Wa Leasing angehörige
Moinsen Gemeinde,
kann mir ein Wa sagen ob ich als angehöriger eines Wa auch leasen kann?
Gekauft hab ich jetz schon 5 Jahre.
Bitte auch PN wenns öffentlich hier nicht rein gehört.
Bräuchte schnellstens Rat.
Autostadt sagt man muß in einem Haushalt
leben,wegen Versicherung.
Help!!!! Dankeee
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich bin auch WA und fahre, wie viele Andere, auch ein WA-Leasing Fahrzeug. Ich denke das ist eine gute Sache und jeder muss sich selbst ausrechnen ob es sich lohnt. Allerdings sollte sich jeder WA auch im Klaren darüber sein, dass nicht jeder (die Mehrheit) potentielle VW-Käufer die Möglichkeit hat zu so günstigen Konditionen ein Auto zu fahren.
Ich finde die Diskussionen zu dem Thema gehören nicht in so ein öffentliches Forum. Es schürt Neid und Unverständnis auf Seiten Derer, die nicht diese Möglichkeit haben. Wir WAs sollten froh sein, dass es sowas gibt, uns hier aber auch nicht in so ein Licht rücken, dass wir priviligiert sind. Wenn keiner mehr unsere Neuwagen oder eben auch die jungen gebrauchten Geschäftswagen kauft, dann wird es diese günstigen Konditionen nicht mehr lange geben....
Ich möcht noch dazu sagen, dass die Mehrheit der WAs das Leasing-Fzg. behandeln, als wäre es ihr Eigenes (dazu möchte ich mich zählen). Genauso wie bei allen anderen Fahrzeughaltern gibt es aber auch die, die das Fahrzeug nur als Gebrauchsgegenstand sehen und es auch dementsprechend behandeln.
Gruß, der André
188 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Carazza
Um nochmal auf das eigentliche Thema zurückzukommen....Meine bessere Hälfte, die werksangehörige ist, hat heute ohne Schwierigkeiten
den Zweitwohnsitz bei mir anmelden können. Keine weiteren Fragen oder Gründe...
war innerhalb von drei Minuten erledigt....
Moinsen,
hab mich momentan mit dem Thema nicht mehr beschäftigt,da
ich die nächsten 9 Monate Finanziere.
Mein Rathaus sträubt sich wie gesagt dagegen.
LG
Zitat:
Original geschrieben von dreaela
Moinsen,Zitat:
Original geschrieben von Carazza
Um nochmal auf das eigentliche Thema zurückzukommen....Meine bessere Hälfte, die werksangehörige ist, hat heute ohne Schwierigkeiten
den Zweitwohnsitz bei mir anmelden können. Keine weiteren Fragen oder Gründe...
war innerhalb von drei Minuten erledigt....
hab mich momentan mit dem Thema nicht mehr beschäftigt,da
ich die nächsten 9 Monate Finanziere.
Mein Rathaus sträubt sich wie gesagt dagegen.
LG
Das ist natürlich nicht so schön..., kann ich mir ehrlich gesagt nicht erklären.
Tja, die Wege der Behörden sind unergründlich... 😉
Dann trotzdem viel Spaß mit deinem neuen Fahrzeug...!
Ich fahre seit 1999 das inzwischen 14. Leasingauto. Kenne daher die Leasing-Angebote und Restriktionen der letzten Jahre sehr gut. Den R32 gab es zu keiner Zeit im WA-Leasingangebot. Ich denke auch, dass der betreffende WA wirklich ein Tarif+ oder Mini-AT ist. Deren Kfz-Kennzeichen waren schon immer mit den Leasing-Wagen zu verwechseln. Anfangs ware das die WOB Hx - Kennzeichen (wobei P und R für die T+ und Mini-AT waren), jetzt sind es die WOB D, WOB E und WOB G für die T+ und Mini-AT und eben WOB U-Y für die Leasingwagen.
Zitat:
Original geschrieben von Rolling Thunder
und eben WOB U-Y für die Leasingwagen.
Ich habe ein WOB-O XXXX Kennzeichen (2007) an meinem Leasing, davor ein WOB-K XXXX (2007), davor WOB-B XXXX (2004), und davor WOB-HH XXXX (2003), ...
Aber sonst hast Du absolut recht.
Gruß
Hoshi
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Ok, habe nur die derzeitigen Nummernkreise aufgelistet.
Hatte z.B. in 2007 auch noch ein WOB A und dafür diverse WOB H xxxx, HA xxx, HD xxx, HHxxx, HL xxx; HK xxx, HM xxx
Zitat:
Original geschrieben von Rolling Thunder
Ok, habe nur die derzeitigen Nummernkreise aufgelistet.
Ach so, du meinst nur die die aktuell vergeben werden, nicht die die z.Zt. noch im Umlauf sind... Da magst du recht haben.
Gruß
Hoshi
Zitat:
Original geschrieben von Smokie1988
Hab mal im Internet geschaut was die dazu sagen :" Volkswagen Leasing: der wirtschaftliche Weg zu Ihrem Golf R32. Wenn Sie Ihr Geld nicht beim Kauf eines neuen Golf R32 festlegen wollen, "
http://www.r32-club.de/archive/index.php/t-302.html da sieht man das einer denn geleast hat für 48 monate weis net ob es da jettz zugehört 😉konnte man auf jeden fall vor dem GTI ED 30 leasen seit es denn gibt gibts denn R32 nicht mehr.
Das hat mit WA-Leasing nichts zu tun, das geht 4 - 9 Monate und nicht länger. Und den R32 gab es definitiv nie als
WA-Leasing, da musst du was verwechselt haben.
Und Geschäftsfahrzeuge wechseln alle 3 Monate und haben auch nichts mit WA-Leasing zu tun, wie hier ja schon gesagt wurde.
Was für ein Fred....
Zuerst muss ich doch mal sagen, dass so ein Thema doch hier nicht so ausdiskutiert werden muss... oder?
Also unser "Freund" mit dem Vater der WA ist mit ganz vielen WA Kollegen und gaaaanz viel WA-Leasing Erfahrung hat irgendwie zuviel Informationen bekommen und kann sie wohl nicht mehr sortieren.
Es wird WA-Leasing mit Dienstwagen und mit Pool-Neuwagen und Pool-Gebrauchtwagen durcheinander gebracht und dann kommt die Aussage, dass jemand einen R32 über 48 Monate geleast hat..... So ein Durcheinander....
Im WA@Web steht doch alles brauchbare... Da ist doch diese Diskussion völlig überflüssig. Für alle WA wird dort alles recht transparent dargestellt und zur Not gibbets ja noch die Beratung per Telefon oder in der Autostadt. Das würde ich doch besonders unserem 19-jährigen Sohn eines WA mit WA-Kollegen usw. empfehlen....
Also dann.... Gute Nacht und fröhliches Weiterdiskutieren!
Zitat:
Original geschrieben von VW240TDI
Was für ein Fred....
Zuerst muss ich doch mal sagen, dass so ein Thema doch hier nicht so ausdiskutiert werden muss... oder?Also unser "Freund" mit dem Vater der WA ist mit ganz vielen WA Kollegen und gaaaanz viel WA-Leasing Erfahrung hat irgendwie zuviel Informationen bekommen und kann sie wohl nicht mehr sortieren.
Es wird WA-Leasing mit Dienstwagen und mit Pool-Neuwagen und Pool-Gebrauchtwagen durcheinander gebracht und dann kommt die Aussage, dass jemand einen R32 über 48 Monate geleast hat..... So ein Durcheinander....
Im WA@Web steht doch alles brauchbare... Da ist doch diese Diskussion völlig überflüssig. Für alle WA wird dort alles recht transparent dargestellt und zur Not gibbets ja noch die Beratung per Telefon oder in der Autostadt. Das würde ich doch besonders unserem 19-jährigen Sohn eines WA mit WA-Kollegen usw. empfehlen....
Also dann.... Gute Nacht und fröhliches Weiterdiskutieren!
Das war gar nicht der Ursprung.
Hättest mal Seite 1 lesen sollen.
Es ging darum ob Leasing gebunden an
2. Hausstand.
Laut Vw ja.
Aber nicht laut Gemeinde
LG und reg dich wieder ab!
Zitat:
Original geschrieben von dreaela
Das war gar nicht der Ursprung.
Hättest mal Seite 1 lesen sollen.
Es ging darum ob Leasing gebunden an
2. Hausstand.
Laut Vw ja.
Aber nicht laut GemeindeLG und reg dich wieder ab!
Von wem least er denn das Auto? Von VW oder von der Gemeinde? VW sagt, dass die Autos nur von denen genutzt werden dürfen/können, die im SELBEN Haushalt wohnen. Wenn man nun also seinen 2t-Wohnsitz bei der Freundin anmeldet, die WA ist, dann darf man das Auto fahren (ansonsten hätte man keinen Versicherungsschutz).
Zitat:
Original geschrieben von dreaela
LG und reg dich wieder ab!
Ach hab mich doch gar nich aufgeregt.... 🙂
LG zurück....
Zitat:
Original geschrieben von VW240TDI
Was für ein Fred....
Zuerst muss ich doch mal sagen, dass so ein Thema doch hier nicht so ausdiskutiert werden muss... oder?Also unser "Freund" mit dem Vater der WA ist mit ganz vielen WA Kollegen und gaaaanz viel WA-Leasing Erfahrung hat irgendwie zuviel Informationen bekommen und kann sie wohl nicht mehr sortieren.
Es wird WA-Leasing mit Dienstwagen und mit Pool-Neuwagen und Pool-Gebrauchtwagen durcheinander gebracht und dann kommt die Aussage, dass jemand einen R32 über 48 Monate geleast hat..... So ein Durcheinander....
Im WA@Web steht doch alles brauchbare... Da ist doch diese Diskussion völlig überflüssig. Für alle WA wird dort alles recht transparent dargestellt und zur Not gibbets ja noch die Beratung per Telefon oder in der Autostadt. Das würde ich doch besonders unserem 19-jährigen Sohn eines WA mit WA-Kollegen usw. empfehlen....
Also dann.... Gute Nacht und fröhliches Weiterdiskutieren!
Geb dir vollkommen recht...., nur sind manche leider zu faul zum lesen... 😉
Aber man kann es ja ruhig auch hier noch einmal diskutieren und seine Erfahrungen austauschen...
Gruß
Das Prob ist bei der sache,
türlich least man von VW.
Aber wie du bemerkt hast muss man seinen 2. Hausstand dort anmelden.
Und da macht meine Gem nicht mit.(Innerhalb einer Gemeinde)
Comprende?
Wollte Meinungen anderer mit selbigen Problem
LG @ all
Nur mal so als Frage an die Wolfsburger hier, die sich mit den vergebenen Kennzeichen auskennen, mein Auto ist von der VW AG als Erstbsitzer und hatte folgende Kennzeichenkombination: WOB-VL, kann man daraus schließen wo der Wagen eingesetzt wurde? Ich frage nur aus Interesse, der Wagen ist bis jetzt sehr zuverlässig gewesen, und das wird auch hoffentlich so bleiben 🙂