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Wandlung 170ps TDI _ Wie ist denn das genau ? Wer hat Tipps ?

VW Passat B6/3C

Hallo zusammen,

jaja es wurde schon viel drüber geschrieben, doch bitte lasst mich mal nen eigenen Thread aufmachen, da ich glaube, dass unser 170ps Problem "neu" oder selten diskutiert ist.

Folgendes: Bei unserem 170PS TDI (6-Gang Schalter Variant Highline deepblackperl, businesspacket, autom Heckklappe, Skisack, 65% abgedunkelt, Chromspiegel, komplett Wurzelholz, schwarz Leder/Alcantara, 16"Alu Milw, Bluetooth handy. falls ihn wer kaufen will *g*) ist es quasi unmöglich, loszufahren, ohne beim Anfahren oder hochschalten vom 1. in den 2. Gang , ein Absterben des Motors zur Folge zu haben. Klar sicher nicht immer, doch einfach zu oft und das is auch gefährlich, da dir das beim Einfahren in ne Bundesstraße, Kreuzung ect....das Auto auf der Fahrbahn einfach stehen bleibt und du gefährdet bist "weggerammt" zu werden. Bevor manche jetzt sagen: "naja Autofahren müsste mach hald können". Mein dad ist seit 32 Jahren im Außendienst unterwegs ER KANN SICHER FAHREN. UND: Haben das Auto auch unserem Freundlichen (dem Inhaber) zum Probefahren übers Wochenden gegeben... bei ihm das selbe Spiel.
Nun jetzt wurde auch schon auf kosten von VW das Getriebe gewechselt...keine Besserung....Momentan steht er wieder beim Händler...wird nicht besser das ganze.

Jetzt wurde uns eben von Seiten des Verkäufers Angeboten eine Wandlung vorzunehmen mit dem Leihwagen den wir momentan Fahren.
Dieser is nen Tick besser ausgestattet (DVD-Navi, Samarkand-Sportpaket, Xenon, PDC)... würde uns sehr gut gefallen. Preis jetzt mit 7000km ca 29.000€
Unserer hat momentan 41.000km drauf. Haben aber dem Händer schon gesagt, dass wir das DVD-Navi nicht wollen, genauso gut auf die Samarkand 18er verzichten können (würde also ca. 3000€) weniger bedeuten. macht dann noch 26.000€

Fragen:
1. Was müssten wir denn in etwa bei einer Wandlung noch draufzahlen, also nach eurer einschätzung (nicht die vom Händler, haben gerne ne zweite Meinung).
2. Was ist bei einer Wandlung generel zu beachten ????

Schon mal vielen Dank an alle!

74 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von nimbus_leon



Hallo nochmal alle zusammen!

Wir haben also jetzt die Wandlung eingeleitet, jetzt würden wir gerne wissen:

1. Wie lange dauert das, bis der endgültige Wandlungssatz (also 0,65%......0,35% wie auch immer) nach Einleitung der Wandlung feststeht ?

2. Wenn man mit dem Wandlungssatz einverstanden ist, wie lange dauert es dann, bis alles über den Tisch ist ?

3. In wie weit, kann der Händler Einfluss auf den Wandlungssatz nehmen ?

4. Was für ein Satz ist denn realistisch ? Wer hab schon mal mit mehr als 45.000km gewandelt ?

5. Gibt es schon ne lösung für den Leistungsverlust des 125kw tdi ? also dass er beim Anfahren nicht abnippelt ?

DANKE !

Ich habe meinen gerade zurückgegeben, daher erzähl ich mal wie es bei mir war.

zu 1) Bei mir wurde erst 0,65 angesetzt nachdem ich diesen Satz nicht akzeptiert habe wurde innerhalb von 1/2 Stunde auf 0,5 geändert. Da musst Du dranbleiben.

zu 2) Wenn VW die Freigabe zur Wandlung gegeben hat kanns eigentlich losgehen. Hat bei mir ca. 1 Woche bis zur Freigabe gedauert.

zu 3) Das hängt davom ab wie dein Verhältnis zum Händler ist!

zu 4) 0,5

zu 5)???

Zitat:

Original geschrieben von nimbus_leon



Hallo nochmal alle zusammen!

Wir haben also jetzt die Wandlung eingeleitet, jetzt würden wir gerne wissen:

1. Wie lange dauert das, bis der endgültige Wandlungssatz (also 0,65%......0,35% wie auch immer) nach Einleitung der Wandlung feststeht ?

2. Wenn man mit dem Wandlungssatz einverstanden ist, wie lange dauert es dann, bis alles über den Tisch ist ?

3. In wie weit, kann der Händler Einfluss auf den Wandlungssatz nehmen ?

4. Was für ein Satz ist denn realistisch ? Wer hab schon mal mit mehr als 45.000km gewandelt ?

5. Gibt es schon ne lösung für den Leistungsverlust des 125kw tdi ? also dass er beim Anfahren nicht abnippelt ?

DANKE !

zu 1.: Bei mir hat es ein Gespräch gedauert, ich habe mich aber auch mit 0,5% bei 48500 km zufrieden gegeben, da ich weder Lust noch Zeit hatte, die Verhandlung bis zum bitteren gerichtlichen Ende zu führen. Ich habe von mehreren Ecken gehört, daß man mehr auch nur mit juristischem Druck durchsetzen kann. Der Wandlungssatz ist aber regional unterschiedlich, auch vor Gerichten. Man kann also ein Urteil aus Leipzig im Bonner Raum getrost vergessen.

zu 2.: Wenn man sich geeinigt hat gab es bei mir zwei Optionen: Den Wagen gleich auf den Hof stellen und ein bis zwei Wochen Später hat man sein Geld. Der Händler hatte mir beim Neukauf eines VAG angeboten, das wir eine feste Laufleistung festschreiben, ich den Wagen aber bis zur Auslieferung des neuen Fahrzeuges behalten und auch fahren darf. (Da bei mir die Differenz zum "normalen" Händlerpreis für den Nachfolger "nur" 500€ betragen hat, habe ich mich dann doch für den Markenwechsel entschieden ...)

zu 3.: Ein bißchen bestimmt, aber nicht endlos. Im Endeffekt muß VW dem Ganzen zustimmen. Die Frage ist nur, welche Zahlen der Händler an Wolfsburg meldet und was er mit Dir abgesprocen hat ...

zu 4.: siehe 1.

zu 5.: Das Abwürgen ist wohl relativ selten, vielleicht hat bei mir aber auch das DSG den Effekt versteckt ...

Also einfach nett, höfflich aber bestimmt seine Interessen vertreten und dann einfach entscheiden. In meinem Falle wollte ich bei einem Kaufpreis von 37000€ mit einer 3 an erster Stelle aus der Sache rauskommen. Das es ganz knapp nicht geklappt hat, lag aber eher an den Kilometern, die ich bis zur Abgabe noch gefahren bin. Mich erstaunt es immer noch, wie einfach es ist, einen 170er zu wandeln ...

Also, Wandlung ist momentan am laufen, aber schon seit über 2 Wochen, ohne eine Antwort aus WOB ! Wie lange dauert das denn ?

Hallo,

bei mir dauert die 2. Wandlung jetzt auch schon 3 Monate.

TA war vor ca 3 Monaten da hat die Wandlung abgenickt.

Jetzt gehts diesen Monat nochmal zum begutachten, dann mit großen Schritten auf den neuen zu.

Ich schätze, daß ich im April mein neues kfz bestellen kann.

KAI

UPDATE:

Haben jetzt 0,45% ausgehandelt....werden das jetzt in Kürze durchziehen und wohl einen 170er mit passender Ausstattung vom Hof nehmen. Ob leasen oder wieder kaufen wissen wir noch ned.
0,45% erscheint uns als guter Wandlungssatz....was meint ihr ??!

Hi,

die 0,45% sind schon ok.
Wie gesagt, das Gesetz schreibt 0,67%...., da ist alles zwischen
0,5 bis 0,4% schon sehr gut.
...nur noch nen 170er TDI wuerde ich nun nicht mehr nehmen....

Ich wuerde es machen und nicht bis zum bitteren Ende nachkobern,
denn irgendwann ist auch die Verhandlungsbereitschaft seitens
VW zu Ende.

Euer SunShine

Ob es stimmt oder nicht, kann ich nicht sagen: ABer hier im Forum schrieb jemand, daß seit Oktober 2007 der 170er verändert worden ist. Wenn schon das "Risiko" 170er, dann würde ich nur einen kaufen, der nach der KW 45 (also der Modellanpassungswoche) gebaut wurde ...

Ansonsten sind die 0,45% schon sehr gut, besonders wenn Du dafür keinen Anwalt gebraucht hast. "Angeblich" stimmt VW dem nur mit masiven Druck zu ...

Zitat:

Original geschrieben von hornmic


Ob es stimmt oder nicht, kann ich nicht sagen: ABer hier im Forum schrieb jemand, daß seit Oktober 2007 der 170er verändert worden ist. Wenn schon das "Risiko" 170er, dann würde ich nur einen kaufen, der nach der KW 45 (also der Modellanpassungswoche) gebaut wurde ...

Ansonsten sind die 0,45% schon sehr gut, besonders wenn Du dafür keinen Anwalt gebraucht hast. "Angeblich" stimmt VW dem nur mit masiven Druck zu ...

Anwalt war schon eingeschaltet *g* hat uns unser Freundlicher von anfang an empfohlen....dann gings auch gleich recht flott nur einmal nachgehackt und wir waren bei 0,45%

das mit ab Oktober 2007 ist interessant! Danke für den Hinweis

Zitat:

Original geschrieben von nimbus_leon



Zitat:

Original geschrieben von hornmic


Ob es stimmt oder nicht, kann ich nicht sagen: ABer hier im Forum schrieb jemand, daß seit Oktober 2007 der 170er verändert worden ist. Wenn schon das "Risiko" 170er, dann würde ich nur einen kaufen, der nach der KW 45 (also der Modellanpassungswoche) gebaut wurde ...

Ansonsten sind die 0,45% schon sehr gut, besonders wenn Du dafür keinen Anwalt gebraucht hast. "Angeblich" stimmt VW dem nur mit masiven Druck zu ...

Anwalt war schon eingeschaltet *g* hat uns unser Freundlicher von anfang an empfohlen....dann gings auch gleich recht flott nur einmal nachgehackt und wir waren bei 0,45%

das mit ab Oktober 2007 ist interessant! Danke für den Hinweis

Hallo,
ich habe heute von VW 0,67% angeboten bekommen.
Nach ca.30 Werkstattbesuchen war die Wandlung durch.
Laufleistung 38tkm.
Auf ein besseres Angebot läßt sich VW auf keinen Fall ein,
Antwort von VW: Wir sind auf keinem Jahrmarkt,handeln wird nicht akzeptiert.

VW ist doch VW?!

0,4% sollten drin sein!

mit Geduld und einem Anwalt bekommst man die 0,4.

Gesetzliche Grundlage: Gebrauchsvorteil = BruttovkPreis x gefahrene km / erwartete Gesamtfahrleistung

=> auf jeden Fall 0,4

Ofizielle Aussage von VW: unsere Fahrzeuge halten 300000 - 450000 km.

http://www.ra-kotz.de/nutzungsverguetung.htm

mit aktuellen Aussagen gerechnet kommt man auf 0,22%

Und die bei VW rechnen mit 0,67?

KAI

hallo,

von welchem betrag wird der wandlungssatz eigentlich abgerechnet.
listenpreis inkl. sonderausstattung, oder vom tatsächlich bezahlten preis (mit prozente)?

das benützungsentgeld soll sich aus der differenz zwischen ankaufswert und zeitwert des fahrzeuges bei rückstellung berechnen.

was heißt das nun genau?

danke!

Da ja der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, gilt immer der Kaufpreis, was der Wgen mal Liste gekostet hat ist irrelevant!

Das Benutzungsentgeld wird einfach pro gefahrene 1000 km mit einem Prozentsatz vom Kaufpreis angesetzt, vollkommen linear. Der Prozentsatz liegt beim Passat so zwischen 0,67% und 0,4%, wobei hierbei lokale Gegebenheiten beachtet werden müssen. Man kann den Prozentsatz von Aachen (in meinem Falle 0,5) nicht mit dem satz in XYZ "vergleichen". Ich kenne hier einige, die sogar trotz Anwalt und Gericht auf den 0,67% sitzen gelieben sind. Der Prozentsatz richtet sich im übrigen nach dem Sitz des Autohauses, also dem "Gerichtsstand", nicht nach dem Wohnort des Käufers ...

Hallo
mittlerweile kenne ich fast alle VW-Händler in Deutschland....
Die Geschichte meines 170PS Passat BJ 11/06 hört sich an wie ein Sammelsurium aus verschieden Threads: Tür hinten Spaltmass, Xenonlicht ausgefallen, PD Einheit getauscht seither zwar kein Notprogramm mehr aber bei 2000 U/min rüttelt er, Feststellbremse löst sich sporadisch nicht Fehler kann nicht von Werkstatt behoben werden. Seither fahre ich mit einer Feststellbremse die mal tut und mal nicht.
Und das ist mein Problem: Ich habe im November 2007 die Wandlung eingeleitet. Neues Auto bestellt mit einem fixen Festpreis den wir über die zu diesem Zeitpunkt gefahrenen Kilometer 58Tkm berechnet hatten 8800€. Die Lieferung des Neuen wurde zunächst auf Dezember zugesagt. Mittlerweile sind wir bei Anfang März. Da ich recht viel unterwegs bin habe ich bereits 75Tkm auf dem Tacho.
1) Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich eigentlich der für die Wandlung entscheidente Kilometerstand?
2) Eigentlich ist das gar keine Wandlung sondern eher eine Inzahlungsnahme. Hätte ich für eine Wandlung den Wagen gleich beim Freundlichen auf dem Hof stehen lassen müssen?

Gruß Ivo

Zitat:

Original geschrieben von ivo911


.
1) Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich eigentlich der für die Wandlung entscheidente Kilometerstand?
2) Eigentlich ist das gar keine Wandlung sondern eher eine Inzahlungsnahme. Hätte ich für eine Wandlung den Wagen gleich beim Freundlichen auf dem Hof stehen lassen müssen?

Normalerweise berechnet sich die Nutzungspauschale auf den Kilometerstand bei Rückgabe des Fahrzeuges. Ich habe aber ebenfalls einen Festpreis vereinbart. Damit spielt der Kilometerstand eigentlich keine Rolle (auch bei mir war der prognostizierte km-Stand deutlich überschritten). Ich hatte aber auch keine Lieferverzögerungen, kann daher nicht sagen, ob irgendwo im Kleingedruckten noch eine Klausel steht, die eine höhere Nutzungspauschale bedeuten könnte.

Eine Inzahlungnahme ist eine Wandlung normalerweise nicht. Aber man kann das Auto bis zur Übergabe des Neuen fahren. Wie gesagt, erst dann wird in der Regel die Nutzungspauschale berechnet.

Gruß,

jojo

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