Ich beobachte das Thema jetzt schon länger. Die CS-Gas-Lösung scheint schon interessant zu sein. Die Frage ist nur: Ist das Statthaft oder macht man sich im Fall der Fälle der Körperverletzung strafbar. Der Tatbestand der Notwehr besteht in diesem Fall sicher nicht.
Sonst währe auch meine Typhon-Idee das Richtige: Es gibt bei der Eisenbahn Typhone die mir rel. Luftdruck einen ordentlichen Schall (bis 120db) bringen. Der Dieb braucht danach sicher eine Zeit lang kein Radio mehr. An sonsten gab es an der Innerdeutschen Grenze mal Selbstschussanlagen. Eigentlich die Beste und sicher wirkungsvollste Abwehr... leider aber nicht erlaubt und zudem sehr schmutzig.