Wa Leasing angehörige
Moinsen Gemeinde,
kann mir ein Wa sagen ob ich als angehöriger eines Wa auch leasen kann?
Gekauft hab ich jetz schon 5 Jahre.
Bitte auch PN wenns öffentlich hier nicht rein gehört.
Bräuchte schnellstens Rat.
Autostadt sagt man muß in einem Haushalt
leben,wegen Versicherung.
Help!!!! Dankeee
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich bin auch WA und fahre, wie viele Andere, auch ein WA-Leasing Fahrzeug. Ich denke das ist eine gute Sache und jeder muss sich selbst ausrechnen ob es sich lohnt. Allerdings sollte sich jeder WA auch im Klaren darüber sein, dass nicht jeder (die Mehrheit) potentielle VW-Käufer die Möglichkeit hat zu so günstigen Konditionen ein Auto zu fahren.
Ich finde die Diskussionen zu dem Thema gehören nicht in so ein öffentliches Forum. Es schürt Neid und Unverständnis auf Seiten Derer, die nicht diese Möglichkeit haben. Wir WAs sollten froh sein, dass es sowas gibt, uns hier aber auch nicht in so ein Licht rücken, dass wir priviligiert sind. Wenn keiner mehr unsere Neuwagen oder eben auch die jungen gebrauchten Geschäftswagen kauft, dann wird es diese günstigen Konditionen nicht mehr lange geben....
Ich möcht noch dazu sagen, dass die Mehrheit der WAs das Leasing-Fzg. behandeln, als wäre es ihr Eigenes (dazu möchte ich mich zählen). Genauso wie bei allen anderen Fahrzeughaltern gibt es aber auch die, die das Fahrzeug nur als Gebrauchsgegenstand sehen und es auch dementsprechend behandeln.
Gruß, der André
188 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von GolfTour
Waren nicht alle V-Autos mal Versuchstwagen???
BS und V*** denke ich
Zitat:
Original geschrieben von GolfTour
Waren nicht alle V-Autos mal Versuchstwagen???
NEIN! Absoluter Blödsinn. "Versuchsfahrzeuge" (Dauerläufer, etc.) kommen alle in die Presse.
Gruß
Hoshi
Zitat:
Original geschrieben von Einheit01
Nur mal so als Frage an die Wolfsburger hier, die sich mit den vergebenen Kennzeichen auskennen, mein Auto ist von der VW AG als Erstbsitzer und hatte folgende Kennzeichenkombination: WOB-VL, kann man daraus schließen wo der Wagen eingesetzt wurde?
In der Regel nicht. V-Kennzeichen sind aber oft Abteilungshur.., ähh, -fahrzeuge.
Aber sei beruhigt "Versuchsfahrzeuge", Pressefahrzeuge, ect. werden nicht verkauft.
Gruß
Hoshi
Moin Moin!
Mein Vater (WA) hat neulich erzählt er könnte einen Golf V für 190€ leasen, ich gehe mal davon aus das es sich dann um den "kleinsten" mit 80PS handelt oder ?
Außerdem hat er gesagt mit dem Wagen darf dann nur er fahren und auch nur zur Arbeit und zurück, stimmt das !? 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Bl@ck-H@wk
Moin Moin!Mein Vater (WA) hat neulich erzählt er könnte einen Golf V für 190€ leasen, ich gehe mal davon aus das es sich dann um den "kleinsten" mit 80PS handelt oder ?
Außerdem hat er gesagt mit dem Wagen darf dann nur er fahren und auch nur zur Arbeit und zurück, stimmt das !? 😁
Lass mich raten: Dein Vater arbeitet auch in Hannover? 😁
Gruß
Hoshi
Zitat:
Original geschrieben von Hoshi112
Lass mich raten: Dein Vater arbeitet auch in Hannover? 😁Zitat:
Original geschrieben von Bl@ck-H@wk
Moin Moin!Mein Vater (WA) hat neulich erzählt er könnte einen Golf V für 190€ leasen, ich gehe mal davon aus das es sich dann um den "kleinsten" mit 80PS handelt oder ?
Außerdem hat er gesagt mit dem Wagen darf dann nur er fahren und auch nur zur Arbeit und zurück, stimmt das !? 😁
Gruß
Hoshi
Braunschweig 🙂
Zitat:
Original geschrieben von AQTDI
Alle die mit ihm im Haushalt leben...und er kann damit hinfahren wo er will...😉
Das hört sich gut an 🙂
Zitat:
Original geschrieben von AQTDI
Alle die mit ihm im Haushalt leben...und er kann damit hinfahren wo er will...😉
Fahrten zur Arbeit müssen aber angegeben werden...
Gruß
Hoshi
Zitat:
Original geschrieben von Hoshi112
Fahrten zur Arbeit müssen aber angegeben werden...Zitat:
Original geschrieben von AQTDI
Alle die mit ihm im Haushalt leben...und er kann damit hinfahren wo er will...😉Gruß
Hoshi
Dann bezahlt man mehr ?
Richtig.
Zitat:
Entstehen durch den Überlassungsvertrag noch steuerliche Belastungen?
Ja, jedoch nur, wenn Sie das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen.
Aufgrund des Einkommensteuergesetzes ab 01.01.07 entsteht ein geldwerter Vorteil, der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist.Die Ermittlung des geldwerten Vorteils erfolgt nach folgender Berechnungsformel:
1,0% der UPE
+
UPE * 0,03% * Entfernungskilometer
=
geldwerter Vorteil
-
monatliche Leasingrate
=
abgabepflichtiger Betrag
* Die steuerliche Belastung ist vom jeweiligen Leasingnehmer zu tragen.
* Der jährliche Freibetrag von 1.080 € ist nicht anwendbar.
* Ab dem 21. Entfernungskilometer können z.Z. 0,30 € als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
* Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist, dass der Leasingnehmer, der sein Leasingfahrzeug nicht - auch nicht gelegentlich - für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte nutzt, schlüssig darlegen kann, mit welchem Verkehrsmittel er zur Arbeitsstätte gelangt.
Zitat:
Original geschrieben von Bl@ck-H@wk
Moin Moin!Mein Vater (WA) hat neulich erzählt er könnte einen Golf V für 190€ leasen, ich gehe mal davon aus das es sich dann um den "kleinsten" mit 80PS handelt oder ?
Hallo,
zu dem Preis aber nur als "Doppelpack Leasing" mit Verpflichtung/Kauf eines weiteren Fzg.
Also Achtung
Aber sicher. Ich muss bei meinem Golf United 1.4 (80PS) und 7km Entfernung 43€/Monat versteuern, was dann etwa 15€/Monat ausmacht.
... und wo gibt man das dann in der Steuererklärung an?
Der abgabepflichtige Betrag steht ja auf jeder Gehaltsabrechnung drauf?
Gruss