"Soundmodul" vom 313ps beim 245ps nachrüsten?
Hallo,
ist es möglich, die Lautsprecher bei dem 245ps 3,0tdi nachzurüsten?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von A6.BiTurbo
Natürlich geht das, technisch geht alles, ist nur die Frage, was Dir das nutzt - wirst trotzdem ganz böse versenkt (sry, konnte ich mir nicht verkneifen).Zitat:
Original geschrieben von chrifra
Hallo,ist es möglich, die Lautsprecher bei dem 245ps 3,0tdi nachzurüsten?
😁 aber wir gehen wenigstens mit tollem Sound unter 😁
1629 Antworten
Zitat:
@Sausler schrieb am 16. Oktober 2018 um 16:25:32 Uhr:
ok. und lohnt es sich? kann ich das nach dem einbauen übers mmi steuern?
Ja man kann es über MMI steuern.
Es gibt immer wieder Angebote in der Bucht mit dem Preis unter 2000€, leider kann man seit Sommer so eine Nachrüstung nicht mehr eintragen und man fährt ohne BE.
ok... also darf ich das nicht auch wenn es mir ein 🙂 einbaut?
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Du kannst viel kaufen was verboten ist
https://www.google.de/.../...ist-erlaubt-lauter-verboten-t6359596.html
Und die Typzulassung der orginal Audi nachrüstung bleib nach wie vor in Kraft, damit ist und bleibt die orginal Audi Nachrüstung legal.
Ja das können wir jetzt wieder diskutieren bis zum umfallen, nein stand ist ab werk oder garnicht, kommst nach mannheim freitags und fährst durch die poser kontrolle und dann sehe ma weiter 🙂
Zitat:
Im Netz wird über Soundgeneratoren angeregt diskutiert, vor allem über die Zulassung. Einige Systeme wurden bisher mit einem Teilegutachten ausgeliefert und ließen sich damit eintragen. Andere Bauteile wurden ohne Gutachten, aber mit falschen Argumenten verkauft: Die Anbieter setzten ihre Systeme mit Audioanlagen gleich und verkauften sie fälschlicherweise als eintragungsfrei.
Jetzt stellt das BMVI unmissverständlich klar: Die Anlagen sind eintragungspflichtig, aber nicht mehr eintragbar. Im Verkehrsblatt wird aufgeführt, dass die Generatoren nicht mit einem Sportauspuff gleichzusetzen sind. Sie widersprechen den Paragraphen 30 (Abs. 1: Fahrzeuge dürfen niemanden belästigen) und 55 (Schallzeichen, z. B. Hupe) der StVZO.
Nochmals an der Stelle muss ich mich selber zitieren, weil hier Dinge besprochen werden die teilweise nicht ganz korrekt sind.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Juni 2018 um 18:14:26 Uhr:
Ich möchte hier mal ein kleines bissl Licht ins dunkle bringen, da hier viel durcheinander geworfen wird, und auch teilweise falsche Aussagen getroffen wurden.Es ist momentan so:
1.) Soundgeneratoren
Sind nur mit
a) EG bzw. ECE Genehmigung als Austauschschalldämpfer oder
b) über eine Systemgenehmigung / EG-Genehmigung des Gesamtfahrzeugs
zulässig.2.) Soundgeneratoren als separates Bauteil
a) sind generell nicht mehr möglich
b) EG,ABE, Teilegutachten dürfen nicht mehr erstellt werden
c) Abnahmen sind nicht mehr zulässig
3.) Klappenschalldämpfer als Austauschschalldämpfer
wie 1.)4.) Klappensteuerungen als separates Bauteil
wie 2.)Rot markiert geht also nicht mehr.
Heißt also, alle Original-Audi Soundgeneratoren waren und sind weiterhin zulässig. (Auch Abnahmefähig)
MfG
BTW: Alle Änderungen an den genehmigten Bauteilen (Fernbedienung, APP Cete Modul usw,) führen ebenfalls zum erlöschen der Betriebserlaubnis!
Ah ja und wie darf man dann das verstehen?
Zitat:
Auf Nachfrage von MOTOR-TALK erklärte ein Sprecher des TÜV Süd, dass die Nachrüstung von Auspuffanlagen mit ab Werk angebotenen Soundgeneratoren an nicht dafür vorgesehenen Motoren ebenfalls verboten wird. Alle Gutachten von Zubehörsystemen seien nun ungültig. Bereits rechtmäßig eingetragene Anlagen sind weiterhin erlaubt.
Danke @MZ-ES-Freak den Text hab ich eigentlich gesucht.
Selbstverständlich müssen die Sets komplett original sein, also auch der evtl. erforderliche Mittelschalldämpfer nachgerüstet werden, und für das entsprechende Fahrzeug sein.
Letztlich kann mir die Polizei im zweifel mein Fahrzeug deswegen zwar Stilllegen, jedoch machen sie sich in dem Falle auch Schadensersatzpflichtig.
Zitat:
@Audibitdi schrieb am 16. Oktober 2018 um 17:14:57 Uhr:
Ah ja und wie darf man dann das verstehen?Zitat:
Auf Nachfrage von MOTOR-TALK erklärte ein Sprecher des TÜV Süd, dass die Nachrüstung von Auspuffanlagen mit ab Werk angebotenen Soundgeneratoren an nicht dafür vorgesehenen Motoren ebenfalls verboten wird. Alle Gutachten von Zubehörsystemen seien nun ungültig. Bereits rechtmäßig eingetragene Anlagen sind weiterhin erlaubt.
Die Motoren sind aber dafür vorgesehen...
mWn ist die EG Betriebserlaubnis für die Nachrüstanlagen (die haben ja ein E Zeichen eingraviert) nach wie vor gültig. Kein TÜV konnte mir bisher eine Aufhebung der EG Betriebserlaubnis der Anlage im System zeigen. Und die wäre da definitiv drin..
@Sausler frag mal bei ner VW Werkstatt, die haben generell günstigere Stundensätze.... 😉
hab gestern beim 🙂 gefragt ob es probleme beim eintragen gibt.... die antworten waren: grosse augen, und öhhh eigentlich nicht xD