Wandlung 170ps TDI _ Wie ist denn das genau ? Wer hat Tipps ?
Hallo zusammen,
jaja es wurde schon viel drüber geschrieben, doch bitte lasst mich mal nen eigenen Thread aufmachen, da ich glaube, dass unser 170ps Problem "neu" oder selten diskutiert ist.
Folgendes: Bei unserem 170PS TDI (6-Gang Schalter Variant Highline deepblackperl, businesspacket, autom Heckklappe, Skisack, 65% abgedunkelt, Chromspiegel, komplett Wurzelholz, schwarz Leder/Alcantara, 16"Alu Milw, Bluetooth handy. falls ihn wer kaufen will *g*) ist es quasi unmöglich, loszufahren, ohne beim Anfahren oder hochschalten vom 1. in den 2. Gang , ein Absterben des Motors zur Folge zu haben. Klar sicher nicht immer, doch einfach zu oft und das is auch gefährlich, da dir das beim Einfahren in ne Bundesstraße, Kreuzung ect....das Auto auf der Fahrbahn einfach stehen bleibt und du gefährdet bist "weggerammt" zu werden. Bevor manche jetzt sagen: "naja Autofahren müsste mach hald können". Mein dad ist seit 32 Jahren im Außendienst unterwegs ER KANN SICHER FAHREN. UND: Haben das Auto auch unserem Freundlichen (dem Inhaber) zum Probefahren übers Wochenden gegeben... bei ihm das selbe Spiel.
Nun jetzt wurde auch schon auf kosten von VW das Getriebe gewechselt...keine Besserung....Momentan steht er wieder beim Händler...wird nicht besser das ganze.
Jetzt wurde uns eben von Seiten des Verkäufers Angeboten eine Wandlung vorzunehmen mit dem Leihwagen den wir momentan Fahren.
Dieser is nen Tick besser ausgestattet (DVD-Navi, Samarkand-Sportpaket, Xenon, PDC)... würde uns sehr gut gefallen. Preis jetzt mit 7000km ca 29.000€
Unserer hat momentan 41.000km drauf. Haben aber dem Händer schon gesagt, dass wir das DVD-Navi nicht wollen, genauso gut auf die Samarkand 18er verzichten können (würde also ca. 3000€) weniger bedeuten. macht dann noch 26.000€
Fragen:
1. Was müssten wir denn in etwa bei einer Wandlung noch draufzahlen, also nach eurer einschätzung (nicht die vom Händler, haben gerne ne zweite Meinung).
2. Was ist bei einer Wandlung generel zu beachten ????
Schon mal vielen Dank an alle!
74 Antworten
Die Regel ist doch ganz einfach:
Lässt der Händler mich in die Rep.-historie schauen, kommen wir dem Kauf des Fahrzeuges näher, lehnt er den Einblick ab, nehme ich vom evtl. Kauf Abstand. Wo ist das Problem?
Bin mir sicher, dass die meisten Händler hier kooperativ sind - ansonsten gibt´s gleich das erste Vertrauensproblem und das ist schon keine gute Ausgangsbasis.
Gruß carbon
Zitat:
Original geschrieben von carbonF10
Lässt der Händler mich in die Rep.-historie schauen,
Woher willst Du denn wissen dass er Dir die ganze Historie zeigt.....? Bin zwar kein Gebrauchtwagenkäufer aber die Antwort ist mir nicht so ganz schlüssig....?
Gruß Schulle
Das geht natürlich nur gemeinsam an seinem PC. Sollte ihm einigermaßen schwerfallen, dann etwas zu verscheigen. Zumindest habe ich mir mal gemeinsam mit meinem 🙂 die Rep.-historie meines Alt-Passats an seinem PC angeschaut. War insofern ganz einfach. Hier gilt doch ganz klar: Wer mit offenen Karten spielt hat zumindest mein Vertrauen und das sollte die Minimum-Voraussetzung für einen Kauf sein.
Gruß carbon
Zitat:
Original geschrieben von nimbus_leon
Hallo zusammen,jaja es wurde schon viel drüber geschrieben, doch bitte lasst mich mal nen eigenen Thread aufmachen, da ich glaube, dass unser 170ps Problem "neu" oder selten diskutiert ist.
Folgendes: Bei unserem 170PS TDI (6-Gang Schalter Variant Highline deepblackperl, businesspacket, autom Heckklappe, Skisack, 65% abgedunkelt, Chromspiegel, komplett Wurzelholz, schwarz Leder/Alcantara, 16"Alu Milw, Bluetooth handy. falls ihn wer kaufen will *g*) ist es quasi unmöglich, loszufahren, ohne beim Anfahren oder hochschalten vom 1. in den 2. Gang , ein Absterben des Motors zur Folge zu haben. Klar sicher nicht immer, doch einfach zu oft und das is auch gefährlich, da dir das beim Einfahren in ne Bundesstraße, Kreuzung ect....das Auto auf der Fahrbahn einfach stehen bleibt und du gefährdet bist "weggerammt" zu werden. Bevor manche jetzt sagen: "naja Autofahren müsste mach hald können". Mein dad ist seit 32 Jahren im Außendienst unterwegs ER KANN SICHER FAHREN. UND: Haben das Auto auch unserem Freundlichen (dem Inhaber) zum Probefahren übers Wochenden gegeben... bei ihm das selbe Spiel.
Nun jetzt wurde auch schon auf kosten von VW das Getriebe gewechselt...keine Besserung....Momentan steht er wieder beim Händler...wird nicht besser das ganze.Jetzt wurde uns eben von Seiten des Verkäufers Angeboten eine Wandlung vorzunehmen mit dem Leihwagen den wir momentan Fahren.
Dieser is nen Tick besser ausgestattet (DVD-Navi, Samarkand-Sportpaket, Xenon, PDC)... würde uns sehr gut gefallen. Preis jetzt mit 7000km ca 29.000€
Unserer hat momentan 41.000km drauf. Haben aber dem Händer schon gesagt, dass wir das DVD-Navi nicht wollen, genauso gut auf die Samarkand 18er verzichten können (würde also ca. 3000€) weniger bedeuten. macht dann noch 26.000€Fragen:
1. Was müssten wir denn in etwa bei einer Wandlung noch draufzahlen, also nach eurer einschätzung (nicht die vom Händler, haben gerne ne zweite Meinung).
2. Was ist bei einer Wandlung generel zu beachten ????Schon mal vielen Dank an alle!
Hallo Nimbus_Leon,
einer Wandlung ist immer ein besser Geschäft als der Verkauf an Händler oder Privat.
Meiner wurde im Sommer mit 0,5 % gewandelt, bei 24000km ganz ok. Die 0,4 (16,4% zu 20,5% des Neuwagenpreises)bei 41000km wären ideal ich denke aber 0,5 wären auch ganz ok.
Es ist so, bei einer Wandlung wird der Vertag rückgängig gemacht das heißt du bekommst erstmal die Raten zurück und die Anzahlung. Hier gegen wird die Nuzungsgebühr 0,4 bzw. 0,5 pro 1000km gerechnet und der Rest gehört dir.
Wir sind gut rausgekommmen und haben den Rest wieder als Anzahlung genommen.
Grüße
Pat63
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Hallo,
zum dritten mal Turboschlauch def.,
ist das grund genug für eine Wandlung ?
Fzg. hat auch noch andere Mängel,z.B.ruckeln bei 2000 UPM,usw.
Zitat:
Original geschrieben von joebär
Hallo,
zum dritten mal Turboschlauch def.,
ist das grund genug für eine Wandlung ?
Fzg. hat auch noch andere Mängel,z.B.ruckeln bei 2000 UPM,usw.
Also versuchen kannst Du's, wobei der Turboschlauch ja eher eine "Kleinigkeit" ist. In Kombination mit den anderen kleineren Mängeln könnte das vielleicht klappen. Im übrigen kann eine Wandlung auch dann erfolgen, wenn man der "allgemeinen Qualität" des Produktes nicht mehr traut. Das ist unter Garantie sehr viel komplizierter das zu belegen, aber die Möglichkeit "könnte" bestehen.
Aber ich würde eher mal die Werkstatt wechseln: Bisher habe ich hier noch nicht von vielen geplatzten Turboschläuchen gehört.
momentaner stand: 0,5
für uns noch nicht akzeptabel, da schon über 45tkm...die haben ewig rumgedoktort und keine Lösung gefunden, aber dann mortz verlangen! ebenso enttäuschent finden wir aber auch, dass der Händler uns auch viel zu spät darauf aufmerksam gemacht hat, dass es soetwas wie eine Wandlung gibt....wussten wir bis dato nämlich nicht. Damit kam er erst bei 45Tkm raus.....
erst ab 0,45-0,4 wirds interessant. wie realistisch haltet ihr das ?
Hi,
einfach versuchen aber die Chancen duerften recht klein sein.
Wenn Du eventuell ein Stammkunde waerst und beim 🙂
ein paar Leute in den entsprechenden Stellen kennen wuerdest.
Aber 0,5 ist eigentlich schon ok.
Haette ich auch bekommen, dann allerdings bei einer Neubestellung
eines Passat war 0,4 nach harten Verhandlungen kein Thema mehr.
Ein wenig Glueck braucht man halt schon, aber die 0,5 wuerde ich
zur Not nehmen und es nicht auf die Spitze treiben, denn....
...stellt sich das Autohaus quer bleibt es bei 0,67, da hilft auch
ein Anwalt nur bedingt und der kostet auch noch ein paar Euros.
Euer SunShine
Zitat:
Original geschrieben von SunShine31X
Hi,einfach versuchen aber die Chancen duerften recht klein sein.
Wenn Du eventuell ein Stammkunde waerst und beim 🙂
ein paar Leute in den entsprechenden Stellen kennen wuerdest.Aber 0,5 ist eigentlich schon ok.
Haette ich auch bekommen, dann allerdings bei einer Neubestellung
eines Passat war 0,4 nach harten Verhandlungen kein Thema mehr.Ein wenig Glueck braucht man halt schon, aber die 0,5 wuerde ich
zur Not nehmen und es nicht auf die Spitze treiben, denn....
...stellt sich das Autohaus quer bleibt es bei 0,67, da hilft auch
ein Anwalt nur bedingt und der kostet auch noch ein paar Euros.Euer SunShine
also wir haben 3 autos dort am start und die werden ausnahmslos dort gewartet ect... selbst reifenwechsel. (machen da nix selber) Die verdienen sicher nicht schlecht mit uns....da darf schon ein gewissen entgegenkommen erwartet werden!
Tja mal schaun was dabei raus kommt....Donnerstag/Freitag solls ja mal was konkreteres geben.
an den TE: was dein Händler dir anbietet, klingt eher wie eine Inzahlungsnahme. Was die Konditionen der Wandlung angeht (heißt korrekt "Rücktritt vom Kaufvertrag"😉: die gibt nicht der Händler vor. Es gibt Richtlinien, die durch Urteile untermauert sind.
0,67% gehen dabei von einer Lebensdauer des FZGs von 150.000km aus. Denn 150*0,67%=100%. Die niedrigeren Sätze ergeben sich auch einer längeren Erwartung an das Autoleben. Gerade großvolumige Diesel werden länger halten und da ist es wohl kaum ein Problem einen besseren Satz zu verlangen. 0,4% sind das berühmte "Audi-Urteil" (=250.000km).
Meinen Smart habe ich nach 2,5 Jahren "gewandelt". 3x gleiches Problem (=Nachbesserungsversuche), 1. Auftritt des Problems war nach ca. 1 nach Kauf. Mein Anwalt hat 0,4% verlangt und Verzinsung des Kaufpreises. Privatkäufer erhalten i.d.R. 4% auf den Bruttopreis, Gewerbliche 5% auf Netto.
Nochmal: nicht dein Händler gibt dir das vor. Verhandle, bleibe sachlich und mache klar, dass du deine Rechte kennst (wirf einen Blick ins BGB oder Google). Wenn das nicht fruchtet, trage die Diskussion zum Geschäftsführer. Bleibt er dabei, dann gehe zum Rechtsanwalt. Siehe zu, dass du Belege über die Anzahl und Datum der Reparaturversuche hast (Auftrag oder Rechnungen). Es muß mindestens 2x der gleiche(!) Fehler nachgebessert worden sein. Der Rest ist Abwarten und deinen Anwalt machen lassen - ist Standard, da brauchst du keinen Spezialisten zu. Evtl. schickt er dich zu einem Gutachter, der den Fehler unabhängig bestätigt. Diese Kosten kannst Du vor Gericht einfordern, soweit ich weiß.
Wichtig: Siehe das rein als Geschäft. Die Wandlung hast nichts mit einem Neukauf zu tun, du gibst nicht in Zahlung. Meine Wandlung sah so aus, dass ich bei Smart einen Umschlag mit Scheinen bekam und mit denen zu Benz gegangen bin. Es ist am einfachsten, wenn du das auch als 2 verschiedene Geschäfte siehst, den Neukauf und das Loswerden der Karre.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern gibt nur meine persönlichen Erfahrungen wieder.
Grüße,
der Moonglow
PS: soweit ich weiß, steht nirgendwo im BGB, dass der Rücktritt nicht auch für gebrauchte Güter möglich ist.
Zitat:
Original geschrieben von moonglow
an den TE: was dein Händler dir anbietet, klingt eher wie eine Inzahlungsnahme. Was die Konditionen der Wandlung angeht (heißt korrekt "Rücktritt vom Kaufvertrag"😉: die gibt nicht der Händler vor. Es gibt Richtlinien, die durch Urteile untermauert sind.0,67% gehen dabei von einer Lebensdauer des FZGs von 150.000km aus. Denn 150*0,67%=100%. Die niedrigeren Sätze ergeben sich auch einer längeren Erwartung an das Autoleben. Gerade großvolumige Diesel werden länger halten und da ist es wohl kaum ein Problem einen besseren Satz zu verlangen. 0,4% sind das berühmte "Audi-Urteil" (=250.000km).
Meinen Smart habe ich nach 2,5 Jahren "gewandelt". 3x gleiches Problem (=Nachbesserungsversuche), 1. Auftritt des Problems war nach ca. 1 nach Kauf. Mein Anwalt hat 0,4% verlangt und Verzinsung des Kaufpreises. Privatkäufer erhalten i.d.R. 4% auf den Bruttopreis, Gewerbliche 5% auf Netto.
Nochmal: nicht dein Händler gibt dir das vor. Verhandle, bleibe sachlich und mache klar, dass du deine Rechte kennst (wirf einen Blick ins BGB oder Google). Wenn das nicht fruchtet, trage die Diskussion zum Geschäftsführer. Bleibt er dabei, dann gehe zum Rechtsanwalt. Siehe zu, dass du Belege über die Anzahl und Datum der Reparaturversuche hast (Auftrag oder Rechnungen). Es muß mindestens 2x der gleiche(!) Fehler nachgebessert worden sein. Der Rest ist Abwarten und deinen Anwalt machen lassen - ist Standard, da brauchst du keinen Spezialisten zu. Evtl. schickt er dich zu einem Gutachter, der den Fehler unabhängig bestätigt. Diese Kosten kannst Du vor Gericht einfordern, soweit ich weiß.
Wichtig: Siehe das rein als Geschäft. Die Wandlung hast nichts mit einem Neukauf zu tun, du gibst nicht in Zahlung. Meine Wandlung sah so aus, dass ich bei Smart einen Umschlag mit Scheinen bekam und mit denen zu Benz gegangen bin. Es ist am einfachsten, wenn du das auch als 2 verschiedene Geschäfte siehst, den Neukauf und das Loswerden der Karre.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern gibt nur meine persönlichen Erfahrungen wieder.
Grüße,
der MoonglowPS: soweit ich weiß, steht nirgendwo im BGB, dass der Rücktritt nicht auch für gebrauchte Güter möglich ist.
Mit 0,4 (Audi wie du schreibst) wären wir ja auch einverstanden! Das das Auto aufgrund des selben Problems mehrmals in der Werkstatt war, können wir ohne Probleme nachweißen!
Ich denke nur, dass der Händler sicher auch Einfluss nehmen kann!
Danke für deinen Erfahrungsbericht !
Hallo,
gibt es auch Fälle wo VW das Auto ohne die berühmten 0,4-0,6% zurück nimmt?
Ist ja schlieslich denen ihr Problem wenn sie den Wagen nicht in den Griff bekommen.
Dann soll man für den Müll auch noch bezahlen.Würde alles i.O.sein möchte man sein Auto ja nicht hergeben.
grüsse joebär
Zitat:
Original geschrieben von joebär
Hallo,
gibt es auch Fälle wo VW das Auto ohne die berühmten 0,4-0,6% zurück nimmt?
Ist ja schlieslich denen ihr Problem wenn sie den Wagen nicht in den Griff bekommen.
Dann soll man für den Müll auch noch bezahlen.Würde alles i.O.sein möchte man sein Auto ja nicht hergeben.grüsse joebär
Da magst Du ja irgendwo recht haben, aber du hast doch das Auto während der Zeit auch genutzt... Deshalb ja auch Nutzungs-Pauschale... Hättest Du das Auto nicht genutzt, bräuchtest Du diese auch nicht zahlen 😉
Zitat:
Original geschrieben von joebär
Hallo,
gibt es auch Fälle wo VW das Auto ohne die berühmten 0,4-0,6% zurück nimmt?
Ist ja schlieslich denen ihr Problem wenn sie den Wagen nicht in den Griff bekommen.
Dann soll man für den Müll auch noch bezahlen.Würde alles i.O.sein möchte man sein Auto ja nicht hergeben.grüsse joebär
Zitat:
Da magst Du ja irgendwo recht haben, aber du hast doch das Auto während der Zeit auch genutzt... Deshalb ja auch Nutzungs-Pauschale... Hättest Du das Auto nicht genutzt, bräuchtest Du diese auch nicht zahlen
Also geschenkt wollen wir nix bekommen, das man eben die gefahrenen Kilometer bezahlt is alles in Ordnung, nur eben sollte das alles zu einem angemessenen Preis erfolgen.....
Zitat:
Original geschrieben von nimbus_leon
Also geschenkt wollen wir nix bekommen, das man eben die gefahrenen Kilometer bezahlt is alles in Ordnung, nur eben sollte das alles zu einem angemessenen Preis erfolgen.....
Und was bezeichnest Du als angemessen? Wenn man davon ausgeht, dass man ein 40T€ Wagen wandelt und sich auf 0,5% je 1000km einigen kann, kommt man auf einen von Preis 20ct je KM... Da man aber eigentlich den Grundpreis des Wagens rechnen sollte (für Deine Zusatz-Ausstattung kann ja VW nix) sollte man auf einen Preis von 16ct je KM beim 2,0lTDI rechnen... Ist so denke ich schon relativ fair!
Obwohl ich noch eine Berechnung nach Anzahl der Tage in die Rechnung einbeziehen würde. Ich will auf keinen Fall jetzt VW als super anständig hinstellen, auch werde ich weder von VW noch von einem Händler gesponsert.
Richtiger währe eine Abrechnung direkt nach einer KM-Regelung, wie es beim Leasing für Mehr- und Minder-KM gilt. Eine Größenordnung von 12-15 ct. würde ich dann für angemessen halten. Wäre -so glaube ich- fairer.
Mal ein Bespiel aus der IT-Technik. Dort wird bei der Wandlung 1/48 des Kaufpreises je Monat fällig.
Andererseits soll ein PC ja auch nicht 10Jahre halten...
Ich glaube eine richtig faire Abrechnung wird es sicher nie geben. Dazu sind zu viele Parameter zu beachten. Letzten Endes kommt es auch keinem von Euch auf den Geldbetrag an. Es geht eigentlich darum, dass man viel Zeit und Nerven investiert hat, und der Wagen trotzdem nicht besser wurde...