Auto verkauft - Käufer stresst rum
Hallo liebes Forum,
hätte mal ne ganz andere Frage die der eine oder andere vielleicht beantworten kann. Ich hatte einen Unfall mit meinen Wagen und habe es von einen Sachverständiger begutachten lassen und mir ein Gutachten erstellen lassen. Als das Gutachten fertig war, habe ich mich entschieden das Fahrzeug zu verkaufen, ohne es zu reparieren. Natürlich habe ich beim Verkauf auf die Mängel aufmerksam gemacht und alles gesagt was ich wusste. Nun will der Käufer dass ich ihm das Gutachten zuschicke weil er von wegen Schäden entdeckt hat, die der Gutachter anscheinend nicht gesehen hat. Er will dann auch das Geld behalten. Nun ist es so das er von vorne rein und die ganze Zeit versucht hat, den Preis zu drücken und verschiedene Geschichten aufgetischt hat, von wegen das beim Fahrzeug der Motor kaputt gegangen ist als er ihn gekauft hat und nach Hause gefahren ist und 1000 andere Geschichten.
Meine Frage ist : Muss ich ihm das Gutachten geben oder ist es etwas was nur mir gehört? Mir gehts nicht ums Geld, aber ich trau dem Typen nicht und habe Sorgen dass da nochmal eine komische Geschichte von ihm kommt, nur damit er nochmal was am Preis machen kann.
Vielen Dank im voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von S-Line_driver
Hi!!Bevor du an mein Rechtschreib fehler mekerst lern du doch mal 5 sprachen.
unter anderem das sollte kein schlaumeier sein nur zur info
Wenn man ein Auto Verkauft auch wenn mann Hinschreibt UNFALL FAHRZEUG oder TOTALschaden ist egal so lange das der wert des Fahrzeug um 51% weniger ist als BEZAHLT kann der Verkaufer DAS sagen was er will er wird den Prozes verlieren. und das ist Laesio enormis
Es muss Ausdrücklich geschrieben werden das er um Liebhaber preis gekauft wurde oder das der Richtige Wert (unfall zustand) weniger als BEZAHLT ist.
UND WENN IHR DAS NICHT GLAUBEN WOLLTE EIN ANRUF ZUR EUREN ANWALT WIRD EUCH DAS GLEICHE SAGEN...
will kein kommentare haben wollte euch das bescheid geben..
da ich DANK dieses Gesetzes mein GELD wieder habe..MFg
S-line_driver
Was will ich mit fünf Sprachen wovon ich keine richtig kann? 😁
Des Weiteren trifft das was du sagst nicht generell zu und fertig. Also kontaktiere du erstmal einen Anwalt und informiere dich bevor du solche Halbwahrheiten hier postest.
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von S-Line_driver
Hallo Burschen!!!!ich will euch mal ein Gesätz nennen denn sicher wenige kennt..
dass nennt sich ( laesio enormis ) würde euch es genauer erkären aber schaut bitte im Google nach..
aber kurz gefasst Alle arten von Kaufverträge sind mit laesio enormis laut gesetz gesichert damit mann ein Schrott nicht mit falsche aussagen und irre führenden schreibungen im Kaufvertrag verkaufen kann.
WENN DER SCHADEN MEHR ALS ER WERT IST DANN tritt LAESIO ENORMIS ein
Beispiel.: Mann verkauft ein Wagen als Unfallfrei und der Besitzer kommt nach 2 jahren drauf das er Unfaller ist kann er sein Geld zur 99% zurückverlangen... da dieses gesetz 3jahre nach dem kauf gültig ist..unter anderem so lange du für dieses Gutachten bezahlt hast ist es deins,
und musst nicht hergeben..LINK laesio enormis
Mfg
S-line_driver
So ein dummes Geschwätz. Wenn dein Verständnis bezüglich dem deutschen Gesetz genauso perfekt ist wie deine Rechtschreibung, dann erklärt sich alles Weitere von selbst.
Zudem erstmal den Threat ganz durchlesen und das Anliegen des Theatsteller verstehen und dann oberschlaue Kommentare posten. Niemand hat hier ein Auto verkauft unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Des Weiteren hat auch niemand irgendwelche Dinge verschwiegen. Der Threststeller hat sein Unfallauto verkauft und hat dem Käufer alle ihm bekannten Schäden mitgeteilt, die zudem auch noch per Gutachten belegbar sind. Der Käufer jedoch meint, dass Schäden am Auto vorhanden sind die der Gutachter von außen nicht gesehen hat. Kann natürlich sein, aber was hat das bitte mit dem Verkäufer zu tun? Rein gar nichts.
Ich hatte auch schon einen Heckschaden. Der Gutachter schrieb den kompletten Auspuff auf. Leider stelle sich nachträglich heraus, dass der Kat auch gestaucht war. Gutachter benachrichtigt und Nachzahlung erhalten. Aber da war das Auto noch in meinem Besitz und wurde für mich repariert. Der Käufer hier hat ein Unfallauto gekauft und wurde über alle bekannten Mängel informiert. Als Nachweis dient wenn es hart auf hart kommt das Gutachten. Wenn nun noch weitere Schäden vorhanden sind die der Gutachter nicht gesehen hat, hat das absolut nichts mit dem Verkäufer zu tun. Er hat alles richtig gemacht und seine vertraglichen Pflichten erfüllt. Hätte er das Auto behalten und es wären bei der Reparatur Folgeschäden aufgetaucht, hätte er diese ähnlich wie ich bei der Versicherung geltend machen können. Dann hätte er auch eine Nachzahlung bekommen. Aber was interessiert es bitte den Threatsteller ob noch weitere Schäden auftauchen, wenn das Auto als Unfallfahrzeug verkauft wird?
Der Zug ist durch und der Käufer kann von keiner Seite aus was erwarten. Nach dem er schon am Auto rumgebastelt hat, ist der Zug sowieso abgefahren. Denn der Gutachter wird jetzt ganz klar so argumentieren, dass diese Schäden auch durch die Bastelei von Seiten des Käufers entstanden sein können. Also völlig egal.
Fact of the matter is....
Der Verkäufer hat sich nichts vorzuwerfen. Er hat alles richtig gemacht. Wenn das Telefon klingelt Gespräch wegdrücken und gut ist. Solche Clowns, da kaufen sie ein Unfallfahrzeug und wollen aber am Besten einen Neuwagen.
Hi,
man was für ne Nervensäge der Käufer 😠
Ich würd mich da ehrlich gesagt, nicht verrückt machen lassen und jeglichen
Kontaktversuch von seiner Seite abblocken.
Ein Unfallwagen ist ein Unfallwagen und immer ein unkalkulierbares Risiko!!! 😉
Gruß
Hi!!
Bevor du an mein Rechtschreib fehler mekerst lern du doch mal 5 sprachen.
unter anderem das sollte kein schlaumeier sein nur zur info
Wenn man ein Auto Verkauft auch wenn mann Hinschreibt UNFALL FAHRZEUG oder TOTALschaden ist egal so lange das der wert des Fahrzeug um 51% weniger ist als BEZAHLT kann der Verkaufer DAS sagen was er will er wird den Prozes verlieren. und das ist Laesio enormis
Es muss Ausdrücklich geschrieben werden das er um Liebhaber preis gekauft wurde oder das der Richtige Wert (unfall zustand) weniger als BEZAHLT ist.
UND WENN IHR DAS NICHT GLAUBEN WOLLTE EIN ANRUF ZUR EUREN ANWALT WIRD EUCH DAS GLEICHE SAGEN...
will kein kommentare haben wollte euch das bescheid geben..
da ich DANK dieses Gesetzes mein GELD wieder habe..
MFg
S-line_driver
Zitat:
Original geschrieben von S-Line_driver
Hi!!Bevor du an mein Rechtschreib fehler mekerst lern du doch mal 5 sprachen.
unter anderem das sollte kein schlaumeier sein nur zur info
Wenn man ein Auto Verkauft auch wenn mann Hinschreibt UNFALL FAHRZEUG oder TOTALschaden ist egal so lange das der wert des Fahrzeug um 51% weniger ist als BEZAHLT kann der Verkaufer DAS sagen was er will er wird den Prozes verlieren. und das ist Laesio enormis
Es muss Ausdrücklich geschrieben werden das er um Liebhaber preis gekauft wurde oder das der Richtige Wert (unfall zustand) weniger als BEZAHLT ist.
UND WENN IHR DAS NICHT GLAUBEN WOLLTE EIN ANRUF ZUR EUREN ANWALT WIRD EUCH DAS GLEICHE SAGEN...
will kein kommentare haben wollte euch das bescheid geben..
da ich DANK dieses Gesetzes mein GELD wieder habe..MFg
S-line_driver
Was will ich mit fünf Sprachen wovon ich keine richtig kann? 😁
Des Weiteren trifft das was du sagst nicht generell zu und fertig. Also kontaktiere du erstmal einen Anwalt und informiere dich bevor du solche Halbwahrheiten hier postest.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Coupe-Deluxe
Zitat:
Was will ich mit fünf Sprachen wovon ich keine richtig kann? 😁
Sind wohl ein paar Dialekte dabei 😁😁😁
Gruß
odi
Zitat:
Original geschrieben von st328
ich kann 2 sprachen...
wayne interessierts 😁
und ich kann Französisch (essen und trinken) 😁😁
Gruß
odi
So damit unser Freund mit den fünf Sprachen mal weiss was Sache ist. Wikipedia hilft ganz oft:
Laesio enormis - Deutschland
--------------------------------------
Das deutsche Zivilrecht kennt keinen geschriebenen Grundsatz der laesio enormis. Der Bundesgerichtshof geht aber in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig ist, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und dem der Gegenleistung besteht. Ein solches Missverhältnis nimmt der Bundesgerichtshof an, wenn die Wertdifferenz bei 100 % liegt. Zusätzlich zu der objektiven Äquivalenzstörung verlangt der BGH aber auch subjektive Faktoren bei der vom Geschäft begünstigten Partei. Regelmäßig müsse noch deren verwerfliche Gesinnung zu bejahen sein. Das sei grundsätzlich dann der Fall, wenn die bevorteilte Vertragspartei das Ungleichgewicht erkannt oder sich dieser Erkenntnis fahrlässig verschlossen hat. Da bei einem besonders groben Missverhältnis der Leistungen laut BGH eine tatsächliche Vermutung für die verwerfliche Gesinnung des Bevorteilten besteht, die erst durch besondere Umstände widerlegt werden müsse, ist in der Literatur von einer Renaissance der laesio enormis die Rede.
Noch fragen? 😁
Zitat:
Original geschrieben von odi222
und ich kann Französisch (essen und trinken) 😁😁Zitat:
Original geschrieben von st328
ich kann 2 sprachen...
wayne interessierts 😁Gruß
odi
ja und ich mag französisch ähämmm verkehr 😁😁
zählt das auch als sprache?
dann hätte ich 3 lol 😁
Zitat:
Original geschrieben von Coupe-Deluxe
So damit unser Freund mit den fünf Sprachen mal weiss was Sache ist. Wikipedia hilft ganz oft:Laesio enormis - Deutschland
--------------------------------------
Das deutsche Zivilrecht kennt keinen geschriebenen Grundsatz der laesio enormis. Der Bundesgerichtshof geht aber in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig ist, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und dem der Gegenleistung besteht. Ein solches Missverhältnis nimmt der Bundesgerichtshof an, wenn die Wertdifferenz bei 100 % liegt. Zusätzlich zu der objektiven Äquivalenzstörung verlangt der BGH aber auch subjektive Faktoren bei der vom Geschäft begünstigten Partei. Regelmäßig müsse noch deren verwerfliche Gesinnung zu bejahen sein. Das sei grundsätzlich dann der Fall, wenn die bevorteilte Vertragspartei das Ungleichgewicht erkannt oder sich dieser Erkenntnis fahrlässig verschlossen hat. Da bei einem besonders groben Missverhältnis der Leistungen laut BGH eine tatsächliche Vermutung für die verwerfliche Gesinnung des Bevorteilten besteht, die erst durch besondere Umstände widerlegt werden müsse, ist in der Literatur von einer Renaissance der laesio enormis die Rede.Noch fragen? 😁
Ähhm...ja, jetzt ist alles klar 😁
Zitat:
Original geschrieben von neumi87
Ähhm...ja, jetzt ist alles klar 😁Zitat:
Original geschrieben von Coupe-Deluxe
So damit unser Freund mit den fünf Sprachen mal weiss was Sache ist. Wikipedia hilft ganz oft:Laesio enormis - Deutschland
--------------------------------------
Das deutsche Zivilrecht kennt keinen geschriebenen Grundsatz der laesio enormis. Der Bundesgerichtshof geht aber in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig ist, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und dem der Gegenleistung besteht. Ein solches Missverhältnis nimmt der Bundesgerichtshof an, wenn die Wertdifferenz bei 100 % liegt. Zusätzlich zu der objektiven Äquivalenzstörung verlangt der BGH aber auch subjektive Faktoren bei der vom Geschäft begünstigten Partei. Regelmäßig müsse noch deren verwerfliche Gesinnung zu bejahen sein. Das sei grundsätzlich dann der Fall, wenn die bevorteilte Vertragspartei das Ungleichgewicht erkannt oder sich dieser Erkenntnis fahrlässig verschlossen hat. Da bei einem besonders groben Missverhältnis der Leistungen laut BGH eine tatsächliche Vermutung für die verwerfliche Gesinnung des Bevorteilten besteht, die erst durch besondere Umstände widerlegt werden müsse, ist in der Literatur von einer Renaissance der laesio enormis die Rede.Noch fragen? 😁
Ja wie jetzt? Findest du etwa das deutsche Gesetz ist nicht absolut klar, deutlich, verständlich und ohne Schlupflöcher geschrieben? 😁 Ne im Ernst, es geht eigentlich eher um den ersten Satz (dick gedruckt).
Zitat:
Original geschrieben von st328
ja und ich mag französisch ähämmm verkehr 😁😁Zitat:
Original geschrieben von odi222
und ich kann Französisch (essen und trinken) 😁😁
Gruß
odizählt das auch als sprache?
dann hätte ich 3 lol 😁
Näh Französisch Verkehr mag ich gar nicht - fahr mal durch Paris 😁😁
Gruß
odi
Zitat:
Original geschrieben von Coupe-Deluxe
Ja wie jetzt? Findest du etwa das deutsche Gesetz ist nicht absolut klar, deutlich, verständlich und ohne Schlupflöcher geschrieben? 😁 Ne im Ernst, es geht eigentlich eher um den ersten Satz (dick gedruckt).Zitat:
Original geschrieben von neumi87
Ähhm...ja, jetzt ist alles klar 😁
Das Deutsche Gesetz ist mindestens genauso kopmliziert wie ne Frau 🙂
Aber ich weiß auf was du hinaus willst, ich glaub aber nicht das es der für den du es gepostet hast weiß😉
Ich würd auch mal locker bleiben.
Der TE hat einen Unfallwagen verkauft. Er hat ein Gutachten und versteckte Schäden können durchaus vorhanden sein. Der Gutachter hat es übersehen. Pech für den Käufer.
Das Gutachten würd ich nicht aus der Hand geben, warum auch? Ich hab schon öfters verunfallte Fahrzeuge einer grossen deutschen Firma gekauft. Ein Gutachten gibt es nie dazu. Unter guten Freunden ja aber ansonsten gibts das nicht.
Für versteckte Mängel haftest Du nicht. Es wird oft und gern versucht bei Unfallwagen nachzuverhandeln . Lass den Käufer erstmal machen vorzuwerfen haste Dir nix und arglistig getäuscht auch nicht .
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
Ich würd auch mal locker bleiben.Für versteckte Mängel haftest Du nicht.
rüchtüch,
Privatverkäufer
hat er pech gehabt