Wandlung möglich oder nicht ???

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen!!!

Mein Golf 5 Individual ist nun 16 Monate alt und ich mußt wegen einigen Lack Mängeln in die Werkstatt. In den nun 3 Werkstatt aufenthalten mußten 4 vom Werk aus lackierte Kunststoffteile neu gemacht werden.Ständig hob sich der Klarlack ab und man konnte ihn ziehen wie pelle.Der Wagen hat nen KP von 30000Euro, und mir wurde nix weiter angeboten, keine KP Minderung noch sonst was. Muß ich das sooo hinnehmen? Kann und darf doch nicht wahr sein.
Nachbearbeitet wurde die Frontspoilerlippe, der Kühlergrill (wurde 2mal gemacht wg Falscher Farbe), und dann beide Außenspiegelgehäuse. Wie soll das weitergehen??? Der sieht ja noch aus wie ein Clown Mobil.

Was meint Ihr??????????

14 Antworten

Re: Wandlung möglich oder nicht ???

Zitat:

Original geschrieben von chris2577


Was meint Ihr??????????

Dies ist ein Autoforum. Du solltest deinen Anwalt fragen. Der kann & darf dir da mehr helfen.

Hey,

das du dich über die Mängel ärgerst ist klar, aber eine Wandlung wird aus den Gründen nicht erfolgen. Alle Teile die ausgetauscht und lackiert werden können, können so lackiert werden das es gar nicht auffällt. Darauf solltest du achten! Und wenn sie die Anbauteile 5 x lackieren dies ist egal. bestehe auf einen kostenlosen Leihwagen und dann lass sie in aller Ruhe arbeiten.

Hatte auch so einen Fall und habe mich mit einem Rechtsanwalt unterhalten, Minderung sei nicht drin da heute Lackschäden 1 a behoben werden können.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCGN


Hatte auch so einen Fall und habe mich mit einem Rechtsanwalt unterhalten, Minderung sei nicht drin da heute Lackschäden 1 a behoben werden können.

sehr netter anwalt... lass mich raten: einer der bestimmt schon paar jahr länger im geschäft ist und sich die letzten paar jahre noch nicht mit dem neuen schuldrecht beschäftigt hat...

so wie ich den TE verstanden habe war das auto bereits 3 mal in der werkstatt wegen den problemen... der verbraucher muss sich nur auf 2 nachbesserungsversuche einlassen... auf einen dritten muss er sich nicht mehr einlassen... sollte 2 mal erfolglos nachgebessert worden sein, so ist die nacherfüllung fehlgeschlagen und du kannst GRUNDSÄTZLICH zurücktreten. es sei denn, der mangel ist unerheblich... und m.E. sind solche mängel nicht unerheblich... selbst, wenn ein sachverständiger solche mängel als unerheblich ansieht, so kannst du nach fehlgeschlagener nacherfüllung mindern, da es bei der minderung nicht auf die erheblichkeit des mangels ankommt... ich denke aber nicht, dass sich dein händler in der praxis darauf einlassen wird, so dass du dir dann doch nen anwalt nehmen musst... oder du wirst dich mit dem händler so einig...

...da hab' ich als bürogummi jetzt mal eine technische frage:

wie kann es sein, dass an einem einzelnen fahrzeug an verschiedenen teilen diese mängel auftreten?
von den verschiedenen anbauteilen werden ja wahrscheinlich je ganze chargen lackiert, oder nicht?

und warum haftet dann der neue lack auch wieder nicht vernünftig am kunststoff?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von teddybaxter


...da hab' ich als bürogummi jetzt mal eine technische frage:

wie kann es sein, dass an einem einzelnen fahrzeug an verschiedenen teilen diese mängel auftreten?
von den verschiedenen anbauteilen werden ja wahrscheinlich je ganze chargen lackiert, oder nicht?

und warum haftet dann der neue lack auch wieder nicht vernünftig am kunststoff?

Berechtigte frage 😉

Das würde mich jetzt auch mal interresieren..

2006 waren es noch 3 anstelle von 2 nachbesserungsversuchen. ich weiß nicht auf welche quelle sich der user mit den 2 versuchen bezieht. hab das 2007er nicht zur hand.

farbablätterungen an einer frontspoiler lippen sind m.M.n so geringwertig, dass du dafür zu 100% nicht wandeln kannst... man wird mit sicherheit kein auto für 30.000 € wandeln, weil eine frontlippe die vielleicht 200€ kostet, schadhaft ist.

was du jedoch machen kannst - afaik!! - ist, dass du nach dem 3. fehlgeschlagenen versuch - bezogen auf das gleiche bauteil! - zu einer anderen werkstsatt gehst und der laden, der dir den wagen verkauft hat und die 3 versuche hat fehlschlagen lassen, dies bezhalen muss.

geh zum anwalt... der weiß es mit garantie.

wandeln 0%

stell doch mal ein paar fotos ein...

wandlung bei VW

Also,ich kann nur sagen das die Kunststoffteile laut VW aus der eigentlichen Produktion genommen und lackiert werden.Nennt sich deshalb angeblich Volkswagen Individual.Spreche morgen mit dem Anwalt!!!
Im übrigen wüßte ich selber gern wieso der Lack(KLARLACK) sich löst.Dazu kann ich nur sagen das die Kiste nur von Hand und mit Original VW Reinigern gewaschen wird.
Auch ist diese Art von Lackproblem bei einigen Fox Modellen aufgetreten. Der Gutachter rechtfertigte das mit zu geringer Ablüftzeit.Keine Ahnung!!!
Und wäre es bei dem Grill oder der Spoilerlippe geblieben würde ich auch kein Aufstand machen aber es stellt sich einem doch die Frage ob und wie das weitergeht, denn Lackierte Kunststoffteile sind noch massig vorhanden.Und was wenn die drei Jahre Lackgarantie vorbei sind!!!! Dann zahle dev. ich den Mist!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von GT_Black


2006 waren es noch 3 anstelle von 2 nachbesserungsversuchen. ich weiß nicht auf welche quelle sich der user mit den 2 versuchen bezieht. hab das 2007er nicht zur hand.

ich beschäftige mich seit über 7 jahren hobbymäßig mit jura, weil mir in meiner freizeit langweilig ist und ich nix besseres zu tun habe, weisste...

lol...

ich weiß nicht wer dir was von 3 versuchen erzählt hat... wahrscheinlich wieder einer dieser tollen händler, die versuchen ihre kunden zu verarschen...

es sind 2 nachbesserungsversuche bzw. 1 nachlieferungsversuch... das war schon seit der schuldrechtsmodernisierung so und wird auch so bleiben...
was in irgendwelchen märchen-agb von vw-händler im jahre 2006 und im jahre 2007 stand, interessiert mich eigentlich so wenig wie wenn ein sack reis in china umkippt, da ohnehin locker 80 % der agb in der praxis unwirksam sind *gruß an die rechtsabteilungen der großen konzerne*

ach p.s. du darfst auch mal als nicht-jurist einfach mal ins bgb nen blick werfen... ist ein "jedermanns"-gesetz und nicht nur ne bettlektüre für den richter... (und glaub mir, die wichtigsten verbraucherschutzvorschriften sind für jeden klar verständlich)

*kopfschüttel*

Zitat:

Original geschrieben von GT_Black


2006 waren es noch 3 anstelle von 2 nachbesserungsversuchen. ich weiß nicht auf welche quelle sich der user mit den 2 versuchen bezieht. hab das 2007er nicht zur hand.

... und 2006 war die Erde noch eine Scheibe. 😁

bugatti hat Recht.

@gerry... ach tatsächlich... war sie das?

manchmal bringt es was einfach mal einige posts doch zu ende zu lesen, selbst wenn sich bereits nach den ersten 4 wörtern die nackenhaare aufrichten...

wird ja immer besser

Zitat:

was du jedoch machen kannst - afaik!! - ist, dass du nach dem 3. fehlgeschlagenen versuch - bezogen auf das gleiche bauteil! - zu einer anderen werkstsatt gehst und der laden, der dir den wagen verkauft hat und die 3 versuche hat fehlschlagen lassen, dies bezhalen muss.

in welchem hobbyjura-forum stand das schon wieder? allein in einem satz mit 5 zeilen werden teile von locker 3 oder 4 rechtsinstitute auseinandergerissen und irgendwie zu etwas falschen zusammengepuzzelt... also bitte bevor man erst andere beiträge als falsch abstempelt, vielleicht nochmal überdenken was man selber schreibt

Zitat:

geh zum anwalt... der weiß es mit garantie.

wandeln 0%

und ja... dir würde ich mit garantie raten zum anwalt zu gehen...selbst wenn du beim kiosk ne zeitschrift holst 😁

kann sein das ich mich geirrt habe- kann immer mal passieren. habs gerade im §440 gefunden, es sind 2 versuche. hatte ich aus vorletztem jahr falsch in erinnerung...
bezug auf "andere werkstatt"
wenn du weißt, das es nicht stimmt, kannst du ja sagen, wie es wirklich ist. einfach nur sagen "falsch" ist langweilig...

um der juradiskussion noch einen drauf zu setzen, es gibt den begriff der "wandlung" seit der schuldrechtsmodernisierung von 2002 nicht mehr. 😁

das was du ansprichst ist anders gesagt die selbstvornahme im kaufrecht... und eine selbstvornahme im kaufrecht gibt es grundsätzlich nicht...
du kannst nicht einfach n zu ner anderen werkstatt gehen und dem händler die kosten in rechnung stellen... das wäre nur im rahmen eines schadensersatzes möglich... und dort musst du dem händler eine frist zur nacherfüllung geben... erst wenn er diese hat verstreichen lassen, kannst du zur "selbstvornahme" greifen und ihm die entstandenen kosten als schadensersatzposten in rechnung stellen... so der BGH, so nahezu alle anderen gerichte...

also eine bitte an den TE: sofort vergessen was gt_black geschrieben hat... du riskierst es auf den kosten sitzen zu bleiben...

@gt_black: war jetzt nicht bös gemeint... aber bevor man etwas richtiges als falsch abstempelt, sollte man 2 mal drüber nachdenken...

Zitat:

Original geschrieben von Farnsi


um der juradiskussion noch einen drauf zu setzen, es gibt den begriff der "wandlung" seit der schuldrechtsmodernisierung von 2002 nicht mehr. 😁

danke... ich hab das aber lange aufgegeben darauf hinzuweisen... *G*

im volksmund heisst es nunmal wandlung... selbst anwälte sprechen noch von wandlung... im ernst: ich habe anwaltsschreiben gesehen, wo anwälte seitenlang über eine "wandlung" sprechen... und diese schreiben stammen eindeutig aus der zeit nach dem 01.01.2002 :-)

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