Urlaubscheck bei VW

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi habe heute mal einen Urlaubscheck an meinem GTI durchführen lassen und bin leider mit einem nicht so schönen Ergebniss nachhause. Bei der Probefahrt ist dem Meister wohl aufgefallen das ich eine Vorschalldämpfer Atrappe habe und er hat das Auto nochmal aufgebockt und sich das angeguckt und mich ausgefragt ob ich ABE´s für die ganzen teile habe (getönte Nebelscheinwerfer, Atrappe, LED Kennzeichenbeleuchtung und son kleinkram halt. Daraufhin hat er mir ein Zettel vorgelegt den ich Unterschreiben musste mit der Aufschrift : Diverse Mängel des Fahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen... und dann halt ein Text mit wir haben erhäbliche Mängel entdeckt die die Verkehrstauglichkeit und Sicherheit des Fahrzeuges sehr beeinträchtigt. Dann halt den Auspuff da aufgelistet und ganz unten noch hingeschrieben ABE für Fz. verfallen. So nun meine Frage, ist der dazu berechtigt mir sowas vorzulegen wobei ich doch nur einen Urlaubscheck machen wollte und keinen ABE check oder ob alles eingetragen ist. Das hat den doch normal garnix anzugehen der sollte nur die Flüßigkeiten und die Achsen abchecken mehr nicht. Wird dieses schreiben bei VW gespeichert so das fals ich das Auto mal verkaufen sollte da gespeichert ist und die das dann sehen mit den "erheblichen mängel die die verkehrstauglichkeit und sicherheit beeinträchtigt"? Ist der Satz nicht etwas übertrieben wegen einer Attrappe? Und stimmt das das mein Fahrzeug jetzt keinen Versicherungsschutz mehr hat weil ich eine Mittelschalldämpfer Attrappe habe? Ich bin da net so der hellste was so sachen angeht also wäre ich über jede hilfe sehr dankbar. LG

Beste Antwort im Thema

Das ist reine Absicherung und ich persönlich finde es ebenfalls löblich und würde sowas jederzeit unterstützen!

Es fängt eben bei einer kleinen Lampe in der Kennzeichenbeleuchtung an, aber wo endet es? Bei selbstgebastelten Bremsscheiben aus China, mit denen du an die Wand klatschst?

Ich weiß ja nicht, ob du/ihr das mittlerweile verstanden habt, aber offensichtlich nicht:

Wenn du einen Unfall mit deinem Fahrzeug baust und dabei verstirbst oder andere Personen ins Unglück treibst, dann kann die Polizei bzw. der Gutachter bei Feststellen eines erheblichen Mangels auch der letzten durchführenden Werkstatt die Schuld in die Schuhe schieben! Das endet mal ganz schnell bei 100%iger Schuld bei dem Autohaus, da dies ein Fachbetrieb ist, das für den Kunden ein betriebssicheres Fahrzeug herstellen/gewährleisten muss, da der Kunde manchmal eben nicht in der Lage ist selbst einzuschätzen inwiefern sein Fahrzeug nun am Verkehr teilnehmen kann/wie verkehrssicher sein Fahrzeug ist.

Damit du dich dann nicht auch hinstellen kannst (wie oben erwähnt!!) "Ich war doch in der Werkstatt, wie konnte jetzt das "Missgeschick" nur passieren, die müssen doch solche Defekte/minderwertige Teile entdecken?!"

Einzig und allein dafür ist dieser Schriebs gewesen. Dass er im Computer registriert wird, glaube ich nicht, aber das könnte ein Telefonat oder ein persönliches Gespräch mit dem Händler schnell klären! Danach kannst du ja immernoch alle Hebel in Bewegung setzen um das Schreiben "löschen zu lassen".

In meinen Augen hat der Händler ausnahmslos ALLES! richtig gemacht, denn scheinbar hast du ja nicht "nur ein Birnchen getauscht", sondern das halbe Fahrzeug umgekrempelt.
Da dein technisches Wissen ja in Bezug zum Tuning ziemlich fortgeschritten scheint, stellt sich auch mir die Frage: Warum fährst du in eine Werkstatt? Aber danke, dass du den Job finanzieren möchtest 😉

Achja: Und übertrieben hat er nicht!

Übrigens kann man das Schreiben auch ausstellen, wenn die originalen Reifen auf Glatze abgefahren sind, die Bremsen "Metall auf Metall" abgefahren sind und und und... Hier vollziehen die meisten Händler eine Einzelentscheidung, inwiefern sie den Kunden darüber informieren, meistens durch einen Hinweis auf der Wartungsliste!

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Das ist reine Absicherung und ich persönlich finde es ebenfalls löblich und würde sowas jederzeit unterstützen!

Es fängt eben bei einer kleinen Lampe in der Kennzeichenbeleuchtung an, aber wo endet es? Bei selbstgebastelten Bremsscheiben aus China, mit denen du an die Wand klatschst?

Ich weiß ja nicht, ob du/ihr das mittlerweile verstanden habt, aber offensichtlich nicht:

Wenn du einen Unfall mit deinem Fahrzeug baust und dabei verstirbst oder andere Personen ins Unglück treibst, dann kann die Polizei bzw. der Gutachter bei Feststellen eines erheblichen Mangels auch der letzten durchführenden Werkstatt die Schuld in die Schuhe schieben! Das endet mal ganz schnell bei 100%iger Schuld bei dem Autohaus, da dies ein Fachbetrieb ist, das für den Kunden ein betriebssicheres Fahrzeug herstellen/gewährleisten muss, da der Kunde manchmal eben nicht in der Lage ist selbst einzuschätzen inwiefern sein Fahrzeug nun am Verkehr teilnehmen kann/wie verkehrssicher sein Fahrzeug ist.

Damit du dich dann nicht auch hinstellen kannst (wie oben erwähnt!!) "Ich war doch in der Werkstatt, wie konnte jetzt das "Missgeschick" nur passieren, die müssen doch solche Defekte/minderwertige Teile entdecken?!"

Einzig und allein dafür ist dieser Schriebs gewesen. Dass er im Computer registriert wird, glaube ich nicht, aber das könnte ein Telefonat oder ein persönliches Gespräch mit dem Händler schnell klären! Danach kannst du ja immernoch alle Hebel in Bewegung setzen um das Schreiben "löschen zu lassen".

In meinen Augen hat der Händler ausnahmslos ALLES! richtig gemacht, denn scheinbar hast du ja nicht "nur ein Birnchen getauscht", sondern das halbe Fahrzeug umgekrempelt.
Da dein technisches Wissen ja in Bezug zum Tuning ziemlich fortgeschritten scheint, stellt sich auch mir die Frage: Warum fährst du in eine Werkstatt? Aber danke, dass du den Job finanzieren möchtest 😉

Achja: Und übertrieben hat er nicht!

Übrigens kann man das Schreiben auch ausstellen, wenn die originalen Reifen auf Glatze abgefahren sind, die Bremsen "Metall auf Metall" abgefahren sind und und und... Hier vollziehen die meisten Händler eine Einzelentscheidung, inwiefern sie den Kunden darüber informieren, meistens durch einen Hinweis auf der Wartungsliste!

endlich mal einer der es genauso sieht

wie gesagt sei froh, das du ein händler bzw werkstatt hast die, die augen aufhält und nciht nur das macht was du willst sondern rundrum gleich mitguckt, es gibt leider nciht viele werkstätten die das so betreiben

Zitat:

Original geschrieben von JaBu


So ist es. Er kann feststellen, was er will und das war es. Er ist weder aaP noch aaS. Wenn er mir die Fahrzeugschlüssel nicht wieder geben will, dann würde ich, trotz der Mängel, die Herausgabe mit der Polizei durchsetzen. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Mechaniker meint, er hätte irgendwelche amtlichen Befugnisse.
Letztlich liegt hier eine Unterschlagung vor, ob das Fahrzeug Mängel hat oder nicht. Laß dich bloß nicht verunsichern!

Tu das und du wirst sehen, dass du dich ziemlich schnell lächerlich machst... Da kannst du in dem Moment froh sein, wenn du damit nicht im öffentlichen Verkehr erwischt wirst, sondern in dem moment die Polizei direkt vorfährt... Die werden dann im übrigen sich sicher erstmal gern zeigen lassen, was für Mängel der Mechaniker bzw. hier eigentlich der Meister (Also bitte lass die Kritik gegen den Mechaniker, der wars nämlich nicht!) überhaupt meint.

Ich bin mir sicher, dass die das schnell genauso sehen werden... Dann bist du in Erklärungsnot und der Schlüssel könnte durchaus von den Grünen direkt einbehalten werden und nicht "nur" vom Autohaus, wo du ihn gegen Unterschrift zurückbekommst...

Zitat:

Original geschrieben von flashsmaster



Zitat:

Original geschrieben von JaBu


So ist es. Er kann feststellen, was er will und das war es. Er ist weder aaP noch aaS. Wenn er mir die Fahrzeugschlüssel nicht wieder geben will, dann würde ich, trotz der Mängel, die Herausgabe mit der Polizei durchsetzen. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Mechaniker meint, er hätte irgendwelche amtlichen Befugnisse.
Letztlich liegt hier eine Unterschlagung vor, ob das Fahrzeug Mängel hat oder nicht. Laß dich bloß nicht verunsichern!
Tu das und du wirst sehen, dass du dich ziemlich schnell lächerlich machst... Da kannst du in dem Moment froh sein, wenn du damit nicht im öffentlichen Verkehr erwischt wirst, sondern in dem moment die Polizei direkt vorfährt... Die werden dann im übrigen sich sicher erstmal gern zeigen lassen, was für Mängel der Mechaniker bzw. hier eigentlich der Meister (Also bitte lass die Kritik gegen den Mechaniker, der wars nämlich nicht!) überhaupt meint.

Ich bin mir sicher, dass die das schnell genauso sehen werden... Dann bist du in Erklärungsnot und der Schlüssel könnte durchaus von den Grünen direkt einbehalten werden und nicht "nur" vom Autohaus, wo du ihn gegen Unterschrift zurückbekommst...

Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat und als gelernter Polizeivollzugsbeamter muss ich euch sagen, dass ihr falsch liegt.

Es ist vollkommen unerheblich ob ihr vor einem Unfall in einer Werkstatt oder beim TÜV oder der DEKRA wart. Aber leider liebt und lebt die Gesellschaft heute mit Jasagern und Duckmeusern...

Egal, macht was ihr wollt. Ich lasse mir von denen etwas sagen und vorschreiben, die das Recht dazu haben und nicht von irgendwelchen KFZ-Gesellen... oder meinetwegen auch Meistern... ausschlaggebend sind für den Geltungsbereich der StVO und StVZO ein aaS oder aaP mit entsprechenden Befugnissen!

Ich würde mich für die Hinweise bedanken, mit den Wagen nach Hause fahren und die erforderlichen Mängel selbstverständlich beseitigen lassen...
Darum geht es mir auch überhaupt nicht. Es geht mir hier um Hochstapler, die meinen das Recht beugen zu können und sich anmaßen Weisungen erteilen zu dürfen.
Ebenso wenig kann ein Arzt verlangen, dass ich ihm einen Zettel unterschreibe, dass ich auf eigene Gefahr nach Hause fahre. Was will er denn machen, wenn ich einfach so ohne Unterschrift gehe? Mich festhalten? Freiheitsberaubung?
Wo ist denn hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Ist die Maßnahme erforderlich und geeignet?

Ich habe bisher immer Recht bekommen, und diejenigen, die meinen, dass sie im Recht wären, haben sich im Nachhinein regelmäßig entschuldigt.
Mit einem Alter von über 40 Jahren habe ich schon diversen Menschen gezeigt, wo ihre Grenzen sind. So, nun ist aber auch genug O.T..

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Ich verstehe es immer wieder nicht, warum man sich Sachen in/unter/an sein Auto schraubt die zurfolge haben dass, wenn man erwischt wird oder wie beim TE, es bei einem Check auffällt, die BE erlischt.

An den TE:
Seih lieber froh das dir das ein freundlicher VW Mitarbeiter mitgeteilt und nicht die Rennleitung.
Das der 🙂 dir das zum unterschreiben vorgelegt hat ist völlig legitim. Beiss in den sauren Apfel und rüste zurück und alles wird gut.

btw. Das kommt davon wenn man ABE-losen billigramsch in der Bucht schiesst. Wer billig kauft, kauft zweimal. ;-)

Tja wenn gelernte Polizeivollzugsamte ins Spiel kommen, wird wahrscheinlich der Schlüssel vom Autohaus an den Besitzer auch ohne Unterschrift übergeben werden. Die Eigentumsverhältnisse sind ja klar.

Das Autohaus ist dann aber durch den Polizeibericht abgesichert. Eine bessere Beweislage kann sich die Werkstätte hinsichtlich Haftung sicherlich nicht wünschen.

Bleibt noch die Frage, ob die Polizei in Kenntnis der Sachlage dem Autobesitzer die Weiterfahrt erlaubt oder nicht. Wenn nämlich schon durch Fachspezialisten aus der KFZ-Branche (Meister!) nachgewiesen ist, dass keine gültige BE vorliegt, läge der schwarze Peter im Fall des Falles bei der Rennleitung. Hier käme dann eventuell auch Amtshaftungs ins Spiel.

In Österreich würde man im Fall einer Polizeikontrolle ggfs. sogar unverzüglich die Kennzeichen beschlagnahmen. Gerade veränderte Motorengeräusche (Lautstärke) fallen im allgemeinen im Verkehr immer wieder negativ auf.

naja ganz soweit ist es in deutschland dann doch nicht, wahrscheinlich würde die polizei dort auftauchen, die beiden "zeugen" einzelnt befragen und dann entscheiden, wahrscheinlich zum gunsten der werkstatt, sie müssten den schlüssel zwar herraus geben aber es gibt eine mängelkarte und der halter bzw der fahrer darf sich auf eine kleine anzeige freuen
meiner meinung nach auch zurecht 😉

ich würde es sogar für gut befinden, wenn sich die rechtslage soweit ändert das die werkstatt das auto still legen darf, wenn zb. nachweislich teile die zur betriebssicherheit beitragen defekt sind oder die Be erloschen ist, durch den ein oder anderen umbau

und das mit gelernte polizeivollzugsbeamte.. die wissen meistens leider genausowenig wie ein normaler bürger ist mir schon paar mal aufgefallen

Hallo,
über die völlige Abwesenheit eines Unrechtsgefühls kann ich nur den Kopf schütteln.
Solchen Menschen, die mit unerlaubten Umbauten (also ohne Betriebserlaubnis) herumfahren, gehört der Führerschein genommen.
Sobald etwas passiert und die Versicherung logischerweise nicht zahlt, dann wird wieder aufgeschrien, wie unverschämt doch die Versicherungen sind.
Unbelehrbar!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von nordfront


ich würde es sogar für gut befinden, wenn sich die rechtslage soweit ändert das die werkstatt das auto still legen darf, wenn zb. nachweislich teile die zur betriebssicherheit beitragen defekt sind oder die Be erloschen ist, durch den ein oder anderen umbau

In einem Rechtsstaat gilt aber zum Glück Gewaltenteilung, und ein einfacher KFZ-Meister hat keine Befugnisse zum Stilllegen von Kraftfahrzeugen...

Zitat:

Original geschrieben von nordfront


und das mit gelernte polizeivollzugsbeamte.. die wissen meistens leider genausowenig wie ein normaler bürger ist mir schon paar mal aufgefallen

Tja, gelernt ist gelernt und das Verkehrsrecht ist ja auch nur ein kleiner Teil unserer Ausbildung... Staatsrecht, Straf- und Strafprozessrecht sowie Beamtenrecht ist da schon wichtiger... 🙂 und natürlich OWiRecht...

Es ist aber nett von dir, alle PVB über einen Kamm zu scheren...

Zitat:

Original geschrieben von Gokhi90


Ist das nicht etwas übertrieben mit dem Verkehrstauglichkeit und Sicher heit sehr beeinträchtigt?

Nein, keineswegs. Das hat schon alles seine Berechtigung.

Fakt ist dass ein Autohaus kein Auto beschlagnamen kann und meine Schlüssel einbehält. Das ist ja wohl der Witz des Jahrhunderts. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

Zitat:

Original geschrieben von JaBu



Zitat:

Original geschrieben von flashsmaster


Tu das und du wirst sehen, dass du dich ziemlich schnell lächerlich machst... Da kannst du in dem Moment froh sein, wenn du damit nicht im öffentlichen Verkehr erwischt wirst, sondern in dem moment die Polizei direkt vorfährt... Die werden dann im übrigen sich sicher erstmal gern zeigen lassen, was für Mängel der Mechaniker bzw. hier eigentlich der Meister (Also bitte lass die Kritik gegen den Mechaniker, der wars nämlich nicht!) überhaupt meint.

Ich bin mir sicher, dass die das schnell genauso sehen werden... Dann bist du in Erklärungsnot und der Schlüssel könnte durchaus von den Grünen direkt einbehalten werden und nicht "nur" vom Autohaus, wo du ihn gegen Unterschrift zurückbekommst...

Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat und als gelernter Polizeivollzugsbeamter muss ich euch sagen, dass ihr falsch liegt.
Es ist vollkommen unerheblich ob ihr vor einem Unfall in einer Werkstatt oder beim TÜV oder der DEKRA wart. Aber leider liebt und lebt die Gesellschaft heute mit Jasagern und Duckmeusern...

Egal, macht was ihr wollt. Ich lasse mir von denen etwas sagen und vorschreiben, die das Recht dazu haben und nicht von irgendwelchen KFZ-Gesellen... oder meinetwegen auch Meistern... ausschlaggebend sind für den Geltungsbereich der StVO und StVZO ein aaS oder aaP mit entsprechenden Befugnissen!

Ich würde mich für die Hinweise bedanken, mit den Wagen nach Hause fahren und die erforderlichen Mängel selbstverständlich beseitigen lassen...
Darum geht es mir auch überhaupt nicht. Es geht mir hier um Hochstapler, die meinen das Recht beugen zu können und sich anmaßen Weisungen erteilen zu dürfen.
Ebenso wenig kann ein Arzt verlangen, dass ich ihm einen Zettel unterschreibe, dass ich auf eigene Gefahr nach Hause fahre. Was will er denn machen, wenn ich einfach so ohne Unterschrift gehe? Mich festhalten? Freiheitsberaubung?
Wo ist denn hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Ist die Maßnahme erforderlich und geeignet?

Ich habe bisher immer Recht bekommen, und diejenigen, die meinen, dass sie im Recht wären, haben sich im Nachhinein regelmäßig entschuldigt.
Mit einem Alter von über 40 Jahren habe ich schon diversen Menschen gezeigt, wo ihre Grenzen sind. So, nun ist aber auch genug O.T..

Ich sehe, du hast kein Plan von deinem ach so zitierten Rechststaat, denn sonst hättest du dieses BSP so nicht angebracht ... denn der Arzt darf das und nein, es ist KEINE Freiheitsberaubung. Oh man.

Leute... jetzt werdet doch mal vernünftig. Ist hier tatsächlich jemand dabei, der ernsthaft der Meinung ist, ein AUTOHAUS ist dazu berechtigt, das Auto eines Kunden zu beschlagnamen und den Schlüssel nicht rauszurücken?

Zitat:

Original geschrieben von Jonnyrobert


Das wäre auch mein letztes Mal, was ich zu diesem 🙂 fahren würde....

Es wäre vielleicht mal nett darauf hinzuweisen, dass der Wagen so nicht weiter bewegt werden darf, bzw. diese
Teile eingetragen werden sollten, aber so was habe ich noch nie erlebt bzw. gehört.

Eine Attrappe eintragen😕, ja klar!!!!

.....und was darf ich ihnen sonst noch eintragen.......

Zitat:

Original geschrieben von root4y



Zitat:

Original geschrieben von Jonnyrobert


Das wäre auch mein letztes Mal, was ich zu diesem 🙂 fahren würde....

Es wäre vielleicht mal nett darauf hinzuweisen, dass der Wagen so nicht weiter bewegt werden darf, bzw. diese
Teile eingetragen werden sollten, aber so was habe ich noch nie erlebt bzw. gehört.

Eine Attrappe eintragen😕, ja klar!!!!
.....und was darf ich ihnen sonst noch eintragen.......

Das geht den Freundlichen einen feuchten Kehricht an, was mit dem Auto ist. Er bekommt den Auftrag etwas zu reparieren oder zu checken, alles andere hat ihn nicht zu interessieren. Wenn er feststellt da gibt es einen defekt oder Teile sind nicht zulässig, dann kann er maximal drauf hinweisen aber nicht das Fahrzeug beschlagnamen und den Schlüssel einbehalten. Das Auto ist Eigentum des Kunden, alles andere ist Diebstahl usw. In so einem Fall würde ich die Polizei rufen und das Autohaus anschliessend verklagen auf Schadenersatz (wenn die Polizei dann das Auto vor Ort still legt).

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