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Xenon Linse beschlagen, verschmutzt, Kreis auf der Linse

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 3. November 2014 um 11:02

Hallo zusammen,

nachdem das Thema hier in diesem Beitrag bei MT bereits angeschnitten wurde, habe ich mal einen eigenen Beitrag dazu angelegt.

SHARK630 schrieb dazu:

Da die milchigen Linsen sogar bei Neuwagen in Ausstellungshallen bei den :-) bis Modelljahr 2014 (Baudatum bis Juni 14), denke ich da eher an ein Produktionsproblem. Ausdünstungen des Klebers beim Zusammenbau von Gehäuse und Abdeckscheibe z.B.. Dass sich da dann Luftfeuchtigkeit drauf festsetzt. Vermute ich jetzt mal. Bei Modelljahren 2015 (gebaut ab 7. Bzw. 8.14) habe ich das nicht mehr gesehen.

Ist definitiv auf der Linse selbst.

Bei meinen Xenon-Scheinwerfern fiel mir ebenfalls zunächst Kondenswasser unten im Bereich der Blinker auf. Ich werde das auch bei der nächsten Gelegenheit fotografieren. Zurzeit ist es weg.

Aufgrund des Hinweises bezüglich Schlieren auf den Linsen, wollte ich Euch mal um Eure Meinung zu meinen Xenons bitten.

Ich stellte fest, dass es schwierig ist ein Foto zu erstellen, auf dem man die gesamte Oberfläche der Linse erkennt.

Daher habe ich mal beide (eingeschalteten) Scheinwerfer mit dem Handy gefilmt und das Ergebnis in youtube hochgeladen.

Mein Golf ist Modelljahr 2015. Ein Ring, wie oben von Euch beschrieben, ist hier nicht zu erkennen.

Mehr Schlieren/Schleier, ähnlich Beschlag auf der Linse. Oder Fettfinger, die die Linsen angefasst haben :D

Also schaut' Doch bitte mal hier im Video!

Hierzu gab es auch bereits Feedback von SHARK630: "Die sehen zu meinen vergleichsweise noch perfekt aus. Paar wie Wasserflecken und Fingerabdrücke, aber der milchige Beschlag auf der Linse ist gleich null im Vergleich."

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Klaus.

Img-3254
Beste Antwort im Thema

Wie und wann ich Zeit mit meiner Familie verbringe, kann ich schon noch selbst entscheiden. Dafür brauch ich keine Beratung. Trotzdem besten Dank für deine ausnahmsweise konstruktive Hilfe. Du musst bedenken, ich arbeite in der PR-Abteilung von VW und muss dafür sorgen, dass das Thema heruntergespielt wird. Mein Gehalt ist variabel und pro getauschtem Scheinwerfer werden mir 0,5% abgezogen, die ich aber wieder zu 50% bei Valeo zurückfordern kann. Kann ich jedoch einen Scheinwerfer-Tausch hier im Forum verhindern, bekomme ich 2% Bonus. Deswegen muss ich hier am Ball bleiben, sorry.

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Wenn man mehr als drei mal gewechselt hat, hat man dann Anspruch auf Wandlung des Fahrzeuges?

Wegen Scheinwerfern :eek: ??

Auf jeden Fall hast du Anspruch. Egal ob Scheinwerfer oder polternde Hinterachse oder sonst scheinbar "Kleinigkeiten", 3 mal Mängelbeseitigung fehlgeschlagen, Anspruch auf Wandlung.

Zitat:

@Pistensau-1 schrieb am 28. Dezember 2015 um 14:26:59 Uhr:

Wegen Scheinwerfern :eek: ??

Wegen der Scheinwerfer sicherlich nicht.

Zitat:

@te-75 schrieb am 28. Dezember 2015 um 17:08:33 Uhr:

Auf jeden Fall hast du Anspruch. Egal ob Scheinwerfer oder polternde Hinterachse oder sonst scheinbar "Kleinigkeiten", 3 mal Mängelbeseitigung fehlgeschlagen, Anspruch auf Wandlung.

Das stimmt so sicher nicht. Es muss nicht 3 mal gewechselt werden, sondern je nach schwere des Mangels kann auch einmal genügen und bei geringfügigen Mangel gibt es keine Wandlung und was geringfügig ist entscheidet der Hersteller oder das Gericht.

In der Regel ist nach genau 2 gescheiterten Versuchen den Mangel zu beseitigen eine Wandlung möglich.

Natürlich gibt es Ausnahmen, doch wir gehen ja hier in der Regel vom regulären Verlauf aus.

Mit scheinbar "Kleinigkeiten" meinte ich keine geringfügigen Mängel. Und ein Scheinwerfer, der im Dunkeln nicht richtig funktioniert und zu einem Sicherheitsrisiko wird, ist mit Sicherheit kein geringfügiger Mangel.

@Downpipe: Du kannst auf jeden Fall die Wandlung beantragen.

Da hast du allerdings recht. Beantragen kann er sie auf jeden Fall. Das kannst du immer machen, ob er sie auch bekommt, ist wieder ganz was anderes. :D

https://www.adac.de/.../...Liste-Minderung-R%C3%BCcktritt-2_200259.pdf

Eine Liste mit Urteilen von diversen Gerichten, wann eine Rückabwicklung (Wandlung) vor Gericht wegen welchem Mangel durchgegangen ist.

Und, kleiner Tipp, eine Rückabwicklung beantragt man nicht, man verlangt sie ??

Wandlung kann man bei allen Mängeln begehren - sie wird nur wohl nie zugestanden werden, da es seit der Schuldrechtsmodernisierung keine Wandlung mehr gibt.

Zitat:

@lorhinger schrieb am 28. Dezember 2015 um 19:04:48 Uhr:

https://www.adac.de/.../...Liste-Minderung-R%C3%BCcktritt-2_200259.pdf

Eine Liste mit Urteilen von diversen Gerichten, wann eine Rückabwicklung (Wandlung) vor Gericht wegen welchem Mangel durchgegangen ist.

Und, kleiner Tipp, eine Rückabwicklung beantragt man nicht, man verlangt sie ??

Verlangen kannst du immer alles, ob du es bekommst ist die andere Seite.

Verstehe allerdings nicht was die beiden Fragezeichen bedeuten. Bist du dir anscheinend selber nicht sicher?

Genau, sie heißt jedoch nur anders, Rückabwicklung! Vom Ergebnis her ist´s jedoch das gleiche oder das selbe, oder wie auch immer ;-)

 

Genau lorhinger, danke für die Richtigstellung, man verlangt die Rückabwicklung und beantragt sie nicht, beantragen tut man die Rente, die wird dann auch meistens bei fortgeschrittenem Alter genehmigt. ;-)

Ich muss mich jedoch mit meinen 40 Jahren noch etwas gedulden bis der Antrag durch ist.

Ein mehrmaliges Tauschen der Scheinwerfer ist jedoch Grund genug und wird auch sicherlich seitens VW akzeptiert, zumal die ja selbst wissen, dass es ein Mangel ist, den sie in absehbarer Zeit nicht beheben können. Da sehe ich absolut keine Probleme.

Hallo

Und jetzt mal bitte wieder zum Thema zurückkehren

 

Danke

Bei mehrern / zahlreichen geringfügigen Mängeln besteht auch ein Rechtsanspruch auf Rückabwicklung.

Dazu existieren bereits mehrere höchstrichterliche Urteile, die suche ich jetzt aber nicht für euch raus,

reicht wenn ich sie gelesen habe,

rzz

Zitat:

@lufri1 schrieb am 28. Dezember 2015 um 18:28:50 Uhr:

Zitat:

@te-75 schrieb am 28. Dezember 2015 um 17:08:33 Uhr:

Auf jeden Fall hast du Anspruch. Egal ob Scheinwerfer oder polternde Hinterachse oder sonst scheinbar "Kleinigkeiten", 3 mal Mängelbeseitigung fehlgeschlagen, Anspruch auf Wandlung.

Das stimmt so sicher nicht. Es muss nicht 3 mal gewechselt werden, sondern je nach schwere des Mangels kann auch einmal genügen und bei geringfügigen Mangel gibt es keine Wandlung und was geringfügig ist entscheidet der Hersteller oder das Gericht.

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