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Auto verkauft - Käufer stresst rum

BMW 3er E46
Themenstarteram 14. Februar 2011 um 16:07

Hallo liebes Forum,

hätte mal ne ganz andere Frage die der eine oder andere vielleicht beantworten kann. Ich hatte einen Unfall mit meinen Wagen und habe es von einen Sachverständiger begutachten lassen und mir ein Gutachten erstellen lassen. Als das Gutachten fertig war, habe ich mich entschieden das Fahrzeug zu verkaufen, ohne es zu reparieren. Natürlich habe ich beim Verkauf auf die Mängel aufmerksam gemacht und alles gesagt was ich wusste. Nun will der Käufer dass ich ihm das Gutachten zuschicke weil er von wegen Schäden entdeckt hat, die der Gutachter anscheinend nicht gesehen hat. Er will dann auch das Geld behalten. Nun ist es so das er von vorne rein und die ganze Zeit versucht hat, den Preis zu drücken und verschiedene Geschichten aufgetischt hat, von wegen das beim Fahrzeug der Motor kaputt gegangen ist als er ihn gekauft hat und nach Hause gefahren ist und 1000 andere Geschichten.

Meine Frage ist : Muss ich ihm das Gutachten geben oder ist es etwas was nur mir gehört? Mir gehts nicht ums Geld, aber ich trau dem Typen nicht und habe Sorgen dass da nochmal eine komische Geschichte von ihm kommt, nur damit er nochmal was am Preis machen kann.

Vielen Dank im voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von S-Line_driver

Hi!!

Bevor du an mein Rechtschreib fehler mekerst lern du doch mal 5 sprachen.

unter anderem das sollte kein schlaumeier sein nur zur info

Wenn man ein Auto Verkauft auch wenn mann Hinschreibt UNFALL FAHRZEUG oder TOTALschaden ist egal so lange das der wert des Fahrzeug um 51% weniger ist als BEZAHLT kann der Verkaufer DAS sagen was er will er wird den Prozes verlieren. und das ist Laesio enormis

Es muss Ausdrücklich geschrieben werden das er um Liebhaber preis gekauft wurde oder das der Richtige Wert (unfall zustand) weniger als BEZAHLT ist.

UND WENN IHR DAS NICHT GLAUBEN WOLLTE EIN ANRUF ZUR EUREN ANWALT WIRD EUCH DAS GLEICHE SAGEN...

will kein kommentare haben wollte euch das bescheid geben..

da ich DANK dieses Gesetzes mein GELD wieder habe..

MFg

S-line_driver

Was will ich mit fünf Sprachen wovon ich keine richtig kann? :D

Des Weiteren trifft das was du sagst nicht generell zu und fertig. Also kontaktiere du erstmal einen Anwalt und informiere dich bevor du solche Halbwahrheiten hier postest.

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Haften müsste er nur wenn er erhebliche Mängel bewusst verschwiegen hat. So ganz Privat zu privat und nach mir die Sintflut gilt nämlich auch nicht.

 

Das problem ist meistens, das man kaum nachweisen kann das der Verkäufer davon gewusst hat, selbst ein Getriebeschaden oder Motorschaden auf dem Heimweg ist dem Verkäufer nicht nachzuweisen (obwohl es vllt deutliche Anzeichen dafür gab)

Hab schon von Fällen eines bekannten KFZ-Meisters gehört, das schon manch privater Verkäufer eines Unfallfahrzeugs dem Käufer hinterher noch den Schaden bezahlen musste wegen Formfehler im Kaufvertrag! Dies nutzen manche professionelle Zeitgenossen natürlich aus!

Ich hab mein voll fahrbereites Coupe mit Heckschaden vor 1,5 Jahren mit dem Vermerk " Fahrzeug wird als Teileträger zum Ausschlachten verkauft" ................verkauft, um mich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen!

Gruß

Mach bitte garnichts mehr.

1. Spreche mit dem Käufer nichts mehr.

2. Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, kontaktiere deinen Anwalt und lass dich beraten.

3. Wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, warte bis der Käufer wirklich blöd tut.

 

Wenn du einen Kaufvertrag hast, wo alle Mängel aufgelistet sind, die du kennst, dann kann dir sowieso nichts passieren und er kann machen was er will.

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