"Soundmodul" vom 313ps beim 245ps nachrüsten?
Hallo,
ist es möglich, die Lautsprecher bei dem 245ps 3,0tdi nachzurüsten?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von A6.BiTurbo
Natürlich geht das, technisch geht alles, ist nur die Frage, was Dir das nutzt - wirst trotzdem ganz böse versenkt (sry, konnte ich mir nicht verkneifen).Zitat:
Original geschrieben von chrifra
Hallo,ist es möglich, die Lautsprecher bei dem 245ps 3,0tdi nachzurüsten?
😁 aber wir gehen wenigstens mit tollem Sound unter 😁
1629 Antworten
Zitat:
@Polmaster schrieb am 21. Juni 2018 um 14:59:42 Uhr:
Ich verweise wiederrum gerne auf den zuvor von mir geposteten MT-Link. Dort ist die Problematik erklärt.
Schon klar. Es ist aber eine Typgenehmigung für die Anlage und kein Gutachten, eine Eintragung war nie vorgesehen und wenn ich es schriftlich hab das es auch nicht nötig ist , mach ich das auch nicht.
Es ist auch keine Anlage aus dem Zubehör wie in dem Beitrag erwähnt.
In dem Beitrag ist das Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums verlinkt und da steht auch explizit Teilegutachten.
Ich möchte hier mal ein kleines bissl Licht ins dunkle bringen, da hier viel durcheinander geworfen wird, und auch teilweise falsche Aussagen getroffen wurden.
Es ist momentan so:
1.) Soundgeneratoren
Sind nur mit
a) EG bzw. ECE Genehmigung als Austauschschalldämpfer oder
b) über eine Systemgenehmigung / EG-Genehmigung des Gesamtfahrzeugs
zulässig.
2.) Soundgeneratoren als separates Bauteil
a) sind generell nicht mehr möglich
b) EG,ABE, Teilegutachten dürfen nicht mehr erstellt werden
c) Abnahmen sind nicht mehr zulässig
wie 1.)
4.) Klappensteuerungen als separates Bauteil
wie 2.)
Rot markiert geht also nicht mehr.
Heißt also, alle Original-Audi Soundgeneratoren waren und sind weiterhin zulässig. (Auch Abnahmefähig)
MfG
BTW: Alle Änderungen an den genehmigten Bauteilen (Fernbedienung, APP Cete Modul usw,) führen ebenfalls zum erlöschen der Betriebserlaubnis!
Habe jetzt ein Angebot vorliegen, original BiTu anlage einbauen in meinen 218ps Allroad für 2K. Dürfte ich die einbauen lassen oder würde dann auch die Betriebserlaubnis erlöschen?
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Zitat:
@Guenie01 schrieb am 21. Juni 2018 um 21:07:36 Uhr:
Habe jetzt ein Angebot vorliegen, original BiTu anlage einbauen in meinen 218ps Allroad für 2K. Dürfte ich die einbauen lassen oder würde dann auch die Betriebserlaubnis erlöschen?
Das ist pauschal nicht zu beantworten.
Anhand der EG-Teilegenehmigung muss ersichtlich sein, ob Dein Fahrzeug dort im Verwendungsbereich steht. Das gilt übrigens für alle Änderungen mit Gutachten.
Ohne die EG-Teilegenehmigung kann das also nicht beantwortet werden. Ich würde mir auch keine Anlage ohne drunter bauen, bei der jetzigen "verschärften" Lage.
Welchen BiTu meinst du?
Achtung:
VFL Soundsysteme passen bzw. dürfen nicht in FL Modelle eingebaut werden.
Übrigens im Audi Shop Online bekommst du die Anlage auch passend zu kaufen.
Ich glaub auch das die original Auspuff Anlage vom biturbo nur an dem jeweiligen Fahrzeug montiert werden darf und keine anderen. Die nachrüst bzw Austauschabgasanlagen haben eine eg bzw e prüfnummer auf den Endschalldämpfern (wo die Soundaktuatoren mit dran hängen) bei den originalen endtöpfen habe ich diese Nummer noch nicht gesehen. (auf dem angehängten Bild kann man es sehen, wenn auch nur schwach aber leider hatte ich kein besseres Bild mehr wo ich meine Anlage ausgebaut hatte)
...erklärte ein Sprecher des TÜV Süd, dass die Nachrüstung von Auspuffanlagen mit ab Werk angebotenen Soundgeneratoren an nicht dafür vorgesehenen Motoren ebenfalls verboten wird.
Also alles was nicht 3.0 bitdiist beim a6...
...In manchen Modellen serienmäßige Soundaktuatoren werden bei anderen Motorisierungen nicht mehr eingetragen...
Die Anlage hat eine E Nummer siehe Bild .
Damit trägt die auch keiner ein, was unnötig wäre. Ist ein Widerruf der Typgenehmigung erfolgt?
Natürlich ist trotzdem eine Abnahme nach 19(3) StvZO möglich, denn es ist ein gültiges Prüfzeugnis (EG Teilegenehmigung)
Hab bei mehreren Prüfstellen die Problematik angefragt und ALLE sagten ist nicht mehr einzutragen und sie könnten keinen TÜV auf ein Fahrzeug mit nachgerüstetem Aktuator geben, egal ob mit Prüfzeichen, oder nicht...entwender werkseitig montiert, oder, im worst- case, gar ne Rückrüstung, falls schon verbaut...
Dann hast du eventuell die falschen Leute an der Strippe gehabt, oder unwissende.
Bei uns ist es jedenfalls möglich, wer also Infos braucht einfach melden.
Btw
Wäre ja auch irrsinnig, wenn Audi die Anlagen mit EG Genehmigung verkauft, obwohl es verboten wäre.
@Prodigy333 welche Problematik meinst du genau?
Zitat:
@Audibitdi schrieb am 26. Juni 2018 um 20:54:14 Uhr:
...erklärte ein Sprecher des TÜV Süd, dass die Nachrüstung von Auspuffanlagen mit ab Werk angebotenen Soundgeneratoren an nicht dafür vorgesehenen Motoren ebenfalls verboten wird.
Also alles was nicht 3.0 bitdiist beim a6......In manchen Modellen serienmäßige Soundaktuatoren werden bei anderen Motorisierungen nicht mehr eingetragen...
Bei diesem deutsch versteh ich gar nix. Und wahrscheinlich auch nicht der TÜV...
Die Nachrüstung der EG Auspuffanlagen ist doch genau für die jeweiligen Motoren zugelassen.
Ich rede nicht davon, eine Anlage aus einem BiTdi am einen anderen zu montieren.