Wa Leasing angehörige
Moinsen Gemeinde,
kann mir ein Wa sagen ob ich als angehöriger eines Wa auch leasen kann?
Gekauft hab ich jetz schon 5 Jahre.
Bitte auch PN wenns öffentlich hier nicht rein gehört.
Bräuchte schnellstens Rat.
Autostadt sagt man muß in einem Haushalt
leben,wegen Versicherung.
Help!!!! Dankeee
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich bin auch WA und fahre, wie viele Andere, auch ein WA-Leasing Fahrzeug. Ich denke das ist eine gute Sache und jeder muss sich selbst ausrechnen ob es sich lohnt. Allerdings sollte sich jeder WA auch im Klaren darüber sein, dass nicht jeder (die Mehrheit) potentielle VW-Käufer die Möglichkeit hat zu so günstigen Konditionen ein Auto zu fahren.
Ich finde die Diskussionen zu dem Thema gehören nicht in so ein öffentliches Forum. Es schürt Neid und Unverständnis auf Seiten Derer, die nicht diese Möglichkeit haben. Wir WAs sollten froh sein, dass es sowas gibt, uns hier aber auch nicht in so ein Licht rücken, dass wir priviligiert sind. Wenn keiner mehr unsere Neuwagen oder eben auch die jungen gebrauchten Geschäftswagen kauft, dann wird es diese günstigen Konditionen nicht mehr lange geben....
Ich möcht noch dazu sagen, dass die Mehrheit der WAs das Leasing-Fzg. behandeln, als wäre es ihr Eigenes (dazu möchte ich mich zählen). Genauso wie bei allen anderen Fahrzeughaltern gibt es aber auch die, die das Fahrzeug nur als Gebrauchsgegenstand sehen und es auch dementsprechend behandeln.
Gruß, der André
188 Antworten
Jup, du musst/solltest im Haushalt des WA leben.
Moinsen Shabboo
Muss oder sollen?
Beim Kauf sollte ich es ja auch,nur da fragt keiner nach.
Beim Leasen gehts ja wohl um die Versicherungssache.
Geht da kein weg drum rum?
Ihr wa ler kennt euch doch da besser aus
"
Zitat:
Wer darf das Fahrzeug nutzen?
Die Überlassung an den Ehegatten sowei an Familienagehörige oder Dritte ist erlaubt, sofern diese Personen am Wohntistz des Vertragsnehmers mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben und das Fahrzeug dabei nicht zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit oder im Rahmen eines Gewerbebetriebes genutzt wird.
Tja, beim Leasing wird wohl auch kein Hahn danach krähen....wenn es jetzt keiner macht, nur ich würde trotzdem aufpassen.
Hat doch was damit zu tun wenn was passiert,
dann kommen die fragen,warum fährt der mit dem auto.
Nicht versichert???!!!
Ähnliche Themen
Nabend....
der WA muss das Auto leasen. Du darfst das Auto gerne nutzen.
Zitat:
Original geschrieben von dreaela
Moinsen Gemeinde,
kann mir ein Wa sagen ob ich als angehöriger eines Wa auch leasen kann?
Gekauft hab ich jetz schon 5 Jahre.
Bitte auch PN wenns öffentlich hier nicht rein gehört.
Bräuchte schnellstens Rat.
Autostadt sagt man muß in einem Haushalt
leben,wegen Versicherung.Help!!!! Danke
Zitat:
Original geschrieben von dreaela
Zitat:
Original geschrieben von dreaela
Moinsen Gemeinde,
kann mir ein Wa sagen ob ich als angehöriger eines Wa auch leasen kann?
Gekauft hab ich jetz schon 5 Jahre.
Bitte auch PN wenns öffentlich hier nicht rein gehört.
Bräuchte schnellstens Rat.
Autostadt sagt man muß in einem Haushalt
leben,wegen Versicherung.Help!!!! Danke
Was möchtest Du denn der Motor-Talk-Gemeinde mit Deinem Zitat sagen???
Zitat:
Original geschrieben von GolfTour
Nabend....
der WA muss das Auto leasen. Du darfst das Auto gerne nutzen.
... sofern Du mit dem WA in einem gemeinsamen Haushalt lebst. Selbst der Sohn des WA, der einen eigenen Haushalt hat, darf das auto nicht nutzen. Gilt auch, wenn der WA ein Werksrentner ist und das Auto ggf. gar nicht selbst fährt sondern seinen Kindern überlassen will.
Zitat:
Original geschrieben von dreaela
Genau das ist das ding @rolling.
Allerdings gibt es wohl angeblich wege.
Laut dem Verkäufer
Allerdings keine legalen Wege. Solange nichts passiert ist alle O.K.
Aber wehe du baust einen Unfall... Ruckzuck kommt der VVD und holt sich alle Kosten vom Leasingnehmer wieder (Der hat ja schließlich unterschrieben das nur im Haushalt lebende Familienangehörige das Fzg. benutzen dürfen). Jeztz könnte man sagen o.k. die paar tausen Euro wenn wirklich was passieren sollte... Aber was ist wenn Du jemand anderes zum "Krüppel" fährst (entschuldigt diesen Begriff)? Da zahlst du im schlimsten Fall dein Leben lang...
Gruß
Hoshi
Dann muss sich eben der Nutzer des geleasten Fahrzeugs im Haushalt des WA anmelden und wenn es als Nebenwohnsitz ist!
Das Problem dürfte sich bei genauem Hinschauen von Seiten VW bereits bei der Auswertung von z.B. Radarfotos ergeben. Ich habe allerdings den Eindruck gewonnen, dass das alles bei VW niemanden interessiert - denn dann dürften die WA nicht Autos in einer Zahl anmieten, die weit über die Kopfzahl der Familie hinausgeht.
...in einem Haushalt - zumindest melderechtstechnisch.