NICHT GLAUBEN WOLLTE EIN ANRUF ZUR EUREN ANWALT WIRD EUCH DAS GLEICHE SAGEN...
will kein kommentare haben wollte euch das bescheid geben..
da ich DANK dieses Gesetzes mein GELD wieder habe..MFg
S-line_driver
Was will ich mit fünf Sprachen wovon ich keine richtig kann? 😁
Des Weiteren trifft das was du sagst nicht generell zu und fertig. Also kontaktiere du erstmal einen Anwalt und informiere dich bevor du solche Halbwahrheiten hier postest.
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von neto330
Frage: Muss ich ihm das Gutachten geben oder ist es etwas was nur mir gehört
Hast du was zu verbergen?
Wenn nicht, fax es ihm doch
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
Hast du was zu verbergen?Zitat:
Original geschrieben von neto330
Frage : Muss ich ihm das Gutachten geben oder ist es etwas was nur mir gehört?Wenn nicht, fax es ihm doch
das hat ja nichts mit verbergen zutun.,.. fakt ist,das es sein gutachten ist,und der käufer mit dem gutachten nichts am hut hat 🙂
Er hat´s dem Verkäufer aber gesagt, dass ein Gutachten existiert.
Warum gebe ich nicht alle zum Fahrzeug gehörigen Papiere mit???
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
Er hat´s dem Verkäufer aber gesagt, dass ein Gutachten existiert.
ja das versteh ich eh nicht 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
}>Wenn der Käufer Probleme mit dem GA hat, ist es kein Problem vom Verkäufer! 😉
naja der TE hat ja genug tips bekommen... er soll dann mal berichten was danach alles passiert.... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von st328
vorallem @te.. wieso erzählst du ihm das du einen unverschuldeten unfall hattest,und du einen gutachten hast machen lassen usw...???????????das geht ihn doch nichts an... hättest du einfach gesagt,das du das auto selber geschrottet hast,und du das jetzt verkäufst fertig,...😕
versteh ich nicht
Hallo wollte mal mitten in diesen TH reinplatzen
OK stell dir mal bitte die gegen frage
wenn ich ein käufer wäre und zu hören bekomme das ich ein unfallverursacher bin wirkt das wohl verkaufs strategisch recht kompliziert, es sein den der käufer kommt aus dem ostblock, orient oder afrika usw.
in diesem fall hoffe ich das der vk ehrliche absichten in dieser abwicklung wünschte.
nun dem ist halt so in mansche menschen schaut man durch und an andere schaut man vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von Haitaminho
Hallo wollte mal mitten in diesen TH reinplatzenZitat:
Original geschrieben von st328
vorallem @te.. wieso erzählst du ihm das du einen unverschuldeten unfall hattest,und du einen gutachten hast machen lassen usw...???????????das geht ihn doch nichts an... hättest du einfach gesagt,das du das auto selber geschrottet hast,und du das jetzt verkäufst fertig,...😕
versteh ich nicht
OK stell dir mal bitte die gegen frage
wenn ich ein käufer wäre und zu hören bekomme das ich ein unfallverursacher bin wirkt das wohl verkaufs strategisch recht kompliziert, es sein den der käufer kommt aus dem ostblock, orient oder afrika usw.
in diesem fall hoffe ich das der vk ehrliche absichten in dieser abwicklung wünschte.
nun dem ist halt so in mansche menschen schaut man durch und an andere schaut man vorbei.
wo ist das problem? unfallwagen = unfallwagen. egal ob selbst geschrottet oder schrotten lassen?!
Zitat:
Original geschrieben von paulsfahrer
wo ist das problem? unfallwagen = unfallwagen. egal ob selbst geschrottet oder schrotten lassen?!Zitat:
Original geschrieben von Haitaminho
Hallo wollte mal mitten in diesen TH reinplatzen
OK stell dir mal bitte die gegen frage
wenn ich ein käufer wäre und zu hören bekomme das ich ein unfallverursacher bin wirkt das wohl verkaufs strategisch recht kompliziert, es sein den der käufer kommt aus dem ostblock, orient oder afrika usw.
in diesem fall hoffe ich das der vk ehrliche absichten in dieser abwicklung wünschte.
nun dem ist halt so in mansche menschen schaut man durch und an andere schaut man vorbei.
genau das wollte ich damit sagen... das hat ja nichts mit ehrlichkeit zutun... es liegt ein unfallschaden vor,und wie ,wer,wo das passiert ist,oder wer schuld dran ist,ist eine ganz andere sache beim verkauf
Hallo Burschen!!!!
ich will euch mal ein Gesätz nennen denn sicher wenige kennt..
dass nennt sich ( laesio enormis ) würde euch es genauer erkären aber schaut bitte im Google nach..
aber kurz gefasst Alle arten von Kaufverträge sind mit laesio enormis laut gesetz gesichert damit mann ein Schrott nicht mit falsche aussagen und irre führenden schreibungen im Kaufvertrag verkaufen kann.
WENN DER SCHADEN MEHR ALS ER WERT IST DANN tritt LAESIO ENORMIS ein
Beispiel.: Mann verkauft ein Wagen als Unfallfrei und der Besitzer kommt nach 2 jahren drauf das er Unfaller ist kann er sein Geld zur 99% zurückverlangen... da dieses gesetz 3jahre nach dem kauf gültig ist..
unter anderem so lange du für dieses Gutachten bezahlt hast ist es deins,
und musst nicht hergeben..
LINK laesio enormis
Mfg
S-line_driver
das der 99% seines Geldes nach 2 Jahren bekommt wage ich zu bezweifeln denn der Verkäufer kann von dem Käufer Nutzungsgebühr(ich weiss leider nicht wie es genau heisst) verlangen.
Ansonsten gebe ich dir Recht.
aber es ist doch so:
ich schrotte mein kfz. fahre in die werke, ein gutachter begutachtet das auto vor! dem zerlegen um einen ersten "wert" des schadens zuermitteln. erste oberflächliche, bzw. schnell zuerfassende schäden werden notiert. gutachten erstellt.
während der reparatur stellt der mechaniker weitere schäden fest. der gutachter wird informiert und erstellt einen nachtrag im werte x. usw.
also wurde in diesem fall nach dem ersten "wert" des schadens "abgebrochen" und keine weitere schadensanalyse durch geführt. so weit so gut.
wenn ich ein kfz kaufe das als unfaller angeboten wird, muß ich davon ausgehen, gerade beim frontschaden, das mehr als das offensichtliche defekt ist/sein kann.
und wenn ich dann den defekten wagen auf eigener achse durch die halbe republik fahre, sollte ich mir dessen bewusst sein das ich noch mehr kaputt mache oder ich bin einfach nur mit einem iq auf höhe der zimmertemperatur ausgestattet und fahre einfach, egal was passiert.
ich würde es darauf ankommen lassen und dem probanden die adresse meines anwalts mitteilen. fertig.
glück auf
....also ich halte nochmal fest: der Käufer hat ein Unfallfahrzeug mit vom Verkäufer angegebenen Frontschaden ohne Gutachten gekauft (warum der Käufer das Gutachten nicht wollte, wissen wir nicht).
Jetzt stellt der Käufer fest, dass der Schaden grösser ist, als beim Kauf von ihm angenommen.... und jetzt? Who cares?
Wenn der Käufer das Fahrzeug mit Gutachten gekauft hätte und sich später rausstellt, dass mehr Schäden vorhanden waren, könnte er das Fahrzeug von dem Gutachter nachbesichtigen lassen und vermutlich den höheren Schaden vom Verkäufer einfordern (der es widerum vom gegnerischen Versicherer erstattet bekommen würde). Voraussetzung wäre allerdings, dass der Schaden wirklich durch den Unfall verursacht wurde..... Das ist aber alles Makulatur, weil sich der Käufer auf sein eigenes Urteil verlassen hat und das Gutachten gar nicht sehen wollte.
Der Käufer hat am Auto rumgebastelt und dabei gemerkt, das noch etwas kaputt sei, was der Gutachter nicht bemerkt hat...
Ja nee is klar, der hat beim rumbauen etwas kaputtgemacht und will jetzt Kohle dafür haben.
Sollte er ein Gutachten anfordern, nachdem er am Auto rumgedoktort hat, wird das ihm nichts bringen (schraube ich meinen Fernseher auf und will dann einen Defekt auf Gararantie repariert bekommen, wird das auch nichts).
Als Privatperson hast du weder Garantie noch Gewährleistung, es sei denn er kann dir Betrug nachweisen. -->LAESIO ENORMIS. 3 Jahre, vielleicht in der Theorie, nicht bei einem Unfallwagen.
Und er will über Leichen gehen? Ist das eine Drohung? Dann ab zur Polizei
Ich würde auch nichts machen (vielleicht eine KOPIE des Gutachtens per EINSCHREIBEN mit Rückbrief verschicken). Soll er sich wieder melden, oder mit einen Anwalt kommen.
Du bist hoffentlich Rechtschutzversichert? Und hast beim Verkauf auch keine Fehler gemacht und Nichts zu verbergen? So What?
Frag aber trotzdem mal deinen Anwalt BEVOR du irgendetwas machst/ verschickst/ nichts machst/ und überhaupt.
Lern erst mal eine anständige Rechtschreibung bevor du hier Rechtsberatung betreibst von der du offenbar auch nichts verstehst!
Ignorantia enormis!
Zitat:
Original geschrieben von S-Line_driver
Hallo Burschen!!!!ich will euch mal ein Gesätz nennen denn sicher wenige kennt..
dass nennt sich ( laesio enormis ) würde euch es genauer erkären aber schaut bitte im Google nach..
aber kurz gefasst Alle arten von Kaufverträge sind mit laesio enormis laut gesetz gesichert damit mann ein Schrott nicht mit falsche aussagen und irre führenden schreibungen im Kaufvertrag verkaufen kann.
WENN DER SCHADEN MEHR ALS ER WERT IST DANN tritt LAESIO ENORMIS ein
Beispiel.: Mann verkauft ein Wagen als Unfallfrei und der Besitzer kommt nach 2 jahren drauf das er Unfaller ist kann er sein Geld zur 99% zurückverlangen... da dieses gesetz 3jahre nach dem kauf gültig ist..unter anderem so lange du für dieses Gutachten bezahlt hast ist es deins,
und musst nicht hergeben..LINK laesio enormis
Mfg
S-line_driver