VW kann meine Konfiguration nicht liefern....was soll ich machen ???
Ich habe im Juli einen Golf V GTI beim Händler bestellt.
Jetzt nach drei Monaten bekomme ich einen Anruf wo mir gesagt wird das die bestellte Außenfarbe nicht mehr in Kombination mit der Polsterfarbe lieferbar ist. Entweder ich nehme jetzt Beige innen oder Burgundy außen.....beides zusammen geht nicht.
Ich soll ich mich sofort ( bis spätestens Morgen früh 9:00 uhr ) eine neue Farbe aussuchen.
Jetzt das Problem.
Irgendwie gefällt mir keine andere Farbe.
Habe ich irgendwelche Rechte, das ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann ???
Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall ???
PS : Ich habe meinen Händler angeboten, das er die Standheizung zur hälfte bezahlt und ich würde eine andere Farbe ( Silber oder Silbergrau )nehmen.
Nach einer Stunde kam ein Anruf das er höchsten 100 € Rabatt auf die Standheizung geben kann.
Wenn ich die Standheizung von Anfang an geordert hätte, hätte ich ca. 13 % Rabatt ( ca. 150 € ) auf die Standheizung bekommen.
Das ist echt der Hammer 😁
82 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DerDukeX
SKann die Ware nicht um vertraglich bestätigten Zustand geliefert werden dann ist der Vertrag nichtig.
Das stimmt nicht. Dann würds ja u.a. nie zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Schadenersatz, Verzugszinsen usw. ...... kommen.
Wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht wie vertraglich vereinbart geliefert wurde (jetz mal kurz gesagt), kommt der Leistungspflichtige gegenüber dem Leistungsberechtigten in Verzug. Nicht mehr und nicht weniger. Es sei denn, es würde ein Fall der Unmöglichkeit vorliegen, was mir aber in diesem Fall nicht wirklich einleuchten mag.
Danach is in der Regel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Was danach passiert, da scheidet sich die Theorie von der Praxis und vom Können bzw. Nichtkönnen des Anwalts... 😉
Zitat:
Original geschrieben von cuscu
Ich werde aber heute im laufe des Tages nochmal mit dem Händler sprechen.
Das hat dir wohl der *Anwalt* auch geraten, oder...
So kommst du eher an deinen Golf als andersrum, auf jeden Fall Stressfrei 😉
hier werden ja juristischen märchen verbreitet... sehr amüsant... tut schon irgendwie weh 😁
vertrag nichtig und solche dinge *G*
@threadsteller: möchte ja die fähigkeiten deines anwalts nicht in frage stellen, aber seine schuldrechtkenntnisse sollte der kerl schon wieder mal auffrischen... die lieferung ist bereits unmöglich... unmöglichkeit schliesst verzug aus... oder versteh ich dich falsch? will dein anwalt nicht verzugsschaden geltend machen? was dir bleibt ist der rücktritt...
schadensersatzansprüche sind hier ohnehin nicht durchsetzbar, da es deinem verkäufer am vertretenmüssen fehlt...
aber was soll der quatsch... du willst den golf... das weiss auch dein händler... also such dir ne andere farbe aus, soll dir der händler etwas entgegenkommen und schon kannst du in paar wochen deinen gti in vollen zügen geniessen... es gibt ne menge schöner farben... ich hab dir schon eine genannt...
wende dich noch an vw... die werden sicherlich auch noch mit sich reden lassen...
lass dir von deinem händler ne werkleistung als "entschädigung" versprechen... vielleicht lackierung der heckschürze, ne inspektion gratis...die anschlussgarantie... etc
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
@threadsteller: möchte ja die fähigkeiten deines anwalts nicht in frage stellen, aber seine schuldrechtkenntnisse sollte der kerl schon wieder mal auffrischen... die lieferung ist bereits unmöglich... unmöglichkeit schliesst verzug aus... oder versteh ich dich falsch? will dein anwalt nicht verzugsschaden geltend machen? was dir bleibt ist der rücktritt...
schadensersatzansprüche sind hier ohnehin nicht durchsetzbar, da es deinem verkäufer am vertretenmüssen fehlt...
Also a bisserle kenn ich mich aus, ich glaub zwar net so gut wie du, aber scho a bisserle. Liegt denn die Unmöglichtkeit bereits vor, auch wenn VW (so leg ich das jezt mal aus) nicht will! Weil 44 bzw. 45 KW liegt ja noch in der Zukunft!
Gut ok, anfängliche Unmöglichkeit gäbs ja dann noch.... 🙄
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du musst doch auf den händler abstellen... für ihn ist nunmal die lieferung der vereinbarten sache unmöglich...
ich denke mal der wird auch auf den hersteller eingewirkt haben...ich sehe das als unbenklich hier unmöglichkeit anzunehmen...
es handelt sich aber nicht um anfängliche unmöglichkeit... sondern um eine nachträgliche... bei vertragsschluss lag ja das ereignis noch nicht vor... daher nachträglich
Noch ist es ja für den Anwalt nicht unmöglich, da ich nichts schriftliches vom Händler oder VW habe.
Stellt euch mal vor die zaubern doch noch meine Kombination bis zum Liefertermin ( 16.11.06 ) aus dem Hut.
Schadensersatzansprüche usw. möchte ich garnicht stellen.
Zitat:
Original geschrieben von cuscu
N
Stellt euch mal vor die zaubern doch noch meine Kombination bis zum Liefertermin ( 16.11.06 ) aus dem Hut.
Na als Zauberei würde ich das nicht hinstellen. Soviel zum Thema "Unmöglichkeit"... 😉 😁
Zitat:
Original geschrieben von TDI-Blacky
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass Dich jemand ziemlich frech über den Tisch ziehen will...
Das wollte ich auch schreiben @ Blacky... 😉
Schließlich gibt es diese Kombi und wenn der Auftrag vor Monaten so bestätigt wurde, liegt der Verdacht nahe das der Händler wohl geschlampt hat...oder so....
btw :
Die Kombi mit Burgundy und Beige halte ich für die schönste überhaupt 😉 da gibt es eigentlich keine Alternative wenn man sich schonmal dafür Entschieden hat.
Eine Unmöglichkeit liegt mit Sicherheit nicht vor.
Oder will mir jemand erzählen, es sei für Volksagen unmöglich, einen Wagen in einer Farbkombi zu liefern, die bereits bestellbar und bereits lieferbar war? Wenn Wolfgang Bernhard die Kombi haben wollte, würde er sie auch bekommen.
Es liegt weder eine objektive noch eine subjektive Unmöglichkeit vor. Und daher auch weder eine anfängliche noch eine nachträgliche. Wer hier von irgendeiner variante von Unmöglichkeit spricht, der sollte sowohl seine Germanistik- als auch seine Jura-Kenntnisse einer Auffrischung unterziehen.
Hier paßt vielmehr §275 (2) BGB. Ist im Rahmen des neuen Schuldrechts überarbietet worden, einem länger tätigen Juristen sollte man es nachsehen, wenn er es bei der Erklärung gegenüber einem Laien in einen Topf mit Unmöglichkeit schmeisst. Es ist aber was anderes.
§275 BGB
(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
Zunächst muss der Händler also das grobe Mißverhältnis des Aufwands zeigen. Da geht es dann nicht um ein paar Tausend EUR. Die müßte der Händler in die Hand nehmen. Erst im unteren fünfstelligen Bereich dürfte der Übergang zum groben Mißverhältnis liegen.
Akzeptiert man als Kunde die Leistungsverweigerung, dann bleibt der Händler schadensersatzpflichtig. Und der bewegt sich erheblich oberhalb von ein paar Hundert EUR. Nämlich wieder bei den einigen Tausend. Es gilt nämlich, dass Verträge einzuhalten sind (pacta sunt servanda).
So siehts allgemein aus. Für den speziellen Fall müßte man beurteilen, ob und in welcher Weise der Händler tatsächlich zur Lieferung verpflichtet ist, ob AGB wirksam sind und was diese regeln.
Zitat:
Original geschrieben von Kanonenfutter
Schließlich gibt es diese Kombi und wenn der Auftrag vor Monaten so bestätigt wurde, liegt der Verdacht nahe das der Händler wohl geschlampt hat...oder so....
Zumindest konnte diese Kombi zum Zeitpunkt der Bestellung eingesteuert werden. Außerdem beisst sich die Aussage des Händlers, dass jetzt entweder dark burgundy ODER Leder purebeige gewählt werden kann. cuscu sollte sich von dem Disponenten mal den Auftragstatus seiner Bestellung ausdrucken und zeigen lassen. In der Rubrik 'Bestellstatus' müssten in cuscu's Fall IMHO ja einige Auffälligkeiten zu erkennen sein.
Gruß
Blacky
@thbe: praktiker? 😁
gute leistung...
sicherlich liegt hier kein fall der sog. tatsächlichen unmöglichkeit nach abs. 1 vor sondern vielmehr höchstens ein fall der faktischen unmöglichkeit... aber du musst doch hier auf den händler abstellen... und der wird alles erdenkliche getan haben... ich geh mal davon aus, du bist jurist... sagt dir der sog. kenzo-fall etwas?
ähnlich gelagert... und es lag ne faktische unmöglichkeit vor...
Da hier einige Leute am sprechen sind, die mir juristisch kompetent erscheinen:
Meine Situation dürfte dem einen oder anderen hier aus dem "TSI-Standheizungsthread" durchaus bekannt sein - daher nur kurz angerissen:
- am 02.05.2006 GT-TSI + Standheizung bestellt
- 2 Wochen später Auftragsbestätigung bekommen
- Anfang Juli Abholtermin in WOB bekommen: 29.07.2006
- 3 Tage vor Abholung telefonisch vom Händler mitgeteilt bekommen dass die Standheizung nicht drin ist und vom Händler nachgerüstet wird.
- Bei der Heimfahrt von Wolfsburg festgestellt, dass auch keine Sitzheizung drin ist.
- am nächstmöglichen Werktag Händler darüber unterrichtet, dass auch keine Sitzheizung drin ist -> Händler sagt: Tut ihm leid, Teile werden bestellt und umgehend nachgerüstet
- seitdem ständiges Vertrösten, dass es frühestens September, dann November, dann Januar gehen wird.
Kann mich mal jemand aufklären, was ich für Möglichkeiten hab?
- Bei Wandlung -> steht mir überdies hinaus evtl. auch Schadenersatz oder so zu? Müsste ja ein neues Auto bestellen und dürfte dann wohl 3% MwSt zusätzlich zahlen müssen.
- Falls ich abwarten würde bis VW/Händler die Nachrüstungen doch noch gebacken kriegt -> sollte auch hier evtl. "Schadenersatz" bzw. ein gewisses Entgegenkommen zu erwarten bzw. berechtigt sein?
Ich war bisher mehr als Geduldig mit meinem Händler bzw. mit VW, aber auch meine Geduld ist endlich. Weder VW noch mein Händler geben mir konkrete Auskunft darüber wann es mit der Nachrüstung soweit sein soll. Auf die aktuelle Aussage "frühestens kW 05/2007" gebe ich nicht viel - Aussagen dieser Art gab es bis jetzt 2 oder 3mal und stets eine weitere Vertröstung zur Folge.
Meine Situation ist ja der des Threaderstellers recht ähnlich - falls Cuscu es wünscht, könnt ihr mir auch gerne im "TSI-Standheizung impossible"-Thread antworten.
Vielen Dank
Da soll noch einer VW verstehen. Es gibt weiterhin die Aussenfarbe und die Lederfarbe, nur die Kombination ist nicht lieferbar.
Dann soll VW das doch über ihre Individual-Abteilung regeln.
Kann doch nicht so schwer sein.
@170HP
zunächst einmal hier liegt ein mangel vor, da die vertraglich vereinbarte beschaffenheit fehlt.
also dir steht ja grundsätzlich die nacherfüllung zu... die nacherfüllung beinhaltet alternativ die nachbesserung oder die lieferung einer neuen mangelfreien sache...
du als verbraucher hast hier das wahlrecht welche art der nacherfüllung du nimmst...
der händler kann die von dir gewählte art der nacherfüllung nur dann verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen kosten verbunden ist... dabei kommt es aber auch nicht nur auf die interessen des verkäufers an. vielmehr müssen auch deine interessen mit in eine abwägung fliessen...
ich empfinde es für dich als äußerst unzumutbar gerade auf extras die für den winter gedacht sind bis zum anfang nächsten jahres zu warten...
ich sehe hier absolut keine bedenken hinsichtlich der nacherfüllung in form der lieferung einer neuen mangelfreien sache...
mein tipp: setz deinem händler eine frist und verlange die lieferung eines neuen autos. das sollte wohl innerhalb der nächsten wochen möglich sein. bedenke aber auch, dass du für dein altes magelhaftes auto nutzungsersatz zahlen musst... die rspr. nimmt hier 0,5-0,6 % pro gefahrene 1000 km an...
sollte sich der händler darauf nicht einlassen, steht dir der rücktritt zu... auch hier musst du ne nutzungsausfallentschädigung leisten...
der rücktritt schliesst schadensersatzansprüche nicht aus. du kannst zusätzlich schadensersatz statt der leistung verlangen... dabei musst du so gestellt werden, wie du stündest wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre... in dem falle müsstest du nicht das auto später um 3% teurer kaufen, so dass du hier diese kosten als schadensersatzposten geltend machen kannst (im falle eines vertretenmüssens des händlers... hier unproblematisch gegeben)
nimms mir nicht übel: aber als juristischer laie wirst du meist von den händler nicht für ernst genommen... daher mein tipp: nimm dir nen anwalt... oder schildere deinem händler zunächst die rechtslage, so wie ich sie dir hier geschildert habe... vielleicht lässt er sich einschüchtern.