Urlaubscheck bei VW
Hi habe heute mal einen Urlaubscheck an meinem GTI durchführen lassen und bin leider mit einem nicht so schönen Ergebniss nachhause. Bei der Probefahrt ist dem Meister wohl aufgefallen das ich eine Vorschalldämpfer Atrappe habe und er hat das Auto nochmal aufgebockt und sich das angeguckt und mich ausgefragt ob ich ABE´s für die ganzen teile habe (getönte Nebelscheinwerfer, Atrappe, LED Kennzeichenbeleuchtung und son kleinkram halt. Daraufhin hat er mir ein Zettel vorgelegt den ich Unterschreiben musste mit der Aufschrift : Diverse Mängel des Fahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen... und dann halt ein Text mit wir haben erhäbliche Mängel entdeckt die die Verkehrstauglichkeit und Sicherheit des Fahrzeuges sehr beeinträchtigt. Dann halt den Auspuff da aufgelistet und ganz unten noch hingeschrieben ABE für Fz. verfallen. So nun meine Frage, ist der dazu berechtigt mir sowas vorzulegen wobei ich doch nur einen Urlaubscheck machen wollte und keinen ABE check oder ob alles eingetragen ist. Das hat den doch normal garnix anzugehen der sollte nur die Flüßigkeiten und die Achsen abchecken mehr nicht. Wird dieses schreiben bei VW gespeichert so das fals ich das Auto mal verkaufen sollte da gespeichert ist und die das dann sehen mit den "erheblichen mängel die die verkehrstauglichkeit und sicherheit beeinträchtigt"? Ist der Satz nicht etwas übertrieben wegen einer Attrappe? Und stimmt das das mein Fahrzeug jetzt keinen Versicherungsschutz mehr hat weil ich eine Mittelschalldämpfer Attrappe habe? Ich bin da net so der hellste was so sachen angeht also wäre ich über jede hilfe sehr dankbar. LG
Beste Antwort im Thema
Das ist reine Absicherung und ich persönlich finde es ebenfalls löblich und würde sowas jederzeit unterstützen!
Es fängt eben bei einer kleinen Lampe in der Kennzeichenbeleuchtung an, aber wo endet es? Bei selbstgebastelten Bremsscheiben aus China, mit denen du an die Wand klatschst?
Ich weiß ja nicht, ob du/ihr das mittlerweile verstanden habt, aber offensichtlich nicht:
Wenn du einen Unfall mit deinem Fahrzeug baust und dabei verstirbst oder andere Personen ins Unglück treibst, dann kann die Polizei bzw. der Gutachter bei Feststellen eines erheblichen Mangels auch der letzten durchführenden Werkstatt die Schuld in die Schuhe schieben! Das endet mal ganz schnell bei 100%iger Schuld bei dem Autohaus, da dies ein Fachbetrieb ist, das für den Kunden ein betriebssicheres Fahrzeug herstellen/gewährleisten muss, da der Kunde manchmal eben nicht in der Lage ist selbst einzuschätzen inwiefern sein Fahrzeug nun am Verkehr teilnehmen kann/wie verkehrssicher sein Fahrzeug ist.
Damit du dich dann nicht auch hinstellen kannst (wie oben erwähnt!!) "Ich war doch in der Werkstatt, wie konnte jetzt das "Missgeschick" nur passieren, die müssen doch solche Defekte/minderwertige Teile entdecken?!"
Einzig und allein dafür ist dieser Schriebs gewesen. Dass er im Computer registriert wird, glaube ich nicht, aber das könnte ein Telefonat oder ein persönliches Gespräch mit dem Händler schnell klären! Danach kannst du ja immernoch alle Hebel in Bewegung setzen um das Schreiben "löschen zu lassen".
In meinen Augen hat der Händler ausnahmslos ALLES! richtig gemacht, denn scheinbar hast du ja nicht "nur ein Birnchen getauscht", sondern das halbe Fahrzeug umgekrempelt.
Da dein technisches Wissen ja in Bezug zum Tuning ziemlich fortgeschritten scheint, stellt sich auch mir die Frage: Warum fährst du in eine Werkstatt? Aber danke, dass du den Job finanzieren möchtest 😉
Achja: Und übertrieben hat er nicht!
Übrigens kann man das Schreiben auch ausstellen, wenn die originalen Reifen auf Glatze abgefahren sind, die Bremsen "Metall auf Metall" abgefahren sind und und und... Hier vollziehen die meisten Händler eine Einzelentscheidung, inwiefern sie den Kunden darüber informieren, meistens durch einen Hinweis auf der Wartungsliste!
47 Antworten
Zitat:
Das Auto ist Eigentum des Kunden, alles andere ist Diebstahl usw. In so einem Fall würde ich die Polizei rufen und das Autohaus anschliessend verklagen auf Schadenersatz (wenn die Polizei dann das Auto vor Ort still legt).
Da ziehst Du mit Sicherheit den Kürzeren.
Kostet Dich nur hohe Rechtanwalts - und Gerichtsgebühren usw. usw.
Die Versicherung wird bei einem zukünftigen Schadensfall besonders gut hinschauen usw. usw.
Das alles wegen so einem Quatsch mit dem Auspuff.
Die Leute müssen viel übriges Geld haben ...
Wenn ich das hier lese, geht mir das Messer in der Tasche auf.
Da schraubt einer irgendeinen nicht zugelassenen Schrott an sein Auto, welches damit die Betriebserlaubnis verliert und schreit dann nach einem Anwalt, wenn er daraus resultierend Probleme bekommt.
Natürlich darf die Werkstatt den Schlüssel nicht einbehalten, aber sie kann sofort Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn der Fahrer trotz ausdrücklichen Hinweises mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.
Das Verlangen der Unterschrift über Kenntnis der Mängel ist für die Werkstatt eine Absicherung, denn sicherlich wird der über alle Rechtsnormen erhabene Schrauber genauso nach seinem Anwalt rufen, wenn die Versicherung die Leistung bei einem möglichen Unfall wegen fehlender Betriebserlaubnis verweigert. Dann wird das Thema hier im Forum lauten "Werkstatt hat mich nicht schriftlich auf die Mängel hingewiesen, obwohl sie hätte erkennen müssen, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist...".
Über diese Art des Rechtsempfindens kann ich nur den Kopf schütteln.
Ich bin mir sicher, es geht dem TE hier nicht um die Klärung des Sachverhaltes, sondern nur darum, recht zu haben.
Ein Gesetz welches die Nutzung des gesunden Menschenverstandes zwingend vorschreibt. wäre in meinen Augen längst überfällig...
mfg gb
Zitat:
... Ein Gesetz welches die Nutzung des gesunden Menschenverstandes zwingend vorschreibt. wäre in meinen Augen längst überfällig...
Da hast Du recht!
Das müßte verpflichtend in das Grundgesetz rein .
Wobei mir da auch noch der eine oder andere Zusatz dazu einfiele ...
Wir - das ( ehemalige ) Land der Dichter und Denker 😁
Ich glaube hier wird aus den Augen verloren worum es eigentlich geht.
Das Autohaus möchte seine Arbeit abgenommen haben.
Wo ist denn da das Problem den Befund abzunehmen?
Dass das Autohaus auf biegen und brechen das Auto einbehalten hätte ist ja wohl reine Spekulation.
Keine Spekulation ist dahingegen, dass dem TE jetzt die Düse geht, weil irgendwo jetzt Schwarz auf Weiss steht, dass seine Umbauten nicht regelkonform sind.
Dabei kann es ihm vollkommen egal sein, ob das jetzt schon irgendwo steht, oder erst bei einem Unfall im Nachhinein festgestellt wird.
Es soll Leute geben, die sogar dankbar sind, rechtzeitig auf ein Problem hingewiesen worden zu sein.... hier wohl eher nicht der Fall...
Jedenfalls wenn ihm sowas schlaflose Nächte bereitet, dann gibt es nur eine Lösung: Finger weg von solchen Umbauten.
Wo ich mir nicht ganz sicher bin - und das ist ehrlich gesagt such das einzige was mich persönlich daran interessieren würde - ob die Versicherung im Schadensfall den Schaden an Dritten trotzdem begleicht und von ihm dann zurückfordert, oder ob man sich als Dritter dann direkt mit so einem Genie rumschlagen muss.
Ich vermute/hoffe ersteres.
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Meines Wissens ist die erste Überlegung der Fall.
Aber man sollte nicht hoffen daß man da deswegen billiger wegkommt.
Die Versicherungen haben einen langen Hebel ...
Zitat:
Original geschrieben von Frank Tailor
Wo ich mir nicht ganz sicher bin - und das ist ehrlich gesagt such das einzige was mich persönlich daran interessieren würde - ob die Versicherung im Schadensfall den Schaden an Dritten trotzdem begleicht und von ihm dann zurückfordert, oder ob man sich als Dritter dann direkt mit so einem Genie rumschlagen muss.
Ich vermute/hoffe ersteres.
Die Versicherung hat meines Wissens nach Regulierungspflicht. D.h. die Versicherung wird sich das Geld vom Unfallverursacher wiederholen.
Verbessert mich wenn ich falsch liege.........
Zitat:
Original geschrieben von Jetta MK5
Ich sehe, du hast kein Plan von deinem ach so zitierten Rechststaat, denn sonst hättest du dieses BSP so nicht angebracht ... denn der Arzt darf das und nein, es ist KEINE Freiheitsberaubung. Oh man.
Junge junge junge, ein Krankenhaus ist doch kein Gefängnis! Wer hat dir denn solch Quatsch erzählt?
Natürlich liegt eine Freiheitsberaubung vor, wenn man mich einfach so festhält, wie soll denn das auch gehen? Will der Doc mich in einen Raum einsperren oder ne "Acht" anlegen oder wie?
Er kann lediglich vermerken, dass ich die Unterschrift verweigert habe, oder das der Patient entwichen ist. Hast du mal etwas von Rechtsgüterabwägung gehört? wir sind doch nicht entmündigt...
Niemand in dieser Republik kann mich irgendwo zur Unterschrift zwingen.
Komm mal langsam runter...
Zitat:
Original geschrieben von yellwork
Die Versicherung hat meines Wissens nach Regulierungspflicht. D.h. die Versicherung wird sich das Geld vom Unfallverursacher wiederholen.Zitat:
Original geschrieben von Frank Tailor
Wo ich mir nicht ganz sicher bin - und das ist ehrlich gesagt such das einzige was mich persönlich daran interessieren würde - ob die Versicherung im Schadensfall den Schaden an Dritten trotzdem begleicht und von ihm dann zurückfordert, oder ob man sich als Dritter dann direkt mit so einem Genie rumschlagen muss.
Ich vermute/hoffe ersteres.Verbessert mich wenn ich falsch liege.........
Zumindest wird sie es versuchen, wenn da etwas zu holen ist, dass ist meistens das Problem.
Zitat:
... Zumindest wird sie es versuchen, wenn da etwas zu holen ist, dass ist meistens das Problem. ...
Die holt sich das schon.
Dann wird halt ein Teil des Einkommens so lange einbezogen bis die Forderung beglichen ist.
Es sei denn jemand ist mittellos oder will es deswegen werden.
Aber eigentlich mittlerweile eine alberne Diskussion.
Er soll machen was er will.
Ihn betrifft es und nicht uns.
Wir haben unseren vorschriftsmäßigen Auspuff dran.
Zitat:
Original geschrieben von gti-bolide
Das geht den Freundlichen einen feuchten Kehricht an, was mit dem Auto ist. Er bekommt den Auftrag etwas zu reparieren oder zu checken, alles andere hat ihn nicht zu interessieren. Wenn er feststellt da gibt es einen defekt oder Teile sind nicht zulässig, dann kann er maximal drauf hinweisen aber nicht das Fahrzeug beschlagnamen und den Schlüssel einbehalten. Das Auto ist Eigentum des Kunden, alles andere ist Diebstahl usw. In so einem Fall würde ich die Polizei rufen und das Autohaus anschliessend verklagen auf Schadenersatz (wenn die Polizei dann das Auto vor Ort still legt).Zitat:
Original geschrieben von root4y
Eine Attrappe eintragen😕, ja klar!!!!
.....und was darf ich ihnen sonst noch eintragen.......
Falsch. Der TE hat einen Urlaubscheck beauftragt. Damit ist lt. VW-Vorgaben auch eine Probefahrt verbunden und es wird eine Bestätigung (Prüfzertifikat) ausgestellt. Der Sinn eines Urlaubschecks ist ja, damit man über den Gesamtzustand des Fahrzeugs informiert wird. Der Urlaubscheck hat einen genau definierten Prüfumfang.
Von einem Einbehalt des Fahrzeugs war seitens des TE ja nie die Rede. Es ging ihm darum, ob er zur Unterschrift gezwungen werden kann oder nicht. Natürlich kann er nicht gezwungen werden. Die Werkstatt macht in diesem Fall einfach einen Vermerk auf dem Prüfbericht (Meister und durchführender Geselle) und damit ist es für die Werkstatt erledigt. Man kann davon ausgehen, dass der Prüfbericht zur Reparaturhistorie genommen wird.
Warum sollte eine Werkstatt ein KFZ fahren lassen wenn es nicht verkehrssicher ist ? Der Meister macht sich mitschuldig wenn was passiert, zb defekte Bremsen.
Und die Verkehrsrüpel mit Ihren nicht regelkonformen Umbauten sollten aus dem Verkehr gezogen werden😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von vw tsi
Warum sollte eine Werkstatt ein KFZ fahren lassen wenn es nicht verkehrssicher ist ? Der Meister macht sich mitschuldig wenn was passiert, zb defekte Bremsen.
Und die Verkehrsrüpel mit Ihren nicht regelkonformen Umbauten sollten aus dem Verkehr gezogen werden😁😁😁
Weil die Werkstatt nicht die Polizei ist?
Jetzt lassts halt gut sein 😁
auf einen gemeinsamen nenner werden wir hier sowieso nichtmehr kommen..
die jenigen, die meinen illegale sachen an ihr auto basteln zumüssen, weil es ja soo cool ist, sollen dies machen und dann nicht rumheulen wenn sie erwischt werden oder ähnliches, nach dem motto" polizei hat mich angehalten und auto stillgelegt was kann ich tun das ich es wiebekomme?"
Zitat:
Original geschrieben von gti-bolide
Weil die Werkstatt nicht die Polizei ist?Zitat:
Original geschrieben von vw tsi
Warum sollte eine Werkstatt ein KFZ fahren lassen wenn es nicht verkehrssicher ist ? Der Meister macht sich mitschuldig wenn was passiert, zb defekte Bremsen.
Und die Verkehrsrüpel mit Ihren nicht regelkonformen Umbauten sollten aus dem Verkehr gezogen werden😁😁😁
Eine umsichtige und verantwortungsvolle Werkstatt wird in einem solchen Fall die Polizei informieren.