VW kann meine Konfiguration nicht liefern....was soll ich machen ???

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Ich habe im Juli einen Golf V GTI beim Händler bestellt.

Jetzt nach drei Monaten bekomme ich einen Anruf wo mir gesagt wird das die bestellte Außenfarbe nicht mehr in Kombination mit der Polsterfarbe lieferbar ist. Entweder ich nehme jetzt Beige innen oder Burgundy außen.....beides zusammen geht nicht.

Ich soll ich mich sofort ( bis spätestens Morgen früh 9:00 uhr ) eine neue Farbe aussuchen.

Jetzt das Problem.

Irgendwie gefällt mir keine andere Farbe.

Habe ich irgendwelche Rechte, das ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann ???

Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall ???

PS : Ich habe meinen Händler angeboten, das er die Standheizung zur hälfte bezahlt und ich würde eine andere Farbe ( Silber oder Silbergrau )nehmen.

Nach einer Stunde kam ein Anruf das er höchsten 100 € Rabatt auf die Standheizung geben kann.

Wenn ich die Standheizung von Anfang an geordert hätte, hätte ich ca. 13 % Rabatt ( ca. 150 € ) auf die Standheizung bekommen.

Das ist echt der Hammer 😁

82 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


sicherlich liegt hier kein fall der sog. tatsächlichen unmöglichkeit nach abs. 1 vor sondern vielmehr höchstens ein fall der faktischen unmöglichkeit...

Faktische Unmöglichkeit läuft unter §275 (1) BGB mit. Der Übergang von der faktischen Unmöglichkeit zu §275 (2) BGB ist zwar fließend, doch liegt die Abgrenzung erheblich höher als es beim "groben Mißverhältnis", also einer "wirtschaftlichen Unmöglichkeit" der Fall ist, die juristisch oder sprachlich keine Unmöglichkeit mehr ist.

Faktische Unmöglichkeit wäre, wenn VW die Golf-Produktion eingestellt und die erforderlichen Werkzeuge und Maschinen. Wenn der Aufwand also nicht unmöglich wäre, aber doch mit einigen Dutzenden oder Hunderten Millionen EUR angenommen werden müßte.

Das Leistungsverweigerungsrecht nach §275 (2) regelt ja "auf gut Deutsch", dass der Schuldner nicht leisten muss, weil es grob unwirtschaftlich ist, er dafür einen signifikanten Anteil an der durchs Nichtleisten gewonnenen Ersparnis an den Gläubiger als Schadensersatz weitergeben muss.

Im vorliegenden Fall besteht jedoch keinerlei Unmöglichkeit. Die Außenfarbe gibt es noch und die Polsterfarbe gibt es ebenso. VW schließt nur die Kombi einfach mal aus. Also kann der Aufwand für den Händler maximal darin liegen, entweder den Wagen umzulackieren oder die Innenausstattung neu zu polstern. Was mag die günstigere Variante in fachmännischer Ausführung kosten? Doch maximal ein paar Tausend EUR. Und da besteht dann nicht mal ein grobes Mißverhältnis. Das muss er bei einem Auto mit Wert >25 TEUR bringen, wenn er tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist.

Der Hinweis, dass der Händler und nicht Volkswagen der Ansprechpartner ist, trifft natürlich zu. Hier macht es jedoch keinen Unterschied, da es bereits für den Händler zumutbar wäre, die Ware mängelfrei zu liefern.

Ausschlaggebend wird - wie bereits geschrieben - die Frage sein, wie die genaue Leistungsverpflichtung aussieht und was vertraglich (AGB) im Falle von Leistungsstörungen vorgesehen ist. Da können vertragliche Regelungen ungünstiger wirken als die gesetzlichen.

@bugatti1712
Vielen Dank für die ausführliche Auskunft 🙂

Das mit der Nacherfüllung in Form der Lieferung einer neuen mängelfreien Sache scheint nicht möglich zu sein - VW hat zumindest im Konfigurator bei allen TSI-Motoren die Option Standheizung rausgenommen.

Ich möchte hier noch erwähnen, dass die Möglichkeit eine Standheizung ab Werk ordern zu können für mich absolutes Pflichtkriterium beim Kauf war. Wie bereits gesagt scheint dies nun beim TSI Motor immer noch nicht möglich zu sein (obwohl man es mir am 2.Mai angeboten und 2 Wochen darauf bestätigt hat - hier liegen mehr als 5 Monate dazwischen und VW scheint auch bis auf weiteres keine Lösung bieten zu können)

Das ich im Fall einer Wandlung einen gewissen Prozentsatz pro gefahrerene 1000km zu zahlen habe konnte ich bereits aus anderen "Wandlungs-Threads" herauslesen.

Das mit dem Anwalt wollt ich vorerst vermeiden (mangels Rechtschutzversicherung - oder hab ich doch eine? muss nochmal nachschauen...) und versuchen was ich selbst erreichen kann - dennoch habe ich einen Anwalt bereits in Betracht gezogen, falls sich der Händler in irgendeiner Form querstellt bzw. versucht mich "über den Tisch zu ziehen".

deine ausführungen klingen gut... die faktische oder praktische unmöglichkeit fällt aber dennoch unter abs. 2... dabei geht es halt um die ganzen fälle in denen die behebung des leistungshindernisses zwar theoretisch möglich ist, aber nicht ernsthaft zu erwarten ist (schulbeispiel ring auf dem meeresgrund)

die wirtschaftliche "unmöglichkeit" hat doch nix mit dem abs. 2 zu tun...nach amtlicher gesetzesbegründung fällt die wirtschaftliche U. nicht unter 275... du bringst die begriffe alle ein wenig durcheinander... vielmehr ist die wirtschaftliche "unmöglichkeit" ein fall für die SGG... zu begründen ist dies damit dass es bei 275 um das leistungsinteresse des glübigers geht, während es bei der wirt. "Unmöglichkeit" v.a. um die Int. des Schuldners geht

fazit:
275 I : tatsächliche, wirkliche unmöglichkeit
275 II: faktische, praktische unmöglichkeit
275 III: "moralische" Unmöglichkeit

die "wirtschaftliche U." wird über die SGG gelöst

@170HP:
ja gut... dann ist eben die eine art der nacherfüllung für den verkäufer unmöglich... demnach beschränkt sich dein nacherfüllungsanspruch auf die nachbesserung... die frage ist nun, ob dir das abwarten zumutbar ist oder nicht...
würde man hier von unzumutbarkeit ausgehen, wirst du wohl zurücktreten können... aber im falle des neukaufs hättest du wieder ein auto ohne SH vom werk aus...

also was für dich vielleicht ein kompromiss wäre:
abwarten bis die SH nachgerüstet wird + schadensersatz... richtig?
und das geht nicht! die nacherfüllung schliesst schadensersatzansprüche aus...

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Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


also was für dich vielleicht ein kompromiss wäre:
abwarten bis die SH nachgerüstet wird + schadensersatz... richtig?
und das geht nicht! die nacherfüllung schliesst schadensersatzansprüche aus...

Rechtlich betrachtet schließt Nacherfüllung also Schadenersatzansprüche aus - Ok.

Unabhängig davon ob Rechtsanspruch besteht, könnte ich jedoch beim Händler anklingeln lassen, dass ich ein gewisses Entgegenkommen erwarte falls ich mich darauf einlasse weiterhin auf die Nacherfüllung zu warten - ein Satz Winterkompletträder wäre eine nette Geste - es steht ja dem Händler frei über die rechtlich bestehenden Verpflichtungen hinaus zu agieren um mich sozusagen zu "besänftigen".

Was die Wartezeit angeht würde ich auch meinen dass die inzwischen mehr als unzumutbar ist - schließlich warte ich seit knapp 3 Monaten darauf und 3 Monate kommen wohl mindestens noch dazu - denke diese Wartezeit ist in jedem Fall als unzumutbar zu bezeichnen.

ich habe mich etwas schlecht ausgedrückt...
rechtlich gesehen schliesst die nacherfüllung den schadensersatz STATT der leistung aus... den verzögerungsschaden kannst du weiterhin geltend machen, wenn dein händler mit der nacherfüllung in verzug ist...
ich hätte jetzt aber ein problem mit der konkreten schadensbezifferung...
unabhängig von letzterem:
setz deinem händler zur nacherfüllung eine frist... nach fruchtlosem fristablauf kannst du ihn in verzug setzen... aber ich hab immernoch ein problem mit der schadensbezifferung... die dürfte wenn überhaupt auch nicht so sonderlich hoch ausfallen

das beste: du handelst dir hier was aus

Liebe Gemeinde 😠

Es ist ja schön was die "Rechtsgeleeeerten" 😁 hier alles so vom Stapel lassen. Was ist zu tun 😕

Das Auto ist, und da wird kein Weg dran vorbeiführen, in der gewünschten Zusammenstellung nicht mehr lieferbar. Das kann, sollte aber nicht vorkommen. Aber die Produktion eines Autos ist nun mal eben kein Brötchenbacken.

Ich stand auch vor dem Problemn das mein Wunschauto nicht mehr in der Farbe lieferbar war, oder ich hätte mich auf einen "Sanktnimmerleinslieferdatum" in 2007 eingelassen. Dann wurde der Wagen in die KW 45 geschoben und viel unter die Produktänderungen. Andere Polster sind ja auch nicht ohne wenn man sie vorher nicht gesehen hat, man sitzt immerhin jeden Tag drauf rum. Aber sollte ich deswegen alles auf den Kopf stellen und mir das "etwas andere" Auto durch einen nutzlosen Rechtsstreit, der es eh nicht ändert, auf Dauer vermiesen.
......Ne ne, dat mache mer net. 😛..........
Ich liebe die Überraschungsmomente und freu mich jetzt auf den seit heute bekannten Abholtermoin am 21.11.2006.

Also Cuscu, Mut zur Lücke und der "Kleine" liegt vll. doch noch unter dem Christbaum 😉 Mit Gewalt geht jedenfalls nix.

Tschau
Vadder

Ich denke allerdings eher daran zurückzutreten, da ich wie bereits erwähnt auf die Aussagen "frühestens Januar 2007" nichts gebe. In diesem Fall stünde mir Schadenersatz zu wenn ich dich richtig verstanden habe?!

Zitat:

In diesem Fall stünde mir Schadenersatz zu wenn ich dich richtig verstanden habe

Ja, aaaber: wie hoch ist der denn?

Du hast, wie bugatti1712 schon sagt, das Problem der Schadensbezifferung.

Ich glaube kaum, daß Du als Privatmann/-frau hier Schadensersatzansprüche geltend machen kannst. Versuche Dich mit dem (Un-)🙂 zu einigen und evtl. den ersten Service gratis zu bekommen. Ansonsten stell ihm die Karre auf den Hof und wandel. Dann solltest Du aber konsequenterweise bei einem anderen Hersteller kaufen, mindestens aber bei einem anderen Autohaus.

Gruss,

Thilo

@Vadder Meier

Hey Du Günstling 😉 Wie kann es sein, dass Du Dein Auto am 21.11. abholen kannst, wärend mir mein 🙂 heute mitgeteilt hat, dass die ProdWoche von meinem (ein paar Tage nach Dir bestellt) jetzt nochmal auf die KW 47 verschoben wurde... 😕
Im Fall des Threaderstellers ist die Sachlage etwas anders, als es bei uns der Fall war/ist. Wir haben wenige Tage nach Bestellung mitgeteilt bekommen, dass es nicht klappt, wg. der Sonderfarbe. Bei ihm ist es so, dass er vor MONATEN bestellt hat, eine Auftragsbestätigung bekam und seit dem brav wartet. Jetzt kommt der 🙂 daher, erzählt ihm was von "Isnich" und er müsse SOFORT eine Entscheidung treffen. Das finde ich ist ein großer Unterschied, zu unserer Situation, da wäre ich auch mehr als sauer und würde die Optionen (auch die juristischen) genau durchdenken. Wie ich weiter oben schon mal geschrieben habe: prinzipiell bin ich immer für Harmonie und gegen Streit, aber wie sähe denn die Sachlage aus, wenn er jetzt zum Händler gegangen wäre nach z.B. zwei Monaten und hätte gesagt, dass er die Konfig ändern möchte? Die hätten ihm was gehustet! Und deshalb finde ich es unmöglich, dass es umgekehrt "in Ordnung" sein soll!

Zitat:

Original geschrieben von Netsmurf


@Vadder Meier

....... (ein paar Tage nach Dir bestellt) jetzt nochmal auf die KW 47 verschoben wurde... 😕

Hi,

Das ist der Knackpunkt, meiner stand am Mittwoch noch in Schauglaswoche 45 und ist gestern verbindlich in die Produktionsplanung gegangen - in KW 46 - 😉
Der 21.11. ist aber auch der frühestmögliche Termin der zu bekommen war.

Tschau
Vadder

Zitat:

Original geschrieben von vadder.meier


Hi,

Das ist der Knackpunkt, meiner stand am Mittwoch noch in Schauglaswoche 45 und ist gestern verbindlich in die Produktionsplanung gegangen - in KW 46 - 😉
Der 21.11. ist aber auch der frühestmögliche Termin der zu bekommen war.

Tschau
Vadder

Sorry für Off Topic, aber das interessiert mich jetzt ganz arg:

@Vadder
Meinst Du denn, dass die KW 47 bei mir dann wenigstens relativ "sicher" ist? Bis letzte Woche hieß es immer KW 46...

Also ich war ebend nochmal beim Händler. Da ich auch gerne den GTI irgendwann mal fahren möchte und keine Lust habe von vorne zu warten, bin ich natürlich nicht auf Krawall oder Ähnliches aus.

Ich habe dem Händler ganz freundlich erklärt das "Burgundy - Beige" meine absolute Traumkombination gewesen ist.

Mein Angebot an den Händler habe ich aber nicht verändert.

Ich würde sofort einen Silbernen ( oder Silbergrauen ) GTI mit schwarzem Leder ordern wenn er im Gegenzug bereit ist mir die Standheizung als Bonus zu bestellen.

Zitat:

Original geschrieben von cuscu


Also ich war ebend nochmal beim Händler. Da ich auch gerne den GTI irgendwann mal fahren möchte und keine Lust habe von vorne zu warten, bin ich natürlich nicht auf Krawall oder Ähnliches aus.

Ich habe dem Händler ganz freundlich erklärt das "Burgundy - Beige" meine absolute Traumkombination gewesen ist.

Mein Angebot an den Händler habe ich aber nicht verändert.

Ich würde sofort einen Silbernen ( oder Silbergrauen ) GTI mit schwarzem Leder ordern wenn er im Gegenzug bereit ist mir die Standheizung als Bonus zu bestellen.

Ja und was hat er gesagt???

Zitat:

Original geschrieben von Netsmurf


Ja und was hat er gesagt???

Eigentlich nichts !

Er würde das mit VW klären. Er meldet sich entweder noch heute oder Montag morgen.

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