Zitat:@Rockville schrieb am 4. September 2025 um 19:54:04 Uhr:
Wenn der TE noch einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, kann das Vorhandensein der Fahrerlaubnis nicht online geprüft werden. Im ZFER sind nur Fahrerlaubnisse erfasst, die ab dem 01.01.1999 erteilt wurden.Wenn der TE schon selbst schreibt, dass die Polizei eine Onlineabfrage versucht hat, dann haben die alles gemacht, was in ihrer Macht stand. Der TE ist dann ganz allein schuld, denn er hatte den FS nicht dabei und vor Ort konnte das Bestehen einer Fahrerlaubnis nicht nachgewiesen werden. Insofern alles ganz normal.
Bedeutet also, der TE ist Baujahr vor 1953, also > 72 Jahre, oder der TE hat es zusätzlich versäumt seinen FS umzutauschen? Wie siehst du das?